Bereits im Jahr 2000 hat die AOK Hessen mit ausgewählten
Krankenhäusern Integrierte Versorgungsverträge
(IV-Verträge) für elektive Hüft-Totalendoprothesen
(TEPs) geschlossen. Das Ziel dieser IV-Verträge war die
Optimierung der Versorgungsqualität für die Patienten.
Die Krankenhäuser übernahmen im Rahmen der IV-Verträge u. a.
eine Gewährleistungspflicht für das Implantat
für die Zeitdauer von 10 Jahren.
Patienten erwarten Qualitätsvergleiche
Im Jahr 2007 hat die AOK Hessen eine repräsentative
Befragung ihrer Kunden, die eine Hüft-TEP erhalten hatten,
durchgeführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass 84 % der
Patienten ein hohes Interesse an Qualitätsinformationen über
Krankenhäuser haben und auch anhand der Ergebnisqualität
ein Krankenhaus für die eigene Operation aussuchen möchten.
Weiterhin wurde deutlich, dass die höchste Kompetenz für
Qualitätsvergleiche den Krankenkassen zugeteilt wird (Abb. [1]).
Abb. 1 Wer sollte aus
Sicht der Patienten Qualitätsvergleiche von
Krankenhäusern veröffentlichen? (Quelle: AOK Hessen,
Kundenbefragung 2007)
Die Qualitätssicherung
der stationären Versorgung
mit Routinedaten (QSR) bietet für
die AOK Hessen die Möglichkeit, diese von den Versicherten
geforderten Qualitätsvergleiche transparent darzustellen
und anhand weniger, für den „Laien” verständlichen
Ergebnisqualitätsindikatoren zu kommunizieren.
QSR-Berichte als Bestandteil von selektiven
Verträgen
Die Verträge der AOK Hessen zur Integrierten Versorgung
nach § 140a ff SGB V für die elektiven Hüft-TEPs
wurden im Jahr 2008 neu konzipiert. Die bisherige Qualitätsmessung,
die für die Krankenhäuser zusätzlichen
manuellen Dokumentationsaufwand bedeutete, wurde durch einzelne QSR-Indikatoren
(z. B. Wiederaufnahmerate) ersetzt. Die QSR-Indikatoren
werden jährlich individuell mit dem Krankenhaus besprochen.
Zielsetzung ist, dass die Krankenhäuser im Rahmen der IV-Verträge
eine deutlich bessere Ergebnisqualität als der Bundesdurchschnitt
erbringen. Die Partnerschaft zwischen den Krankenhäusern und
der AOK Hessen ist dadurch gekennzeichnet, dass es zunächst
keine vertraglichen Sanktionen bei Nichterreichung der Zielsetzung
gibt. Vielmehr sollen die Krankenhäuser die Möglichkeit erhalten,
internes Verbesserungspotenzial zu erkennen und zu erschließen.
Pay for Performance
Perspektivisch wird Pay for Performance (P4P) bei der Preisverhandlung
im Rahmen der selektiven Verträge eine Rolle spielen. Die
Krankenhäuser werden für überdurchschnittliche
Ergebnisqualität entsprechende monetäre Vorteile
erhalten. Das heißt, dass mit den Krankenhäusern
gestaffelte Preise für eine Hüft-TEP je nach Zielerreichung
der QSR-Indikatoren vereinbart werden – je höher
die Ergebnisqualität, desto niedriger der Rabatt für
die AOK Hessen.
Fazit
Für die AOK Hessen ist die Messung der Ergebnisqualität
im Krankenhaus anhand von stationären Routinedaten das
zur Zeit beste in Deutschland vorhandene Instrument. Im Zusammenspiel
mit dem P4P-Ansatz werden die Selektiv-Verträge in den
nächsten Jahren nicht nur für elektive Leistungen
weiter ausgebaut werden.
Autorenerklärung: Der Autor
erklärt, dass keine relevanten finanziellen Verbindungen
in Bezug auf dieses Manuskript bestehen.