Rückblick 2009
Rückblick 2009
Nun ist das Jahr 2009 in einigen Tagen auch bald zu Ende und RTaustria kann auf ein
sehr erfolgreiches Jahr zurückblicken. Die Basis, das dies alles überhaupt möglich
ist, sind die Berufskolleginnen und –kollegen, die sich wieder viele Stunden ehrenamtlich
für den Beruf eingesetzt haben. Genauso wichtig sind unsere Mitglieder, die mit Ihren
Beiträgen die finanzielle Grundlage schaffen.
Wir bedanken uns herzlich bei unseren Mitgliedern, die teilweise seit Jahren und Jahrzehnten
dem Verband die Treue halten und jenen, die sich heuer für eine Mitgliedschaft entschlossen
haben.
Was hat RTaustria 2009 für seine Mitglieder und die Berufsgruppe getan? (Auszug aus
den Aktivitäten 2009)
Fortbildung
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Kongress im Mai 2009 in Eisenstadt, der einige Rekorde gebrochen hat
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erstmalig eine Teilnehmeranzahl von über 200 Besuchern
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erstmalig 5 RTaustria–Workshops am Vortag
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höchste Zahl an Ausstellern und Sponsoren seit 2004
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Workshop „Aktualisierung im Strahlenschutz” im September 2009
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Mitarbeit im Herausgeberteam der Radiopraxis
Information über weitere Fortbildungen im Newsletter und im Fortbildungskalender auf
www.rtaustria.at
Berufspolitik
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Mitarbeit bei MTDaustria und beim europäischen Verband (EFRS)
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Mitarbeit in der Bildungsgruppe bei MTD–Austria
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Mitarbeit bei den regionalen Gruppen von MTD–Austria
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Mitarbeit bei der Ö–Norm „MR–Sicherheit” – RTaustria wurde eingeladen hier die Qualitätsstandards
mit zu entwickeln
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Knapp über 200 neue Registrierungen verarbeitet – derzeit sind knapp 1100 Registrierungen
vorhanden
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Mitarbeit bei der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards Brustkrebsfrüherkennung”. Diese
Arbeitsgruppe wurde von der Gesundheit Österreich GmbH ins Leben gerufen. RTaustria
wurde eingeladen hier mitzuarbeiten, um auch die Sichtweise und das Know–How der Radiologietechnologinnen
und –technologen einfließen zu lassen.
Service
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Aktualisierung der Homepage
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Aussendung von 12 Newslettern
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Seit 2009 Erweiterungsangebot für die Rechtschutzversicherung für den privaten Bereich
– Profitieren Sie als Mitglied von günstigen Gruppenkonditionen
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Neuer übersichtlicher und interaktiver Mitgliederbereich mit Aktualisierungsmöglickeit
der Mailadresse für den Newsletter und Beauskunftung/Hinterlegung der Abonummer der
Radiopraxis
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Mit einem Klick verwalten Sie die Zusendung des Newsletters
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Auf der Einstiegsseite sehen Sie, ob und mit welcher Mailadresse Sie registriert sind.
Ändert sich Ihre Mailadresse, können Sie hier sofort die Änderung vornehmen und der
Newsletter oder Anfragen zum Passwort werden an die aktualisierte Adresse gesendet.
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Hier finden Sie auch Ihre Abonummer der Radiopraxis, die Sie für die Einsendung der CRTE–Punkte benötigen. Sollte die Nummer noch nicht
eingetragen sein, können Sie den Eintrag selbst vornehmen.
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Beantwortung von Mitgliederfragen zum Berufsrecht, zum Thema Arbeiten im Ausland,
uvm.
Mag.a Christa Friske, Geschäftsführerin RTaustria
Aktuelle MTD–Gesetze und Verordnungen mit historischer Entwicklung
Aktuelle MTD–Gesetze und Verordnungen mit historischer Entwicklung
MTD–Austria hat auf der Homepage eine detaillierte Übersicht der Gesetzeslage des
MTD–Gesetzes erstellt. RTaustria hat auf der Homepage www.rtaustria.at ein Link dorthin eingerichtet: www.rtaustria.at/Gesetzestexte_25.html.
Nächste RTaustria–Workshops: Aktualisierung im Strahlenschutz
Nächste RTaustria–Workshops: Aktualisierung im Strahlenschutz
Am 16. Januar 2010 findet von 8–18 Uhr der nächste Workshop an der FH Wiener Neustadt
statt. Innerhalb von 3 Wochen war der Workshop so gut wie ausgebucht (Zum Redaktionssschluss
ist noch 1 Platz verfügbar).
Optimal sind Sie über unsere Workshops mit unserem Newsletter informiert. Abonnieren Sie ihn unter www.rtaustria.at/info.
Hinweis für unsere Berufskolleginnen aus der Steiermark, dem Südburgenland und Kärnten:
Im März 2010 findet der nächste Workshop in Graz statt.
Zur Information: Radiologietechnologinnen und –technologen sind gemäß ihrer Ausbildung berechtigt
Strahlenschutzbeauftragte zu sein. Weiters ist jeder RT, der allein tätig ist, z.B.
im Rahmen des Nachtdienstes, eine weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes
betraute Person (gem. Strahlenschutzverordnung) und somit zur Fortbildung gem. Strahlenschutzverordnung
verpflichtet.
Achten Sie darauf: Es muss beim Betrieb der Anlagen immer ein Strahlenschutzbeauftragter,
bzw. weitere betraute Personen anwesend sein. Urlaubs– und Krankenstandssituationen
sind zu beachten.
RTaustria empfiehlt allen, für den Strahlenschutz Verantwortlichen, den beschäftigten Radiologietechnologinnen
und –technologen die Fortbildung zukommen zu lassen, um den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung
auch in Situationen, wie Nachtdienst, Urlaubszeit usw. gerecht zu werden.
Auszug aus Allgemeine Strahlenschutzverordnung BGBl. II Nr. 191/2006 5. Abschnitt: § 41 Abs. (4) Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes
betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
zu den in der Anlage 8 angeführten Fachgebieten im Ausmaß von mindestens 8 Stunden
in Abständen von höchstens 5 Jahren nachzuweisen, sofern sich deren Tätigkeit auf
die Ordination eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes beschränkt, im Ausmaß
von mindestens 4 Stunden. Die Behörde kann, wenn der Nachweis über die Teilnahme an
den Fortbildungsveranstaltungen nicht oder nicht vollständig erfolgt, die Anerkennung
widerrufen oder mit entsprechenden Auflagen versehen.
Da der Großteil unserer Berufskolleginnen und –kollegen in Krankenanstalten (Univ.
Kliniken, Krankenhäusern, Instituten, Ambulatorien) arbeitet, bietet RTaustria den
Workshop prinzipiell seit 2005 für 8 Stunden an. Die Kurse von RTaustria sind seit 2005 beim Bundesministerium für Gesundheit anerkannt.
Michaela Rosenblattl, MEd. Präsidentin RTaustria
Aktuelles vom Europäischen Verband der Radiologietechnologinnen und –technologen
Aktuelles vom Europäischen Verband der Radiologietechnologinnen und –technologen
Am 23. und 24. Oktober fand in Budapest das Second Annual General Meeting der European Federation of Radiographer Societies (EFRS) statt. Von den derzeit 29 Mitgliedsstaaten waren 24 Länder persönlich
durch zumindest einen Delegierten vertreten.
Die in Lissabon 2008 begonnene Entwicklung gemeinsamer Visionen und Ziele der Radiologietechnologen
und –technologinnen Europas wurde fortgesetzt. Manches konnte bereits umgesetzt werden
(z.B. Kontaktaufnahme zum EU–Parlament, Mitarbeit bei der Alliance of MRI, Kontaktaufnahme
zu Europäischen Fachverbänden), vieles ist noch zu tun, wie z.B. die Entwicklung einer
„Role development of Radiography” oder Aufbau eines Expertennetzwerkes.
Die Homepage der EFRS (www.efrs.eu), wo schon bis dato viele Informationen abgerufen werden konnten, wird mit Januar
des kommenden Jahres modifiziert, jedes Mitgliedsland kann dann alle aktuellen Entwicklungen
und Aktivitäten direkt der Homepage entnehmen. Auf der Homepage von RTaustria (www.rtaustria.at) können Sie direkt zur EFRS verzweigen.
In Budapest wurde erstmals ein „Code of Ethic” präsentiert. Dieser wurde im Zuge des
Meetings diskutiert und soll in den nächsten Monaten veröffentlich werden. Der „Code of Ethics” ist eines der wichtigsten Merkmale einer Profession. Dieses Verbindende unter den Berufsverbänden ist ein wichtiger Meilenstein auf dem
Weg, den Österreich seit 2004 geht.
Ihre Erfahrung und Ihr Beitrag sind gefragt! Radiologietechnologinnen und –technologen aller Mitgliedsstaaten sind aufgerufen,
ihre Erfahrung in Expertengruppen der Federation einzubringen. Um die Interessen unseres
Berufes in diversen EU–Projekten zu vertreten, ist es notwendig, das Wissen erfahrener
Berufskollegen zu nutzen. Derzeit sind 17 Experten aus 9 verschiedenen Staaten der
EFRS genannt. Aus Österreich werden derzeit noch Experten gesucht.
Aufruf: Wenn Sie Experte in den Bereichen CT, MRT, Interventionelle Radiografie, Nuklearmedizin,
Strahlentherapie, Strahlenschutz und Dosimetrie oder Qualitätssicherung sind, schicken
Sie bitte ihre Nominierung sowie Ihren Lebenslauf an: international@radiologietechnologen-austria.at.
Insgesamt war das Meeting der EFRS in Budapest wieder sehr produktiv.
Mit 2010 kann die EFRS mit Bosnien Herzegowina ein neues Mitglied begrüßen. Mit diesem
Beitritt umfasst die EFRS nun stolze 30 Mitglieder.
Karin Haller, MEd. Referentin Internationale Kontakte RTaustria
Information von MTD–Austria zur Registrierung – Schreiben der Präsidentin an alle
Berufsangehörigen der MTD–Berufe
Information von MTD–Austria zur Registrierung – Schreiben der Präsidentin an alle
Berufsangehörigen der MTD–Berufe
Liebe MTD–Berufsgruppen–Angehörige, die MTD sind „ganz besondere Berufe”, zählen sie
doch zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen. Das MTD–Gesetz regelt unter
Anderem auch die Pflichten, die der Beruf mit sich bringt. Dazu zählt auch die lt.
MTD–Gesetz verpflichtende Fort– und Weiterbildung, die jedoch derzeit nur recht vage
geregelt ist. Dennoch haben sich Angehörige der gehobenen medizinisch–technischen
Dienste durch ständige Fort– und Weiterbildung die entsprechenden Kenntnisse über
den jeweiligen Stand des Berufes anzueignen.
Es ist klar, dass allein durch die Fortschritte in Medizin, Technik und anderer berufsrelevanter
Wissenschaften, durch neue Techniken und Methoden eine laufende Aktualisierung des
individuellen Wissens und Könnens stattfinden muss. Das ist nicht nur berufsethisch
und aus Verantwortung gegenüber den Patienten/Klienten relevant, sondern dient genauso
der Patientensicherheit und dem hohen Qualitätsanspruch, der alle MTD–Berufe vereint.
Heute ist die Fortbildung der MTD gesetzlich zwar „verpflichtend”, jedoch noch immer
recht vage formuliert. In Zukunft wird der Fortbildung der MTD–Berufe weit größere
Bedeutung als bisher zugemessen werden. So soll gemäß dem Arbeitsprogramm der amtierenden
Regierung anlässlich der Registrierung der Berufsberechtigungen auch eine Erfassung
der absolvierten Fortbildungen erfolgen. Dabei ist derzeit jedoch noch völlig offen,
wie Fortbildung als Begriff definiert werden wird, was darunter fallen wird und welche
Konsequenzen damit verbunden sein werden.
Das heißt, dass alle Gesundheitsberufe ganz grundsätzlich vermehrt mit der Nachweisbarkeit
von Bildungsmaßnahmen konfrontiert sein werden. Wir sollten nicht vergessen, dass
jegliche Fortbildung eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätssicherung darstellt, die
besonders im verantwortungsvollen Bereich der Gesundheitsberufe maßgeblich ist.
Ich setze mich persönlich dafür ein, dass eine künftige Lösung bzw. Konkretisierung
einer verpflichtenden Fortbildung für alle MTD–Berufe eine Win–Win–Situation für alle
Beteiligten darstellen muss. Das heißt, dass den hochprofessionellen Ansprüchen der
MTD, den berechtigten, hohen Erwartungen der Patienten/Klienten genauso wie den Anliegen
der Gesundheitspolitik Rechnung getragen werden soll, sofern Letzere auch in der Umsetzung
für alle MTD „lebbar” sind. Ein entsprechendes Papier hat MTD–Austria bereits Bundesminister
Alois Stöger übermittelt, es wird aber noch viele konstruktive Gespräche und Diskussionen
brauchen, um zufriedenstellende Resultate im geschilderten Sinn zu erreichen.
Unbestreitbar ist jedenfalls: Die Rasanz des Fortschritts wird sich in einem Maß der
Fortbildung finden, das die Patientensicherheit und die Professionalität der Berufe
gleichermaßen berücksichtigt. Daran kommen wir nicht vorbei, und ich finde das im
Interesse aller MTD gut so.
Ihre
Mag. a Gabriele Jaksch Präsidentin MTD–Austria