physiopraxis 2012; 10(01): 56
DOI: 10.1055/s-0031-1301097
physiospektrum
© Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York

Arbeitsschutz – Gesunder Arbeitsplatz

Stefan Koch

Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. Januar 2012 (online)

 

Petra raucht, obwohl das in der Praxis verboten ist - auch auf der Toilette. Ihre Chefin erwischt sie, mahnt sie ab und droht sogar mit Kündigung. Petra recherchiert, ob das rechtmäßig ist.


#

Physiotherapeutin Petra ist erstaunt, wie umfangreich das Thema „Arbeitsschutz“ im Internet beschrieben ist. Sie findet Informationen dazu, wie man Arbeitsunfälle verhindert und die Gesundheit von Angestellten und besonderen Personengruppen wie Mütter oder Schwerbehinderte schützt. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, entstehen für den Arbeitgeber eine Reihe von Schutzpflichten und für den Arbeitnehmer die Pflicht, diese einzuhalten. Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz liegen all dem zugrunde („Internet“).

Jeden Arbeitsplatz sichern

Zunächst regelt die Arbeitsstättenverordnung die Mindeststandards für Größe und Einrichtung von Arbeitsräumen, Brandschutz, Fluchtwege, Raumtemperatur und Nichtraucherschutz („Internet“). Praxisinhaber, die darüber hinaus dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen, beurteilen jeden Arbeitsplatz auf seine Gefahren hin. Daraufhin legen sie schützende Maßnahmen fest. Berufsgenossenschaft und externe Berater wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner stehen beratend zur Seite.

Kommt es im Gesundheitswesen zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig („Internet“). Für den Praxisalltag sind vor allem ihre Vorschriften zur Unfallverhütung von Interesse. Sie enthalten Vorgaben zu Prävention, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.


#

Jeden Angestellten schützen

Sobald Praxisinhaber einen Angestellten haben, sind sie dazu verpflichtet, aktiv für den Arbeitsschutz zu sorgen. Dies tun sie, indem sie ihre(n) Mitarbeiter regelmäßig zu verschiedenen Themen unterweisen („Arbeitsschutz“). Das gilt auch dann, wenn sie neue Mitarbeiter einstellen, neue Geräte einführen oder das Aufgabenfeld von Angestellten ändern. Bei Schülern und Praktikanten regeln sie zudem klar, an wen diese sich im Notfall wenden sollen. Eine Unterweisung protokollieren sie immer und lassen dieses von den Angestellten unterschreiben.

In größeren Praxen empfiehlt es sich, dass ein Mitarbeiter diese Aufgaben übernimmt. Dafür bieten Berufsgenossenschaften zertifizierte Kurse zu einzelnen Themen wie „Haut und Hygiene“ an. Der Chef bleibt aber in der Pflicht, den Arbeitsschutz zu organisieren und zu überwachen.


#

Mögliche Rechtsfolgen bei missachtetem Arbeitsschutz

Bei einem Arbeitsunfall werden Berufsgenossenschaften und Staatsanwaltschaft aktiv. Je nach Art und Folge des Verstoßes gehen sie dem missachteten Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach. Daneben können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche entstehen. Hier tritt die BGW für Körperschäden ein. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen Vorschriften und Dienstanweisungen, riskiert er damit eine Abmahnung oder Kündigung.

Petra wurde fündig: Die Verordnung über Arbeitsstätten regelt den Nichtraucherschutz („Internet“). Der Therapeutin wurde klar, dass ihre Abmahnung gerechtfertigt war, da sie sich nicht an die entsprechende Belehrung ihrer Chefin gehalten hat. Denn: Wurde ein Rauchverbot ausdrücklich vereinbart oder dient es der Abwehr besonderer Gefahren, zum Beispiel im Umgang mit leicht brennbaren Stoffen, rechtfertigt ein einmaliger Verstoß sogar eine fristlose Kündigung.

Petra hat erkannt, dass sie bereits durch das Berücksichtigen einfacher Grundregeln einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz leisten kann. Außerdem kann sie jetzt auch die Reaktion ihrer Chefin verstehen, die durch diese Maßnahmen lediglich die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen möchte.

ARBEITSSCHUTZ

Praxisinhaber sind angehalten, ihre Angestellten zu verschiedenen Themen zu unterweisen:

  • > Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

  • > praktische Übungen zur Ersten Hilfe

  • > Desinfektion, Hautschutz

  • > Brandschutz, Fluchtwege

INTERNET

Nützliche Links zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz: www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Arbeitsstättenverordnung: www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): www.bgw-online.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe: www.bageh.de


#
#