Einleitung Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderte Projekt TheMoS (01VSF23004)
erarbeitet eine S3-Leitlinie, die evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zur Rehabilitation
der Mobilität von Menschen nach Schlaganfall gibt.
Bei sehr häufigen Krankheitsbildern wie Schlaganfall sehen sich Entwicklerteams von
evidenzbasierten Leitlinien häufig einer sehr umfangreichen Studienlage gegenüber.
Aus diesem Grund empfehlen aktuelle Richtlinien zur Leitlinienerstellung, in einem
ersten Schritt bereits bestehende aggregierte Evidenz und Leitlinien für die Empfehlungsentwicklung
zu verwenden, bevor nach Primärstudien recherchiert wird [1]
[2]
[3]. Leider bleiben die aktuellen Leitlinienregelwerke zur Auswahl von aggregierter
Evidenz sehr vage und bieten keine Unterstützung im qualitätsgesicherten Prozess der
Empfehlungsentwicklung.
Ziel im TheMoS-Vorhaben war es, die Effizienz in der Entwicklung von evidenzbasierten
Leitlinien zu verbessern. Es wurde ein methodisches Verfahren entwickelt, das je Fragestellung
eine strukturierte Entscheidung ermöglicht, ob aggregierte Evidenz ausreicht, ein
Update benötigt wird oder gar eine Neurecherche von Primärliteratur erforderlich ist.
Material und Methodik In einer explorativen Literaturrecherche wurden Rahmenkonzepte und Manuale zur Erstellung
von Leitlinien und aggregierter Evidenz identifiziert, darauf basierend wurde eine
methodische Vorgehensweise angepasst und konkretisiert, mit ExpertInnen des Deutschen
Netzwerks für evidenzbasierte Medizin e.V. diskutiert. Anschließend wurde es anhand
einer TheMoS-Fragestellung pilotiert und die Ergebnisse von Mandatstragenden als Grundlage
der Empfehlungsgenerierung auf Praktikabilität getestet.
Ergebnisse Es kommt ein zweistufiges Auswahlverfahren zum Einsatz:
-
Die Auswahl der identifizierten aggregierten Evidenz zur Aufnahme in den weiteren
Screeningprozess erfolgt anhand von Aktualität und methodischer Güte.
-
Die Passfähigkeit zur Fragestellung wird anhand definierter Kriterien überprüft.
Zusammenfassung Erste Erfahrungen in der Anwendung deuten darauf hin, dass das Verfahren durch sein
zweischrittiges, kriteriengeleitetes Vorgehen deutlich die bisherigen Freiheitsgrade in der Auswahl aggregierter Evidenz reduziert. Es trägt somit zur Qualitätssicherung
im Recherche- und Auswahlprozess aggregierter Evidenz in Leitlinien bei.