Die Antwort unseres Experten
Grundsätzlich spricht nichts gegen das bisherige Verfahren des Arbeitgebers, Mitarbeiter
samstags einzusetzen und dafür an einem anderen Tag freizugeben. Voraussetzung ist
allerdings, dass die vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Offenbar
sind hier lediglich 40 Stunden je Woche ausgemacht, ohne dass die Lage der Arbeitszeit
(zum Beispiel montags bis freitags) vereinbart wurde. Der Umfang der Samstagsarbeit
richtet sich nach dem Vertrag. Werden die vereinbarten 40 Wochenstunden überschritten
und ist die Möglichkeit von Mehrarbeit im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen, wäre es
unzulässig, die Physioherapeuten darüber hinaus arbeiten zu lassen. Anderenfalls hätten
sie Anspruch auf entsprechende Vergütung der Mehrarbeit, sofern nicht mit dem Gehalt
eine konkret vereinbarte Anzahl von Überstunden abgegolten ist. Erfolgt ein Freizeitausgleich,
besteht daneben kein zusätzlicher Vergütungsanspruch. Mehrarbeitszuschlag oder Samstagszuschlag
kann man ebenfalls nur verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag
vereinbart ist. Gibt es einen Betriebs- bzw. Personalrat, muss der Arbeitgeber diesen
beteiligen, bevor er die Arbeitszeit neu festlegt.
Aufgrund des Weisungs- oder Direktionsrechts kann der Arbeitgeber bestimmen, wann,
wo und was der Arbeitnehmer tun soll. Dabei muss er nach „billigem Ermessen“ handeln,
also selbst ein berechtigtes Interesse für die Weisung haben, aber auch die Interessen
des Arbeitnehmers berücksichtigen, zum Beispiel familiäre Belastungen. So wäre es
unbillig, wenn Eltern kleiner Kinder ständig Wochenendarbeit leisten müssten, obwohl
auch andere Mitarbeiter einsetzbar wären.
Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht an eine bestimmte
Form gebunden. Das heißt, er kann die Anweisung mündlich erteilen. Zu Nachweiszwecken
empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Dienstplan durch den zuständigen Vertreter
des Arbeitgebers. Dies ist in der Regel die Personalabteilung. Das Direktionsrecht
kann jedoch - ebenfalls formlos -auf jeden anderen Mitarbeiter oder auch die Verwaltungschefin
übertragen werden. So ist es durchaus üblich, dass ein Abteilungsleiter für die jeweiligen
Mitarbeiter den Dienstplan erstellt. Das heißt, die Verwaltungsleiterin wird die neue
Arbeitszeit anweisen können.
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