Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2009; 16(3): 144
DOI: 10.1055/s-0029-1241122
DFR-Mitteilungen

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Neues DFR-Zertifikat

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Publication Date:
25 September 2009 (online)

 
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    Nach den neuen Handlungsanweisungen für Arbeits-/Betriebsmediziner werden für die Durchführung der G35-Untersuchungen keine besonderen Qualifi kationen mehr gefordert. Um einen Anreiz dafür zu schaff en, die sich hierdurch off ensichtlich ergebenden Defi zite in reisemedizinischen Kenntnissen durch Fortbildungsmaßnahmen auszugleichen, hat der Vorstand des DFR beschlossen, ein spezielles Zertifi kat für Arbeits- und Betriebsmediziner einzuführen.

    Voraussetzung hierfür ist zum einen das Basiszertifi kat "Reisemedizinische Gesundheitsberatung", nachzuweisen durch den erfolgreichen Besuch eines Seminars nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zur curriculären Fortbildung "Reisemedizinische Gesundheitsberatung". Zum andern sind die erfolgreiche Absolvierung des Aufbaumoduls 6 "Internationale Arbeitseinsätze und Langzeitaufenthalte" und des Aufbaumoduls 12 "Gesundheitsstörungen bei Reiserückkehrern" unseres Fachzertifi kates gefordert. Das Zertifi kat kann in der Geschäftsstelle ab Oktober 2009 beantragt werden und ist 3 Jahre gültig.

    Dr. Ulrich Klinsing, Vorstandsmitglied des DFR