Fehlerteufel eingeschlichen
In der Grafik zu den Gesundheitsausgaben in Deutschland ist uns ein Fehler unterlaufen.
Die erste Angabe bezog sich auf das Jahr 1992 und nicht wie in der Grafik angegeben
auf das Jahr 1982. Es stimmt also die Aussage, dass sich in 20 Jahren die Gesundheitsausgaben
fast verdoppelt haben.
Zum Gewinnspiel physiopraxis 6/2014
Toller Erste-Hilfe-Koffer
vielen Dank für den tollen Erste-Hilfe-Koffer aus dem Artikel „Nicht in Watte packen“!
Ich hätte nicht gedacht, dass ich gewinnen würde, da war die Freude natürlich umso
größer. Vielen, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Lynn Gortmann aus Uelsen
Zur Rubrik „Die Rechtsfrage“
Rubrik, die gebraucht wird
Ein großes Lob an Sie und Ihre Anwälte. Eine tolle Rubrik, die gebraucht wird. Weiter
so!
Viele Grüße von einem Therapeuten aus Deutschland
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Zur Meldung
„Geht der Schuss nach hinten los?“, physiopraxis 7-8/2014“
Abschaffung Schulgeld überfällig
Dass Physiotherapeuten in Deutschland für ihre dreijährige Ausbildung im Vergleich
zu anderen Berufsausbildungen zwischen 12.000 und 15.000 Euro bezahlen müssen, das
war noch nie gerecht. Mit den im Artikel angedeuteten Vorgängen an der Schule für
Physiotherapie der Universitätsklinik Freiburg kam der Stein ins Rollen. Endlich wird
dieses Thema diskutiert; die Schüler sind vielerorts nicht mehr bereit, die zum Teil
unberechtigt hohen Schulgeldzahlungen zu leisten.
PHYSIO-DEUTSCHLAND unterstützt bundesweit die Forderung nach einer Abschaffung des
Schulgeldes. Aber die Gemengelage ist kompliziert und nicht so einfach, wie es der
Artikel in physiopraxis suggeriert. Die Bundesländer haben die Bildungshoheit, von
daher ist die Schulgeldthematik an Physiotherapieschulen bundesweit differenziert
zu betrachten. Grundsätzlich lassen sich bzgl. der Finanzierung in Baden-Württemberg
vier Typen unterscheiden:
-
> Die Schule bekommt öffentliche Mittel und Schulgeld.
-
> Die Schule bekommt Mittel der Krankenversicherung (Ausbildungsfonds §17 a KHG) und
Schulgeld.
-
> Die Schule bekommt Mittel der Krankenversicherung (s. Punkt 2).
-
> Die Schule finanziert sich über Schulgeld.
Bundesweit gilt für alle Schulen das sogenannte Sonderungsverbot. Als Sonderungsverbot
wird das Verbot privater Schulen bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen
Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen (zu „sondern“).
Rechtliche Grundlage ist Abs. 4 des Grundgesetzes. Für die Schulen, die an Kliniken
angesiedelt sind, gilt das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Hier wird geregelt,
dass sofern die Ausbildungsstätte bedarfsgerecht, leistungsfähig und kostengünstig
ist, alle Kosten (das heißt Betriebskosten von den Kostenträgern und Investitionskosten
vom Land) übernommen werden und damit die ausbildenden Krankenhäuser nicht schlechter
dastehen als die nichtausbildenden Krankenhäuser.
Im Artikel wird nun auf eine Äußerung des Vorstands der Uni Heidelberg hingewiesen:
„Für ihn (Anm. Autor: den Vorstand) war klar, dass die Schule sich selbst tragen muss
und es keine Quersubventionierung geben kann.“ PHYSIO-DEUTSCHLAND stimmt mit dem Vorstand
von Heidelberg überein, denn die Gesetzeslage sieht ja genau eine solche Quersubventionierung
nicht vor, denn, wie bereits erwähnt, ausbildende Krankenhäuser dürfen nicht schlechter
dastehen.
In der Überschrift wird die Frage gestellt: „Geht der Schuss nach hinten los?“ Schulgeldfreiheit
an den Physiotherapieschulen an Kliniken muss also keinesfalls als Konsequenz die
Schließung dieser Schulen zur Folge haben. Voraussetzung ist, dass hier endlich Transparenz
geschaffen wird über die tatsächliche Finanzierungssituation der Physiotherapieschulen
in Baden-Württemberg. In der Denkschrift des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 2012
wird bereits deutlich angeregt, die Finanzierungssituation der Schulen für Therapieberufe
im Land Baden-Württemberg zu überdenken, da diese fast alle gegen das Sonderungsverbot
verstoßen. Daher fordern wir auch eine Erhöhung der öffentlichen Mittel zur Förderung
der privaten Schulen für die Physiotherapieausbildung.
Der Stellenwert der Physiotherapie für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wird
von niemandem mehr ernsthaft bestritten, deshalb ist die Abschaffung des Schulgelds
für die Ausbildung überfällig.
Michael N. Preibsch, im Namen des Vorstandes von PHYSIO-DEUTSCHLAND
Baden-Württemberg
Wer keine Physios ausbilden möchte, sollte auf sie verzichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie berichteten in der Juli-Ausgabe über die Absicht der Uniklinik Heidelberg, die
Schule für Physiotherapie eventuell zu schließen. Die Entscheidung des Klinikvorstandes,
keine Physiotherapieschüler im Herbst aufgrund eines geringen Ausbildungsgeldes aufzunehmen,
reiht sich ein in die üblichen Erpressungen gegenüber der Physiotherapie, in allen
Bereichen. Käme das Direktorium je auf die Idee, die Ausbildung von Ärztinnen und
Ärzten aufgrund der zu zahlenden Praktikumsgehälter im Rahmen des AIP einzustellen?
Wie verhält es sich mit der Ausbildung der künftigen Pflegekräfte im selben Krankenhaus?
Physiotherapeuten des Krankenhauses sollten geschlossen in den solidarischen Streik
treten. Wer keine Physios ausbilden möchte, der sollte auf sie verzichten können!
Insgesamt dürfen wir als Gesellschaft nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Bildung
und Ausbildung immer nur unter ökonomischen Gesichtspunkten angeboten werden dürfen.
Sollte es so sein, können wir auf pädagogische Lehrkräfte verzichten und die Lehre
den älteren Semestern überlassen. Diese könnten dann den Jüngeren den aktuellen Wissensstand
vermitteln.
Besonders frech erscheint mir die Entscheidung des Direktoriums auch deshalb, weil
das Krankenhaus für die Ausbildung Geld von den Krankenkassen erhält. Den Betroffenen
kann ich nur zu weiterem Engagement raten. Eine derartige Erpressung darf keinen Erfolg
haben!
Mit freundlichen Grüßen
Ioannis Karassavidis, Sportwissenschaftler
M. A. und Physiotherapeut aus Mainz
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