Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2013; 18(5): 194-195
DOI: 10.1055/s-0033-1362072
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Herausgeberkommentar – Wiederbelebung von Konzepten zur integrierten Versorgung

E. Wille
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Publication Date:
25 November 2013 (online)

Um die offenkundigen Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Behandlungsarten bzw. –stufen und den verschiedenen Leistungssektoren zu lösen, implementierte der Gesetzgeber ab 1998 sukzessiv die besonderen Versorgungsformen. Diese erlauben im Unterschied zu den Kollektivverträgen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) selektives Kontrahieren zwischen einzelnen Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringern und besitzen damit eine wettbewerbliche Orientierung.