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DOI: 10.1055/s-0042-117442
DGP-News – Umfrageergebnisse zur Weiterbildung im Fachgebiet Pneumologie
Publication History
Publication Date:
07 November 2016 (online)
- WB-Ermächtigung im Gebiet Innere Medizin bzw. im Schwerpunkt Pneumologie
- Zahl der Ärzte in Weiterbildung im Verhältnis zu Fachärzten (FÄ)
- Ermächtigung für Zusatzweiterbildungen
- Welche Schlüsse können wir daraus ziehen?
Um einen Überblick über die Weiterbildung (WB)-Situation in der Pneumologie zu bekommen, haben wir im Mai/Juni 2016 eine Umfrage bei den WB-ermächtigten Pneumologen durchgeführt. Die Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) weist für das Jahr 2015 in Kliniken 290 und in ambulanter Praxis 210 Ärzte mit einer WB-Ermächtigung in Pneumologie aus. Von diesen 500 Kollegen haben 128 (98 Kliniker, 30 Niedergelassene), entsprechend ca. 25 % unsere Umfrage beantwortet.
WB-Ermächtigung im Gebiet Innere Medizin bzw. im Schwerpunkt Pneumologie
74 (83 %) Kliniker und 17 (81 %) Niedergelassene haben zusätzlich zur Pneumologie eine WB-Ermächtigung im Gebiet Innere Medizin. Der Umfang der WB-Ermächtigung sowohl im Gebiet als auch im Schwerpunkt beträgt für die meisten Kliniker 36, für die Niedergelassenen 12 Monate.
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Zahl der Ärzte in Weiterbildung im Verhältnis zu Fachärzten (FÄ)
In den Kliniken sind durchschnittlich 4,7 in den Praxen 0,5 Ärzte in WB angestellt. Bei den pneumologische FÄ sind es 4,4 bzw. 1,6. Um zu sehen wie sich in unterschiedlichen Abteilungen das Verhältnis zwischen FÄ und in WB befindlichen Ärzten darstellt, haben wir eine Aufteilung in „kleine“ (bis zu 5 FÄ) und „große“ Fachabteilungen, Lungenfachkliniken und Universitätskliniken vorgenommen [Tab. 1].
Die Zahl der in WB befindlichen Ärzte entspricht somit in etwa der Zahl der FÄ in den einzelnen Abteilungen. Lediglich in den Universitätskliniken liegt die Zahl der in WB befindlichen Ärzte deutlich über der Zahl der FÄ. In allen Kategorien gibt es einzelne Abteilungen, die zumindest zum Zeitpunkt der Umfrage keinen Arzt in WB haben. Die Einstellung junger Ärzte in WB ist also nicht unbedingt an die Größe der Abteilung gekoppelt.
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Ermächtigung für Zusatzweiterbildungen
Kliniker haben am häufigsten komplette/partielle Ermächtigungen für Schlafmedizin (n = 41) oder Intenvsivmedizin (n = 39), Niedergelassene für Schlafmedizin (n = 14). Alle anderen Ermächtigungen (Allergologie, Medikamentöse Tumortherapie, fachbezogene Röntgendiagnostik) fallen dagegen zahlenmäßig kaum ins Gewicht.
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Welche Schlüsse können wir daraus ziehen?
Nach diesen Zahlen befinden sich ca. 1500 Ärzte in der WB-Pneumologie. Danach sollten ca. 250 Kollegen jährlich die FA-Prüfung ablegen. Nach Angabe der BÄK waren es von 2012 bis 2014 jedoch nur 127 Prüfungen jährlich, erfreulicherweise mit steigender Tendenz. Diese Differenz ist erheblich, zu viele Kollegen gehen während der WB-Zeit verloren. Wir müssen uns daher gemeinsam anstrengen, unser Fach attraktiv anzubieten. Eine qualitativ hochwertige Gestaltung der Weiterbildung ist hierfür eine mehrerer Möglichkeiten.
Dr. Ortrud Karg,
DGP-Fortbildungsakademie
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