1 Jahr nach den Warnhinweisen von SERVE untersuchten wir die Auswirkungen in unserem
pneumologisch orientierten Schlaflabor (05/15 18, akt. 20 PSG-Plätze). Seit Verfügbarkeit
der adaptiven Servoventilation wurden bis 5/2015 1247 Patienten eingestellt (723 BiPAPAutoSV,
234 AutoSetCS, 284 SomnoventCR, 6 PrismaCR).
Davon waren von 6/15 bis 5/16 als „Beatmungs“-Verlaufskontrolle noch 531 Patienten in Betreuung. Diese wurden nach den Ergebnissen der SERVE-Studie reevaluiert: Bei
einer bekannten Herzinsuffizienz mit EF< 40% zum Zeitpunkt der Ersteinstellung wurde
nach Rücksprache mit dem Pat. eine Umstellung angeboten (Überdrucktherapie/O2-Insufflation)
oder untersucht, inwiefern das SAS noch vorhanden. Auf ausdrücklichen Wunsch bei guter
Toleranz/Nutzung wurde alles belassen. Wenn keine Echokardiografie bekannt war, erfolgte
eine proBNP-Bestimmung – bei > 700 wurde eine Echokardiografie veranlasst mit ggf.
o.g. Konsequenzen. Bei schlechter Nutzung/Intoleranz erfolgte das Angebot einer Modifikation.
Bei 12 Patienten erfolgte eine Umstellung der Überdrucktherapie (3 × CPAP, 7 × BilevelST,
2 × NIV), bei 4 Patienten konnte die alleinige O2-Insufflation das Atemmuster normalisieren
(Verordnung LTOT), bei 6 wurde die Therapie eingestellt. Dies bedeutet, dass bei 22
Patienten (4,4%) das Vorgehen geändert wurde.
Von den zur Verlaufskontrolle geplanten Patienten (von 6/15 bis 9/16) sind uns 18
Todesfälle (< 3,4%, Nutzungsdauer 3 Monate bis 8 Jahre) bekannt geworden, davon 9
mit nachzuvollziehender Ursache – 3 × Folgen einer Herz-Erkrankung, 5 × Apoplex, 1
× Tumor. Bei den übrigen 9 war bei 4 Pat. zum Zeitpunkt der Ersteinstellung eine schwerere
Herzinsuffizienz bekannt.
Somit kann mit aller Vorsicht in unserem Schlaflabor von einer marginalen Relevanz
nach SERVE- ausgegangen werden.
Interessant ist auch unser „Verordnungsverhalten“ in dem Jahr vor und nach „SERVE“:
Von den 985 neuen Patienten 6/14 bis 5/15 wurden eingestellt auf CPAP 578, BilevelST
58, NIV 51 und ASV 212; von den 982 neuen Patienten 06/15 bis 5/16: CPAP 595, BilevelST 54, NIV 53 und ASV 66. Somit hat sich doch eine erhebliche „Änderung“ unseres Vorgehens ergeben. Es bleibt
abzuwarten, inwiefern sich dies mit mehr Abstand zu 05/15 ändert (in den 4 Monaten
von 06 bis 09/16 wurden schon wieder 42 ASV-Geräte verordnet).