Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Helmut Schmidt: Renteneintritt mit 93?
Helmut Schmidt, Jahrgang 1918. Er hat den Zweiten Weltkrieg überlebt. Er ist Kettenraucher.
Er wurde am Herzen operiert. Er sitzt im Rollstuhl. Er ist stark hörbeeinträchtigt.
Er lebt nach dem Tod seiner Frau allein.
Der Altkanzler beeinflusst immer noch wesentlich das politische Meinungsbild – international.
Sieben Jahre vor seinem 100. Geburtstag leistet er Beiträge zum Gemeinwohl.
Hätte Herr Schmidt mit 65 tatsächlich in Rente gehen sollen? Hätte er seine Aktivitäten
und Fähigkeiten auf Segeln, Klavierspielen, Rauchen und Schach beschränken sollen?
Welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Alter, Gesundheit, Leistungsfähigkeit
und soziale Teilhabe wollen wir ansetzen?
Die derzeitige Versorgungsstrukturen und Versorgungsprozesse im Gesundheits- und Sozialwesen
sind vordergründig auf Zuschreibungen von Krankheitszuständen ausgerichtet (ICD).
Sie sind
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symptom-, organ- bzw. indikationsbezogen, mithin stark spezialisiert und kaum an „relevanten
Endpunkten“ wie die Verbesserung der Vitalität des Patienten, seiner Funktions- und
Leistungskapazitäten und seinem Potenzial zur sozialen Teilhabe bis ins hohe Lebensalter
ausgerichtet. Sie gehen deshalb sehr häufig am Bedarf der Menschen vorbei.
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defizit- und nicht ressourcenorientiert. Der Mensch in seinem biopsychosozialen Kontext
von Risiken und Ressourcen wird als Objekt von Behandlungen betrachtet, zu selten
als Produzent, Mitakteur und Gestalter von Gesundheit. Das ist fatal bei Gesundheitsproblemen
mit großem Präventions- und Ressourcenpotenzial, wie es die Volks-, Zivilisations-
und Alternskrankheiten nun einmal sind.
In der Praxis fehlen aussagekräftige Assessments zur Einordnung des Gesundheitszustands
des Menschen im Hinblick auf dessen Möglichkeiten in Alltag, Freizeit und Beruf. Aufgrund
fehlender Diagnostik und Bewertung von Gesundheitskriterien – und unter Überbetonung
von Schädigungs- und Krankheitszuschreibungen – sind Versorgungspfade immer noch durch
Über-, Unter- und Fehlversorgung bestimmt.
So entstehen nicht nur im Gesundheits- und Sozialwesen vermeidbar hohe Ausgaben. Es
bleiben auch erhebliche volkswirtschaftliche Potenziale durch nicht identifizierte
Ressourcen ungenutzt.
Im Rahmen des demografischen Wandels benötigen wir mehr denn je den Blick auf Ressourcen
statt auf Defizite. Bei sinkenden Bevölkerungszahlen und gleichzeitiger Steigerung
der Lebenserwartung plus steigender Kosten durch (Multi-)Morbidität müssen ressourcenorientierte
Ansätze und Verfahren entwickelt, angewendet und im Ergebnis gesichert werden. Auch
die derzeitige Anwendung kalendarischer Messgrößen (Rente mit 67) hilft hier nicht
weiter.
Das vorliegende Heft der B & G widmet sich der spannenden Frage: Gibt es andere Indikatoren
für die Leistungsfähigkeit eines Individuums als das kalendarische Alter?
Die Autoren und Experten bieten hierzu unterschiedliche Denk- und Handlungsansätze,
die auf eine Grundgröße fokussiert sind: auf die Diagnostik und die Verbesserung des
biofunktionalen oder biopychosozialen Status eines Menschen im Sinne der International
Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). Die ICF kann helfen,
im derzeitigen Versorgungsmanagement neue und bessere Wege zu beschreiten.
Fragen Sie sich nun, liebe Leserinnen und Leser, was hat das mit dem Gesundheitssport
und der Sport- und Bewegungstherapie zu tun? Sehr viel!
Im genannten Sinne werden fach- und professionsübergreifende „biopsychosoziale“ Interventionen
immer wichtiger. Es werden so neue Arbeitsfelder für die Sport- und Bewegungstherapie
entstehen. Im salutogenen Bezug kommt der Gesundheitsförderung und Prävention zur
Ressourcenstärkung wieder mehr Bedeutung zu. Gesundheitssport und Sporttherapie können
so einen wesentlichen Beitrag leisten zur Versorgungsqualität des Individuums und
der gesundheitsökonomischen Gesamtsituation.
Vom Eigenwohl zum Gemeinwohl. Vom Sorgenmanagement zum Versorgungsmanagement.
Herzlichst Ihre
Angelika Baldus