Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt gründet sich im Wesentlichen darauf,
dass sich die medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können orientiert.
Infolgedessen ist jeder Arzt verpflichtet, seine fachliche Kompetenz durch berufsbegleitendes
Weiterlernen - durch Fortbildung - kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Fortbildung ist in der ärztlichen Berufsordnung
festgelegt, nicht jedoch die Form und die Dokumentation des Wissenserwerbs.
Die Verantwortung für die ärztliche Fortbildung liegt vor allem bei der ärztlichen
Selbstverwaltung und ihrem Fachgremium, dem Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung,
sowie den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden.
Gemeinsam und in Abstimmung mit Vertretern anderer europäischer Institutionen fanden
ausführliche Gespräche zur strukturellen und inhaltlichen Gestaltung von Fortbildung
statt, die in dem Modellprojekt zum freiwilligen Fortbildungszertifikat der Ärztekammern
mündeten. Dass diese Gespräche so schnell zu einem Erfolg führten, ist insbesondere
den Ärztekammern der Bundesländer Thüringen, Bayern und Hessen zu verdanken, da diese
bereits recht früh (Thüringen z. B. 1995) die Notwendigkeit erkannten, die Bemühungen
des Arztes, im Bereich der beruflichen Fortbildung und Qualitätssicherung zu dokumentieren
und mit dem Fortbildungszertifikat Ärzte zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
zu motivieren.
Der 102. Deutsche Ärztetag in Cottbus stimmte im Jahre 1999 dann der Einführung von
Modellprojekten zum Fortbildungsnachweis zu und bat den Deutschen Senat für ärztliche
Fortbildung nach Ablauf von 4 Jahren dem Deutschen Ärztetag erneut über die gemachten
Erfahrungen zu berichten. Selbstverständlich stand von Anfang an fest, dass die
einzelnen Modelle in ein gemeinsames Konzept münden müssen, da Fortbildung nicht
an den Landesgrenzen halt macht und eine Kompatibilität der Fortbildungskonzepte
gewährleistet sein muss. Diese Zeit der Erprobung war außerordentlich wichtig, da
sie es ermöglichte, wichtige Erkenntnisse zu sammeln, die dann in die Formulierung
von einheitlichen Bewertungskriterien mündeten:
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats
Der approbierte Arzt erhält ein Fortbildungszertifikat, wenn er innerhalb von 3 Jahren
150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert sowie einen entsprechenden Antrag
auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern
Den Ärztekammern obliegt die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für das
Fortbildungszertifikat. Der Fortbildungsveranstalter beantragt die Anerkennung bei
der jeweils für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ärztekammer. Die Ärztekammer
kategorisiert und vergibt gemäß den einheitlichen Bewertungskriterien die Zahl der
Fortbildungspunkte, die bei der Veranstaltung erworben werden können.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist, dass der Antrag
vorab den jeweiligen Ärztekammern zur Prüfung vorliegt, die Veranstaltung öffentlich
ist und dass die Fortbildungsinhalte
-
den Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen
sowie
-
Themen zur Kompetenzerhaltung vermitteln und
-
die Empfehlungen der Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung
(in: „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung”) berücksichtigen.
Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von wirtschaftlichen Interessen
sein.
Einheitliche Bewertungskriterien
Einheitliche Bewertungskriterien
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivität ist der „Fortbildungspunkt”. Dieser entspricht
in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).
Kategorie A: Vortrag und Diskussion
Kategorie B: mehrtägige Kongresse im In- und Ausland
-
wenn kein Einzelnachweis entsprechend der Kategorie A oder C erfolgt,
-
3 Punkte pro œ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag,
-
innerhalb der Kategorie B werden maximal 60 Punkte in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen
Teilnehmers (z. B. Workshop, Qualitätszirkel, Fallkonferenzen)
-
1 Punkt pro Fortbildungsstunde,
-
1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden, maximal 2 Zusatzpunkte pro Tag.
Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung via Printmedien, Online-Medien
und audiovisuellen Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs
in Schriftform
-
Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor von einer Landesärztekammer
anerkannt werden.
-
1 Punkt pro Übungseinheit (entspricht in der Regel einer akademischen Stunde),
-
innerhalb der Kategorie D werden maximal 60 Punke in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie E: Selbststudium durch Fachbücher und -literatur sowie Lehrmittel
Kategorie F: Autoren/Referenten/Moderatoren
-
Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag,
-
Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag
zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer,
-
Innerhalb der Kategorie F werden maximal 30 Punkte in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie G: Hospitationen
Der Teilnehmer erhält 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle in den Kategorien A -
C.
Bei der Wahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch
interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen
Ziel der ärztlichen Fortbildung ist die gute Patientenversorgung. Durch die unterschiedliche
Bewertung der Veranstaltungsarten soll besonders die Fortbildung gefördert werden,
die die aktive, problemorientierte Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers vorsieht.
Die einheitlichen Bewertungskriterien werden auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003
in Köln vorgestellt. Ziel ist es, dass nach Ablauf der Modellprojektphasen in den
Landesärztekammern die einheitlichen Bewertungskriterien Grundlage für die Vergabe
der Fortbildungspunkte werden.
Patienten haben ein großes Bedürfnis nach Information und Transparenz. Das bezieht
sich insbesondere auf die Qualifikation und Fertigkeiten des Arztes. Hierzu kann das
freiwillige Fortbildungszertifikat der Ärztekammern einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Überlegungen zur ärztlichen Fortbildung sind nicht so neu oder originell, wie
es manchmal scheint, wie man am Beispiel von Johann Wolfgang von Goethe sehen kann.
Goethe war den Naturwissenschaften zeit seines Lebens zugeneigt. Er hat die Entwicklungen
in der Medizin intensiv beobachtet und kommentierend begleitet. In einem Brief an
den großen zeitgenössischen Arzt Christoph Wilhelm Hufeland schreibt er: „Und so muss
denn der Arzt sein Leben lang Herz und Hand, Verstand und Charakter fortbilden, damit
er ein Ganzes werde und als solcher dem Kranken gegenübertreten kann, der selbst als
Ganzer genommen werden will.”