Sind Verkäufer und Einkäufer nicht beide fokussiert auf eine ordentliche und wirtschaftliche
Gesundheitsversorgung der Patienten? Das schweizerische Krankenversicherungsgesetz
(KVG) unterliegt den drei Prämissen: W – Z – W.
W – Z – W
Wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich. Überdenkt man diese Grundsätze, so darf man
davon ausgehen, dass wohl jeder Patient, der ein Krankenhaus aufsuchen muss, die Hoffnung
hat, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich versorgt zu werden. Daneben entsteht
im Alltag des Gesundheitswesens immer wieder die Frage nach der Ethik. Da ein Großteil
der Patientenversorgung aus sozialen bzw. öffentlichen Geldern finanziert ist, kann
es wohl gar nicht so unethisch sein, diese Mittel mit hoher Sorgfalt einzusetzen und
das geforderte auf dem wirtschaftlichsten Weg zu beschaffen.
Entwicklung zu Wertschöpfungsmanagern
Entwicklung zu Wertschöpfungsmanagern
Der Verkäufer wie der Einkäufer mutieren zum Wertschöpfungsmanager. Denn nur wenn
es dem Kunden gut geht, kann es dem Lieferanten auch gut gehen – beziehungsweise:
Nur wenn es dem Patienten gut geht, kann es dem Krankenhaus gut gehen.
Das Krankenhaus bietet den Zugang zum Patienten und damit verbunden den Einsatz von
Therapien, Untersuchungen, Operationen etc. Aus medizintechnischer oder Medikal-Produkte-Sicht
tritt das Krankenhaus als Absatzmittler auf, weil es den Zugang zum Bedürfnis bzw.
dessen Deckung hat. Denn grundsätzlich will ein Krankenhaus nicht dieses oder jenes
beschaffen, denn nur das Patientenbedürfnis verlangt nach diesem oder jenem.
(Foto: Spital STS AG / Petra Stähli)
Auch wird kein Krankenhaus entschädigt nach seiner Verwendung vom bestem, neustem
upper High-end-Equipment, welches es besitzt, sondern für die Gesundheitswiederherstellung
des Patienten. Und wie sie diese Dienstleistung erbringen, ist den Krankenhäuser überlassen.
Um die Prämissen W – Z – W und die ethische Aufgabe zu erfüllen, bietet sich eine
Partnerschaft von Anbieter und Abnehmer an, welche sich am Patientenbedürfnis und
der Vergütung orientiert – und nicht am Erreichen vom Umsatzziel eines Verkäufers
oder am Einsparziel eines Einkäufers.
Das tollste, beste, neuste Equipment und „golden standards“ müssen längst nicht das
Geeigneteste und qualitativ Korrekte sein. Zu wissen, was das Versorgungsziel über-
oder untertrifft ist mal ein Anfang. Gemeinsam das geeignete Equipment (auch zum gestellten
wirtschaftlichem Rahmen) zu finden, ist schon wesentlich besser.
Werden wir also gemeinsam Wertschöpfungspartner
Werden wir also gemeinsam Wertschöpfungspartner
Die Entschädigungen bzw. Vergütungen der Leistungen, welche Krankenhäuser erhalten,
sind ja keine Fantasiezahlen. DRGs sind erhobene Fallgruppen, aus welchen die gültige
Baserate die Leistungsentschädigung errechnet. Oder auch ambulante Tarife, welche
sich an den Erstellungskosten orientieren. Also nachvollziehbare „Preise“, welche
für die Patientenversorgung bezahlt werden. Preise setzen sich durch eine Vielzahl
von Kosten zusammen, u. a. Personalkosten oder auch technische Leistungen oder benötigte
Produkte. Macht es denn keinen Sinn, diesen Zukauf von Technik oder Produkten mit
dem dafür vorgesehenen Anteil im Preis auch zu vergüten? Wenn das Krankenhaus zu 100
Prozent entschädigt wird und davon sind 4,5 Prozent für die Nutzung von medizintechnischem
Untersuchungs-Equipment eingerechnet, wieso soll dann der Anbieter von diesem Equipment
nicht mit 4,5 Prozent vom Ertrag vergütet werden? Der Anbieter kann doch nur entschädigt
werden, wenn das Krankenhaus auch dafür entschädigt wird. Oder auf den Punkt gebracht:
Kommt nichts rein, kann auch nichts raus – beziehungsweise: Es kann auch nicht mehr
raus, als rein kommt.
Innovative Geschäftspartner sind gefragt
Innovative Geschäftspartner sind gefragt
Meine bisherige Erfahrung in der Umsetzung von leistungsbasierter Entgeltung oder
einem Partizipationsmodell zwischen Krankenhaus und Industrie zeigt, dass es dazu
innovative Anbieter benötigt. Es ist bislang nicht jedermanns Sache, sich darauf einzulassen;
nur wenn mein Kunde abrechnen kann, kann auch ich abrechnen. Mit Partnern welche dazu
bereit sind, zeigt sich aber eine sehr professionelle Bedarfsklärung und Erfüllung.
Denn jetzt wird es plötzlich matchentscheidend, das möglichst korrekte und angemessene
Equipment dem Krankenhaus zur Verfügung zu stellen, und nicht das tollste, neuste,
qualitativ beste, teuerste oder die Cash-Cow reinzustellen. Nein, es muss aufgrund
des Einsatzes, der Anwendung, der benötigten Aussagekraft oder der angemessenen Bildqualität
und den Patienten- bzw. Einsatzzahlen das beste W – Z – W gewählt werden.
Ich erfahre Anbieter, mit denen solche Innovationen umgesetzt werden können, und deren
Interesse am Kunden und der geeigneten Patientenversorgung liegt und nicht an den
Verkaufszahlen. Nicht dass diese Anbieter keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen
würden, aber dies mit dem Gesundheitswesen entsprechender W-Z-W-Prämisse und denselben
ethischen Grundsätzen.