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DOI: 10.1055/s-0031-1286069
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Herausgabe von Krankenunterlagen an Patienten gegen Unkostenerstattung
Urteil des Landgerichts München I vom 19.11.2008Delivering of medical records to patients for a feePublication History
Publication Date:
29 August 2011 (online)

Problem
Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Patient gegen den Arzt oder je nach Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen im Einzelfall gegen das Krankenhaus oder eine sonstige ärztlich geleitete Einrichtung grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.1.2006 (2 BvR 443/02) folgt dieser Anspruch unmittelbar aus den im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht des Patienten (dabei hat das Gericht offen gelassen, ob die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommene Einschränkung des Einsichtsrechts auf objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen noch verfassungsgemäß ist). Das Einsichtsrecht des Patienten umfasst grundsätzlich nicht die Aushändigung oder Zusendung der im Eigentum des Arztes oder der Einrichtung stehenden Originalunterlagen, sondern beschränkt sich auf die Überlassung von Kopien gegen Erstattung der Unkosten. Dabei kommt es in der Praxis immer wieder zu Streit bei der Frage, wie diese Kosten zu berechnen sind. Mit einem solchen Fall hat sich in jüngerer Zeit das Landgericht (LG) München I in einem Urteil vom 19.11.2008 (9 O 5324/08) befasst.
Dr. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe