Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung vom 20. März 2025
die Aufnahme von Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
beschlossen. Künftig können sich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur
Behandlung der Karotisstenose empfohlen wurde.
In seinem Beschluss hat der G-BA auch festgelegt, welche Facharztgruppen zur Zweitmeimnung
berechtigt sind. Neben der Neurologie und Neurochirurgie, der Angiologie, Kardiologie
und Gefäßchirurgie sind dies auch die Fachärztinnen und Fachärzte der
Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 wird die neue Regelung in Kraft treten. Zuvor
wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die erforderliche rechtliche Prüfung
des Beschlusses vornehmen. Zudem müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) das
Genehmigungsverfahren für die zweitmeinungsberechtigte Fachärzteschaft vorbereiten.