Einleitung:
In der klinischen Routine ist die Elektrocochleografie (ECoG) eine bewährte Methode
zur Untersuchung des Inneren Ohres und des Hörnerven. Mit der Aufweitung der Indikation
für Cochleaimplantate (CI) bekommt der Erhalt des Restgehörs eine größer werdende
Bedeutung. Die ECoG-Messung detektiert Haarzellenaktivität im Innenohr, welche durch
einen akustischen Stimulus in Schwing versetzt werden. Die Elektrode des CI dient
als Empfänger des elektrischen Potenzials und wird über die Spule an den Computer
übertragen.
Methoden:
Die untersuchende Studie zu ECoG ist mit 30 Probanden geplant. Diese sollen Restgehör
haben und mit einem Advanced Bionics CI System versorgt werden. Während und nach der
OP wird über einen Kontakt der CI-Elektrode das Summenpotential gemessen. In regelmäßigen
Abständen wird die Veränderung des Restgehörs in sechs Terminen dokumentiert. Summenpotentiale
lassen sich in einen Höreindruck umrechnen, die parallele Kontrolle dieser Daten ist
mittels Tonaudiometrie erfolgt.
Resultate: Es sind 25 Probanden Intra- sowie Postoperativ untersucht worden. Es zeigt
sich eine gute Korrelation der Hörschwelle gegenüber den umgewandelten Summenpotenzialen.
Schlussfolgerung:
Die ECoG-Messung lässt sich als objektives Messverfahren zur Hörschwellenbestimmung
einsetzten. Für die Einstellung der akustischen Ankopplung (EAS) wäre somit keine
gesonderte Audiometrie mehr nötig. Während der Operation ist es nun auch möglich dem
Chirurgen Rückmeldung über Veränderung des Potentials zu geben. Durch Insertionspausen
kann sich abgesunkenes Potential erholen und somit Restgehör erhalten werden.