Psychiatr Prax 2018; 45(03): 126-132
DOI: 10.1055/s-0044-100193
Psychiatriegeschichte
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der Umgang mit Angehörigen der Opfer der Aktion „T4“ durch die NS-Behörden und die Anstalten in Württemberg

Dealing with Relatives of the Victims of the „Aktion T4“ by the National Socialist Institutions as well as by Wuerttemberg Asylums
Paul-Otto Schmidt-Michel
Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, Ravensburg
,
Thomas Müller
Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, Ravensburg
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Prof. Dr. Paul-Otto Schmidt-Michel
Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg
Weingartshofer Straße 2
88214 Ravensburg – Weissenau

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
23. Januar 2018 (online)

 

Zusammenfassung

Die Rolle der Angehörigen im Rahmen der „Euthanasie“-Aktion „T4“ ist in den letzten Jahren kontrovers diskutiert worden. Anhand von Dokumenten der NS-Bürokratie, Stellungnahmen der Anstaltspsychiater aus dem Jahr 1945 an die französische Besatzungsmacht und Briefen von Angehörigen an die Heilanstalt Weissenau/Württemberg werden diese Quellen unter dem Aspekt der Reaktionen der Angehörigen auf die Aktion „T4“ ausgewertet. Die Ergebnisse bezeugen ein breites Spektrum der Reaktionen der Angehörigen, die überwiegend durch Angst, Ohnmacht und Protest gekennzeichnet sind.


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Abstract

The role of the relatives in the context of the „euthanasia“ “Aktion T4” (“T4” campaign) has been controversially discussed in recent years. Based on documents of the National Socialist bureaucracy, statements of asylum psychiatrists in the year 1945 to the French occupation force as well as letters from relatives to Weissenau asylum in Wuerttemberg, these sources are analysed here in the light of the reactions of family members in respect to “Aktion T4”. The results testify to a broad spectrum of responses of relatives, which are mainly characterised by fear, helplessness and protest.


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Einleitung

Im September 1939 wurden, wie in der umfangreichen Literatur beschrieben [1] [2], mit Ermächtigungsschreiben von Adolf Hitler der Chef der Kanzlei des Führers, Philipp Bouhler, und Karl Brandt, Begleitarzt Hitlers, beauftragt, die „T4“-Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 aufzubauen, um die Ermordung psychisch Kranker und Behinderter im Deutschen Reich umzusetzen. Daraufhin wurden von der Medizinzentralverwaltung beim Reichsministerium des Inneren unter Leitung von Staatssekretär Dr. Leonardo Conti bzw. dessen „Unterabteilung Erb- und Rassenpflege“ mit ihrem für das Anstaltswesen des Reichs verantwortlichen Medizinalrat Herbert Linden die öffentlichen und privaten Anstalten im September 1939 angeschrieben und aufgefordert, mittels Meldebögen alle psychisch Kranken und Behinderten im Reich, die sich in Anstalten befanden, zu erfassen. Die jeweiligen Innenministerien der Länder wurden angewiesen, den Rücklauf der Fragebögen aus den Landes- und Privatanstalten zu überwachen und diese an die „T4“-Zentrale zu übermitteln, wo die „T4“-Gutachter anhand dieser Akten über Leben und Tod entschieden. Die erste Tötungsanstalt im Deutschen Reich war Grafeneck, in der von Januar 1940 bis Dezember 1940 nach aktuellem Stand 10 654 psychisch Kranke und Behinderte ermordet wurden. Der größte Teil der Opfer stammte aus den Heil- und Pflegeanstalten Weissenau, Zwiefalten und Schussenried, die auch als Zwischenanstalten für die anderen Anstalten in Baden und Württemberg fungierten. Das industrielle Morden in Grafeneck endete im Dezember 1940 aufgrund der Intervention von SS-Führer Heinrich Himmler. Ursache hierfür waren zum einen Proteste in der Bevölkerung, die auch in den höchsten Stellen des Reiches gehört wurden, zum anderen die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte aller Anstaltspatienten im südlichsten Raum des Deutschen Reichs getötet worden waren. Eine geografische Verlagerung sollte nun andere Regionen erfassen: In den dann neu eingerichteten Tötungsanstalten, u. a. in Hadamar und Bernburg, gingen die Krankenmorde unvermindert bis August 1941 weiter [3].

Die Rolle der Angehörigen bei der Aktion „T4“ ist in den letzten Jahren, insbesondere seitens des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker, kontrovers diskutiert worden [4]. Zur Debatte stehen Vorhaltungen gegenüber den damaligen Angehörigen, sie hätten sich nicht oder nicht ausreichend um ihre Familienmitglieder gekümmert. Das belegbare Verhalten der Angehörigen im Kontext der „Euthanasie“ bzw. des „T4“-Geschehens reicht von Einzelfällen des Bemühens von Eltern um Zustimmung zum „Gnadentod“ des eigenen behinderten Kindes, über Schweigen aus Angst vor angedrohten tatsächlichen oder vermeintlichen Sanktionen als auch Schweigen im Sinne stiller Duldung bis hin zu Protesten und verzweifelten Versuchen des Widerstands. Insbesondere Petra Lutz beschreibt bereits 2006 diese Breite des Spektrums von Verhaltensweisen und kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten von Zustimmung, Billigung oder Ablehnung quantitativ aufgrund der Quellenlage nicht festzustellen sei. Des Weiteren sei für Erkenntnisse zu dieser Fragestellung eine Kontextualisierung in die Psychiatrie- bzw. Anstaltsgeschichte erforderlich [5]. Trotz dieses Desiderats postuliert Götz Aly verallgemeinernd Jahre später in seinem Buch „Die Belasteten“ [6], dass „die“ Angehörigen der Ermordung ihrer Anverwandten stillschweigend zugestimmt hätten. Henry Friedländer dagegen stellt in seinen Analysen das Moment der Täuschung der Angehörigen in den Vordergrund [7] und auch Thomas Stöckle kommt zu dem Schluss, dass eine verallgemeinernde Wertung zu dem Verhalten der Angehörigen schwerfalle und eine quantitative Aussage nahezu unmöglich sei [8].

Um zur Situation und Verhaltensweisen seitens der Angehörigen angesichts der Mordaktionen relevante empirische Aussagen machen zu können, gibt es nach aktueller Forschungslage, neben Aussagen von Zeitzeugen, 4 mögliche Quellen. Zum einen sind dies Erlasse der NS-Behörden zum Umgang mit Angehörigen an die Anstalten und deren Reaktionen darauf. Zum anderen sind es schriftliche Stellungnahmen der Anstaltspsychiater zu ihrem Verhalten während der Aktion „T4“ in Baden und Württemberg aus dem Jahr 1945, die die französische Besatzungsmacht einforderte. Des Weiteren können Briefe der Angehörigen an die Anstalten als Quelle dienen, sofern sie in den Archiven der damaligen Anstalten erhalten sind [9]. Schließlich bestünde die Möglichkeit, die im Bundesarchiv überlieferten Krankenakten der Opfer in Bezug auf Angaben zu den Angehörigen zu analysieren – in einer anderen Studie wurde dieser Zugang versucht [10], jedoch mit geringem Erkenntniswert, da in den erhaltenen „T4“-Akten Angaben zu Dritten (Personalakten) systematisch entfernt wurden [11], nur die formalen Krankheitsverläufe sind erhalten. In der hier vorliegenden Studie werden die ersten 3 genannten Zugangswege anhand der Archive der ehemaligen Heilanstalt Weissenau gewählt.

Die aktive Suche nach Zeitzeugen hat in der oberschwäbischen Region, die hier beschrieben wird, erst vor Kurzem begonnen. Bei erwachsenen Opfern ist diese Suche schwierig, da diese Opfer aufgrund ihrer Erkrankung meist keine Kinder hatten (geistige Behinderung, Epilepsie, psychotische Erkrankungen), sodass in der Regel nur entfernte Verwandte potenziell Erinnerungen beisteuern könnten. Die historische Aufarbeitung der Opfer der Kinder-„Euthanasie“, ihre Personalisierung und die Reaktionen ihrer Angehörigen sind in regionalen Studien weiter fortgeschritten, wie die Veröffentlichungen von Marquart (Stuttgart) und Babel (Bremen) zeigen [12] [13].


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Dokumente der NS-Behörden zum Umgang mit Angehörigen der „T4“-Opfer

In Württemberg wurde für die logistische Durchführung der „Euthanasie“ seitens des Innenministeriums der Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes, Ministerialrat Eugen Stähle, und sein Stellvertreter, Obermedizinalrat Otto Mauthe, mit der Organisation der Aktion „T4“ betraut. Die badischen Anstalten Reichenau, Illenau und Rastatt wurden ab 1939 nach und nach aufgelöst und viele der Betroffenen in Zwischenanstalten nach Württemberg deportiert. Dasselbe Schicksal ereilte die kirchlichen Behinderteneinrichtungen in beiden Ländern. Sie wurden zum größeren Teil aufgelöst, die Betreuten wurden entweder direkt nach Grafeneck, später auch nach Hadamar verbracht und ermordet oder zunächst ebenfalls in Zwischenanstalten deportiert [3].

Noch bevor die Vergasungsanlagen in der ersten Tötungsanstalt des Deutschen Reichs in Grafeneck Mitte Januar 1940 ihre „Arbeit“ aufnahm – 5 weitere sollten folgen –, bereitete Stähle die kirchlichen und öffentlichen Anstalten auf die bevorstehenden „Verlegungsaktionen“ mit einem Erlass vom 23.11.1939 an alle Anstalten „im Auftrag des Reichsverteidigungsministers“ vor. Bezüglich der Unterrichtung der Angehörigen über die ab Januar 1940 anstehenden Deportationen heißt es dort: „Die Benachrichtigung der Angehörigen über die Verlegung erfolgt durch die Aufnahmeanstalt“ [14].

Die ärztlichen Direktoren wurden seitens des Innenministeriums zugleich zu höchster Geheimhaltung gegenüber Angehörigen und Personal über die anstehenden „Verlegungen“ verpflichtet – nachdem im Vorfeld „nicht verlässliche Direktoren“ bezüglich der geplanten „Euthanasie“-Maßnahmen bereits ihres Amtes enthoben worden waren, so unter anderem Prof. Dr. Gruhle (Heidelberg/Zwiefalten/Weissenau/Winnenthal) und Dr. Römer aus der Anstalt Illenau (Baden), welche aufgelöst wurde.

Die angekündigte Information der Angehörigen über die Verlegungen durch die „Aufnahmeanstalt“ erfolgte jedoch zunächst nicht. Ebenso wenig die in diesem Anschreiben behauptete Ankündigung des Ministeriums, dass „die Krankenakte nach Einsichtnahme durch die Aufnahmeanstalt wieder zurückgegeben wird“ [14].

Ab Januar 1940, mit der Inbetriebnahme von Grafeneck, erfolgten dann systematische Anordnungen seitens des württembergischen Innenministeriums an die einzelnen Anstalten, welche Patientinnen und Patienten durch die „Gemeinnützige Krankentransport-Gesellschaft“ (GeKraT) wann abgeholt werden – in der Regel jeweils ca. 75 Personen [18]. Von einer Vorgabe bez. einer Information der Angehörigen ist in diesen Schreiben nicht mehr die Rede – dagegen wird darauf Wert gelegt, dass „unruhige Kranke mit entsprechenden Mitteln für einen mehrstündigen Transport vorzubehandeln“ seien [15].

Am 9.9.1940 erfolgt dann eine Anordnung des württembergischen Innenministeriums an alle öffentlichen und privaten Anstalten: „[…] ordne ich auf Weisung des Reichsverteidigungskommissars für den Wehrkreis V an, daß Schwachsinnige, Epileptische und Geisteskranke nur mit meiner Genehmigung aus den verschiedenen Anstalten Württembergs […], entlassen oder in eine andere Anstalt verlegt werden dürfen.“ Und weiter heißt es in diesem Erlass: „Für die seit dem 1. August 1940 bereits entlassenen oder verlegten Pfleglinge ist noch nachträglich in gleicher Weise meine Genehmigung einzuholen“ [16]. Es kann vermutet werden, dass es im Vorfeld der Deportationen zu zahlreichen Entlassungen gekommen war – ob auf Veranlassung der Angehörigen oder der Anstalten selbst –, die der Grund für diesen drastischen Erlass war. Seitens der Anstalt gegenüber dem Innenministerium eine Entlassung begründen zu müssen, wird eine hohe Hürde gewesen sein, sodass anzunehmen ist, dass solche Anträge kaum gestellt wurden und Entlassungswünsche von Betroffenen und Angehörigen seitens der Anstalten zurückgewiesen wurden. Dies, obwohl ab Mitte 1940 in der Bevölkerung von Baden und Württemberg nach und nach bekannt wurde, dass „in Grafeneck gestorben wird“, weil Angehörige der Opfer Sterbebriefe u. a. von dort in größerer Zahl erhalten hatten.

Am 23.9.1940 sendet das württembergische Ministerium des Inneren erneut eine Anordnung in Bezug auf den Umgang mit Angehörigen der Opfer. Dort heißt es: „Zur Benachrichtigung der Angehörigen von Kranken, die mit Sammeltransporten in die dortige Anstalt verlegt werden, sind die beiliegenden Karten zu verwenden“ [17]. Gemeint sind hier die Zwischenanstalten Zwiefalten, Schussenried, Weinsberg und Weissenau, in die vor allem Patienten aus dem badischen Raum und aus kirchlichen Behinderteneinrichtungen verlegt wurden. In den vorgedruckten Karten, die die „Aufnahmeanstalten“ an die Angehörigen verschicken sollten, heißt es lapidar:

„Der/Die Kranke … wurde heute unserer Anstalt zugeführt. Die Verlegung erfolgte aus kriegswichtigen Gründen gemäß Anordnung des Herrn Reichsverteidigungskommissars. Falls Sie einen Besuch beabsichtigen, empfehlen wir rechtzeitig vorher anzufragen. Heil Hitler“ [17].

Diese Vorgabe wurde jedoch vom Innenminister bereits kurze Zeit später zurückgenommen. Am 12.11.1940 erreicht die „staatliche Heilanstalt Weissenau“ folgendes Schreiben: „Die Benachrichtigung von Angehörigen sind [sic!] bei Zwischenverlegungen bis auf Weiteres zu unterlassen. Im Auftrag Dr. Stähle“ [18].

Die unterschiedlichen Erlasse des württembergischen Innenministeriums bezüglich des Umgangs mit Angehörigen bei „Verlegungen“ deuten zum einen auf das intensive Bemühen um eine weitere Geheimhaltung der Aktion „T4“ hin, zum anderen könnte darin ein Versuch gesehen werden, bedrängende Anfragen seitens der Angehörigen über den Verbleib ihrer Verwandten an das Ministerium abzuwehren – insbesondere durch den letzten Erlass vom November 1940. Die Stellungnahmen der ärztlichen Direktoren der württembergischen und badischen Anstalten an die französische Besatzung legen letztere Hypothese nahe, da Einzelne von ihnen aussagten, dass sie angehalten worden wären, bei Nachfragen von Angehörigen über den Verbleib ihrer Verwandten an das Innenministerium zu verweisen.

Trotz des Stopps der Aktion „T4“ Mitte 1941 mit Beginn des Vernichtungsfeldzugs gegen die Sowjetunion, wurde allenthalben ein deutlicher Rückgang der Aufnahmen in den Anstalten bemerkbar. Diese Entwicklung nahm auch das Reichsministerium des Inneren wahr und reagierte mit einer Umfrage an alle Anstalten im Deutschen Reich: Der Reichsbeauftragte für die Heil- und Pflegeanstalten, Herbert Linden, forderte mit Schreiben vom 6.1.1942 von allen Landesregierungen eine Stellungnahme zum Rückgang der Aufnahmezahlen. Grund für seinen Erlass ist ein Zitat eines namentlich nicht genannten Leiters einer Universitätsnervenklinik:

„An die Reichsstatthalter (Landesregierungen), die Preuß. Oberpräsidenten (Verwaltungen der Provinzialverbände).

Von dem Leiter einer Universitäts-Nervenklinik ist mir folgendes mitgeteilt worden: ‚In zunehmendem Maße macht sich in letzter Zeit bei den Angehörigen solcher Geisteskranker, die hier zum Zweck der diagnostischen Klärung […] aufgenommen wurden und zur Verlegung in Provinzial-, Heil- und Pflegeanstalten heranstehen, das Bestreben geltend, diese Kranken möglichst lange in der [Universitäts-]Klinik zu belassen oder sie, auch wenn sie mehr oder weniger gemeingefährlich sind […], in der eigenen Familie unterzubringen. […] es muss doch auf die Gefahr hingewiesen werden, die in dieser Neigung zur Umgehung der Heil- und Pflegeanstalten liegt, zumal bei manchen Kranken die Gemeingefährlichkeit nicht mit voller Sicherheit festgestellt werden kann, aber eine ausgesprochene Gemeinschädlichkeit oder Gemeinlästigkeit erwartet werden muß, noch dazu in der jetzigen Kriegszeit in die Häuslichkeit entlassen zu werden‘“ [19].

Im Anschluss werden die genannten Behörden zur Stellungnahme aufgefordert und das Schreiben schließt mit der Feststellung des Reichsministeriums, dass „solche Erscheinungen für die Allgemeinheit nicht erwünscht“ seien.

Mit Datum vom 16.1.1942 leitet das württembergische Innenministerium dieses Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme an „die staatlichen Heilanstalten Schussenried, Weinsberg, Weissenau, Winnental und Zwiefalten, die Universitätsnervenklinik Tübingen und das städt. Bürgerhospital“ [20] weiter. Bereits am 20.1.1942 antwortet die Heilanstalt Weissenau detailliert: Die durchschnittliche jährliche Aufnahmezahl habe von 1933 bis 1938 in Zahlen: 257,5 betragen, 1941 dagegen nur 158 (ca. 40 Prozent weniger). „Eine nähere Prüfung der Aufnahmezahlen von 1940 ergab Aufschluss über den Zeitpunkt des Einsetzens des Rückgangs. Während von Januar bis Juni 1940 137 Kranke aufgenommen wurden, wurden von Juli bis Dezember nur 86 aufgenommen (ohne Sammeltransporte). Es besteht also im zweiten Halbjahr 1940 gegenüber dem ersten Halbjahr ein Rückgang von 37,3 Prozent. […] Der Rückgang setzt schlagartig Mitte 1940 ein“ [21].

Die oben beschriebene „Befürchtung“ des Reichsinnenministeriums bezüglich des deutlichen Rückgangs der Aufnahmen in die Anstalten lässt sich hier am Beispiel der Anstalt Weissenau belegen und es ist naheliegend, dass dies eine Reaktion der Bevölkerung auf die Aktion „T4“ war. Diese Sichtweise bestätigt sich auch in den Stellungnahmen der Direktoren der Anstalten nach Ende des Zweiten Weltkriegs – wobei diese Stellungnahmen im Jahr 1945 gegenüber der französischen Besatzung mit der Einschränkung wahrgenommen werden müssen, dass die Direktoren der Anstalten die Abläufe des „T4“-Geschehens möglicherweise in einem Duktus verfasst haben, der sie selbst entlasten sollte.


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Aussagen süddeutscher Anstaltsdirektoren im Poitrot-Bericht nach Mai 1945 zum Verhalten der Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer

Der sogenannte Poitrot-Bericht war die erste Dokumentation in der Nachkriegszeit über die „Euthanasie“-Morde in Südwestdeutschland überhaupt. Der französische Sanitätsoffizier und Psychiater Dr. Robert Poitrot wurde von der französischen Armee mit der Leitung und Reorganisation der Heilanstalten in den von ihr besetzten Teilen Württembergs und Badens betraut. Neben eigenen Recherchen und Begehungen forderte er von den leitenden Ärzten der Heil- und Pflegeanstalten persönliche detaillierte Berichte über ihre Tätigkeit während der Aktion „T4“. Seinen Bericht überreichte Poitrot im Dezember 1945 der Militärregierung [22]. Die Untersuchungsergebnisse wurden 1946 unter dem Titel „Die Ermordeten waren schuldig?“ übersetzt und veröffentlicht [23].

Im Folgenden werden die Stellungnahmen der Anstaltspsychiater für den Poitrot-Bericht daraufhin gesichtet, welche Aussagen diese zu dem Verhalten der Angehörigen der Opfer beinhalten. Tilman Steinert hat diese Quellen bereits 1985 unter anderen Gesichtspunkten kritisch kommentiert [24].

Medizinalrat Dr. Morstatt berichtet von seiner Tätigkeit in der Heil- und Pflegeanstalt Schussenried während der Aktion „T4“ am 25.9.1945 über die Deportationen nach Grafeneck:

„Das ganze Verfahren war sehr geheim und m. W. Mitteilungen an Dritte untersagt; auch das Begleitpersonal [der grauen Busse bzw. der GeKraT, der Verf.] war zu strengster Geheimhaltung verpflichtet; ein Versuch des Pflegevorstehers z. B., etwas zu erfahren, wurde von den Befragten sofort abgewiesen“ ([23], S. 39). „[…] uns wurde von den Hinterbliebenen Auskünfte von Grafeneck vorgelegt, die, zusammengehalten von dem was sonst bekannt wurde, im Land erhebliches Aufsehen erregte und bald als unglaubwürdig angesehen wurde. Über die wirkliche Todesart der Verstorbenen gab es nur Vermutungen. Bei uns nachfragende Angehörige waren an die ‚Gemeinnützige Krankentransport G.M.B.H.‘ in Berlin verwiesen worden. Unsere Versicherungen, daß wir über das Weitere nicht unterrichtet und an den Maßnahmen nicht beteiligt seien, wurden offenbar von den Empfängern oft mit großem Missbehagen aufgenommen“ ([23], S. 38). Weiter erwähnt Morstatt, dass „Angehörige auch von nicht entlassungsfähigen Kranken sich häufig bemühten, diese aus der Anstalt herauszunehmen. Im Lauf der Zeit fiel auch ein Rückgang in den Aufnahmezahlen auf, der z. T. hier seinen Grund hatte“ ([23], S. 38). Wo es sich um schwere Fälle gehandelt habe, so Morstatt, seien Angehörige auch erleichtert gewesen. Auch sei bekannt geworden, „daß von Seiten mancher Wehrmachtsangehörigen sehr nachdrücklich Einspruch erhoben wurde, die um kranke Geschwister usw. in Sorge sein mußten oder für ihr eigenes möglicherweise drohendes Schicksal fürchteten“ ([23], S. 41).

Dr. Paul Kraus, Arzt in Zwiefalten bis September 1942, führt in seiner Stellungnahme an die französische Verwaltung aus:

„Ich selbst war Zeuge von erschütternden Szenen, die sich anläßlich von Besuchen in meinem Dienstzimmer abspielten, als ich den Leuten, die von irgendwoher reisten, eröffnen mußte, daß ihre Angehörigen mit unbekanntem Ziel am soundsovielten abgeholt worden waren. Meistens wußten die Leute sofort was es geschlagen hatte“ ([23], S. 44).

Zu den kirchlichen Anstalten berichtet er: „In den frühen Sommermonaten des Jahres 1940 begannen großzügige und zuerst planlos erscheinende Krankenverlegungen innerhalb aller Heil- und Pflegeanstalten und aller ähnlichen Einrichtungen. Alle konfessionell-caritativen Anstalten dieser Art wurden aufgelöst. Alle dort untergebrachten Kranken in die wenigen staatlichen Anstalten mehr oder weniger zwangsweise isoliert. Die Leitungen der caritativen Anstalten betrieben aus diesem Grund massenhafte Entlassungen von Kranken nach Hause, verwässerten und verfälschten zugunsten ihrer bisherigen Pfleglinge die Diagnose. Schließlich half aber alles nichts. Die Mehrzahl der Kranken landete eben doch in den großen staatlichen Anstalten […]“ ([23], S. 41).

Über Parteimitglieder der NSDAP sagte er aus: „Interessant ist der immer wieder beobachtete Umstand, daß gewisse Leute aus höheren Parteikreisen auf unbekannten Wegen es fertig brachten, ihre geisteskranken Angehörigen zu retten und in Sicherheit zu bringen“ ([23], S. 42).

Der Sprecher der Württembergischen Arbeitsgemeinschaft evangelischer Seelsorger, Pfarrer Leube aus Schussenried, schreibt in deren Auftrag im Oktober 1940 an den „Herrn Reichsminister des Inneren, Reichsgesundheitsführer Dr. Conti“ nach Berlin mit dem Betreff: „Vernichtung des Lebens von Anstaltspfleglingen.“ Leube erwähnt darin, dass die Tötungen von Patienten ein „offene[s] Geheimnis“ sei und dass die Arbeitsgemeinschaft von den Angehörigen bedrängt werde, etwas zu unternehmen. Am Schluss heißt es, dass die Familien jetzt dazu übergingen, „ihre erkrankten Angehörigen von der Anstalt fern zu halten oder aus ihr herauszubekommen, damit ihnen die Maßnahme der Lebensvernichtung erspart bleibe“ ([23], S. 49). Eine Antwort habe Pfarrer Leube nicht erhalten, so Poitrot.

Prof. Dr. Gruhle, der von seinem Heidelberger Lehrstuhl suspendiert, kurze Zeit in Zwiefalten eingesetzt und später zur Wehrmacht eingezogen wurde, berichtet 1945 zu den Angehörigen der Opfer an Poitrot: „Im allgemeinen waren nach meinem Eindruck die allermeisten Angehörigen empört, zumal die christlich gesinnten. Nur ganz vereinzelt waren diejenigen, die sich über die Kostenersparung der weiteren Anstaltsverpflegung befriedigt äußerten. […] Die Angehörigen der Kranken hielten diese bis zum äußersten zu Hause zurück, um die Anstaltsaufnahme zu vermeiden“ ([23], S. 53).

Der in Weissenau tätige Medizinalrat Dr. Bischoff schreibt am 13. Oktober 1945 zu den Verwandten der Opfer: „Es bestand die Anweisung, die Angehörigen an das Innenministerium in Stuttgart zu verweisen. Dort wurden sie nach Berlin verwiesen oder mit der Gestapo bedroht. […] Es kamen fast keine Aufnahmen mehr. Viele wollten ihre Angehörigen nach Hause nehmen, was oft nicht möglich war, weil das Ministerium Entlassungen ohne seine Genehmigung verboten hatte“ ([23], S. 56).

Aus der badischen Anstalt Emmendingen berichtet Medizinalrat Thumm, der nach der Auflösung der Anstalt Illenau dorthin versetzt worden war, über eine „Sonderaktion“ Anfang 1940: „Aus der caritativen Pflege- und Erziehungsanstalt für Schwachsinnige St. Josephanstalt in Herten bei Rheinfelden (Hegner Schwestern) waren 300 Kinder weggeholt, zur Tarnung für einige Wochen nach Emmendingen verlegt und dann von hier weitertransportiert worden; viele Mütter kamen hierher, um nach ihren Kindern zu suchen.“ Weiter schreibt er, dass man in Emmendingen Angehörige heimlich benachrichtigt habe, dass sie die Patienten abholen mögen, manche Kranke habe man „einfach hinausgeschickt“ ([23], S. 60). Diese Rettungsversuche bestätigt der damalige Direktor von Emmendingen, Dr. Mathes – er legte sein Amt auf Aufforderung des Ministeriums aus „Gewissensgründen“ nieder. Er berichtet, „uns Ärzten [wurde] von der Regierung unter Androhung schwerster Strafen (Hochverrat) strengstes Stillschweigen zur Pflicht gemacht […]. Wir Ärzte benachrichtigten nun heimlich die Angehörigen und forderten sie auf, ihre Kranken aus der Anstalt abzuholen, entließen noch kaum entlassungsfähige Kranke teils nach Hause, teils in andere Krankenhäuser, ließen Kranke von ihren Angehörigen für den Tag ihres vorgesehenen Transports nach Hause holen […]“ ([23], S. 63).


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Briefe von Angehörigen der Opfer an die Heilanstalt Weissenau/Württemberg

Da bei den Deportationen in die Zwischen- und Tötungsanstalten die Krankenakten den Transportleitern mitgegeben wurden, wurden in einigen Anstalten Konvolute angelegt [25], in denen nach den Abtransporten behördliche Anfragen und Briefe von Angehörigen unsortiert gesammelt wurden, so auch in der Heilanstalt Weissenau [26]. Von den 691 Opfern aus dieser Anstalt sind ca. 200 solcher Korrespondenzen erhalten, die hier auszugsweise dokumentiert werden.

Die Mutter von Klara Gscheidle fragt am 7.8.1940 in einem Brief aus Stuttgart an die Anstalt Weissenau nach ihrer 37-jährigen Tochter: „Werte Inspektion! Ich bin sehr überrascht, indem das Paket an meine Tochter wieder retour gekommen ist, mit dem Vermerk, Adressat abgereist, wohin unbekannt. Ich kann mir nicht erklären, wohin meine Tochter abgereist sein soll, indem sie doch in der Obhut der Anstalt war. Sind Sie doch bitte so gut und schreiben Sie mir näheres! Es grüßt Sie […]“ [27]. Am 8.8.1940 antwortet der Leiter Dr. Bischoff: „[…] es ist uns nicht bekannt, in welche Anstalt ihre Tochter gekommen ist“, die Mutter werde dann von der „Aufnahmeanstalt“ verständigt. Klara Gscheidle war bereits am 1.8.1940 in Grafeneck ermordet worden.

Am 17.1.1941 erreicht folgender Brief die Heilanstalt Weissenau: „Durch meinen Schwager erfahre ich heute die traurige Nachricht, daß unsere Mutter Frau Rosa Krämer die Augen am 12. Dez. 1940 für immer geschlossen hätte. […] Es sind 4 Söhne, die alle 4 an der Front stehen. Leider waren wir finanziell nicht in der Lage, unsere Mutter zu besuchen. Auch gaben es die Wohnverhältnisse nicht zu, sie bei uns zu haben […]“ [27]. Ein Antwortschreiben liegt nicht bei. Rosa Krämer wurde am 5.12.1940 in Grafeneck getötet.

Am 1.7.1940 schreibt ein Bruder von Rudolf Angele (geb. 1904) aus Stuttgart nach Weissenau: „Von der Landes-Pflegeanstalt Grafeneck erhielt ich am 21. Juni zu meiner größten Bestürzung ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wurde, daß mein Bruder Rudolf unerwartet dort verschieden und bereits eingeäschert sei. Vor ca. 3 Wochen (am 9. Juni) besuchte noch meine Schwester ihn in Weissenau und fand ihn körperlich unverändert vor.“ Er bittet um Mitteilung, „ob in letzter Zeit Anzeichen vorhanden waren, die auf einen so plötzlichen Tod schliessen lassen“. Das Antwortschreiben aus Weissenau verweist auf die „Anordnung des Innenministeriums“, wonach man „Patienten wegen Kampfhandlungen aus Baden“ habe aufnehmen müssen.

Im Auftrag des Bruders von Max Kollmann (Jahrgang 1903) schreibt der Landrat aus Tübingen am 25.9.1940 nach Weissenau: „Der Bruder des Vorgenannten hat sich hierher gewandt mit der Bitte, dafür zu sorgen, daß sein Bruder zu ihm nach Weingarten entlassen werde, da er ihn nun zu sich nehmen könne“ [27]. Bei einem Besuch des Bruders von Max Kollmann in Weissenau sei diesem mitgeteilt worden, dass dieser „wegverlegt“ worden sei. Der Landrat bittet um Mitteilung, wo Max Kollmann sich befinde. Ein Antwortschreiben liegt nicht vor. Max Kollmann war am 9.9.1940 in Grafeneck ermordet worden.

Gleichfalls richtet ein Kreisamtmann aus Schwäbisch Hall am 25.5.1940 ein Entlassungsgesuch an die Heilanstalt Weissenau: man möge ihm mitteilen, an welchem Tag sein Schwager Friedrich Stephan entlassen werde. Zur Begründung trägt er vor: „Mein Schwager, der nun seit 6 Jahren in ihrer Anstalt untergebracht ist, ist nach seiner Mitteilung längst nicht mehr anstaltsbedürftig. Er ist die ganze Woche hindurch, vielfach als Alleinarbeiter, beschäftigt und scheint bei der z. Z. herrschenden Leutenot eine willkommene und billige Arbeitskraft zu sein. Ich kann mich nicht damit einverstanden erklären, daß mein Schwager noch längere Zeit dort festgehalten wird […]“ [27]. Die Anstalt antwortet am 28.5.1940, dass man zwar eine Entlassung versuchsweise „in Aussicht genommen habe“, ihn jedoch „gestern“ einem vom Innenministerium angeordneten Transport mitgegeben habe. Stephan Friedrich wurde am 27.5.1940 in Grafeneck ermordet.

Schließlich sei ein Brief des Vaters des 39-jährigen Otto Bögel aus Dettingen wiedergegeben, der von der Heilanstalt Weissenau am 14.10.1940 Pflegegeld zurückfordert: „Betr.: Die Zurückzahlung der zu viel bezahlten Verpflegungsgelder von 39 Tagen von 159,51 Reichsmark für meinen Sohn Otto Bögel. – Lt. Ihrer Mitteilung vom 23.8.1940 ist mein Sohn am 22.8. aus ihrer Anstalt weggekommen, um seinen letzten Gang anzutreten. Trotz dieser langen Zeit her [sic!] ist mir obiger Betrag noch nicht zurückerstattet worden, sollte dies nicht nächster Tage [sic!] geschehen, wäre ich genötigt, an anderer Stelle vorstellig zu werden. Es ist ja eine ungeheure Zumutung, etwas davon zu glauben, was einem in dieser Sache vorgemacht wird, denn landauf und -ab wird mit Grauen und Entsetzen davon gesprochen, was in Grafeneck vor sich geht. Der Dank des Vaterlands für ehemalige Frontkämpfer kann jedenfalls nicht mehr krasser zum Ausdruck kommen als durch solchen Heldentod. Und dann kann es ja kaum überboten werden, wenn man die Kühnheit besitzt, noch zu schreiben, alle ärztlichen Bemühungen seien leider ohne Erfolg geblieben. Ein höherer Richter wird aber jedenfalls zu seiner Zeit sein Urteil fällen in dieser Sache. Der tief gebeugte Vater“ [27].


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Diskussion

Die Erlasse des württembergischen Innenministeriums zeigen, mit welch hoher Aufmerksamkeit und Energie die dortigen leitenden Mitarbeiter versuchten, die Angehörigen zu täuschen bzw. im Unklaren zu lassen.

Die wiedergegebenen Zitate aus den Berichten der Anstaltspsychiater 1945 zeigen ein heterogenes Bild der hilflosen Lage der Angehörigen. Ihr Verhalten bzw. die Erklärungsnot der Psychiater ihnen gegenüber spielte in allen Berichten an Poitrot eine bedeutsame Rolle – überwiegend schildern sie ihre Hilflosigkeit gegenüber den Anordnungen des württembergischen Innenministeriums. Diese Berichte der Direktoren an Poitrot müssen jedoch unter dem genannten Aspekt der nachträglichen Rechtfertigung ihres Handelns gesehen werden bzw. dass sie 1945 verfasst wurden und möglicherweise gerichtliche Konsequenzen drohten. Mit welcher inneren Beteiligung und ideologischen Haltung sie im Rahmen der Aktion „T4“ im süddeutschen Raum agierten – von teilnahmsloser Duldung über aktive Unterstützung bis hin zur heimlichen Sabotage – ist bislang nur in wenigen Biografien aufgearbeitet, so zum Beispiel von Martha Fauser und Maximilian Sorg. Martha Fauser, ärztliche Leiterin der Anstalt Zwiefalten von 1940 bis 1945, Parteimitglied der NSDAP, wurde 1945 festgesetzt und im Grafeneckprozess in Tübingen zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt [28]. Maximilian Sorg, Oberarzt in der Anstalt Weissenau, wurde 1940 seitens des württembergischen Innenministeriums nahegelegt, in den vorzeitigen Ruhestand zu treten – von ihm war bekannt, dass er keine nationalsozialistische Gesinnung vertrat [29]. Von Eugen Joos, dem Leiter der Heilanstalt Weinsberg, heißt es, er habe erfolglos ein Versetzungsgesuch gestellt. Die leitenden Anstaltsärzte, die in dem Bericht von Poitrot [23] zitiert werden, wurden keinen Entnazifizierungsverfahren unterzogen.

Die Tarnungsversuche der Aktion „T4“ seitens des Innenministeriums durch Nichtinformation der Angehörigen und die Verlegung in Zwischenanstalten waren einige Monate lang wirkungsvoll. Dann gelang dem Ministerium noch ein Schachzug, um befürchtetem Widerstand in den staatlichen Anstalten zu begegnen: man „erlaubte“ den Anstaltsleitern, einige wenige „besonders hilfreiche Arbeitskräfte“ unter den Todesbefohlenen auf der Liste der Abzuholenden zurückzuhalten. Einesteils unterstreicht dies die Bedeutung der Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Sinne eines Selektionskriteriums der „Euthanasie“. Zum Zweiten wurde den Anstaltsleitern so das Gefühl vermittelt, dass sie auch eigene Interessen bzw. die der Anstalt zu Geltung bringen konnten. Spätestens mit dieser „Auswahlmöglichkeit“ wurden die die Deportationen abzeichnenden Anstaltsleiter letztlich zu Tätern gegenüber den nicht Ausgewählten.

Es gab vielfältige Reaktionen der Angehörigen auf die plötzlichen Deportationen – sei es, dass sie (meist vergeblich) versucht haben, ihre Anverwandten aus der Anstalt zu holen, sei es durch Nachfragen, was geschehen sei und auch Proteste gegen die Deportationen und Morde. Hierbei wurde der Begriff „Mord“ allerdings, zumindest in schriftlichen Zeugnissen, nicht offen ausgesprochen, sei es aus blinder Unterwürfigkeit unter die Staatsraison, sei es aus Ohnmacht und Angst vor der Staatspartei oder vor der eigenen Stigmatisierung als Familienmitglied und damit „Erbträger“, sei es deshalb, weil man die Ziele der Aktion unterstütze. Letzteres konnte bei eigenen Auswertungen von bislang 110 Opferakten nur in einem Fall nachgewiesen werden, bei dem ein Bruder eines Opfers, ein Abteilungsarzt einer Universitätsnervenklinik, über württembergische Behörden sich bemühte, diesen der „Euthanasie“ zuzuführen.

Die zunächst konspirative Durchführung der Aktion „T4“ war ohne bedeutsamen institutionellen und öffentlichen Widerstand möglich, weil eine selbstständig agierende, von Hitler autorisierte Organisation neben den existierenden Verwaltungshierarchien aufgebaut wurde, sowie getrennt agierendes und politisch konformes Personal rekrutiert und eingesetzt werden konnte. Zur Kooperation benötigte die „T4“-Organisation lediglich die akzeptierende Zusammenarbeit der jeweiligen Innenministerien der Länder, die per Erlass die Anstalten und ihr Personal anwiesen, die Deportationen mit den grauen Bussen geschehen zu lassen.

Zusammenfassend zeigt die vorliegende Erhebung, dass es „den Angehörigen“ oder „den Psychiater“ nicht gab. Es wäre wünschenswert, in weiteren regionalen Studien die verschiedenen Akteure im Rahmen der Aktion „T4“ zu untersuchen – erst dann können gesicherte und differenziertere Aussagen über die Rolle der Angehörigen erfolgen.

Konsequenzen für Klinik und Praxis
  • Die vorliegende Studie zeigt, dass es generalisierende Aussagen über die Rolle der Angehörigen im Rahmen der Aktion „T4“ in der untersuchten Region nicht gibt.

  • Die konspirative nationale Vernichtungsstrategie der NS-Behörden ließ kaum einen Handlungsspielraum für die Angehörigen zu, ihre Familienmitglieder zu retten.


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Interessenkonflikt

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

  • Literatur

  • 1 Jütte R, Eckart WU, Schmuhl H, Süß W. Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung. 2.. Aufl. Göttingen: Wallstein; 2011
  • 2 Klee E. „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. 2.. Aufl. Frankfurt am Main: Fischer; 1983
  • 3 Stöckle T. Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde in Südwürttemberg 1940/41. In: Schmauder A, Eitel P. Hrsg. Erinnern und Gedenken. Das Mahnmal Weißenau und die Erinnerungskultur in Ravensburg. Bd. 5. Historische Stadt Ravensburg. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft; 2007: 111-127
  • 4 Schmidt-Michel PO. Opfer oder Täter? Die Rolle der Angehörigen von Psychiatriepatienten in Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit. Psychosoziale Umschau 2016; 4: 41-43
  • 5 Lutz P. Herz und Vernunft. Angehörige von „Euthanasie“-Opfern im Schriftwechsel mit den Anstalten. In: Fangerau H, Nolte K. Hrsg. „Moderne“ Anstaltspsychiatrie im 19. und 20. Jahrhundert. Legitimation und Kritik. Bd. 26. Medizin, Gesellschaft und Geschichte. Stuttgart: Steiner; 2006: 146-148
  • 6 Aly G. Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939–1945: eine Gesellschaftsgeschichte. Frankfurt am Main: S. Fischer; 2013
  • 7 Friedländer H. Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin: Berlin-Verlag; 1997
  • 8 Stöckle T. Die Reaktion der Angehörigen und der Bevölkerung auf die „Aktion T4“. In: Rotzoll M, Hohendorf G, Fuchs P, Mundt C, Eckart WU. Hrsg. Die nationalsozialistische „Aktion T4“ und ihre Opfer. Historische Bedingungen und ethische Konsequenzen für die Gegenwart. Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart. Paderborn: Schöningh; 2010: 124
  • 9 Schmidt-Michel PO. Post wohin? Briefe von Angehörigen an Opfer der „Aktion T4“. In: Müller T, Schmidt-Michel PO, Schwarzbauer F. Hrsg. Vergangen? Spurensuche und Erinnerungsarbeit – Das Denkmal der grauen Busse. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2017: 71-94
  • 10 Schmidt-Michel PO. Vom Rheinland nach Württemberg/Zwiefalten/Grafeneck. Analyse von Krankenakten der Opfer der „Aktion-T4“. Sozialpsychiatrische Informationen 2018 [in press]
  • 11 Hinz-Wessels A, Fuchs P, Hohendorf G. et al. Zur bürokratischen Abwicklung eines Massenmords. Die „Euthanasie“-Aktion im Spiegel neuer Dokumente. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 2005; 53: 79
  • 12 Marquart KH. Behandlung empfohlen. NS-Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen in Stuttgart. Stuttgart: Peter-Grohmann-Verlag der AnStifter; 2015
  • 13 Babel A. Kindermord im Krankenhaus. Warum Mediziner während dem Nationalsozialismus in Rothenburgsort behinderte Kinder töteten. 2.. Aufl. Bremen: Edition Falkenberg; 2016
  • 14 Verwaltungsarchiv Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, Weissenau (=Vwa. ZfP), Württembergisches Innenministerium Nr. X 4792
  • 15 Vwa.ZfP, Nr. X 5220
  • 16 Vwa. ZfP, Nr. X 3935
  • 17 Vwa. ZfP, Nr. X 4213
  • 18 Vwa. ZfP Nr. X 5143
  • 19 Vwa. ZfP, Reichsminister des Inneren, Nr. IV g 8410/41, 5114
  • 20 Vwa. ZfP, Württembergischer Innenminister/Stähle, Nr. X 299 g
  • 21 Vwa. ZfP, Heilanstalt Weissenau, Nr. 28, Antwort auf den Erlaß vom 16.1.1942
  • 22 Müller T, Reichelt B. Von Marokko nach Württemberg. Robert Poitrot, „medecin-commandant“ der französischen Besatzungstruppen in der südwürttembergischen Psychiatrie, 1945/46. In: Müller T, Kanis-Seyfried U, Reichelt B, Schepker R. Hrsg. Psychiatrie in Oberschwaben. Die „Weissenau“ bei Ravensburg zwischen Versorgungsfunktion und universitärer Forschung. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2017: 235-254
  • 23 Poitrot R. Die Ermordeten waren schuldig? Amtliche Dokumente der Direction de la Santé Publique der französischen Militärregierung. Baden-Baden: Schröder; 1946
  • 24 Steinert T. Die Geschichte des Psychiatrischen Landeskrankenhauses Weissenau. Darstellung der Anstaltsgeschichte von 1888 bis 1945 im ideengeschichtlichen und sozio-ökonomischen Kontext. [Dissertation]. Ulm: Universität Ulm; 1985
  • 25 Neuhauser J, Pfaffenwimmer M. Hartheim, wohin unbekannt. Briefe & Dokumente. Publication PNo 1. Weitra [Austria]: Bibliothek der Provinz; 1992
  • 26 Kretschmer M. Patient verreist. Weissenau: 1992
  • 27 Vwa. ZfP Weissenau, ohne Signatur
  • 28 Pollmann I, Müller T. Handlungsspielräume in der NS-Psychiatrie I. Die württembergische Psychiatrein Dr. Martha Fauser. In: Müller T, Reichelt B, Kanis-Seyfried U. Hrsg. Nach dem Tollhaus. Zur Geschichte der ersten Königlich-Württembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Bd. 1. Psychiatrie, Kultur und Gesellschaft in historischer Perspektive. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2012: 116-128
  • 29 Henzi M, Müller T. Handlungsspielräume in der NS-Psychiatrie II. Der württembergische Psychiater Maximilian A. Sorg. In: Müller T, Reichelt B, Kanis-Seyfried U. Hrsg. Nach dem Tollhaus. Zur Geschichte der ersten Königlich-Württembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Bd. 1. Psychiatrie, Kultur und Gesellschaft in historischer Perspektive. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2012: 129-149

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Paul-Otto Schmidt-Michel
Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg
Weingartshofer Straße 2
88214 Ravensburg – Weissenau

  • Literatur

  • 1 Jütte R, Eckart WU, Schmuhl H, Süß W. Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung. 2.. Aufl. Göttingen: Wallstein; 2011
  • 2 Klee E. „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. 2.. Aufl. Frankfurt am Main: Fischer; 1983
  • 3 Stöckle T. Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde in Südwürttemberg 1940/41. In: Schmauder A, Eitel P. Hrsg. Erinnern und Gedenken. Das Mahnmal Weißenau und die Erinnerungskultur in Ravensburg. Bd. 5. Historische Stadt Ravensburg. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft; 2007: 111-127
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  • 5 Lutz P. Herz und Vernunft. Angehörige von „Euthanasie“-Opfern im Schriftwechsel mit den Anstalten. In: Fangerau H, Nolte K. Hrsg. „Moderne“ Anstaltspsychiatrie im 19. und 20. Jahrhundert. Legitimation und Kritik. Bd. 26. Medizin, Gesellschaft und Geschichte. Stuttgart: Steiner; 2006: 146-148
  • 6 Aly G. Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939–1945: eine Gesellschaftsgeschichte. Frankfurt am Main: S. Fischer; 2013
  • 7 Friedländer H. Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin: Berlin-Verlag; 1997
  • 8 Stöckle T. Die Reaktion der Angehörigen und der Bevölkerung auf die „Aktion T4“. In: Rotzoll M, Hohendorf G, Fuchs P, Mundt C, Eckart WU. Hrsg. Die nationalsozialistische „Aktion T4“ und ihre Opfer. Historische Bedingungen und ethische Konsequenzen für die Gegenwart. Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart. Paderborn: Schöningh; 2010: 124
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  • 10 Schmidt-Michel PO. Vom Rheinland nach Württemberg/Zwiefalten/Grafeneck. Analyse von Krankenakten der Opfer der „Aktion-T4“. Sozialpsychiatrische Informationen 2018 [in press]
  • 11 Hinz-Wessels A, Fuchs P, Hohendorf G. et al. Zur bürokratischen Abwicklung eines Massenmords. Die „Euthanasie“-Aktion im Spiegel neuer Dokumente. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 2005; 53: 79
  • 12 Marquart KH. Behandlung empfohlen. NS-Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen in Stuttgart. Stuttgart: Peter-Grohmann-Verlag der AnStifter; 2015
  • 13 Babel A. Kindermord im Krankenhaus. Warum Mediziner während dem Nationalsozialismus in Rothenburgsort behinderte Kinder töteten. 2.. Aufl. Bremen: Edition Falkenberg; 2016
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  • 15 Vwa.ZfP, Nr. X 5220
  • 16 Vwa. ZfP, Nr. X 3935
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  • 18 Vwa. ZfP Nr. X 5143
  • 19 Vwa. ZfP, Reichsminister des Inneren, Nr. IV g 8410/41, 5114
  • 20 Vwa. ZfP, Württembergischer Innenminister/Stähle, Nr. X 299 g
  • 21 Vwa. ZfP, Heilanstalt Weissenau, Nr. 28, Antwort auf den Erlaß vom 16.1.1942
  • 22 Müller T, Reichelt B. Von Marokko nach Württemberg. Robert Poitrot, „medecin-commandant“ der französischen Besatzungstruppen in der südwürttembergischen Psychiatrie, 1945/46. In: Müller T, Kanis-Seyfried U, Reichelt B, Schepker R. Hrsg. Psychiatrie in Oberschwaben. Die „Weissenau“ bei Ravensburg zwischen Versorgungsfunktion und universitärer Forschung. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2017: 235-254
  • 23 Poitrot R. Die Ermordeten waren schuldig? Amtliche Dokumente der Direction de la Santé Publique der französischen Militärregierung. Baden-Baden: Schröder; 1946
  • 24 Steinert T. Die Geschichte des Psychiatrischen Landeskrankenhauses Weissenau. Darstellung der Anstaltsgeschichte von 1888 bis 1945 im ideengeschichtlichen und sozio-ökonomischen Kontext. [Dissertation]. Ulm: Universität Ulm; 1985
  • 25 Neuhauser J, Pfaffenwimmer M. Hartheim, wohin unbekannt. Briefe & Dokumente. Publication PNo 1. Weitra [Austria]: Bibliothek der Provinz; 1992
  • 26 Kretschmer M. Patient verreist. Weissenau: 1992
  • 27 Vwa. ZfP Weissenau, ohne Signatur
  • 28 Pollmann I, Müller T. Handlungsspielräume in der NS-Psychiatrie I. Die württembergische Psychiatrein Dr. Martha Fauser. In: Müller T, Reichelt B, Kanis-Seyfried U. Hrsg. Nach dem Tollhaus. Zur Geschichte der ersten Königlich-Württembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Bd. 1. Psychiatrie, Kultur und Gesellschaft in historischer Perspektive. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2012: 116-128
  • 29 Henzi M, Müller T. Handlungsspielräume in der NS-Psychiatrie II. Der württembergische Psychiater Maximilian A. Sorg. In: Müller T, Reichelt B, Kanis-Seyfried U. Hrsg. Nach dem Tollhaus. Zur Geschichte der ersten Königlich-Württembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Bd. 1. Psychiatrie, Kultur und Gesellschaft in historischer Perspektive. Zwiefalten: Verlag Psychiatrie und Geschichte; 2012: 129-149