Schlüsselwörter:
Schlaganfall - Algorithmus - Aphasie - Ergänzungsprüfung
Bildnachweis: Ralph Portenhauser
Fallbeispiel
Einsatzmeldung: „Hilfloser männlicher Patient in einer Wohnung“. Am Eingang wartet
schon eine rüstige ältere Dame auf das Rettungsteam. Die Frau wirkt aufgelöst und
führt die Helfer ins Schlafzimmer. Dabei schildert sie, dass ihrem Mann bereits beim
Frühstück unwohl und schwindelig gewesen sei. Er habe sich deshalb noch ein wenig
ausgeruht. Nach einigen Stunden habe sie sich Sorgen gemacht und nach ihrem Mann geschaut.
Da habe er bereits nicht mehr richtig mit ihr gesprochen.
Situation vor Ort
Der Patient liegt im Bett und nimmt bei Eintreten des Teams mit den Augen Kontakt
auf. Sofort fallen der hängende Mundwinkel und ein leichter Speichelfluss auf. Der
Patient bemüht sich zu sprechen, stammelt aber nur unzusammenhängende Sätze. Während
einer der Kollegen das Material vorbereitet, beginnt der andere mit der gezielten
Untersuchung nach dem ABCDE-Schema.
Beruhigendes Zureden
Immer wieder versucht der Patient zu sprechen und wirkt zunehmend verzweifelter. Es
gelingt ihm nicht, zusammenhängende Sätze zu bilden. Die Sprache ist verwaschen, und
er leidet unter nachhaltigen Wortfindungsstörungen. Das Sprachverständnis scheint
nicht gestört zu sein. Der Untersucher nimmt sich Zeit, den Patienten zu beruhigen,
und formuliert geschlossene Fragen, auf die der Patient nur mit ja und nein antworten
muss.
Eine Übersicht von rettungsdienstlichen Merkhilfen haben wir in dem Plakat „Fit für
den Einsatz? Das sollten Sie wissen!“ zusammengefasst. Von ABCDE über SAMPLER+S bis
zum FAST-Schema bietet es eine gute Übersicht zur Vorbereitung auf Ihre Ergänzungsprüfung.
Das Plakat können Sie kostenfrei unter www.thieme.de/retten-poster bestellen.
A-irway
Der Patient reagiert prompt, und die Atemwege sind frei.
B-reathing
Die Atmung ist leicht beschleunigt, aber unauffällig. Die Pulsoxymetrie zeigt einen
SpO2 von 96 %. Da sich bereits jetzt die Verdachtsdiagnose Apoplex aufdrängt, erhält der
Patient 5 l O2/min über eine Nasensonde. Eine kurze Auskultation ergibt keinen pathologischen Befund.
C-Circulation
Der Puls lässt sich peripher sehr gut tasten, er liegt bei ca. 120/min und ist regelmäßig.
Der Blutdruck ist mit 150/90 mmHg zwar etwas hyperton, erfordert aber präklinisch
keine Therapie. Das EKG ergibt außer einer Sinustachykardie keinen pathologischen
Befund.
D-isability
Der Patient ist wach und öffnet spontan die Augen. Er kann nur sehr eingeschränkt
reden – die Kommunikation beschränkt sich weitestgehend auf Nicken und Kopfschütteln.
So antwortet er auf die Frage „Wie fühlen Sie sich jetzt?“ sehr stockend und angestrengt:
„Äh, es geht kein und, äh, nicht aufstand, äh, Sprech schwer, äh.“ Als einer der Helfer
ihm einen Kugelschreiber zeigt, kann der Patient diesen nicht richtig benennen. Auch
das Wiederholen von Sätzen ist nur sehr eingeschränkt möglich. Insgesamt wird der
neurologische Status mit einem GCS-Wert ([Tab. 1]) von 13 bestimmt. Die Pupillen sind isokor und reagieren prompt auf Licht. Der Blutzucker
ist mit 140 mg/dl erhöht, die Temperatur mit 36,8 °C unauffällig.
Tab. 1 Glasgow Coma Scale (GCS) für Erwachsene
|
Punkte
|
Augen öffnen
|
verbale Kommunikation
|
motorische Reaktion
|
|
6
|
–
|
–
|
befolgt Aufforderungen
|
|
5
|
–
|
konversationsfähig, orientiert
|
gezielte Schmerzabwehr
|
|
4
|
spontan
|
konversationsfähig, desorientiert
|
ungezielte Schmerzabwehr
|
|
3
|
auf Aufforderung
|
unzusammenhängende Wörter (Wortsalat)
|
auf Schmerzreiz Beugesynergismen
|
|
2
|
auf Schmerzreiz
|
unverständliche Laute
|
auf Schmerzreiz Strecksynergismen
|
|
1
|
keine Reaktion
|
keine verbale Reaktion
|
keine Reaktion auf Schmerzreiz
|
E-Exposure
Die körperliche Untersuchung ergibt eine deutliche Hemiparese rechts.
Mit dem FAST-Schema lässt sich rasch ein Verdacht auf einen apoplektischen Insult
bestätigen bzw. ausschließen.
-
F-ace Bitten Sie den Patienten, zu grimassieren. Lassen Sie ihn die Lippen spitzen oder
die Backen blähen, achten Sie auf hängende Mundwinkel und Halbseitenlähmungen.
-
A-rms Nehmen Sie die gestreckten Arme Ihres Patienten und bitten Sie ihn, diese ausgestreckt
zu halten (Armhalteversuch). Geben Sie ihm dann beide Hände (Kreuzgriff) und lassen
Sie ihn diese fest drücken. Achten Sie auf Halbseitenschwächen.
-
S-peech Bitten Sie den Patienten, einen Gegenstand zu benennen, Sätze nachzusprechen oder
auf eine Frage zu antworten. Achten Sie auf Sprachstörungen (Aphasien).
-
T-ime Bei positivem Befund ist ein rascher Transport in eine Stroke Unit anzustreben („time
is brain“). Je nach Klinik beginnt man eine Thrombolyse noch max. 4,5–6 h nach den
ersten Symptomen.
SAMPLER-Schema
Während sich ein Kollege um den Patienten kümmert, bereitet der andere den venösen
Zugang vor. Währenddessen befragt er die Ehefrau des Patienten und vervollständigt
die Anamnese mithilfe des SAMPLER-Schemas:
-
S-ymptome Hängender Mundwinkel und Speichelfluss, Hemiparese rechts, Wortfindungsstörungen.
-
A-llergien Allergien sind nicht bekannt.
-
M-edikamente Die Ehefrau gibt an, dass ihr Mann unter Altersdiabetes leidet und orale Antidiabetika
einnimmt.
-
P-atientengeschichte Der Patient hat in seiner Vorgeschichte keine relevanten Erkrankungen. Die Ehefrau
beschreibt, dass er seit Jahren über zunehmende Kurzatmigkeit und hohen Blutdruck
klage, sich aber weigere, zum Arzt zu gehen.
-
L-etzte Mahlzeit Zum Frühstück habe er ein gekochtes Ei und ein Marmeladenbrot gegessen.
-
E-reignis Die ersten Symptome sind vor ca. 3 h aufgetreten und haben sich seitdem zunehmend
verschlechtert.
-
R-isikofaktoren Der Patient ist 63 Jahre alt und leidet unter einem Altersdiabetes sowie einer deutlichen
Adipositas mit chronischer Hypertonie.
Reevaluation
Das Team wiederholt nun noch einmal die Punkte A, B und C. Die Vitalfunktionen sind
unverändert. Aufgrund der Anamnese entscheidet sich das Team für einen raschen Transport
in die Klinik und meldet den Patienten direkt auf der nächstgelegenen Stroke-Unit
mit der Verdachtsdiagnose „ischämischer Insult“ an. Um eine schnellstmögliche weiterführende
Therapie in der Klinik zu ermöglichen, erfolgt der Transport mit Sonderrechten. Dabei
wird der Patient in leichter (30°) Oberkörperhochlage gelagert, wobei das Team darauf
achtet, dass der Kopf nicht angewinkelt ist.
Der Algorithmus
Vorgehen bei Schlaganfall
Das Team im beschriebenen Fall nutzt den „Algorithmus Schlaganfall“ aus Ostwestfalen-Lippe
([Abb. 1]). Wie die meisten Algorithmen beginnt auch er erst mit der Verdachtsdiagnose. Bis
dahin arbeitet das Team konsequent nach ABCDE-Schema. Infoboxen zu den typischen Symptomen
für einen Schlaganfall oder mit Hinweisen auf die notwendigen Basismaßnahmen ergänzen
den Algorithmus.
Abb. 1 Gemeinsamer präklinischer Algorithmus Schlaganfall in Ostwestfalen-Lippe (OWL), Stand
19.8.2013. Die geplante Aktualisierung verschiebt sich auf Ende 2016 (Details dazu
im Kommentar auf S. 263). Ziel ist eine Versorgungszeit < 20 min und insg. eine Prähospitalzeit
< 60 min. AA: absolute Arrhythmie, BZ: Blutzucker, CPSS: Cincinnati Prehospital Stroke
Scale, etCO2: endtidaler CO2-Druck, GCS: Glasgow Coma Scale, OK: Oberkörper, RR: Blutdruck, RRsyst.: Blutdruck systolisch, SpO2: Sauerstoffsättigung, SR: Sinusrhythmus.
Bildnachweis: H. P. Milz, B. Strickmann, T. Jakob, M. Gernhardt, I. Christiansen,
A. Röper
Sollten Sie in Ihrem Rettungsdienstbereich ein abweichendes Konzept nutzen, arbeiten
Sie die Unterschiede heraus. Überlegen Sie sich, wie der Einsatz nach Ihrem Algorithmus
ablaufen müsste.
Sensibler Umgang mit dem Patienten
Gleich zu Beginn stellt das Team eine schwere Sprachstörung fest: Der Patient kann
sich nicht mitteilen und hat massive Angst. Dies erklärt auch den hohen Puls von 120/min.
Ein ruhiges Auftreten der Helfer wirkt nicht nur beruhigend auf das Empfinden des
Patienten, sondern kann auch die Kreislaufwerte normalisieren. Durch die geschlossenen
Fragen ist der Patient in der Lage, Auskunft zu geben – die sprachliche Unfähigkeit
fällt nicht weiter ins Gewicht. Während man sonst offene Fragen beim Erheben der Anamnese
favorisiert, sind die geschlossenen in diesem Fall sinnvoll.
Aphasie
Bei der hier festgestellten Sprachstörung handelt es sich vermutlich um eine sog.
Broca-Aphasie. Sie ist durch angestrengte, stockende Sprache gekennzeichnet – Kommunikation
ist schwer oder nur sehr eingeschränkt möglich. Während das Nachsprechen von Sätzen
und das Benennen von Gegenständen gestört sind, bleibt das Sprachverständnis weitgehend
normal. Dies erlaubt dem Rettungsdienstteam, Antworten auf gezielte Fragen zu erhalten.
Denken Sie bei Sprachstörungen daran, dass das Sprachverständnis gestört sein kann.
Verschaffen Sie sich daher zu Beginn der Untersuchung mit einer Kontrollfrage Sicherheit.
Überprüfung und Sicherung der Vitalfunktionen
Sehr schnell wird dem Team klar, dass die Vitalfunktionen des Patienten im Normbereich
liegen und keine erweiterten Maßnahmen notwendig machen. Der Schwerpunkt der Anamnese
liegt auf dem neurologischen Status (Disability) und der Klassifizierung mithilfe
der Glasgow Coma Scale (GCS). Alternativ kann man das vereinfachte WASB-Schema (Wach,
Ansprache, Schmerz, Bewusstlos) nutzen. Für die Akutversorgung reicht diese Klassifizierung
aus. Um allerdings minimale Veränderungen des neurologischen Status erfassen zu können,
ist die GCS deutlich besser geeignet. Im beschriebenen Fall ist es in erster Linie
die eingeschränkte verbale Reaktion, die sich in dem verminderten GCS-Wert widerspiegelt.
Ob man diese mit 3 oder 4 Punkten beurteilt, kann man diskutieren – macht aber für
die weitere Behandlung keinen Unterschied.
Verdachtsdiagnose Schlaganfall
Die Verdachtsdiagnose Schlaganfall drängt sich bereits früh auf. Der hängende Mundwinkel,
Speichelfluss, nachhaltige Sprachstörungen (Aphasie) sowie die ausgeprägte rechtsseitige
Muskelschwäche (Hemiparese) sind deutliche, aber noch nicht eindeutige Symptome für
einen Schlaganfall (Apoplex). Zum Ausschluss einer Hypoglykämie als Differenzialdiagnose
bestimmt man daher den Blutzuckerspiegel (BZ).
Blutzucker
Die frühe BZ-Messung ([Abb. 2]) bei Bewusstseinsstörungen kann nicht genug betont werden. Immer noch kommt es vor,
dass sich ein „Schlaganfall“ in der Notaufnahme als Hypoglykämie herausstellt. Aus
diesem Grund muss man vor einer Diagnosestellung immer den Blutzuckerspiegel messen.
Im beschriebenen Fall ist der BZ nicht akut behandlungsbedürftig, aber mit 140 mg/dl
langfristig zu hoch. Im Verlauf sollte hier z. B. der Hausarzt den BZ überprüfen –
etwa durch Bestimmung des Glykohämoglobins HbA1c („Langzeit-Blutzucker“) – und ggf. die Medikamentendosis anpassen.
Abb. 2 Blutzuckerbestimmung.
Bildnachweis: Rico Kuhnke (Symbolfoto)
Behandlung des Blutdrucks
Der Blutdruck liegt im Normbereich, und der Algorithmus sieht keine weiterführende
medikamentöse Therapie vor. Die in den farbig hinterlegten Feldern enthaltenen Handlungshinweise
geben nur eine grobe Hilfestellung zur notwendigen Medikation bei abweichenden Werten.
Dies macht ein hochqualifiziertes Rettungsdienstpersonal notwendig, das in der Medikamentenapplikation
geschult und geprüft ist.
Anmeldung Stroke Unit
Entsprechend den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Akuttherapie
des ischämischen Schlaganfalls soll eine i. v. Thrombolyse spätestens 4,5 h nach Symptombeginn
starten [1]. Da die ersten Symptome beim Patienten vor ca. 3 h aufgetreten sind, darf das Team
hier keine Zeit verlieren. Die Anmeldung in einer Stroke Unit verkürzt die Aufnahmezeit,
und es kann sofort eine kranielle Computertomographie (CCT) zum Ausschluss einer zerebralen
Blutung vorgenommen werden. Laut DGN sind 80 % der jährlich 250 000 Schlaganfälle
ischämischer Ursache. Nur bei 20 % der Fälle ist eine Blutung die Ursache. Die Entscheidung
für einen raschen Transport und das Fahren mit Sonderrechten ist vor dem Hintergrund
„time is brain“ absolut gerechtfertigt.
NOTFALLMEDIZIN
Beschreiben Sie die Ursachen für einen apoplektischen Insult und die Möglichkeiten
zu deren Einteilung. Begründen Sie, warum man bei der präklinischen Behandlung einer
hypertensiven Krise die systolischen Werte nicht < 180 mmHg senken soll.
Ursachen des Schlaganfalls
Bei einem apoplektischen Insult kommt es zu einer Unterversorgung von Hirngewebe mit
nachfolgendem Funktionsausfall. Der Funktionsausfall äußert sich typischerweise in
einem neurologischen Defizit, das die Funktionen betrifft, die in der betroffenen
Region gesteuert werden.
Klassifizierung
Während man zerebrale Blutungen i. d. R. nach der Blutungslokalisation klassifiziert,
erfolgt die Einteilung einer zerebralen Ischämie nach deren Verlauf (TIA: transitorische
ischämische Attacke, PRIND: prolongiertes reversibles ischämisches neurologisches
Defizit, Progressive Stroke, Complete Stroke). Für den Rettungsdienst ist dies aber
nicht weiter relevant, da er meist wenige Stunden nach den ersten Symptomen beim Patienten
eintrifft.
Blutdrucksenkung bei hypertensiver Krise
Grund für eine hypertensive Krise ist i. d. R. eine Ischämie. Der Körper reagiert
auf die Sauerstoffunterversorgung mit einer reflektorischen Erhöhung des Blutdrucks,
um eine Mindestperfusion der betroffenen Regionen zu erreichen – man spricht von einer
„Bedarfshypertonie“. Ziel der präklinischen Therapie ist es, den Blutdruck so weit
zu senken, dass
-
eine Gefäßschädigung mit nachfolgender Blutung vermieden wird und
-
gleichzeitig der Blutdruck hoch genug bleibt, um die ischämischen Bereiche weiter
mit Blut zu versorgen.
Die Autoregulation des Gehirns ermöglicht zwar einen weitgehend konstanten Blutfluss
– jedoch nur bei systolischen Drücken von ca. 100–200 mmHg (Infobox online).
Infobox: Autoregulation des Gehirns
Das Gehirn benötigt zur ausreichenden Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen etwa
750ml Blut/min. Dieser zerebrale Blutfluss (CBF) ist abhängig vom mittleren arteriellen
Druck (MAP), dem intrakraniellen Druck (ICP) und dem zerebralen Gefäßwiderstand (CVR).
Es gilt:
CBF=(MAP-ICP)/CVR,
wobei die Differenz zwischen MAP und ICP den zerebralen Perfusionsdruck (CPP) darstellt.
Den MAP in den herzfernen Arterien kann man aus den klassischen Messwerten des Blutdrucks
(RR) wie folgt abschätzen:
MAP RRdiast+ RRsyst
Um den zerebralen Blutfluss auch bei schwankenden Blutdruckwerten gleichmäßig aufrecht
zu erhalten, existieren spezielle Regulationsmechanismen.
Sinkt der Blutdruck und damit auch der MAP (bei gleichbleibendem oder steigendem ICP),
muss nach o.g. Formel der Gefäßwiderstand CVR zurückgehen, um den CBF am Absinken
zu hindern.
Steigt der Blutdruck, muss auch der CVR steigen, um den Blutfluss nicht zu erhöhen.
Die Regulation erfolgt also im Wesentlichen über die zerebralen Gefäße.
Tatsächlich können sich die kleineren Arterien oder Arteriolen bei Druckänderung weiten
(Gefäßwiderstand sinkt) bzw. verengen (Gefäßwiderstand steigt). Über diesen autoregulativen
Prozess, auch Bayliss-Effekt genannt, bleibt der Blutfluss in wichtigen Organen wie
Nieren oder eben Gehirn auch unter Schwankungen des arteriellen Drucks konstant.
Allerdings funktioniert dies nur in einem bestimmten Bereich: im Gehirn bspw. bei
einem MAP von 50–120mmHg.
Auf den systolischen Blutdruck bezogen kann man im Rahmen von etwa 100–200mmHg von
einer funktionierenden Autoregulation ausgehen.
Bei zu hohen Blutdruckwerten, wie sie u.a. bei der hypertensiven Krise auftreten,
kommt der Bayliss-Effekt nicht mehr zum Tragen. So entspricht ein gemessener Blutdruck
von 230/120mmHg in etwa einem MAP von 157mmHg.
Trotzdem sollten Sie den Blutdruck hier nicht zu schnell normalisieren, da dies v.a.
bei zerebraler Vorschädigung zu einer Ischämie führen kann.
Mögliche weitere Fragen:
-
Erläutern Sie die Möglichkeiten einer medikamentösen Blutdrucksenkung.
-
Welche Maßnahmen ergreifen Sie laut Algorithmus zur Stabilisierung des Blutdrucks
bei systolischen Werten < 130 mmHg?
-
Beschreiben Sie grob die diagnostischen und therapeutischen Schritte nach Aufnahme
in der Klink.
KOMMUNIKATION
Erläutern Sie den Unterschied von Sprech- und Sprachstörungen. Beschreiben Sie die
Besonderheiten der verschieden Aphasieformen.
Definitionen
Unter einer Aphasie versteht man eine Sprachstörung. Dabei ist die Wortbildung im
zentralen Nervensystem (ZNS) gestört, während bei einer Sprechstörung der motorische
Ablauf der Lautbildung beeinträchtigt ist.
Charakteristika der Broca-Aphasie
Bei einer Broca-Aphasie (motorischen Aphasie) handelt es sich um eine Einschränkung
bzw. den vollständigen Verlust der Ausdrucksfähigkeit in Sprache und Schrift.
-
Das Sprechen wirkt sehr angestrengt und ist meist verlangsamt.
-
Die Patienten machen immer wieder Pausen und haben große Mühe, die richtigen Worte
zu finden.
-
Häufig verwechseln sie beim Sprechen Silben und Buchstaben.
Das Sprachverständnis ist i. d. R. nicht betroffen, und die Patienten sind in der
Lage, auf Fragen zu antworten. Die Patienten erleben die Situation als äußerst bedrohlich,
da sie zwar wissen, was sie gerne sagen möchten, dies aber nur schwer oder gar nicht
können.
Wernicke-Aphasie
Dahingegen wirkt die Sprache bei einem Patienten mit einer Wernicke-Aphasie (sensorische
Aphasie) sehr flüssig.
-
Die Sprachmelodie ist unauffällig, allerdings ist die Sprache inhaltsarm.
-
Die Eigenwahrnehmung bei den Patienten für das eigene Sprachdefizit ist nachhaltig
eingeschränkt.
-
Ebenso ist das Sprachverständnis gestört, und die Betroffenen verstehen Fragen nur
eingeschränkt oder gar nicht.
Weitere Aphasien
Darüber hinaus werden in der Literatur noch globale Aphasien und amnestische Aphasien
beschrieben.
-
Bei einer globalen Aphasie ist die Sprachbildung auf Automatismen und Floskeln beschränkt,
-
die amnestische Aphasie äußert sich in reinen Wortfindungsstörungen.
In der aktuellen Diskussion geht man mehr und mehr weg von den klassischen Einteilungen
hin zu detaillierten Einzelfallbeschreibungen.
Mögliche weitere Fragen:
RAHMENBEDINGUNGEN
Immer wieder kommt es im Rettungsdienst zu eigentlich strafbaren Handlungen – im beschriebenen
Fall z. B. zum Tatbestand der Körperverletzung beim Legen eines i. v. Zugangs. Was
wird durch das Strafrecht geregelt und welcher Systematik folgt die Feststellung einer
strafbaren Handlung?
Aufgabe des Strafrechts
Das Strafrecht regelt mithilfe von Verboten das Verhalten der Bürger untereinander.
Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Tatbeständen durch aktives Tun und solchen
durch Unterlassen.
-
Verstöße gegen die aufgestellten Normen werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt.
-
Zudem gibt das Strafrecht die Möglichkeit von sog. Nebenstrafen. Dabei handelt es
sich um einschränkende Maßnahmen (Berufsverbot, Fahrverbot) für den Täter.
Erhält die Exekutive (Polizei und Staatsanwaltschaft) Kenntnis von einer Straftat,
ist sie zur Ermittlung verpflichtet.
Strafbar gehandelt oder nicht?
Das Feststellen einer strafbaren Handlung folgt immer der gleichen 3-stufigen Systematik:
Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld.
-
Tatbestand Zu Beginn ist zu prüfen, ob es sich um einen Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuchs
handelt. Strafbar ist dabei nicht nur die Erfüllung des objektiven Tatbestands, wie
z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung, sondern auch ein subjektiver Tatbestand,
wie z. B. Motive, Absichten und Vorsätze.
-
Rechtswidrigkeit Ist der Tatbestand erfüllt, ist zu prüfen, ob dieser auch wirklich rechtwidrig ist.
Grundsätzlich ist natürlich davon auszugehen, dass jeder Tatbestand dieses Kriterium
(objektive Vorwerfbarkeit der Tatbestandsverwirklichung) erfüllt. Es gibt allerdings
Rechtfertigungsgründe, die dazu führen, dass ein Tatbestand nicht rechtswidrig ist.
Dies sind bspw. neben der Einwilligung bzw. mutmaßlichen Einwilligung des Patienten
die Notwehr und der rechtfertigende Notstand. Bei der Einwilligung gilt aber einschränkend:
Der Tatbestand darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
-
Schuld Im letzten Schritt prüft man, ob für den Tatbestand auch die Schuld (subjektive,
persönliche Vorwerfbarkeit der Tatbestandsverwirklichung) erfüllt ist. In diesem Zusammenhang
relevant sind entschuldigende Faktoren, wie die Schuldunfähigkeit oder evtl. eine
verminderte Schuldfähigkeit.
Sind alle 3 Stufen durchlaufen, ordnet der Gesetzgeber eine bestimmte Rechtsfolge
an (Strafe oder Freispruch / Einstellung des Verfahrens).
Mögliche weitere Fragen:
-
Nennen Sie Beispiele aus der Praxis zur Untermauerung Ihrer Argumentation.
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Welche Rechtfertigungsgründe kennen Sie? Nennen Sie Beispiele aus der Praxis.
-
Was sind Gründe für eine Schuldunfähigkeit bzw. eine verminderte Schuldunfähigkeit
des Täters?
Kommentar von Dr. Thomas Jakob, ÄLRD Kreis Herford und Stellv. Vorsitzender der AGNNW
Gerade Notfallsanitäter benötigen Vorgaben eines Handlungskorridors durch Algorithmen
und SOPs, um ein Mindestmaß an Rechts- und Handlungssicherheit zu erhalten. In Ostwestfalen-Lippe
(OWL) haben wir bereits vor vielen Jahren mit der Erstellung gemeinsamer Algorithmen
zu verschiedenen Krankheitsbildern begonnen. Der Vorteil: eine einheitliche Ausbildung
und Versorgung einer großen Bevölkerungszahl über die Grenzen von Gebietskörperschaften
hinweg, wie sie sonst nur in großen Ballungsräumen möglich ist.
Ausarbeitungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in OWL fließen in den bundesweiten
Pyramidenprozess ein: So werden künftig z. B. SOPs zu invasiven Maßnahmen vom Landesministerium
Nordrhein-Westfalen (NRW) und voraussichtlich auch weiteren Bundesländern in die Lehrvorgaben
für Notfallsanitäter aufgenommen.
Der abgebildete Algorithmus Schlaganfall zeigt die derzeit gültige Version, die aktuell
überarbeitet wird. Grund für die Verzögerung der geplanten Überarbeitung ist die Harmonisierung
mit den Rahmen-SOPs, die im Pyramidenprozess kurz vor dem Abschluss stehen. Der noch
in diesem Jahr erscheinende überarbeitete Algorithmus wird auch im Layout die Abfolge
nach ABCDE-Schema deutlicher hervorheben.
Der Algorithmus verweist auf die grundsätzliche Notarztindikation und Notwendigkeit,
bei Störungen definierter Vitalwerte den Notarzt hinzuzuziehen. Er ermöglicht aber
die Option des raschen eigenständigen Transports oder im Rendezvous-Verfahren, wenn
die abzuarbeitenden Parameter in Ordnung sind und / oder bei inakzeptablen Zeitverlusten
durch Wartezeiten. Derzeit wird kontrovers diskutiert, welchen Einfluss die Möglichkeit
einer Katheter-Thombektomie auf die Wahl der Zielklinik haben sollte. Hierfür fehlen
aber klare Indikatoren.
Autoren der aktuellen Fassung sind die ÄLRD Dr. H. P. Milz (Stadt Bielefeld), B. Strickmann
(Kreis Gütersloh), Dr. T. Jakob (Kreis Herford), Dr. M. Gernhardt (Kreis Höxter),
I. Christiansen (Kreis Paderborn) und Dr. A. Röper (Studieninstitut Westfalen-Lippe).
An der überarbeiteten Version werden sich weitere Gebietskörperschaften (z. B. Kreis
Lippe und Stadt Münster) beteiligen. Weitere Algorithmen sind auch im Kompendium der
Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW zu finden, das sich kostenlos über www.agnnw.de oder im APP-Store herunterladen lässt.
Für die Rubrik „Fit für den Notfallsanitäter“ verwenden wir die unterschiedlichsten
Algorithmen und SOPs aus dem gesamten Bundesgebiet. Deshalb würden wir an dieser Stelle
gern auch einen Ihrer Algorithmen vorstellen. Unterstützen Sie uns! Senden Sie uns
Ihre regionalen Algorithmen und SOPs an: retten@thieme.de.