Die derzeitige Asthmaleitlinie der Deutschen Atemwegsliga, die 1998 publiziert wurde,
sieht für alle Schweregrade - mit Ausnahme des leichten intermittierenden Asthmas
- ein inhalatives Kortison (ICS) vor. Die Anwendung von lang wirkenden β2-Adrenergika (LABA) ist erst ab Stufe drei (mittelschweres persistierendes Asthma)
vorgesehen [1]. 1999 erschien das erste Kombinationspräparat in Deutschland auf dem Markt. Zunächst
lag es an der Hand, dieses Präparat bei Patienten einzusetzen, die nach der aktuellen
Leitlinie sowohl ICS als auch LABA benötigen. Hierdurch wurde im Wesentlichen nichts
anderes als eine Vereinfachung der Anwendung aus einem einzigen Gerät angestrebt [2]. Die steil ansteigende Verordnung beider sich mittlerweile auf dem Markt befindlichen
Kombinationspräparate führte - wenn überhaupt - nur zu einem geringen Rückgang der
ICS-Verordnungen. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass zusätzliche Patienten mit
der Kombination behandelt werden, die den Schweregraden 1 und 2 (leichtes intermittierendes
und leichtes persistierendes Asthma) angehören. Bei Neufassung der internationalen
[3] und manchen nationalen [4] Leitlinien in den letzten zwölf Monaten wurde ein früherer Einsatz der Kombination
schon bei Stufe 2 empfohlen.
Unter solchen Umständen stellt sich die dringende Frage, welchen Stellenwert die derzeit
unter Revision stehende deutsche Asthmaleitlinie der Kombination einräumen sollte.
Die Verordnung von ICS + LABA auf Stufe 3 der Atemwegsliga oder GINA ist unumstritten,
da die Stufen drei und vier sich gerade dadurch auszeichnen, dass eine ICS in Verbindung
mit einer gelegentlichen Inhalation von einem kurz wirksamen Bronchodilatator für
eine optimale Asthmakontrolle nicht ausreicht. Solche Patienten benötigen die Verordnung
eines weiteren Medikamentes, vorzugsweise eines LABA (bzw. zusätzlich systemisches
Kortison in Stufe 4). Selbstverständlich können ICS und LABA auch als Kombinationspräparat
gegeben werden, die Wirksamkeit ist mindestens genauso gut wie einzeln verordnet [5], die Compliance ist besser. Die Förderung einer guten Therapieadhärenz durch ein
Kombinationspräparat, dessen Wirkung im Gegensatz zu dem reinen Langzeiteffekt der
ICS durch den Patienten unmittelbar nach der Inhalation erfahrbar ist, darf nicht
unterschätzt werden. Zur Diskussion steht daher die Frage, ob Kombinationspräparate
bereits auf Stufe 2 oder 1 verordnet werden sollen. Allerdings sollte nach Feststellungen
der GINA 2000 eine optimale Kontrolle des Asthmas auf diesen Stufen auch ohne LABA,
nur mit ICS erreicht werden können. Leukotrienrezeptor-Antagonisten sind eine weitere,
wenn auch umstrittene Option zur Behandlung dieser Patientengruppe. Bei der eventuellen
Ausweitung der Indikation für die Kombinationspräparate sind zunächst auch höhere
Therapiekosten zu berücksichtigen.
Es ist nicht das Thema dieses Beitrags, Argumente für und wider die Anwendung der
Kombination zu diskutieren. Tatsache ist, dass der Markt die Frage mittlerweile durch
den überproportionalen Anstieg des Anteils der Kombinationspräparate zugunsten derselben
bereits entschieden hat. Anhand der folgenden, alltäglichen Kasuistik sollte gezeigt
werden, welches Dilemma in der täglichen Praxis bei der Verordnung der „richtigen”
Asthmatherapie entstehen kann.
Kasuistik
Der 44-jährige männliche Patient (Nichtraucher) erkrankte im Dezember 1999 an einem
Erkältungsinfekt mit Husten, Schnupfen und Kopfschmerzen. Die Nacht vor der Vorstellung
traten Atemnot und pfeifendes Atemgeräusch auf. Er leidet seit fünf Jahren, immer
in den Monaten April, Mai und Juni, an einer intermittierenden allergischen Rhinitis
(Heuschnupfen). Die körperliche Untersuchung war unauffällig, insbesondere fanden
sich keine Hinweise auf eine Bronchialobstruktion. Tab. [1] zeigt die Daten der Lungenfunktion, vor und nach Gabe von 200 µg Salbutamol.
Tab. 1 Lungenfunktion bei der Vorstellung des Patienten
| Parameter |
vor Bronchodilatation |
nach 200 µg Salbutamol |
|
VC (%)
|
116 |
128 |
|
FEV
1 (%)
|
98 |
115 |
|
FEV
1
/VC (%)
|
66 |
70 |
Bis auf das Verhältnis FEV1/VC (Tiffeneau Index), das leicht erniedrigt ist, sind die Ausgangswerte der Lungenfunktion
normal. Zur Heuschnupfenallergie des Patienten könnte die Neigung zur bronchialen
Hyperreagibilität passen, die außerhalb der Pollensaison offensichtlich im Rahmen
eines viralen Infektes erstmalig als nächtliches Asthma in Erscheinung getreten ist.
Nach der normalen Ausgangslungenfunktion handelt es sich allenfalls um ein leichtes,
intermittierendes Asthma, Schweregrad 1. Die Einstufung des Schweregrades ist auch
über die Symptome wie nächtliches Erwachen schwierig selbst dann, wenn man das Prinzip
berücksichtigt, dass jeweils nach dem schlechtesten Parameter (Lungenfunktion, nächtliches
Erwachen, Gebrauch von Notfallmedikation) eingestuft werden sollte. Der Patient hat
erst einmal nächtliche Beschwerden gehabt. Nach dem nächtlichen Erwachen (nur ein
einziges Mal!) besteht Schweregrad 1 - 2. Es stehen folgende Therapieoptionen zur
Verfügung:
-
Alleinige Verordnung eines schnell wirkenden Bronchodilatators für den Fall, dass
auch während der Folgenächte Asthmaanfälle auftreten. Diese Option ist leitliniengerecht,
wenn man den Schweregrad 1 der Verordnung zugrunde liegt. Es ist damit zu rechnen,
dass die im Rahmen des Infektes entstandene bronchiale Hyperreagibilität in maximal
sechs Wochen spontan abklingen würde. Es gibt in der Literatur einen einzigen Hinweis,
gezeigt an einer kleinen Anzahl von Patienten, dass eine ICS-Therapie einer postinfektiösen
bronchialen Hyperreagibilität der späteren Entstehung eines Asthma bronchiale möglicherweise
entgegenwirken würde [6]. Medikamentenkosten: unter 10 Euro.
-
Verordnung eines ICS zusätzlich zum schnellwirkenden Bronchodilatator für die Dauer
von zwei bis drei Wochen. Diese Option wird von den Leitlinien gestützt, wenn man
Schweregrad 2 annimmt. Es ist damit zu rechnen, dass nach zwei bis drei Tagen Therapie
die nächtlichen Symptome bereits nachlassen würden. Medikamentenkosten: 40 Euro.
-
Verordnung eines Kombinationspräparates (ICS + LABA) zusätzlich zum schnellwirkenden
Bronchodilatator. Der Patient könnte bereits die der Konsultation folgenden Nacht
durchschlafen. Medikamentenkosten: 90 Euro.
Folgerungen für die Praxis
Die veraltete deutsche Asthma-Leitlinie bietet keine zuverlässige Antwort auf die
Frage, ob Kombinationen von ICS und LABA als Mittel der ersten Wahl bei allen Schweregraden
des Asthmas eingesetzt werden sollten. In manchen Fällen, wie die Kasuistik zeigt,
kann schon die Einstufung des Schweregrades schwierig sein. Letztlich ist der behandelnde
Arzt gefragt, aufgrund der Argumente von Protagonisten und Gegnern über die beste
individuelle Therapie eines Patienten zu entscheiden. Obwohl das Kombinationspräparat
den Vorteil der sofortigen Beschwerdefreiheit verspricht, können finanzielle Überlegungen
in unserem rationierten Gesundheitswesen leider nicht mehr außer Acht gelassen werden.