Problemlage
Problemlage
Tabakrauchen und gesundheitsschädlicher Alkoholkonsum bilden
zwei der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken [1 ]. Allein Tabakrauchen ist ein Ursachenfaktor für
17 % aller Todesfälle während eines Jahres in
Deutschland [2 ]. Es liegt auf der Hand, dass
Suchtkrankenversorgung sich diesen besonders verbreiteten Problemen
prioritär widmen muss. Tatsächlich aber steht in Deutschland das
Minimum an Aktivitäten in Prävention und Therapie im Widerspruch zu
den hochprävalenten begleitenden Problemen. Dieser Widerspruch besteht,
obwohl neuere Forschung zeigt, dass wir über wirksame Interventionen
verfügen. Sie sind jedoch nicht hinreichend bekannt. Das Ziel dieses
Beitrages besteht darin, die Häufigkeit der Probleme, die Vorbedingungen
für Interventionen und die Interventionen in der somatischen Medizin
selber darzustellen. Dabei begrenzen wir uns auf die Substanzen, deren Konsum
zu besonders vielen Gesundheitsstörungen beiträgt: Tabakrauchen und
schädlicher Alkoholkonsum. Über psychotrope Medikamente ist der
Informationsstand völlig unbefriedigend.
Häufigkeit
Häufigkeit
Für das Tabakrauchen sind mehr als 371 Erkrankungen oder
Todesursachen bekannt, für die ein erhöhtes attributables Risiko
besteht [2 ]. Bei riskantem Alkoholkonsum handelt es sich
um 250 Erkrankungen (ICD-9 vierstellig) und zusätzlich ca. 80 Unfälle
oder Verletzungen. Für Tabakrauchen ist bei dem überwiegenden Teil
der Erkrankungs- oder Todesursachengruppen ein ursächlicher Zusammenhang
belegt [3 ]. Tabakrauchen hat von allen
gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen den höchsten Anteil an den
Todesursachen [1 ]. Riskanter Alkoholkonsum (20 g
Reinalkohol pro Tag bei Frauen, 30 g pro Tag bei Männern)
[4 ]
[5 ] trägt zu etwa einem
Fünftel aller Todesfälle bei [6 ]. Das legt
nahe, dass Raucher und riskante Alkoholkonsumenten in der somatischen Medizin
überrepräsentiert sind. Um das zu prüfen, sind zwei Wege
beschreitbar: Erstens lässt sich untersuchen, in wie vielen medizinischen
Fachgebieten Patienten mit Substanzmissbrauch in ambulanter und
stationärer Versorgung zu behandeln sind. Zweitens lassen sich die
Häufigkeiten betroffener Patienten schätzen. Zur ersten Frage zeigt
die Forschung, dass Alkoholmissbraucher und alkoholabhängige Patienten
sich in allen medizinischen Fachgebieten der stationären Behandlung
befinden [7 ]
[8 ]. Besonders
relevant sind in Allgemeinkrankenhäusern die Abteilungen für
Chirurgie und Innere Medizin, weil sie zwei Drittel der Behandlungsbetten
stellen [7 ].
Ältere Studien in Deutschland waren zu wenig aufschlussreich,
um Aussagen über Krankenhäuser oder Regionen zuzulassen. So wurden in
mehreren Untersuchungen lediglich einzelne Krankenhausbereiche einbezogen. Die
Prävalenzen der Alkoholabhängigkeit können aber zwischen
einzelnen Abteilungen von Krankenhäusern sehr schwanken
[9 ]. Darüber hinaus ergeben sich nicht unerhebliche
Schwankungen über die Monate eines Jahres. Aus den Mängeln
unzureichender Informationen in Deutschland heraus führten wir eine
Untersuchung durch, die repräsentativ für ein Krankenhaus mit
internistischer und chirurgischer Abteilung ist. Die Stichprobe umfasst 1309
Patienten, die nach stationärer Aufnahme gebeten wurden,
Screening-Fragebogen zu Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit auf den
Stationen auszufüllen. Weiterhin wurden die Behandlungsdaten der Patienten
für Screening-Zwecke herangezogen. Ergab sich aus diesen oder aus dem
Fragebogen-Screening ein positives Resultat, erhielt der Patient ein
standardisiertes diagnostisches Interview (Schedules for Clinical Assessment in
Neuropsychiatry [10 ]) zur Erstellung von Diagnosen
gemäß ICD-10 und DSM-III-R. Nach Abschluss der Diagnostik erhielten
die Patienten ein Beratungsgespräch, das die individuelle
Änderungsbereitschaft berücksichtigte [11 16 ]. Die systematische Diagnostik in zwei
Schritten führte zur Bestimmung der Patienten als Alkoholabhängige,
Alkoholmissbraucher, Patienten mit Verdachtsdiagnose oder Patienten ohne
alkoholbezogene Diagnose. Eine Verdachtsdiagnose wurde vergeben, wenn weder die
Kriterien für einen Alkoholmissbrauch noch für eine
Alkoholabhängigkeit gemäß ICD-10 oder DSM-III-R erfüllt,
aber wenn Hinweise auf eine Alkoholproblematik aufgrund von Aufzeichnungen in
der Krankenakte oder aufgrund der Laborergebnisse vorhanden waren. Von den
Patientinnen im Alter von 18 bis 64 Jahren wiesen 7,0 % eine
gegenwärtige, 1,5 % eine remittierte
Alkoholabhängigkeit, 1,3 % einen Alkoholmissbrauch und
3,8 % eine Verdachtsdiagnose auf. Von den Patienten zeigten
16,5 % eine gegenwärtige Alkoholabhängigkeit,
3,3 % eine remittierte Alkoholabhängigkeit,
7,2 % einen Alkoholmissbrauch und 13,6 % eine
Verdachtsdiagnose [7 ]. In dem Einzugsgebiet des
Krankenhauses fanden sich aufgrund einer repräsentativen
Bevölkerungsuntersuchung 1,3 % aktual Alkoholabhängige,
weitere 1,1 % Alkoholmissbraucher und weitere 5,1 %
Risikokonsumenten (mindestens 20 g Reinalkohol pro Tag bei Frauen und
mindestens 30 g pro Tag bei Männern; vgl. [17 ]). Die Raucherraten in dem Krankenhaus betrugen bei den
18- bis 64-jährigen Patientinnen, die vier Tage pro Woche oder öfter
rauchten, 34,7 % und bei den Patienten 49,8 % im
Vergleich zu 35,3 % der Frauen und zu 39,3 % der
Männer im Alter von 18 bis 64 in der Bevölkerung, die derzeit
täglich Zigaretten rauchten.
Eine Analyse der Behandlungsakten ergab, dass zwei Drittel der
Patienten sich im Krankenhaus wegen Erkrankungen befanden, die aufgrund der
Literatur als Folgen des Alkoholkonsums bekannt sind [18 ]. Insgesamt aber weisen Alkoholabhängige eine
große Zahl unterschiedlicher Behandlungsdiagnosen auf. Unter den
älteren Patienten (ab 65 Jahren) sind die Diagnosen einer
Alkoholabhängigkeit oder eines Alkoholmissbrauches deutlich seltener
(3,5 % Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch,
2 % remittierte Alkoholabhängigkeit [19 ]). In der Ambulanz des untersuchten Krankenhauses
wurden über mehrere 24-stündige Behandlungsphasen hinweg die
Patienten hinsichtlich einer möglichen Alkoholproblematik mit
Screening-Verfahren untersucht: 33,8 % der Patienten fielen durch
eine positive Screening-Diagnose auf [20 ].
In einer weiteren Studie zur Prävalenz von alkoholbezogenen
Störungen ergab sich in einer Zufallsauswahl von Allgemeinarztpraxen (929
Screening-Untersuchungen mit Patienten im Alter von 14 bis 75 Jahren) bei
12,1 % der männlichen Patienten eine gegenwärtige
Alkoholabhängigkeit und bei weiteren 5,6 % ein
Alkoholmissbrauch. Von den Frauen waren es 4,2 % mit
gegenwärtiger Alkoholabhängigkeit und 2,1 % mit
Alkoholmissbrauch [21 ].
Die Erfahrung im Umgang mit den Patienten, die eine alkoholbezogene
Diagnose aufwiesen, zeigt, dass unter den vorgefundenen Versorgungsbedingungen
zu den Suchtmittelproblemen auf Station von dem behandelnden und pflegenden
Personal nicht hinreichend beraten oder anderweitig interveniert werden konnte.
Eine Untersuchung zu dieser Problematik belegt gleichzeitig, dass mittels eines
systematischen Screenings mit nachfolgender Intervention durch Suchtberater,
die werktags auf Station anwesend sind (Liaisondienst), eher Aufgaben der
Frühintervention übernommen werden können als durch ein
Konsiliarsystem, in dem der behandelnde Arzt im Falle von substanzbezogenen
Störungen einen Suchtberater rufen kann [22 ]. Im
Liaisondienst führen die Suchtberater das systematische Screening bei
jedem Patienten durch, im Falle eines positiven Ergebnisses auch die Diagnostik
auf Störungen im Zusammenhang mit dem Konsum psychotroper Substanzen. Bei
jeder positiven Diagnose gehen sie aktiv mit einer geeigneten Intervention auf
den Patienten zu. Das ist ein proaktiver Ansatz, der auf den ersten Blick
besonders aufwändig erscheint. Aufgrund der Erfahrungen ist aber zu
erwarten, dass der Personaleinsatz erstens zu einer wesentlichen Verbesserung
der Gesundheitsversorgung und zweitens zu einer Reduktion der Inanspruchnahme
medizinischer Leistungen bei den betroffenen Patienten führt.
Zu Tabakrauchen sowie Alkoholabhängigkeit und -missbrauch bei
Patienten im Allgemeinkrankenhaus lässt sich das Fazit ziehen, dass es
sich um häufige Probleme handelt, denen jedoch nicht adäquat begegnet
wird. Aufgrund der Daten lässt sich hochrechnen, dass von allen sich in
stationärer Behandlung befindlichen Alkoholabhängigen während
eines Jahres in Deutschland 91 % im Allgemeinkrankenhaus, weitere
6 % im psychiatrischen Krankenhaus und 3 % in den
Fachkrankenhäusern für Entwöhnungsbehandlungen behandelt werden
[7 ]. Bei Störungen durch Tabakrauchen zeigt sich
eine ähnliche Problematik wie bei den Alkoholstörungen.
Vorbedingungen für Interventionen
Vorbedingungen für Interventionen
Bei suchtmittelbezogenen Störungen sind als zwei grundlegende
Voraussetzungen für Interventionen die Änderungsbereitschaft und die
bisherige Inanspruchnahme von Hilfen zu betrachten. Gemäß diesen
Voraussetzungen sind dann spezifische Interventionen einzusetzen. Eine weitere
Voraussetzung für Interventionen ist eine effiziente Entdeckung durch
Screening- und diagnostische Verfahren [23 ]
[24 ].
Entscheidend für den Einsatz von Interventionen ist, dass auch
Personen mit geringer Änderungsmotivation erreicht werden. Einen
geeigneten Ansatz dazu bildet das Transtheoretische Modell nach Prochaska &
DiClemente [25 ]. Es hat die Änderung im Verhalten
auch bei solchen Personen zum Ziel, die noch nicht änderungsbereit sind.
Im Transtheoretischen Modell werden dementsprechend Stadien
der Änderungsabsicht differenziert: Im Stadium der Absichtslosigkeit
bestehen keine Wünsche, das Konsumverhalten zu ändern. Das Stadium
der Absichtsbildung ist vor allem durch ein Anwachsen der Auseinandersetzung
mit dem eigenen Trinkverhalten und seinen Konsequenzen charakterisiert. Die
Person wägt Argumente für eine Änderung des Konsumverhaltens mit
Argumenten ab, die dagegen sprechen. Im Stadium der Vorbereitung werden
Aktivitäten geplant, im Stadium der Handlung konkrete Schritte
unternommen, z. B. kauft sich der Raucher ein Nikotinpflaster. Im
Stadium der Aufrechterhaltung wird das Zielverhalten, z. B. die
Abstinenz, aufrechterhalten. Die Prozesse oder
Strategien der Änderung bilden die entscheidenden Merkmale für das
Voranschreiten durch die Stadien, das auch das Ziel entsprechender
motivationaler Interventionen ist. Zu unterscheiden sind als kognitiv-affektive
Strategien das Steigern des Problembewusstseins, emotionales Erleben,
Neubewertung der persönlichen Umwelt, Selbstneubewertung, die Wahrnehmung
förderlicher Umweltbedingungen und als verhaltensorientierte Strategien
Selbstverpflichtung, Kontrolle der Umwelt, Gegenkonditionierung, das Nutzen
hilfreicher persönlicher Beziehungen und die Belohnung von
Verhaltensweisen [25 ]. Das Modell ist übertragbar
auf unterschiedliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Änderung des
Substanzgebrauches, Aktivitäten, die zur Abstinenz führen
können, oder die Abstinenz selber. Das Transtheoretische Modell erlaubt
eine Fülle von Maßnahmen der Frühintervention, um einer
regional bedarfsgerechten Suchtkrankenversorgung näher zu kommen
[26 ].
Abb. 1 Stadien der
Änderungsabsicht.
Eine besonders geeignete Interventionsform ist die Motivierende
Gesprächsführung [27 29 ]. Sie wurde im
Kontext der Behandlung von substanzabhängigen Menschen entwickelt. Ziel
ist die Förderung der Motivation, an einem Substanzkonsum und den
resultierenden Problemen eine Änderung in Richtung einer
Problemlösung zu realisieren. Sie baut auf Grundsätzen der
humanistischen Psychotherapieschulen auf, ist jedoch direktiver und basiert auf
mehreren Konzepten und Methoden. Beratungs- und Behandlungsstrategien sind
spezifisch auf unterschiedliche psychologische Prozesse abgestimmt, die im
jeweiligen Stadium der Änderungsbereitschaft Verhaltens- und
Einstellungsänderungen fördern können. Wichtig für ein
Setting mit einer motivational niedrigen Zugangsschwelle zur Beratungssituation
ist der Fokus des Konzeptes: Es eignet sich besonders für Betroffene, die
keine Änderungsbereitschaft oder Ambivalenz zeigen. Die Autoren der
Motivierenden Gesprächsführung schlagen fünf Grundprinzipien
vor, fünf allgemeine Techniken, strukturierte Vorgehensweisen und
spezifische Strategien im Umgang mit Widerstand. Die fünf
Grundprinzipien der Motivierenden
Gesprächsführung lauten: 1. eine empathische Grundhaltung des
Beraters, die es dem Klienten erleichtert, seine Zurückhaltung aufzugeben
und sich zu öffnen, 2. Förderung der Wahrnehmung von Diskrepanzen
zwischen Zielen und Wünschen des Klienten und seinem Substanzkonsum, 3.
Vermeidung von konfrontativen, moralisierenden und stigmatisierenden
Argumentationen, 4. Verständnis von Abwehr als gestörte Interaktion
zwischen Klienten und Berater, die es zu bearbeiten gilt, 5. die Erfahrung von
Selbstwirksamkeit als ein wichtiges Element von erfolgreicher intentionaler
Verhaltensänderung, die der Berater durch seine Intervention vermitteln
soll. Fünf allgemeine Techniken umfassen: 1.
offene Fragen stellen, nicht Fragen, die nur mit Ja oder Nein beantwortbar
sind, 2. reflektierendes Zuhören, 3. Bestätigen und
Unterstützen des Patienten, 4. Zusammenfassen eines Gesprächsblockes,
5. Äußerungen zur Eigenmotivation des Patienten herausarbeiten.
Strukturierte Vorgehensweisen umfassen z. B.
die Schilderung eines typischen Alltages oder die Exploration von
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Patienten. Die Strategien im Umgang mit Widerstand sollen bewusst eine
Konfrontation vermeiden helfen. Zu ihnen gehören z. B. die
Widerspiegelung von Ambivalenz bei dem Patienten oder die Betonung seiner
persönlichen Entscheidungsfreiheit [15 ]. Die
Motivierende Gesprächsführung ist im Allgemeinkrankenhaus sehr
praktikabel. So wurde sie auf unterschiedliche Stadien der
Änderungsabsicht unter Bedingungen des Allgemeinkrankenhauses abgestimmt
[16 ]. Wenig aufwändige Beratungen haben sich auch
im Vergleich zu stationären Motivationstherapien im psychiatrischen
Krankenhaus als sehr ernst zu nehmende Ansätze erwiesen
[30 ]. Zusätzliche Kurzinterventionsansätze
über die Beratung hinaus sind in einer gesonderten Übersicht
[31 ] dargestellt.
Schließlich ist als Voraussetzung für die Intervention
eine adäquate und kostensparende Entdeckung bei den zu erwartenden hohen
Fallzahlen bedeutend. Dazu wurde als im internationalen Vergleich besonders
viele Fälle entdeckendes, aber gleichzeitig zeitlich sehr wenig
aufwändiges Instrument der Lübecker Alkoholabhängigkeits- und
-missbrauchs-Screening-Test entwickelt [23 ]. Ist nach
einem Screening die Diagnose gemäß den Klassifikationssystemen
ICD-10 oder DSM-IV bestätigt, lässt sich auch die Schwere der
Abhängigkeit gemäß dem Abhängigkeitssyndrom erfassen
[24 ]. Darüber hinaus gibt es Verfahren, um die
Probleme, die eine Alkoholabhängigkeit begleiten oder ausformen, zu
erfassen z. B. mit dem ASI [32 ].
Intervention
Intervention
Ein wesentliches Ziel von Frühinterventionen ist die
Inanspruchnahme von Angeboten der Suchtkrankenversorgung. Einer Untersuchung
der Erwachsenenbevölkerung einer Region in Norddeutschland zufolge hatten
70,9 % gegenwärtig Alkoholabhängige keinerlei Kontakt
zur formellen Suchtkrankenhilfe, 14,5 % zeigten eine
geringfügige Inanspruchnahme, z. B. weniger als 10
Selbsthilfegruppenbesuche, weitere 14,5 % wiesen eine
darüber hinausgehende Inanspruchnahme auf, z. B. mindestens 10
Selbsthilfegruppenbesuche oder viermaliges Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle
oder einer Behandlung, die über den körperlichen Entzug von Alkohol
hinausging. Andererseits hatten 80,0 % der Alkoholabhängigen
mindestens einmal im Jahr einen praktischen Arzt oder einen Arzt für
Allgemeinmedizin konsultiert [33 ]. Zu
berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Wege aus der Sucht
sehr heterogen sind und keine einfachen Klassifizierungen differenzieller
Therapie- oder Interventionsindikation ermöglichen, die voraussagen
lassen, ob die Betroffenen die Remission allein oder mit einer speziellen
professionellen Hilfe realisieren können [34 37 ].
Raucher zeigen eine unbedeutende Inanspruchnahme von therapeutischen
Hilfen (Entwöhnungsbehandlung oder Hilfsmittel wie Nikotinpflaster). In
der Bevölkerungsstudie der 4075 untersuchten Erwachsenen gaben lediglich
8 % der Raucher an, Entwöhnungsverfahren, wie
Entwöhnungskurse oder Akupunktur, in Anspruch genommen zu haben
[38 ].
Die als Alkoholabhängige entdeckten Patienten aus der
dargestellten Allgemeinkrankenhausstudie erhielten gemäß der
Motivierenden Gesprächsführung eine Beratung, die in der Regel
deutlich unter einer Stunde lag. Das Ziel war, die Patienten zu motivieren,
weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es eine Selbsthilfegruppe, sei es eine
Beratungsstelle oder Behandlung. In einer Untersuchung von 187 so beratenen
Patienten zeigte sich im Laufe des ersten Jahres nach der stationären
Behandlung eine Steigerung der Inanspruchnahme von Hilfen von
10,5 % Teilnahme an Selbsthilfegruppen vor dem
Krankenhausaufenthalt auf 27,2 % nach dem Krankenhausaufenthalt,
bei Suchtberatung von 8,8 auf 37,7 %, bei Entzugsbehandlung von
18,4 auf 33,3 %, bei Entwöhnungsbehandlung von 2,6 auf
12,3 % [7 ]
[16 ]. In
einer weiteren Studie wurden die an der Motivierenden
Gesprächsführung orientierte Motivierungsarbeit in drei
Einzelberatungen verglichen mit einer 14-tägigen Motivationstherapie. Die
Beratungsgruppe unterschied sich im Laufe der ersten sechs Monate nach
Behandlung von der Motivationstherapiegruppe nicht in der Rate der abstinenten
ehemaligen Patienten [30 ].
Insgesamt erweist sich die im Einzelfall wenig aufwändige
Frühintervention, die Stadien der Änderungsabsicht aus dem
Transtheoretischen Modell und die die Motivierende Gesprächsführung
nutzt, aufgrund der Erfahrung als sehr praktikabel und geeignet. Strukturell
sollte ein sekundärpräventives Programm aufgestellt werden, das sich
nach den bisherigen Erfahrungen am besten mit einem Liaisondienst von
Suchtberatern im Allgemeinkrankenhaus durchführen lässt.
Schlussfolgerungen
Schlussfolgerungen
Die Suchtkrankenversorgung erweist sich bei
bevölkerungsbezogener Betrachtung als unzureichend. Gleichzeitig liegen
aber geeignete Interventionsformen, die bei den zu erwartenden hohen Fallzahlen
sehr zeitsparend sein müssen, vor. Im Einzelnen lassen die
wissenschaftlichen Resultate und die Erfahrungen diese Schlüsse ziehen: 1.
Die Suchtkrankenversorgung in Deutschland hat bei einem hohen Standard im
therapeutischen Bereich die sehr großen Gruppen Abhängiger unter den
Patienten in der somatischen Basisversorgung der Bevölkerung zu sehr
außer Acht gelassen. Gleichzeitig liegen aber praktikable
Interventionsansätze vor. Proaktive Interventionen, die in einem ersten
Schritt mittels Screening-Fragebögen Patienten mit Alkoholproblemen
identifizieren lassen, um anschließend durch einen Liaisondienst
Interventionen durchzuführen, erwiesen sich als ökonomisch und
praktikabel. Demzufolge sind in der Suchtkrankenversorgung die Verlagerung von
Aktivitäten oder zusätzliche Aktivitäten in diesen Bereichen
sinnvoll. 2. Die betroffenen Patienten nehmen die vorhandenen
Behandlungsangebote in deutlich zu geringem Maße an. Verfahren, die das
Versorgungsangebot ergänzen können und dem Bedarf sowie den
individuellen Voraussetzungen besser gerecht werden, sind in ersten
Ansätzen entwickelt. Besonders eignen sich Verfahren, die an den Stadien
der Änderungsabsicht orientiert sind. Es kommt jetzt auf die
Implementierung in die Praxis an. 3. Das Ziel muss eine
bevölkerungsbezogene Suchtkrankenversorgung sein, die suchtmittelbezogene
Gesundheitsstörungen mit den größten Häufigkeiten in den
Fokus rückt.
Danksagung
Danksagung
In dieser Arbeit genannte eigene Forschungsarbeiten wurden
gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das
Bundesministerium für Gesundheit sowie das Sozialministerium des Landes
Mecklenburg-Vorpommern.