Zum Stand der Umsetzung der neuen Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie an
den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie
Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Arbeitskreises Psychotherapie der
Bundesdirektorenkonferenz (BDK) stand im vergangenen Jahr die Beschäftigung mit der
neuen Aus- und Weiterbildung nicht-ärztlicher, zumeist psychologischer
Psychotherapeuten. Beim Treffen des Arbeitskreises im Asklepios-Fachklinikum
Göttingen war es gelungen, neben einem Vertreter der Psychotherapeutenkammer
Niedersachsen auch Gastreferenten vom Fachbereich Psychologie der Universität
Göttingen zu gewinnen, die mit den anwesenden Mitgliedern des Arbeitskreises
Psychotherapie der BDK die verschiedenen Aspekte der neuen Ausbildungsrichtlinie
diskutiert haben. Bereits im Vorfeld hatte der Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit
dem Arbeitskreis der ChefärztInnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie
an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ACKPA) in einer internetbasierten Umfrage
den Status quo der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen erhoben, die
Ergebnisse dieser Studie sind mittlerweile bereits publiziert [1].
Es wurde in dieser Erhebung wie auch im Rahmen
des Arbeitskreistreffens sowie bei anderen Kongressen im Austausch mit den
Vertretern der psychologischen Psychotherapeuten deutlich, dass derzeit die neuen
gesetzlichen Reglungen nur teilweise umgesetzt sind: Es werden zwar mittlerweile
wohl an fast allen psychologischen Fakultäten Masterstudiengänge „Psychotherapie“
angeboten, die Fakultäten sind aber mit sehr komplexen Anforderungen an sogenannte
berufsqualifizierende praktische Tätigkeiten (BQT) in diesen Masterstudiengängen und
auch in den dafür qualifizierenden Bachelorstudiengängen konfrontiert. Hier scheint
sich allerdings nach den Ergebnissen der genannten BDK/ACKPA-Umfrage bereits eine
zunehmend engere Zusammenarbeit mit den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie
zu entwickeln: Wie auch bei den früheren Bachelor- und Masterstudiengängen können
aktuell Psychologiestudierende BQT-I-Praktika für den Bachelorstudiengang an fast
allen Fachkliniken absolvieren, außerdem arbeitet eine wachsende Zahl von
Fachkliniken an Kooperationsvereinbarungen mit psychologischen Fakultäten oder haben
solche bereits abgeschlossen, um auch BQT-III-Praktika für den Masterstudiengang,
die sehr viel aufwändiger und komplexer ausgestaltet sind, zu ermöglichen.
Allerdings betraf dies zum Zeitpunkt der Erhebung im Frühjahr 2024 noch weniger als
die Hälfte der Kliniken, die auf unsere Umfrage geantwortet haben. Noch deutlicher
sind die Unterscheide aber bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für die
Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge: Während fast alle Kliniken die
praktische Tätigkeit PT1 „Psychiatrie“ (und teilweise auch PT2 „Psychosomatik“) in
der bisherigen postgradualen psychotherapeutischen Weiterbildung anbieten,
existieren bisher nur sehr wenige Möglichkeiten, nach Abschluss des
Masterstudienganges „Psychotherapie“ als approbierte Psychotherapeutin zu einer
sogenannten Fachweiterbildung in den Fachkliniken eingestellt zu werden. Dies liegt
nicht zuletzt daran, dass nur eine sehr kleine Zahl von Kliniken bereits über von
den Kammern akkreditierte Weiterbildungsbefugte verfügen und daher auch nur eine
sehr geringe Zahl als Weiterbildungsstätten bei den Kammern anerkannt sind. Aktuell
laufen mancherorts entsprechende Antragsverfahren, allerdings scheint es hier sowohl
seitens der Psychotherapeutenkammern als auch seitens der Anbieter der ambulanten
Teile der Psychotherapieausbildung noch große organisatorische und vor allen Dingen
finanzielle Schwierigkeiten zu geben. Diese spielen auch bei der Frage, inwiefern
Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie als Weiterbildungsstätten
fungieren können, eine wichtige Rolle: In der gesetzlichen Grundlage wird gefordert,
dass große Fachweiterbildungsanteile für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung
innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen haben. Diese sind allerdings nicht in den
budgetrelevanten Personalberechnungszahlen der PPP-RL so abgebildet und werden
seitens der Kostenträger daher bisher auch nicht finanziert. Es besteht dahingehend
für den ambulanten wie stationären und institutionellen Bereich der
Fachweiterbildung noch dringender Klärungsbedarf. Sollte es gelingen, hier mit der
Politik Lösungen zu erarbeiten, so hätten diese außerdem auch unmittelbare
Auswirkungen auf die Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung, bei der die
Finanzierung der Weiterbildung selbstverständlich nicht schlechter gestellt sein
dürfte. Der Arbeitskreises Psychotherapie der BDK und die Bundesdirektorenkonferenz
selbst werden daher diese wichtige Thematik auch im weiteren Verlauf verfolgen und
bezüglich der weiteren Entwicklungen mit den Mitgliedern im engen Austausch
bleiben.
Andreas Schuld, Ingolstadt
andreas.schuld@klinikum-ingolstadt.de