Einleitung Die Phytotherapie nimmt als Teil der Komplementärmedizin in der Schweizer Gesundheitsversorgung
seit jeher einen besonderen Stellenwert ein. Mit der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen
zur Komplementärmedizin im Rahmen der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 – ein Instrument
der Schweizerischen direkten Demokratie – erhielt sie eine explizite rechtliche Grundlage
im Artikel 118a der Bundesverfassung: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“ Dies verpflichtet Bund und Kantone,
die Komplementärmedizin, wozu auch die Phytotherapie zählt, in die Gesundheitsversorgung
und Ausbildung einzubeziehen und zu fördern. Dieses klare politische Bekenntnis wurde
mit fast zwei Dritteln Ja-Stimmen angenommen und kann als Meilenstein für die gesellschaftliche
und institutionelle Anerkennung pflanzlicher Heilmethoden gewertet werden.
Methoden Der Vortrag wird sich auf einen Review von Literatur sowie eine Umfrage und Interviews
mit Schweizer Experten stützen.
Ergebnisse Der Vortrag skizziert die Entstehung und Ziele dieses Verfassungsartikels und gibt
einen Überblick, wie sich die verfassungsmäßige Verankerung der Komplementärmedizin
konkret auf die Phytotherapie ausgewirkt hat. Dabei wird beispielhaft beleuchtet,
inwiefern die Integration pflanzlicher Verfahren in Ausbildung, Forschung und Gesundheitsversorgung
gefördert wurde und wo weiterhin Herausforderungen bestehen. Zugleich werden Probleme
aufgezeigt: der Spagat zwischen traditioneller Anwendungspraxis und evidenzbasierter
Medizin, die regulatorische Einstufung pflanzlicher Arzneimittel, Fragen der Kostenübernahme
und die Akzeptanz bei Fachpersonen und Patientinnen und Patienten.
Schlussfolgerung Schlussfolgernd soll die Frage diskutiert werden, ob die Schweiz mit der Verfassungsintegration
ein Modell geschaffen hat, das im europäischen Vergleich eine besondere Stellung einnimmt
und möglicherweise als Vorbild für andere Länder dienen kann – oder ob sich in den
letzten 15 Jahren auch Rückschritte oder Versäumnisse gezeigt haben, die zusätzliche
Maßnahmen erfordern, um die Phytotherapie im Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken
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