Verantwortlich für diese Rubrik: Manfred Wolfersdorf, Bayreuth; Iris Hauth, Berlin
Ein Positionspapier der Ländersprecher der Leiterinnen und Leiter Psychiatrischer
Institutsambulanzen
Ein Positionspapier der Ländersprecher der Leiterinnen und Leiter Psychiatrischer
Institutsambulanzen
Steffi Koch-Stoecker, Peter Aenis, D. Bernstein, Manfred Bogun, Wolfgang Heiler, Peter
Hotz, Helmtraud Kantor, Uwe Kinzel, Lutz Lenhardt, Petra Loerzer, Karin-Alice Ludewig,
Alexandra Marx, Uwe Materna, Albrecht Mauer, Michael Schiebel, Meryam Schouler-Ocak,
Sarang Thakkar, Roland Wandschneider, Michael Welschehold, Michael Ziereis, Norbert
Zumdick
Die Leistungssituation der Psychiatrischen Institutsambulanzen
Die Leistungssituation der Psychiatrischen Institutsambulanzen
Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) erfüllen seit über 30 Jahren den Auftrag
des Gesetzgebers (§118, SGB V) und behandeln – ergänzend zu der vertragsärztlichen
psychiatrischen Versorgung – psychisch schwer erkrankte Bürgerinnen und Bürger, die
eine komplexe multiprofessionelle Behandlung benötigen. Es handelt sich bei dieser
für PIAs gesetzlich definierten Gruppe um Patienten und Patientinnen, die in vielerlei
Hinsicht immer wieder durch die Raster der Versorgung zu fallen drohen und in der
Institution PIA medizinische Hilfe und persönlichen Halt finden. Im Rahmen der gesetzlichen
Grundlage stellen die Ambulanzen für diese PatientInnen ein flächendeckendes nicht
selektierendes ambulantes Versorgungssystem zur Verfügung. In dünn besiedelten ländlichen
Regionen mit knapper werdender vertragsärztlicher Versorgung gewinnt die PIA darüber
hinaus einen herausragenden Stellenwert bei der Sicherstellung der ambulanten psychiatrischen
Versorgung.
In Institutsambulanzen arbeiten multiprofessionelle Teams aus PsychiaterInnen, PsychologInnen
und PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen und Fachpflegekräften unter regional
unterschiedlichen Vergütungssystemen (Quartalspauschalen oder Einzelleistungsvergütungen)
mit einer durchschnittlichen Vergütung von ca. 200 € pro Patient und Quartal (Umfrage
der BAG der Träger aus 2006 [1]). Damit können Personal- und Sachkosten nicht hinreichend gedeckt werden: Laut o.g.
Umfrage arbeiteten 2006 nur etwa die Hälfte der ca. 420 PIAs in Deutschland kostendeckend.
Für die Sozialleistungsträger ist die Arbeit der Institutsambulanzen – blickt man
z.B. auf verhinderte Krankenhaustage – ausgesprochen kostengünstig: Ein einziger stationär
psychiatrischer Behandlungstag entspricht in etwa einem kompletten Quartal multiprofessioneller
PIA-Behandlung. Als "ambulanter Arm" der psychiatrischen Kliniken verkürzen oder verhindert
die Behandlung in Institutsambulanzen nicht nur stationäre Aufenthalte, sie wirken
direkt in die Lebenssituation der Betroffenen hinein, um psychische Stabilisierung
zu erreichen oder zu erhalten, bei Bedarf auch durch aufsuchende Hilfe im häuslichen
Lebensfeld.
PIAs arbeiten für die Gruppe psychisch schwer Kranker substanziell in hoher Akzeptanz
durch die Patienten und ihre Angehörigen, sie ermöglichen komplexe passgenaue Behandlungsmodule
(s.u.) und stellen sich flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse ein.
Dabei kommt es allen zugute, dass durch die Multiprofessionalität eine Behandlung
aus einem Guss auf kurzen Wegen sichergestellt werden kann. So entsteht eine abgerundete
berufsgruppenübergreifende moderne Psychiatriearbeit, bei der – als Einrichtung nach
SGB V – stets unter medizinisch-ärztlicher Verantwortung alle relevanten psychosozialen
Aspekte gleichzeitig berücksichtigt werden können.
Von Beginn an sind die psychiatrischen Institutsambulanzen darauf angewiesen gewesen,
in verschiedene Richtungen zu kooperieren, der Austausch nach innen und außen ist
gelebte Praxis und etablierter Alltag. Ihre Zwischenposition zwischen Klinik und dem
ambulanten Leistungssystem bietet die Chance und Verpflichtung zugleich, in Netzwerken
zu arbeiten. So entstand in den meisten Regionen ein enger Verbund, in dem PIAs mit
niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und anderen gemeindepsychiatrischen Versorgungseinrichtungen
kooperieren, in Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften aktiv sind, Gemeindenähe auch
durch Präsenz und Kooperation in Betroffenen- und Angehörigenvereinen praktizieren.
Vielfach sind sie aktiv am Aufbau komplementärer Versorgungssysteme beteiligt.
Die Inhalte der Arbeit sind aufgrund ihrer Klinikverbundenheit geprägt durch hohe
fachliche Standards und die Umsetzung moderner Konzepte psychiatrischer Behandlung.
In PIAs werden jenseits der gemeindepsychiatrischen Vernetzung alle psychiatrischen
Fachbereiche mit jeweils spezifischen Behandlungskonzepten abgedeckt (Allgemeine Psychiatrie,
Sucht, Gerontopsychiatrie) und die Leitlinien der Fachverbände berücksichtigt. Es
findet je nach Indikation klinisch-psychiatrische, neuropsychologische, testpsychologische
standardisierte Diagnostik statt, in manchen Regionen sind PIAs die einzigen ambulanten
diagnostisch kompetenten Einrichtungen.
Therapeutisch wird störungsspezifisch nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
– immer individuell angepasst und unter ärztlicher Indikationsstellung – ein breites
Spektrum von Behandlungsmodulen vorgehalten. Hierzu gehören Einzeltherapien, Pharmakotherapie,
Psychoedukation, Familieninterventionen inkl. Angehörigenberatung, Sozialtherapie,
Training von Alltagsfähigkeiten, ggf. Unterstützung zu Hause und andere fachpflegerische
Maßnahmen sowie regional unterschiedlich sportliche, ergotherapeutische, künstlerische
Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung und zur Anregung von Freizeitaktivitäten.
Besonders kennzeichnend, weil ebenfalls regional oft mit Alleinstellungsmerkmal, ist
das breite Spektrum gruppentherapeutischer Angebote, das von niederschwelligen Café-artigen
Stabilisierungstreffen bis hin zu hochspezifischen psychotherapeutischen Behandlungsmodulen
unterschiedlicher Störungsgruppen (z.B. für Borderline-PatientInnen, depressive Störungen,
Psychosen, Suchterkrankungen) reicht. Auch speziellen Fragestellungen zu seltenen
oder unklaren Krankheitsbildern nehmen sich PIAs – bei ausreichender personeller Kapazität
– interkollegial im Auftrag von niedergelassenen ärztlichen Kollegen an.
Die Arbeitsweise ist primär gerichtet auf Behandlungskontinuität und sicheren Kontakt
in der PIA, die insbesondere für langzeiterkrankte Patienten ein Ort für verlässliche
Behandlung und Betreuung geworden ist. Neben festen Gruppen und Einzelgesprächsterminen
ist die tägliche Erreichbarkeit eines Arztes in der Regeldienstzeit sichergestellt
sowie eine 24-Std.-Notfallbereitschaft in Kooperation mit den diensthabenden Klinikärzten.
Neue Patienten und Menschen in akuten psychischen Krisensituationen können ohne lange
Wartezeiten die Leistungen der PIA in Anspruch nehmen.
In vielen Regionen werden inzwischen – infolge bestehender Versorgungsdefizite – zunehmend
auch weniger schwer psychisch erkrankte Menschen zugewiesen, deren Behandlung im Rahmen
des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrag nicht mehr ausreichend erfüllbar ist,
sodass die PIAs in diesen Fällen in subsidiärer Funktion angefragt werden.
Einschränkend muss angemerkt werden, dass eine unterschiedliche gesetzliche Regelung
zu Institutsambulanzen von Fachkrankenhäusern (SGB V, §118, Abs. 1) und psychiatrischen
Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern (SGB V, §118, Abs. 2) besteht, die nur für
die Letztgenannten neuerdings deutliche Einschränkungen, so z.B. eine normative Festlegung
der zu behandelnden Patientengruppen, vorsieht.
Vor diesem Hintergrund unterschiedlicher vertraglicher Bedingungen sowie durch unterschiedliche
regionale Erfordernisse (z.B. städtische vs. ländliche Regionen) realisieren PIAs
in Deutschland aktuell Versorgungsleistungen, die sich qualitativ und quantitativ
durchaus unterscheiden. Zum Zwecke der Qualitätssicherung haben sich die Vertreter
der Ambulanzen aktuell für die Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation
ausgesprochen.
Aktuelle Perspektiven
Aktuelle Perspektiven
Die Ausführungen zeigen, dass in PIAs schon seit vielen Jahren qualitativ hochwertige
"Integrierte Versorgung" täglich über 24 Stunden stattfindet, eng vernetzt mit dem
komplementären System der Gemeindepsychiatrie. Ihre Mitarbeiter sind geübte Netzwerker,
die kostengünstig, zugleich wirksam und wirtschaftlich arbeiten und durch den Klinikhintergrund
stets mit modernen psychiatrischen Konzepten ausgestattet sind. Sie sind im Unterschied
zu anderen Teilnehmern am gemeindepsychiatrischen Verbund ärztlich geleitet und entsprechen
damit den SGB-V-Anforderungen medizinischer Behandlung zur Herstellung von Gesundheit.
Aktuell entstehen neue ambulante Modelle über Verträge im Rahmen der Integrierten
Versorgung zwischen großen Krankenkassen und finanzstark getragenen Managementgesellschaften
mit dem Ziel, durch Beratung und sozialtherapeutische Maßnahmen Krankenhaustage zu
verhindern und damit Kosten zu sparen. In diesen Programmen werden PIA-ähnliche Leistungen
angeboten, ohne allerdings behandlungsrelevante psychiatrisch-medizinische Leistungen
zu integrieren. Es steht zu befürchten, dass in den neuen Programmen sozialtherapeutische
Einschätzungen und Alltagsregulationen priorisiert, ärztliche Leistungen dagegen minimiert
werden.
PIAs sehen mit Sorge, wie wirtschaftliche Unternehmen ohne Rückgriff auf gewachsene
Strukturen und ohne Kommunikation mit bestehenden Einrichtungen, unter Mangel an Fachwissen
und medizinischer Kompetenz einen neuen Markt schaffen und erobern. Dies ist besonders
schmerzlich, da die gesetzlich verankerte lang praktizierte Arbeit der Institutsambulanzen
in den letzten Jahren durch neue strukturelle Bedingungen (u.a. neue Vereinbarung
nach §118,2 in 2010, Engpässe bei der Besetzung von Arztstellen), finanzielle Engen
(s.o.: Unterdeckung bei ca. 50% der PIAs) und zunehmende Kontrollen der Krankenkassen
(z.B. Regressdrohungen) deutlich erschwert wurde. Während also der Nutzung und Weiterentwicklung
von PIA-Möglichkeiten eher Hindernisse in den Weg gelegt wurden, entstehen an anderer
Stelle "entmedizinisierte" IV-Projekte. Dadurch werden die ohnehin limitierten Behandlungsmöglichkeiten
gerade für schwer kranke Patientengruppen reduziert und unter dem aktuell kursierenden
Zauberwort des "Casemanagements" nur scheinbar persönlicher.
Zukünftige Nutzung Psychiatrischer Institutsambulanzen im ambulanten Versorgungssektor
Zukünftige Nutzung Psychiatrischer Institutsambulanzen im ambulanten Versorgungssektor
Psychiatrische Institutsambulanzen erfüllen alle notwendigen Kriterien zur Übernahme
einer strategischen Schnittstellenfunktion zwischen dem ambulanten und dem stationären
Sektor. Damit sind sie besonders geeignet, im regionalen Versorgungskontext noch mehr
als bisher koordinative und integrative Aufgaben im Sinne einer Lotsenfunktion übernehmen.
Aus fachlicher Sicht und vonseiten der eingespielten Netzwerkkompetenzen wäre es (entsprechend
den Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen:
"Die Integration der Versorgung über die heutigen Sektorgrenzen hinweg nimmt an Breite
noch zu, wenn eine Versorgungseinheit ein umfassendes Angebot an präventiven und
therapeutischen Leistungen in einer Region anzubieten vermag..." [2]) perspektivisch auch vorstellbar, sie mit Aufgaben der psychiatrischen Prävention,
insbesondere auch Suizidprävention, und Rehabilitation zu betrauen und damit die Begrenzung
der SGB V Aufgaben zu transzendieren.
Schon jetzt könnten PIAs die ambulante psychiatrische Versorgung kompetent und weithin
akzeptiert deutlich umfangreicher stützen als dies bisher der Fall ist. Durch ihre
Integration in das akutpsychiatrische, 24 Stunden verfügbare Kliniksetting sind PIAs
geradezu prädestinierte Anlaufstellen für Menschen in akuten Krisen und psychischen
Notlagen. Allseits beklagte, unzumutbar lange Wartezeiten bei anderen Versorgern und
dadurch resultierende weitere Zuspitzungen zu Notfällen könnten dadurch konsequent
vermieden werden; die kurzfristige Verfügbarkeit professioneller Soforthilfe wäre
im Übrigen ein bedeutsamer Beitrag zu verbesserter Suizidprävention.
Über eine Ausweitung ihrer Arbeit könnte in den nächsten Jahren zudem ein deutlicher
Abbau stationärer Betten möglich werden. Schon heute wären einige stationäre Patienten
in intensiv-ambulanten Settings gut behandelbar, und die gemeinsame Zielrichtung "ambulant
vor stationär" könnte zügiger umgesetzt werden. Zeitgemäße psychiatrische PIA-Behandlung
umfasst dabei nach spezifischer Diagnostik – neben soziotherapeutischer Begleitung
und Regulation – stets auch spezifische Therapieformen und das gesamte Spektrum medikamentöser
Behandlungsoptionen gemäß wissenschaftlicher Leitlinien. Aufgrund der fachlichen Qualifikation
und der Multiprofessionalität könnten PIAs Spezialangebote wie Traumaambulanzen, Gedächtnis-
und ADHS-Sprechstunden, psychoonkologische Behandlungen etc. ausbauen. Dies könnte
neben einer qualitativen Verbesserung auch bestehende regionale Versorgungsdefizite
kompensieren. Im psychiatrisch rehabilitativen Sektor wäre das Leistungsspektrum der
Institutsambulanz zum Ausbau ambulanter Rehabilitationsangebote, wie z.B. in der ambulanten
Rehabilitation suchtkranker Patienten, nutzbar.
Voraussetzung für derartige Weiterentwicklungen ist eine Sicherung (Stabilisierung)
der Finanzierung.
Wie die zukünftige PIA-Finanzierung aussehen soll, wird in Kürze im Rahmen eines Prüfauftrags
im Kontext des neuen Entgeltsystems der Psychiatrie (KHRG) untersucht werden. Hier
sei nur angemerkt, dass OPS-analoge Abrechnungsvorgaben im ambulanten Sektor nicht
angemessen scheinen und auch nirgends im ambulanten Behandlungssektor praktiziert
werden.
Die bisher im föderalen Kontext unterschiedlich gestaltete Vergütungssituation wäre
unter Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens zukünftig bundeseinheitlich denkbar.
Dabei wäre zu diskutieren, ob beispielsweise – sofern eine Vergütungsregelung über
die aktuell in verschiedenen Bundesländern praktizierten quartalsbezogenen Fallpauschalen,
die von den meisten PIAs wegen der hohen Flexibilität und dem relativ geringen verwaltungstechnischen
Aufwand präferiert werden, den Transparenzanforderungen der Krankenkassen nicht ausreichend
gerecht wird – neben einem pauschalen fallbezogenen Basisvergütungssatz (über den
neben Sachkostenanteilen auch die unverzichtbare gemeindepsychiatrische Vernetzungsarbeit
abgegolten würde) an die verschiedenen Berufsgruppen angepasste Zeittakte vergütet
werden, eine übliche Vergütungsform in der gesamten ambulanten medizinischen Landschaft,
vgl. EBM oder GOÄ. Insgesamt scheinen vertrauensbildende Maßnahmen notwendig, um zu
gewährleisten, dass die gegenwärtig behindernden Kontrollmechanismen durch die Krankenkassen
reduziert und Dokumentationspflichten auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden.
Das ärztlich-psychiatrische Feld muss im ambulanten Sektor auch deshalb gestärkt werden,
weil in zunehmend mehr Regionen Deutschlands der vertragsärztliche Sicherstellungsauftrag
nicht mehr ausreichend zu erfüllen ist (Überalterung von niedergelassenen Ärzten,
Aufgabe von nervenärztlichen Praxen und Ausweichen auf Psychotherapiepraxen). Letzteres
ist u.a. gesundheitspolitischen Fehlsteuerungen geschuldet: Laut Melchinger [3] zeigt "eine Aufschlüsselung der vertragsärztlichen Versorgung nach Leistungserbringern,
Fallzahlen und Ausgaben extreme Disparitäten auf:
-
Psychiater und Nervenärzte behandeln 72% aller Fälle, erhalten aber dafür nur rund
ein Viertel der Gesamtausgaben.
-
Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten behandeln 28% der Fälle und erhalten
dafür rund drei Viertel der Gesamtausgaben."
Bei Zunahme psychischer Krankheiten und kontinuierlich älter werdender Bevölkerung
scheint uns eine politische Umsteuerung dringend notwendig, um eine Zunahme von Behandlungsengpässen
zu vermeiden, die auch in Zukunft nicht allein durch soziotherapeutisches Casemanagement
zu beheben sein werden. Auch hier könnten PIAs mehr leisten, wenn sie besser ausgestattet
und politisch gestärkt würden, um den schwierigen Spagat zwischen Klinik und ambulantem
Sektor umzusetzen.
Die Bereitschaft der PIA-Leitungen zum Aufbau einer gemeinsamen bundesweiten Dokumentation
der Leistungen als Maßnahme der Qualitätssicherung könnte auch dazu beitragen, Behandlungseffekte
von PIA-Behandlung genauer zu erfassen und valide Parameter zur Messung der Ergebnisqualität
zu entwickeln. Insofern böte sich über die PIA Dokumentation ein völlig neuartiges
umfassendes Maß für die Versorgungsforschung, das auch zur Steuerungszwecken im psychiatrischen
Gesundheitsmanagement einsetzbar werden könnte.
Ländersprecher der PIA-Leitungen in Deutschland:
Dr. med. Dipl.-Psych. Steffi Koch-Stoecker
Psychiatrische Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bethel
Evangelisches Krankenhaus Bielefeld
Gadderbaumer Straße 33
33602 Bielefeld
Email: steffi.koch-stoecker@evkb.de