Horst Steiner
Das Thema "Stufeneinteilung" interessiert mittlerweile nicht mehr nur die Frauenärzte,
sondern immer mehr auch andere Fachrichtungen. Im Geburtshilfebereich sind wir beinahe
schon "damit aufgewachsen". So wurde das Screeningkonzept in Deutschland und - wenn
auch nicht legistisch verankert - doch auch in Österreich umgesetzt. Da nun auch auf
Europäischer Ebene (EFSUMB) ein Bekenntnis dazu abgelegt wurde, ist das Thema aktueller
denn je.
Im Geburtshilfebereich in Österreich hat aktuell auch ein Oberstgerichtliches Urteil
dazu beigetragen, die ÖGUM-Stufeneinteilung juristisch anzuerkennen. Wenn wir uns
diesen Anerkennungs-Prozeß auch nicht auf diese Weise gewünscht haben, so ist er dennoch
ein markanter Schritt in diesem Entwicklungsprozess.
Im Zuge der zunehmenden Bedeutung der Stufenanerkennung (Zertifizierung) wird auch
vielen KollegInnen bewusst dass sie dies anstreben wollen, aber auch, dass sie zwar
Mitglied bei der ÖGUM sind, aber sich nicht um die Stufenzuerkennung beworben haben.
Andere denken erst daran wenn sie die Stufe 2 erreichen wollen und dies nicht können
weil sie erst die Stufe 1 innehaben müssen. Die Statuten für die Stufe 2 Anerkennung
sind auf unserer Homepage dargestellt, ein Kriterium davon ist die Zeitdauer von
mindestens 2 Jahren Zeitintervall von Stufe 1 auf 2. Das ist medizinisch gut argumentierbar,
weil es eben braucht um zum Experten zu werden. Die Einhaltung von Mindestzeiten gehört
ja generell zu den Ausbildungsvorgaben beispielsweise von der Ärztekammer. Ein Aspekt
der heuer dazugekommen ist, ist die gegenseitige Anerkennung der Stufen zwischen den
Schwesterngesellschaften der drei deutschsprachigen Länder, umso mehr muss auf die
Einhaltung der gemeinsamen Kriterien geachtet werden. Mit diesem aktuellen Bericht
aus dem ÖGUM AK Gynäkologie und Geburtshilfe sei allen diese Problematik in Erinnerung
gerufen.
Ein zweites Thema im Bereich der Frauenheilkunde ist die Gründung des AK Bildgebung
in der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Ultraschall
ist dabei zumindest derzeit das wichtigste Thema. Unter anderem soll die von der ÖGUM
vorgeschlagene Ausbildungsordnung für den Ultraschall unseres Fachbereiches noch durch
die Inhalte ergänzt werden. Insgesamt ist uns - also dem AK Gynäkologie/Geburtshilfe
in der ÖGUM und dem AK Bildgebung in der ÖGGG, und das sind auf weite Strecken die
gleichen handelnden Personen - wichtig, dass die Agenden weiter vorangetrieben werden.
Zur Information ist das Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt. Ein heftig diskutierter
Punkt daraus ist, dass die Qualität unser Argument ist und dass mangelnde Qualität
ein hohes Risiko unliebsamer forensischer Konsequenzen in sich trägt. Konkret sei
hier auf die Kriterien der erweiterten Screeninguntersuchungen und des Combined-Testes
hingewiesen. Es ist hierbei abzulehnen, dass Risikokalkulationen erstellt werden ohne
dass die Schwangere selbst sonografiert wurde und der Schall von einer nicht zertifizierten
Person durchgeführt wurde und Befunde für nicht oder nicht-mehr Zertifizierte und
nicht Auditierte aus welchen Gründen auch immer ausgestellt werden.
Wie man sieht sind wir mit interessanten und brisanten Themen beschäftigt.
Horst Steiner
Leiter des AK Gynäkologie und Geburtshilfe ÖGUM Vorstandsmitglied