Radiopraxis 2015; 8(1): 47-49
DOI: 10.1055/s-0034-1391816
Verbandsnachrichten
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen des rtaustria

Michaela. Rosenblattl
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Publication History

Publication Date:
14 April 2015 (online)

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

immer mehr begeisterte Radiologietechnologinnen und -technologen unterstützen den Berufsverband durch ihre Mitgliedschaft, dafür bedanken wir uns (das Team von rtaustria) sehr herzlich.

Unsere erfolgreiche Bilanz 2014

  • 85 neue Mitglieder im Jahr 2014

  • ein ausverkaufter Kongress in Graz

  • das erste Buch im Eigenverlag

  • diverse gut besuchte Fortbildungen und viele in Planung.

  • erster „beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige“ sowie mehrere Anwärter

Es ist und war uns immer ein Anliegen, den Austausch zwischen den Berufsangehörigen zu fördern und sich gegenseitig Hilfestellung zu bieten. Der präsidiale Vorstand und der erweiterte Vorstand sind nur so gut, wie es uns die Mitglieder ermöglichen zu sein. Durch die Mitgliedsbeiträge konnten wir in den letzten Jahren sehr viel ermöglichen und die Organisation professionalisieren.

Was sind Kennzeichen einer Profession?

  1. wissenschaftlich fundiertes Sonderwissen, spezielle Fachterminologie

  2. langandauernde, theoretisch fundierte Ausbildungsgänge auf akademischem Niveau (staatl. Lizenz) seit 2010 komplett umgestellt in Hochschulstudien für Radiologietechnologie.

  3. berufsständische Normen (code of ethics), Eigeninteressen gesetzlich beschränkt (non-profit)

  4. exklusives Handlungskompetenzmonopol (eigenes Berufsgesetz, Europäischer Kompetenz-Rahmen – Level 6 für Berufsbeginner)

  5. Tätigkeitsbereich besteht aus gemeinnützigen Funktionen, Aufgaben von grundlegender Bedeutung

  6. Autonomie bei der Berufsausübung (Fach- und Sachautorität)

  7. Selbstkontrolle durch Berufsverbände, Interessenvertretung

Gemäß „Attribut-Modell“ (vgl. Heiner, Maja: Professionalität in der Sozialen Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer 2004, S. 16.)

In Österreich wurden seit 2005 alle 7 Merkmale in der Profession „Radiologietechnologie“ umgesetzt. Der Punkt 7 liegt uns besonders am Herzen. rtaustria fungiert als Interessensvertretung der Radiologietechnologen/-technologinnen Österreichs und fordert die Selbstkontrolle im Rahmen der Berufsregistrierung ein.


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Radiologietechnologie versus Röntgenassistenz – Unterschiede der beruflichen Kompetenzen – Information für Sachverständige im Strahlenschutz

Radiologietechnologen/-technologinnen studieren an (Fach-)Hochschulen und erhalten schon während des 6-semestrigen Studiums die Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten (alle 4 Teile der Anlage der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung). Sie gelten als Experten der Projektionen für planare Radiografie und Schnittbildverfahren in der medizinischen Bildgebung und angewandten Strahlenschutz und sind fixer Bestandteil der Teams für Strahlentherapie und Nuklearmedizin. In den fachlich-methodischen Fächern umfasst das Bachelorstudium 55 % Technik, Physik und Informatik. Das Studium versetzt Radiologietechnologinnen und -technologen in die Lage, komplexe Fragestellungen im medizinischen Anwendungsgebiet von Strahlung zu lösen, sie nehmen Verantwortung im Rahmen der Teleradiologie ein und tragen einen Teil der klinischen Verantwortung.

Röntgenassistenten lernen in Kursen ca. 8 Monate (davon 36 Stunden Physikalisch-Strahlenbiologische Grundlagen) und arbeiten ausschließlich unter Aufsicht. Sie haben keine Kompetenz, untersuchungsrelevante Entscheidungen zu treffen oder Untersuchungen selbständig zu führen, und tragen keine klinische Verantwortung.

Achtung – neues Gesetz MAB-Gesetz, Röntgenassistenz (MABG § 10) und Operationsassistenz (MABG § 8) geregelt.

Wo ist der Unterschied? – Röntgenassistenz darf im OP den C-Bogen bedienen, Operationsassistenz darf C-Bogen nur zwischen den Räumen verschieben und hat keinerlei Berechtigung zur Bedienung der Anlage. Die Aufsicht erfolgt durch Radiologietechnologinnen und -technologen MTD-Gesetz § 4 (4)

Angelernte Personen im Strahlenbereich – keine rechtliche Deckung, dennoch leider nach wie vor anzutreffen – hoher Strafrahmen lt. Ausbildungsvorbehaltsgesetz BGBl. Nr. 378/1996 idgF. und MTD-G BGBl. Nr. 460/1992 Strafbestimmungen § 33, sowohl für diejenigen die Personen „anlernen“ als auch für die angelernte Person selbst.

In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie über geplante Änderungen zum Thema Fortbildungsverpflichtung lt. MTD-Gesetz.

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Strahlentherapie: rtaustria und ÖGRO-Arge-RT verstärken gemeinsam die Zusammenarbeit

rtaustria und die ÖGRO-ARGE-RT haben einen gemeinsamen Schulterschluss vereinbart. rtaustria gewährleistet die berufspolitische Vertretung, der in den Radiotherapien Österreichs tätigen Radiologietechnologinnen und - technologen (Radiation Therapists). Philipp Scherer MSc., Vorsitzender der ÖGRO-Arge-RT brachte den Antrag bei der Generalversammlung im November 2014 ein. Die beiden Organisationen erhalten wechselseitig jeweils einen Sitz im Vorstand.

Fortbildungen, die die ÖGRO-Arge-RT veranstaltet, werden einerseits mittels CPD-Points bewertet und andererseits können Sie die Veranstaltungen im Fortbildungskalender von rtaustria jederzeit abrufen.

Fortbildung der ARGE-RT 2015: 30. 5. 2015 in Graz

Mehr über die ÖGRO-Arge-RT unter www.oegro-rt.at


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Herzlich Willkommen im Team

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Evelyn Galler, MBA, Berufsspezifisch Lehrende Institut Radiologietechnologie FH Joanneum, Graz, Referentin Marketing und Public Relation. © Evelyn Galler

Motivation für meine Tätigkeit im Verband

  • Ich möchte meine Erfahrungen, mein Wissen aus heterogenen Aus- und Weiterbildungen einbringen und innovativ „über den Tellerrand“ schauen.

  • Ich habe die Absicht, die Forschungsrelevanz in der Radiologietechnologie zu forcieren.

  • Ich habe die Intention, den Stellenwert einer Radiologietechnologin/eines Radiologietechnologen im medizinischen Bereich aufzuzeigen und somit eine Bewusstseinserweiterung der Berufsgruppe bzw. Marke „Radiologietechnologie“ anzustreben

Kontakt: marketing@radiologietechnologen.at


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Aktuelles zur Registrierung

Was bisher geschah

Das Thema der Registrierung der gesetzlich geregelten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe beschäftigt die Gesundheits- und Berufspolitik in Österreich nun schon seit bald zehn Jahren. Während es jedoch seitens der politisch Verantwortlichen lange Zeit kaum Beachtung gefunden hat, hat der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria) von Anfang an begonnen, die Registrierung für die eigenen Berufsangehörigen voranzutreiben (bereits 2007 gab es den ersten Aufruf zur freiwilligen Registrierung, dem auch mehr als die Hälfte aller Berufsangehörigen gefolgt ist).

Im Wahljahr 2013 ist dann seitens der Gesundheitspolitik abrupt Bewegung in die Sache gekommen. Viele werden sich noch gut an den seitens des Bundesministers (damals noch Alois Stöger) unternommenen Vorstoß erinnern, mit dem ein Gesetz (GBRegG) auf den Weg gebracht werden sollte, das die Registrierung aller MTD-Berufsangehörigen bei der Arbeiterkammer vorgesehen hätte. MTD-Austria hat diesem Gesetz nie zugestimmt und die Bedenken dazu vielfach auf höchster Ebene geäußert. Die Bundesländer Salzburg und Niederösterreich haben das Bundesgesetz mit Hilfe ihres Vetorechts dann gestoppt. Eine Maßnahme, die in der Gesetzgebung der zweiten Republik seinesgleichen sucht, was zugleich die weitreichende Bedeutung dieser Angelegenheit unterstreicht.

Das neue Online-Register von MTD-Austria

Mit der seit März vergangenen Jahres möglichen Online-Registrierung hat der Dachverband MTD-Austria den nächsten logischen Schritt zur Optimierung der Datenqualität der freiwilligen Registrierung getan. Dank der regen Beteiligung der MTD-Berufsangehörigen bleibt das hochqualitative, freiwillige Register bei der MTD-Register GmbH somit vorläufig die einzige Datengrundlage für gezielte Planungen/Maßnahmen im Sinne der Patientinnen und Patienten und MTD-Berufsangehörigen. Wir empfehlen allen noch nicht eingetragenen Berufsangehörigen daher dringend, dies im eigenen Interesse nachzuholen.

Nun kooperiert die Pflege mit der AK – warum nicht auch die MTD-Berufe?

Im Jänner gab der ÖGKV bekannt, künftig in Sachen Registrierung mit der AK zu kooperieren. MTD-Austria war über die Entwicklungen, die zu dieser Kooperation geführt haben, stets informiert und hat die Kooperation daher auch in einer prompten Pressemitteilung entsprechend begrüßt und kommentiert. Die Pflegeberufe sind – anders als die Berufsangehörigen der MTD-Berufe – fast ausschließlich im Angestelltenverhältnis tätig, weshalb sich eine Listenführung durch die AK hier durchaus Sinn macht.

MTD-Austria hat auch immer wieder betont, dass die AK als Institution zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen unverzichtbar und als starker Partner in vielerlei Hinsicht hoch geschätzt werde. Zur Führung eines Berufsregisters ist für MTD-Austria jedoch nach wie vor eine „politisch unabhängige und fachlich kompetente Stelle“ prädestiniert, die eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden gewährleistet und v. a. auch den Bedürfnissen der großen Anzahl der freiberuflich Tätigen gerecht wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund führt MTD-Austria auch laufend Gespräche mit der Arbeiterkammer. Anders als gelegentlich medial verbreitet handelt es sich dabei aber nicht um konkrete Verhandlungen.

Wie geht es weiter?

An der grundsätzlichen Position des Dachverbands MTD-Austria hat sich nichts verändert: Eine Registrierung der gehobenen MTD-Berufe, wie im Gesetz (GBRegG) von 2013 vorgesehen, wird aus bekannten Gründen abgelehnt.

Der Aufbau des bestehenden MTD-Registers erfolgte als Initiative der Trägerverbände, mit der Kooperationsbereitschaft und das Verständnis für die politische Bedeutung der Berufsliste signalisiert werden sollte. Folglich führt der Dachverband nach wie vor laufend Gespräche mit verschiedenen Stellen (Bund, Länder, Sozialversicherung, Sozialpartner), um eine für alle Beteiligten tragbare und im Sinne der Betroffenen (MTD-Berufsangehörige und Patientinnen/Patienten) optimale Kompromisslösung zu forcieren. Ein, angesichts der stark macht- und parteipolitisch motivierten Gemengelage, durchaus kompliziertes Unterfangen.

Vertrauen Sie weiterhin MTD-Austria und den Berufsverbänden! Wir werden uns in dieser, wie in vielen anderen relevanten Themen, weiterhin für Sie einsetzen!

Herzlichst

Mag. Gabriele Jaksch

Präsidentin MTD-Austria

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Gabriele Jaksch, Präsidentin MTD-austria.© MTD-austria

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer freiwilligen Online-Registrierung. Hinweise unter https://register.mtd-berufe.at

Geschäftsstelle:

rtaustria – Verband der Radiologiechnologinnen und -technologen Österreichs
Johannes-Gutenberg-Straße 3
2700 Wiener Neustadt
Österreich
Tel.: + 43 (0) 664 14 44 060
Fax: + 43 (0) 2638 77303
E-Mail: office@radiologie-technologen.at
Facebook: www.facebook.com/rtaustria


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Evelyn Galler, MBA, Berufsspezifisch Lehrende Institut Radiologietechnologie FH Joanneum, Graz, Referentin Marketing und Public Relation. © Evelyn Galler
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Gabriele Jaksch, Präsidentin MTD-austria.© MTD-austria