Seit Ende der 80er-Jahre betreut das soziotherapeutische Langzeitwohnheim Faßbacher
Hof in Leverkusen Menschen mit psychischer Erkrankung und Sucht, darunter mehrheitlich
Klienten mit Psychose-Sucht-Komorbidität.
Der Wohn- und Betreuungsverbund besteht zurzeit aus der Stammeinrichtung (22 Plätze),
einer Außenwohngruppe (6 Plätze) sowie einem ambulanten Betreuten Wohnen, in dem Klienten
in eigenen Wohnungen leben. Alle Klienten in diesen Wohnformen können das ausgedehnte
tagesstrukturierende Arbeitsangebot in den Bereichen Garten und Landwirtschaft, Schreinerei,
Hauswirtschaft und Bürotätigkeiten nutzen, wodurch stationäre und ambulante Betreuung
miteinander verzahnt werden. Innerhalb der Einrichtung besteht die Möglichkeit zu
einer weitgehenden Selbstversorgung.
Die Einrichtung arbeitet seit Ende der 80er-Jahre in einem weiten Sinne „abstinenzorientiert”.
In unserem grundlegenden Selbstverständnis gehen wir davon aus, dass der Gegensatz
von „Abhängigkeit” nicht „Abstinenz”, sondern „Unabhängigkeit” ist. Damit meinen wir
eine innere, emotional wirksame Entscheidungsfreiheit über das „Ob”, „Wie” und „Wann”
des Konsums psychotroper Substanzen. Der Aufenthalt in der Einrichtung soll als sozialer
Rahmen und „Zeitfenster” genutzt werden, in dem der Betroffene für sich einen adäquaten
Umgang mit dem Substanzkonsum entwickeln kann. Als Voraussetzung hierfür gilt während
des Aufenthalts der in der Hausordnung verankerte Verzicht auf den Konsum aller nicht
verordneten psychotropen Substanzen.
Im Unterschied zu niedrigschwelligen, ausschließlich auf „harm reduction” zielenden
Angeboten gilt der Konsum also nicht als „Normalfall”, sondern als „Rückfall”, der
einer Behandlung bedarf. Rückfälle werden jeweils individuell mit dem Klienten und
in der Klientengruppe bearbeitet. Der Aufenthalt in der Einrichtung wird so lange
fortgesetzt, wie eine Betreuungsbeziehung aufrechterhalten wird und Entwicklungen
sichtbar sind.
Eine unserer langfristigen Erfahrungen ist dabei, dass innerhalb eines soziotherapeutischen
Feldes Menschen mit Psychose-Sucht-Komorbidität bezogen auf die Rückfälligkeit keineswegs
eine negativere Prognose haben müssen als Menschen mit neurotischen oder Persönlichkeitsstörungen.
So ergab eine Auswertung der Rückfallverläufe von zehn Jahren (1991 bis 2001): 20
% der Bewohner mit Psychose und 23 % der Bewohner mit nicht psychotischen Störungen
blieben während des gesamten Aufenthaltes rückfallfrei. Eine Abstinenz innerhalb der
Einrichtung entwickelte sich nach längerem Aufenthalt bei 25 % der Klienten mit Psychose
und bei 16,6 % der Klienten mit nicht psychotischen Störungen.
Im qualitativen Vergleich dominierten bei Klienten mit Psychosen Rückfälle mit geringer
Intoxikation und kurzer Dauer. Die hohe Rückfälligkeit von Menschen mit Psychose und
Sucht kann offenbar durch einen adäquaten, ihren Bedürfnissen entsprechenden Betreuungszusammenhang
deutlich reduziert werden.
Umgestaltung seit 2001
Umgestaltung seit 2001
Bis zum Jahre 2001 wurden innerhalb des Wohnverbundes vor allem Menschen aufgenommen,
bei denen in der Suchtkomponente der Konsum von Alkohol im Mittelpunkt stand. Allerdings
lagen bei einem Teil der Klienten ein multipler Konsum oder eine Mehrfachabhängigkeit
vor, wobei der Drogenkonsum zum Aufnahmezeitpunkt in den Hintergrund getreten war.
In der Nachfrage nach Betreuungsplätzen zeigte sich ein - auch generationsspezifischer
- Wandel der Konsummuster, bei dem immer seltener komorbide Klienten zur Vorstellung
kamen, bei denen ausschließlich ein Alkoholkonsum vorlag.
Eine wesentliche Erfahrung in dieser Phase war für uns, dass für Menschen mit Psychose-Sucht-Komorbidität
die Frage, wer welche Substanz konsumierte, nur eine untergeordnete Bedeutung zu haben
schien. Für uns schien der Grund hierfür zu sein, dass die Betroffenen ihre psychotische
Erkrankung meist tiefgehender und existenzieller erlebten als den Faktor des Substanzkonsums.
Die klassischen Trennungslinien zwischen Alkohol- und Drogenbenutzern werden durch
die gemeinsame Psychoseerfahrung so weit „überlagert”, dass nur selten feindliche,
nicht integrierbare, Gegensätze entstehen.
Seit Ende der 90er-Jahre signalisierten uns die kooperierenden psychiatrischen Kliniken
deutlich geänderte „Bedarfsmeldungen”, darunter auch Betreuungsplätze für langfristig
psychisch kranke Menschen mit Opiatabhängigkeit in Substitutionsprogrammen. Die Nachfrage
konzentrierte sich auf städtische Ballungszentren mit einer ausgeprägten Drogenszene,
vor allem aus dem Großraum Köln.
Nach teilweiser kontroverser Teamdiskussion wurden die Aufnahmekriterien im Jahr 2000
neu definiert. Seitdem ist eine Aufnahme unabhängig davon möglich, welche Substanz
im Mittelpunkt des Konsums steht. Zwischen Mitte 2001 und Mitte 2003 wurden daraufhin
auf den 28 stationären Betreuungsplätzen acht, im Betreuten Wohnen eine substituierte
Klientin aufgenommen.
Da es keine vergleichbaren Erfahrungen gab, kann die Folgezeit als „kontrolliertes
Experiment” bezeichnet werden, bei dem wir von folgenden Fragestellungen ausgingen:
-
Trifft die Annahme zu, dass durch die soziotherapeutische Betreuung Rahmenbedingungen
angeboten werden können, die es den Betroffenen ermöglichen, sich von ihrer tradierten
Drogenszene zu distanzieren, ihren Beikonsum zu reduzieren oder ganz zu vermeiden?
-
Ist es möglich, substituierte Klienten in die Einrichtung zu integrieren, ohne dass
es zu unüberbrückbaren Gegensätzen zwischen Menschen mit Alkoholpräferenz und Drogenpräferenz
sowie zwischen Substituierten und Nicht-Substituierten kommt?
-
Ist die Aufnahme substituierter Klienten ohne unkontrollierbare Rückfalleffekte in
der Gesamteinrichtung möglich?
Beschreibung der Klientengruppe
Beschreibung der Klientengruppe
Die Gruppe der Substituierten war bei Aufnahme durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Bei 7 Klienten waren schizophrene Psychosen (einschließlich schizoaffektiver Psychosen),
bei zwei Klienten Borderline-Störungen diagnostiziert. Alle Klienten wurden mit Neuroleptika,
zwei von ihnen zusätzlich mit Benzodiazepinen, behandelt.
In der Suchtkomponente war bei 8 von 9 Klienten neben der Opiatabhängigkeit ein polyvalenter
Drogenmissbrauch (am häufigsten von Cannabis, Alkohol und Benzodiazepinen) gegeben.
Das durchschnittliche Aufnahmealter betrug 38,6 Jahre, der jüngste Klient war 26,
der älteste 48 Jahre alt. Die Dauer des Substanzmissbrauchs lag bis zum Aufnahmezeitpunkt
bei 10 bis 29 Jahren. In Substitution befanden sich die Klienten, teils mit Unterbrechungen,
zwischen 2 und 9 Jahren.
Bei der Mehrzahl der Klienten war die erste manifeste Erkrankung im zweiten Lebensjahrzehnt
(in der Pubertät oder im jungen Erwachsenenalter) aufgetreten, so dass auch recht
junge Klienten schon auf eine über zehn Jahre anhaltende Krankheitsgeschichte zurückblicken
konnten. Alle Klienten hatten mehrfache stationäre psychiatrische und Entgiftungsbehandlungen,
Langzeittherapien sowie in Einzelfällen gescheiterte Wohnheimaufenthalte zu verzeichnen.
Die soziale Situation vor Aufnahme in die Einrichtung war in der Regel durch „Drehtüreffekte”
gekennzeichnet. Zwischen stationären Behandlungen erfolgten misslungene Versuche,
selbständig zu wohnen, oder Zeiten von Obdachlosigkeit.
Alle Klienten waren erwerbslos. Mit einer Ausnahme hatten sie zwischen den stationären
Aufenthalten kein tagesstrukturierendes Angebot. Unter diesen Bedingungen gab es meist
einen exzessiven, in manchen Fällen lebensbedrohlichen Beikonsum. Dieser war häufig
mit einem Absetzen der neuroleptischen Medikation und psychotischen Dekompensationen
verbunden. Nur bei zwei von neun Klienten konnte der Beikonsum als selten oder geringfügig
bezeichnet werden.
In ihrer subjektiven Zielsetzung ging ein Teil der Klienten davon aus, auf Dauer substituiert
zu bleiben und unter diesen Bedingungen psychische Stabilität zu erreichen. Andere
sehen die Substitution als Übergang, um später - in der Regel in einem mehrjährigen
Prozess - den Versuch zu unternehmen, suchtmittelfrei zu leben.
Kurzbeschreibung des Settings
Kurzbeschreibung des Settings
Der integrative Ansatz des Faßbacher Hofs beinhaltete von jeher, dass wir auf die
Bildung von Untergruppen entlang diagnostischer Trennungslinien verzichteten. Vielmehr
wurde in den soziotherapeutischen Strukturen eine ausbalancierte Zusammensetzung der
verschiedenen Gruppen nach Alter, Geschlecht und Diagnosen angestrebt. Daher wurden
auch die substituierten Klienten in die bestehenden Wohn- und Arbeitsgruppen integriert.
Dies wirkte sowohl einer inneren „Scenebildung” als auch einer möglichen Stigmatisierung
durch andere Bewohner entgegen.
In Verbindung mit der soziotherapeutischen Betreuung in den Funktionsbereichen Wohnen
und Arbeiten erfolgen Substitution und begleitende psychiatrische Behandlung im Rahmen
der Suchtambulanz der Rheinischen Klinik Langenfeld.
Bei Aufnahme in die Substitutionsbehandlung erfolgt durch das Ärzteteam eine differenzierte
psychiatrische Problemanalyse mit konkreten Folgerungen für die Therapie unter Einbeziehung
der Psychopharmakotherapie. Die Auswahl eines Neuroleptikums wird auf die individuelle
Verträglichkeit mit dem Substitutionsmittel überprüft. Anschließend findet ein interdisziplinärer
Austausch mit den Fachkräften des Faßbacher Hofs statt, die die psychosoziale Behandlung
übernehmen. Für die substituierten Klienten findet einmal wöchentlich eine Sprechstunde
in der Klinikambulanz statt. Um eine enge Vernetzung der psychiatrischen Behandlung
mit den Erfahrungen aus der soziotherapeutischen Betreuung sicherzustellen, werden
die Gespräche gemeinsam mit einer Fachkraft aus dem Faßbacher Hof geführt, soweit
der Klient dem zustimmt.
Im Krisenfalle ist jederzeit eine Klinikaufnahme zur Beikonsumentgiftung oder zur
stationären psychiatrischen Behandlung möglich. Die Rückfallbearbeitung erfolgt primär
durch Einzel- und Gruppengespräche in der Einrichtung (auch dann, wenn zwischenzeitlich
eine stationäre Beikonsumentgiftung erforderlich war). Ein besonderes Augenmerk wird
darauf gelegt, ob ein erkennbarer Zusammenhang zur psychischen Erkrankung besteht.
Gegebenenfalls wird das therapeutische Setting individuell modifiziert und/oder die
neuroleptische Medikation durch den behandelnden Facharzt überprüft.
Die substituierten Klienten fahren anfangs täglich zu festen Vergabezeiten in die
Klinikambulanz. Nach ca. 5-monatiger Beikonsumfreiheit besteht die Möglichkeit, schrittweise
in das Take-Home-Programm zu wechseln. In der Regel erhalten die Klienten zunächst
„Take-Home” für drei Tage, bei optimalem Verlauf schließlich für eine Woche. Sie nehmen
dann das Substitutionsmittel selbständig in der Einrichtung oder in der eigenen Wohnung
ein.
Bisherige Ergebnisse
Bisherige Ergebnisse
Nach nun dreijährigen Behandlungsverläufen können die Erfahrungen als überwiegend
positiv bezeichnet werden. Bei der Gruppe der substituierten Klienten kam es in keinem
Fall zu einem Abbruch des Aufenthaltes. Nur in zwei Fällen waren wir zu einer Kündigung
des Betreuungsvertrages gezwungen, da sich keinerlei Änderung des Konsumverhaltens
zeigte. 7 von 9 substituierten Klienten konnten hingegen nachhaltig von der Aufnahme
in unsere Einrichtung profitieren. Die Betroffenen blieben überwiegend psychisch stabil,
so dass es lediglich zu einer stationären psychiatrischen Krisenintervention kam.
Es gelang den meisten Klienten, im Verlauf des Aufenthalts ihren Beikonsum zu reduzieren
oder ganz aufzugeben. Bei lediglich 3 von 9 Klienten waren - zumeist in den ersten
Monaten des Aufenthaltes - stationäre Beikonsumentgiftungen erforderlich.
Vergleichen wir die Rückfallhäufigkeit zwischen Gruppen unterschiedlicher Substanzpräferenz
(Klienten, bei denen Alkoholmissbrauch im Mittelpunkt steht, Drogenabhängige und substituierte
Drogenabhängige), weist die Gruppe der Substituierten das beste Ergebnis auf. So blieben
vier von neun substituierten Klienten rückfallfrei, hingegen keiner der nicht substituierten
drogenabhängigen Bewohner (s. Tab. 1).
Tab. 1 Rückfallvergleich nach Substanzpräferenz, Faßbacher Hof (Basis: Neuaufnahmen 6/2001
bis 6/2004)
| |
Drogen substituiert |
Drogen nicht substituiert |
Alkohol |
gesamt |
| Anzahl Klienten |
9 |
9 |
17 |
35 |
| Gesamtdauer (Monate) |
99 |
115 |
273 |
487 |
| Abbrüche |
0 |
0 |
1 |
1 |
| rückfallfrei |
4 |
0 |
3 |
7 |
| mit Rückfällen |
5 |
9 |
14 |
28 |
| Rückfälle gesamt |
11 |
27 |
39 |
77 |
| Kündigung wg. fortgesetzter Rückfälligkeit |
2 |
3 |
5 |
10 |
| ambulant behandelte Rückfälle |
5 |
18 |
19 |
42 |
| Entgiftungsbehandlungen |
6 |
9 |
20 |
35 |
| stationäre psychiatrische Behandlungen (nicht durch Rückfall verursacht) |
1 |
3 |
3 |
7 |
| reguläre Auszüge |
3 |
2 |
2 |
7 |
Auf der Basis des überwiegend positiven Verlaufs konnten 6 von 9 Klienten in das Take-Home-Programm
aufgenommen werden. Ein Klient konnte bislang nach seinen Aufenthalten in Wohnheim
und Außenwohngruppe erfolgreich in unser ambulantes Betreutes Wohnen, eine Klientin
vom Betreuten Wohnen in eine völlig selbständige Wohnform wechseln.