Zielsetzung:
Die sonographische Beurteilung der Brust sowie der lokalen Lymphabflusswegen gehört
zur Standard-Mammadiagnostik. Zur Beurteilung der Lymphknoten werden hierzu insbesondere
Form, Hilusstruktur und Vaskularisation herangezogen. Ein vergrößerter Lymphknoten
mit verbreitertem Kortex und reduziertem oder fehlendem Hilus sowie vermehrter Vaskularisation
wird als metastasensuspekt eingestuft. Hier sollte – wenn möglich – eine histologische
Abklärung erfolgen. Falsch positive Ergebnisse können z.B. durch eine Entzündungsreaktion
oder eine Tätowierung hervorgerufen werden.
Methodik:
Präsentation von zwei Patientinnen, die im Herbst 2017 im Brustzentrum des UKSH, Campus
Lübeck mit sonographisch suspekten axillären Lymphknoten vorstellig wurden. Ausgewertet
wurden die sonographischen Kriterien der axillären Lymphknoten, der klinische intraoperative
Befund sowie das histopathologische Ergebnis.
Ergebnisse:
1. Casus: eine 31-jährige Patientin mit ED mikroinvasives Mamma-CA und DCIS, 1 suspekter
axillärer LK. Bei lediglich nachgewiesener Mikroinvasion erfolge die BET mit SLNB
links sowie die Lymphknotenexstirpation nach DM. Intraoperativ präsentierte sich der
drahtmarkierte Lymphknoten gräulich pigmentiert. Histologisch zeigten sich SLN als
auch der markierte Lymphknoten tumorfrei.
2. Casus mit einer 36-jährigen Patientin mit persistierenden suspekten Lymphknoten
rechts axillär seit 6 Monaten. Eine stanzbioptische Sicherung war bei gefäßnahem Sitz
nicht möglich. Es erfolgte die axilläre Lymphknotenexstirpation nach sonographischer
Korrelation. Die Pathologie ergab zwei tumorfreie Lymphknoten mit schwarz-grauen Pigmentabscheidungen.
Zusammenfassung:
Die sonographische Beurteilung der lokalen Lymphabflusswege gehört weiterhin zur Mamma-Standarddiagnostik.
Falsch positive Ergebnisse können dabei reaktiv bedingt sein, z.B. als Reaktion auf
die Stanzbiopsie, eine Entzündungsreaktion, aber auch bei Z.n. Tätowierung. Bei Lymphknotenveränderungen,
sollte deshalb – gerade im jungen Alter – explizit nach Tätowierungen gefragt werden.
Im Zweifel sollte dennoch die histologische Abklärung erfolgen.