Suchttherapie 2017; 18(04): 165-167
DOI: 10.1055/s-0043-120409
Neues & Trends
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„Nicht mehr mit einem Bein im Gefängnis“ Das neue Substitutionsrecht 2017

Hans-Günter Meyer-Thompson
,
Klaus Behrendt
,
Markus Backmund
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Publication History

Publication Date:
16 November 2017 (online)

25 Jahre nach Legalisierung der Opioid-Substitution in Deutschland ist am 2.Oktober eine reformierte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) inkraftgetreten. Darin folgt das Substitutionsrecht dem wissenschaftlichen Fortschritt und den praktischen Erfordernissen. Und Regelungen, die unmittelbar ärztlich-therapeutische Bewertungen betreffen, werden aus dem Rahmen bundesrechtlicher Regelungen der BtMVV in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) überführt. Die beiden wesentlichen Änderungsvorschläge der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) von 2012 haben damit Eingang in das neue Substitutionsrecht gefunden.