Dtsch Med Wochenschr 2010; 135(11): 532-533
DOI: 10.1055/s-0030-1249200
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Fehldiagnosen und ihre Folgen – Wann haftet das Krankenhaus?

Incorrect diagnosis and their consequences – when is the hospital liable?H. Fenger, S. Droste
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Publication Date:
10 March 2010 (online)

Fall

Unlängst erregte ein Fall aus England internationale Aufmerksamkeit (vgl.: Die Welt, 17.07.2009). Die Krankenhausärzte eines 61-jährigen Mannes aus der Grafschaft Dorset eröffneten ihm, dass er an Krebs erkrankt sei und nicht mehr lange zu leben habe. Um die ihm verbleibende Zeit in vollen Zügen zu genießen, kündigte der Mann seinen Job und verprasste seine Ersparnisse. Zwei Jahre später stellte sich heraus: Fehldiagnose! Der Patient war nicht an Krebs erkrankt, sondern litt an einem harmlosen Abszess. Das Krankenhaus entschuldigte sich damit, dass zum Zeitpunkt der Mitteilung der Diagnose noch nicht alle Untersuchungsergebnisse vorlagen. Jetzt fordert der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ähnliche Fälle – wenn auch bislang nicht solchen Ausmaßes – sind auch hier bekannt geworden (OLG Bamberg VersR 2004, S. 198f). Daher stellt sich die Frage, wie ein solcher Fall in Deutschland zu behandeln wäre.

Prof. Dr. Hermann Fenger
Dr. Stefan Droste

Rechtsanwälte Möller · Post · Fenger

Frauenstr. 31

48143 Münster

Email: hermann.fenger@web.de

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