Die Bronchoskopie ist die wichtigste Methode für die histologische, infektiologische
und zelluläre Diagnostik von Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Sie wird überwiegend
mit dem flexiblen Bronchoskop in Lokalanästhesie, seltener mit starren Instrumenten
in Vollnarkose durchgeführt.
Die bronchoskopischen Basisverfahren umfassen die Inspektion, diagnostische Maßnahmen
wie Gewinnung von Bronchialsekret zur zytologischen, mikrobiologischen und mykologischen
Untersuchung, die Entnahme von Schleimhaut- und Lungengewebsproben, die bronchoalveoläre
Lavage und therapeutische Manöver wie Absaugungen, Bougierungen und Entfernungen von
Fremdkörpern. Diese Verfahren wurden in den letzten Jahren durch eine Reihe von technischen
und methodischen Neuerungen zur Diagnostik (endobronchiale Sonographie und Fluoreszenzbronchoskopie)
und Therapie (z. B. Laserkoagulation, photodynamische Therapie und Brachytherapie)
ergänzt.
Empfehlungen zu diesen Spezialverfahren sind seitens der Deutschen Gesellschaft für
Pneumologie bereits publiziert [1 ]
[2 ]
[3 ]. Auch von Gesellschaften des angloamerikanischen Sprachraums wurden vor kurzem Richtlinien
hierzu veröffentlicht [4 ]
[5 ].
Zielsetzung und Methodik
Zielsetzung und Methodik
Ziel des vorliegenden Konzeptes ist es, die Qualität der pneumologischen Endoskopie
im Rahmen der Patientenversorgung sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern.
Die folgenden Empfehlungen sollen gleichermaßen für stationäre und ambulante Bedingungen
gelten. Endoskopische Untersuchungen/Behandlungen sollen dabei
zu vergleichbaren Ergebnissen in Diagnostik und Therapie führen,
unter gleichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden,
gleiche Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen.
Den vorliegenden Empfehlungen zur Bronchoskopie ging eine bundesweite Erhebung zur
Situation der Bronchoskopie in endoskopischen Abteilungen und Fachpraxen voraus, deren
Daten unter anderem als Grundlage für eine „realistische” Formulierung dieser Empfehlungen
dienten [6 ]. Auch im angloamerikanischen Raum wurden Umfragen zur Situation der Bronchoskopie
durchgeführt und publiziert [7 ]
[8 ]
[9 ]
[10 ]. Die erhobenen Daten zeigen, dass die Vorgehensweisen uneinheitlich und Empfehlungen
bzw. Richtlinien erforderlich sind. Zur Ausarbeitung der vorliegenden Empfehlungen
wurden zusätzlich die Leitlinien der American Thoracic Society [11 ], der British Thoracic Society [12 ], der Thoracic Society von Australien und Neuseeland [13 ] und die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
beim Robert-Koch-Institut herangezogen [14 ]
[15 ]. Soweit möglich liegen den Empfehlungen auch wissenschaftliche Daten zugrunde, die
dem Leitlinienmanual der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) [16 ] und der ärztlichen Zentralstelle für Qualitätssicherung in der Medizin (AZQ) [17 ] entsprechen und hinsichtlich ihrer Evidenz bewertet werden. Die Beurteilung der
Aussagekraft erfolgt nach Evidenztypen, die in Evidenzgrade gewichtet werden (Tab.
[1 ]).
Tab. 1 Bewertung der publizierten Literatur gemäß Aussagekraft nach Evidenztypen und Gewichtung
in Empfehlungsgrade
Grad der Empfehlung
Evidenz
A
I a
Evidenz aufgrund von Meta-Analysen randomisierter, kontrollierter Studien
A
I b
Evidenz aufgrund mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie
B
II a
Evidenz aufgrund mindestens einer gut angelegten kontrollierten Studie ohne Randomisierung
B
II b
Evidenz aufgrund mindestens einer gut angelegten quasi experimentellen Studie
B
III
Evidenz aufgrund gut angelegter nicht experimenteller deskriptiver Studien (z. B.
Vergleichsstudien, Korrelationsstudien, Fall-Kontroll-Studien)
C
IV
Evidenz aufgrund von Berichten/Meinungen von Expertenkreisen, Konsensus-Konferenzen
und/oder klinischer Erfahrungen anerkannter Autoritäten
Die vorliegenden Empfehlungen wurden von einer Expertengruppe im informellen Konsens
erarbeitet und nach Begutachtung durch unabhängige Gutachter in revidierter Form vom
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie verabschiedet.
Es muss betont werden, dass Empfehlungen häufig einen Kompromiss darstellen, wobei
im Expertenkreis in den meisten Aussagen Konsens bestand. Die Empfehlungen richten
sich an bronchoskopisch tätige bzw. weiterbildende und in der Weiterbildung befindliche
Ärzte sowie das endoskopische Assistenzpersonal. Zusätzlich zu dieser Publikation
wird eine ausführliche Fassung im Internet veröffentlicht.
Anforderungen an die Strukturqualität
Anforderungen an die Strukturqualität
Persönliche Qualifikation der endoskopierenden Ärzte
Die Voraussetzungen zum eigenständigen Durchführen von Bronchoskopien sind in der
Weiterbildungsordnung Innere Medizin/Pneumologie der Landesärztekammern festgelegt.
Die Mindestanforderung für selbständig diagnostisch-bronchoskopisch tätige Ärzte beträgt
200 eigenständig durchgeführte Bronchoskopien.
Die Ausbildung sollte in folgende Schritte gegliedert sein:
30 Bronchoskopien „Beobachtung” und „Übung am Phantom”: Die/der Lernende wohnt der
Untersuchung als Beobachter bei. Dabei werden der Ablauf der Untersuchung, die Handhabung
des Bronchoskops und des diagnostischen Instrumentariums und das Management allgemeiner
Schwierigkeiten erlernt, die im Rahmen der Untersuchung auftreten können. Parallel
werden während dieser Zeit am Phantom manuelle Fähigkeiten im Manövrieren des Gerätes
erworben und die endobronchiale Topographie studiert.
15 Bronchoskopien in Assistenz: Der Lernende führt nur den Rückzug des Gerätes eigenständig
durch.
15 Bronchoskopien eigenständig und vollständig unter Supervision.
20 bis 40 Bronchoskopien eigenständig und vollständig unter Supervision. Dabei werden erlernt und geübt:
Die Durchführung von Bürstenabstrichen, bronchoalveolären Lavagen, Schleimhautbiopsien,
transbronchialen Nadelpunktionen und transbronchialen Lungenbiopsien und
das Management von Blutungen, Hypoxämien und Pneumothorax.
Im Rahmen der weiteren 200 Bronchoskopien der Lernphase sollten die ersten 100 Bronchoskopien
nur dann selbständig durchgeführt werden, wenn ein bronchoskopieerfahrener Arzt im
Hause präsent ist.
Von jedem bronchoskopierenden Arzt muss die Teilnahme an mindestens einem Fort- bzw.
Weiterbildungsseminar nachgewiesen werden. Dieses Seminar muss die von der Deutschen
Gesellschaft für Pneumologie aufgeführten Mindestinhalte abdecken (siehe Punkt 6)
und sollte künftig mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Zum Erhalt der
Qualifikation muss der Nachweis von jährlich mindestens 50 eigenverantwortlich durchgeführten
Bronchoskopien erbracht werden.
Als Voraussetzung für die eigenverantwortliche Durchführung interventioneller Eingriffe
wird der Nachweis von mindestens 20 starren Bronchoskopien dringend empfohlen. Vor
der selbständigen Durchführung interventioneller Eingriffe ist eine ganztägige Hospitation
von mindestens 3 Monaten Dauer in einem entsprechend ausgewiesenen Zentrum erforderlich.
Dabei sollten mindestens 10 rekanalisierende Maßnahmen in Assistenz bzw. unter Supervision
in eigenständiger Verantwortung nachgewiesen werden.
Qualifikation des Assistenzpersonals
Der endoskopierende Arzt ist dafür verantwortlich, dass mitwirkendes Assistenzpersonal
eine fachspezifische Qualifikation besitzt. Es hat sich gezeigt, dass die Ausbildung
des Personals in externen Kursen die Effizienz und Sicherheit der praktischen Arbeit
verbessert [18 ]. Zum Thema Qualifikation des Assistenzpersonals wurden im Oktober 1997 von der Deutschen
Gesellschaft für Endoskopieassistenzpersonal (DGEA), dem Deutschen Berufsverband für
Krankenpflege (DBVK) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Richtlinien vereinbart
[19 ]. Diese regeln die Anerkennung des Berufsbildes der Endoskopiefachkraft und den entsprechenden
Lehrplan einer zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Räumliche, apparative und hygienische Anforderungen
Räumliche Anforderungen
Die folgenden Anforderungen für Raumbedarf gründen sich im Wesentlichen auf die aktuellen
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-
Koch-Institut [14 ]. Als Mindestvoraussetzungen in der Klinik sollten folgende funktionelle Bereiche
bzw. Räume vorhanden sein.
Ein Untersuchungsraum (hier kann auch die Vorbereitung des Patienten erfolgen, z.
B. der intravenöse Zugang gelegt und die Lokalanästhesie verabreicht werden.)
Ein separater Raum für die Geräteaufbereitung (mit reiner und unreiner Zone).
Eine Warte- und Überwachungszone.
Ab 8 Personen sollte für das Personal ein Aufenthaltsraum vorhanden sein.
Der Untersuchungsraum soll so groß bemessen sein, dass der Untersuchungstisch von
allen Seiten zugänglich ist und der Patient auch aus einem Krankenbett umgelagert
werden kann. Die Tür muss so breit sein, dass ein Patient ggf. im Krankenbett bzw.
auf einer Liege in den Untersuchungsraum gefahren werden kann (C) [20 ]
[21 ]
[22 ]
[23 ]. Jeder Untersuchungsraum muss über einen hygienischen Händewaschplatz verfügen (A)
[24 ]. Für Röntgenuntersuchungen (z. B. während der transbronchialen Lungenbiopsie) gelten
besondere Anforderungen des Strahlenschutzes (C). Eine Möglichkeit zur Abdunklung
des Tageslichtes muss vorhanden sein [25 ].
Der Aufbereitungsraum muss ausreichend groß sein und über genügend Arbeitsflächen
verfügen, um eine arbeitstechnische Trennung in einen reinen und unreinen Bereich
zu ermöglichen (A) [20 ]
[21 ]
[22 ]
[23 ]. Auch für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte muss Platz vorhanden sein. Wegen der
erhöhten Raumluftbelastung mit Desinfektionsmitteln/Dämpfen muss die Möglichkeit zur
ausreichenden Lüftung gegeben sein (A) [26 ]
[27 ]. Die unreine Zone des Aufbereitungsraumes soll umfassen: ein Ausgussbecken für abgesaugtes
organisches Material, Becken bzw. Wannen zum Einlegen und zur Reinigung benutzter
Endoskope, ausreichende Arbeitsflächen, einen Dichtigkeitsmesser für die Endoskopaufbereitung,
ein Ultraschallbad zur Aufbereitung von endoskopischem Zusatzinstrumentarium und einen
hygienischen Händewaschplatz (A) [24 ]. Im Desinfektionsbereich müssen medizinische Druckluft und Druckluftpistolen vorhanden
sein. Sofern die Sterilisation von endoskopischem Zusatzinstrumentarium nicht in einer
Sterilisationsabteilung oder extern erfolgt, muss ein Sterilisator installiert sein.
Zwingend erforderlich ist die Verfügbarkeit einer Warte- und Überwachungszone, in
der die Patienten vor bzw. nach der Untersuchung beobachtet/überwacht werden können.
Wünschenswert ist eine optisch/akustische Trennung der beiden Bereiche. Die Aufwachzone
muss mit einem Waschbecken, Anschlüssen für Sauerstoff und Absaugung, einem Pulsoximeter,
einem Einkanal-EKG und einer Patientenrufanlage ausgestattet sein.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass getrennte Toiletten für Patienten und Personal
zur Verfügung stehen müssen. Die Personaltoilette muss über einen hygienischen Händewaschplatz
verfügen (A) [24 ].
Apparative Ausstattung, Instrumentarium
Die Ausrüstung mit Endoskopiegeräten richtet sich nach der Untersuchungszahl und dem
Spektrum der jeweiligen Abteilung. Für die Durchführung der flexiblen und starren
Bronchoskopie sind unterschiedliche Mindestanforderungen erforderlich. Über 90 % der
diagnostischen Bronchoskopien werden derzeit mit flexiblen Glasfiberoptiken durchgeführt,
die unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen.
Zur Grundausstattung gehören deshalb je ein Bronchoskop mit einem kleineren (< 5 mm)
sowie einem größeren (> 5,6 mm) Außendurchmesser, verschiedene Typen von Zangen, Bürsten
und Nadeln. Zu therapeutischen Zwecken und für den Notfall müssen verschiedene Absaugkatheter,
Ballons für die Bronchusblockade und Notfalltuben vorhanden sein.
Die Verfügbarkeit eines starren Bronchoskops mit Beatmungsgerät ist in kleineren Untersuchungseinheiten
nicht zwingend, sollte aber in Abteilungen mit über 500 Bronchoskopien pro Jahr gegeben
sein. Unverzichtbar sind in jeder Endoskopieabteilung leistungsstarke Absaugeinheiten,
eine höhenverstellbare Untersuchungsliege mit anstellbarem Kopfteil, fakultativ (je
nach Spektrum) eine Durchleuchtungseinheit, Anschlüsse für die Versorgung mit Sauerstoff
und Druckluft sowie je nach Arbeitsspektrum Laser, Argon-Plasma-Koagulator, Kryosonde
und Elektrokauter.
Zur Beherrschung von Notfällen sind ein Notfallkoffer und ein Defibrillator, ein Pneumothoraxdrainagenset,
diverse Tuben (u. a. Bronchosafe), Tamponadematerialien sowie ein Notfallkoniotomiebesteck
erforderlich.
Hygienische Anforderungen
Grundlage hierfür ist ein Hygieneplan entsprechend den Empfehlungen der Kommission
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) [15 ]. Diese gelten sowohl für die bronchoskopischen Untersuchungen im Krankenhaus wie
auch in der ambulanten fachärztlichen Praxis. Jede Aufbereitung von Bronchoskopen
muss von geschultem Personal in einem eigens für diesen Zweck ausgestatteten Raum
(mit reiner und unreiner Zone) durchgeführt werden (C). Es sollen ausschließlich fachgerechte
Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren mit geprüften und für wirksam
befundenen Mitteln durchgeführt werden.
Die Aufbereitung von Endoskopen und von instrumentellem Zubehör muss unmittelbar nach
dem Einsatz erfolgen, um eine Antrocknung von mikrobiell kontaminiertem Material zu
vermeiden. Wesentlicher Schritt ist daher eine sorgfältige und gewissenhafte manuelle
Grobreinigung bzw. Vorreinigung einschließlich der Bürstenreinigung des Instrumentierkanals
(A) [28 ]
[29 ]. Zu dieser Vorreinigung werden Lösungen oberflächenaktiver nicht schäumender Substanzen,
enzymatische Reiniger oder nachgewiesenermaßen kombiniert reinigende und desinfizierende
Lösungen verwendet [29 ]. Aldehyde können zur Fixierung von Eiweiß führen, ihr Einsatz bei der Reinigung
wird daher nicht empfohlen (A) [28 ]. Nach der Vorreinigung folgt die Desinfektion durch manuelle, halbautomatische oder
automatische Verfahren. Bester Stand der Technik ist die maschinelle, chemische oder
chemothermische Desinfektion [30 ]
[31 ]. Ihre Vorteile sind Standardisierung, hohe Sicherheit, Arbeitserleichterung, geringer
Personalbedarf, geringere Umgebungsbelastung und automatische Dokumentation. Nachteile
sind hohe Investitionskosten, spezielle bauliche Anforderungen, längere Aufbereitungszeit
und hoher Energie- und Wasserverbrauch.
Die Eigenschaften eines „idealen Desinfektionsmittels” sollten umfassen: Kurze Einwirkzeit,
breite Wirksamkeit, fehlende Toxizität, Nebenwirkungsfreiheit und Schonung des Materials.
Als Desinfektionsmittel der Wahl gilt derzeit eine 2 %ige Glutaraldehydlösung [29 ]. Andere Desinfektionsmittel (z. B. Isopropanol 70 %ig) haben Lücken im erforderlichen
Wirkungsspektrum [32 ]. Weitere Desinfektionsmittel, z. B. Aminderivate oder Peressigsäure werden für die
maschinelle Aufbereitung flexibler Endoskope zur Zeit getestet. So ist Peressigsäure
gegenüber einigen atypischen Mykobakterien, die gegen Glutaraldehyd resistent sind,
sehr sensibel, schädigt aber die Ummantelung der Bronchoskope. Grundsätzlich sind
nur Desinfektionsmittel mit nachgewiesener antibakterieller, antiviraler und fungizider
Wirksamkeit zu verwenden (A) [33 ]
[34 ].
Endoskopisches Zusatzinstrumentarium, das die Mukosa penetriert (z. B. Biopsiezangen,
Nadeln), muss im Rahmen der Aufbereitung sterilisiert werden (A) [29 ]
[35 ]. Bei Einweginstrumenten wird die Sterilität vom Hersteller garantiert. Bei Aufbereitung
mehrfach verwendbaren Instrumentariums muss der Sterilisationserfolg vom Betreiber
nachvollziehbar sichergestellt werden (C) [35 ]
[36 ]. Injektionsnadeln sind grundsätzlich als Einwegprodukt einzusetzen, da eine Aufbereitung
von Blut in kontaminierten Injektionsnadeln technisch schwierig ist und ein hohes
Verletzungs- und Infektionsrisiko birgt (A) [35 ]. Um Kontaminationen durch Spüllösungen zu vermeiden, sind auch die Optikspülflasche
und der Anschlussschlauch arbeitstäglich aufzubereiten (A) [37 ].
Neben den genannten instrumentellen Maßnahmen sind folgende wichtige patienten- und
personalbezogenen Regeln zu beachten:
Die Untersuchung infektiöser Patienten erfolgt stets am Ende des Programms. Hierfür
sind aber keine gesonderten Geräte zur Verfügung zu halten.
Der Schutz des Personals wird durch konsequentes Tragen von Einmalkleidung, Einmalhandschuhen,
gegebenenfalls Schutzbrille bzw. Gesichtsmaske gewährleistet. Letztere wird vor allem
beim Bronchoskopieren von Patienten mit multiresistenter Tuberkulose und HIV empfohlen
[38 ]. Es ist ein erhöhtes Infektionsrisiko bei Hepatitis B/C, HIV, Tuberkulose- und Pilzinfektionen
zu beachten. Stichverletzungen mit Nadeln stellen dabei das größte Risiko dar [39 ]. Alle Mitglieder der Bronchoskopieabteilung sollten daher gegen Hepatitis B geimpft
werden (B).
Wo immer möglich, sollten Einmalartikel benutzt werden. Das Tragen von Gummihandschuhen
ist obligat, zur Vermeidung einer Latexsensibilisierung sollten möglichst nicht gepuderte
Handschuhe benutzt werden [40 ].
Vor und nach jeder Endoskopie ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Beim Einsatz von Aldehyden sind Schutzmaßnahmen zu beachten wie: Hautschutz, Abdeckung
der Wannen und der Automaten, lüftbare Räume bzw. Absaugvorrichtung.
Nach jeder Untersuchung sind die Patientenliege und die Arbeitsfläche zu reinigen.
Nach Programmende werden kontaminierte Flächen einer Wischdesinfektion unterzogen.
Um den genannten Anforderungen gerecht zu werden, soll ein angemessener Teil (z. B.
50 %) des Endoskopiepflegepersonals die Fachweiterbildung „Endoskopie” besitzen (Empfehlung
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)) [19 ]. Für die Mitarbeiter der Endoskopieeinheit sind regelmäßige und fachspezifische
Schulungen erforderlich, die auch dokumentiert werden müssen (C) [19 ]. Die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene müssen in Hygieneplänen
festgelegt werden (C) [19 ]. Eine enge Zusammenarbeit mit Hygienefachpersonal (z. B. Krankenhaushygieniker,
Hygienefachkraft) ist zu empfehlen (A) [19 ].
Organisatorische Anforderungen
Untersuchungszeit
Der durchschnittliche Zeitbedarf des ärztlichen Dienstes für eine Bronchoskopie beträgt
etwa 55 Minuten. Er setzt sich zusammen aus der Zeit für die Vorbereitung (Gespräch
mit dem Patienten, Kontrolle der Vollständigkeit von Voruntersuchungen, Legen eines
intravenösen Zugangs) (ca. 20 Minuten), der eigentlichen Untersuchung (ca. 20 Minuten)
und der Nachsorge (ca. 15 Minuten). Dieser Zeitbedarf variiert in Abhängigkeit von
Frequenz und Art des Eingriffs und schließt nur die unmittelbar bronchoskopiebezogene
Zeitspanne ein (Tab. [2 ]). Zur Vorbereitungszeit und Nachsorge im weiteren Sinn zählen aber auch die Prüfung
der Indikationen und Risikofaktoren, die Durchsicht der Krankenakte, die Aufklärung
mit Unterschrift sowie die abschließende Befundung und Dokumentation. Für den Arzt
addiert sich damit der Gesamtbedarf für eine Routinebronchoskopie auf ca. 90 Minuten.
Er verlängert sich bei speziellen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen entsprechend
(Tab. [2 ]) (B) [41 ].
Für eine Routinebronchoskopie sind 2 Funktionskräfte erforderlich, deren Zeitbedarf
auf jeweils etwa 80 Minuten veranschlagt wird.
Tab. 2 Zeitbedarf für die Bronchoskopie**
Ärzte
Pflegekräfte
V*
U*
N*
V*
U*
N*
1. Routine-Bronchoskopie mit einfacher Biopsie und Sekretgewinnung
20′
20′
15′
30′
3 × 20′
30′ (+ 30′ bei Narkose)
zusätzlicher Zeitbedarf bei besonderen Untersuchungsmethoden:
- Sondieren mit Katheter bzw. Bürste
10′
3 × 10′
- transbronchiale Lungenbiopsie
10′
3 × 10′
- transbronchiale Lymphknotenbiopsie
10′
3 × 10′
- bronchoalveoläre Lavage
10′
3 × 10′
2. Bronchoskopie mit speziellem Eingriff, z. B. Tamponade bei schwerer Blutung, Fremdkörperentfernung,
therapeutischer Lavage, Laser-Behandlung, intrabronchialer Strahlentherapie
15′
50′
20′
15′
2 × 50′
40′ (+ 30′ bei Narkose)
3. Bedside-Bronchoskopie z. B. auf der Intensivstation
10′
20′
15′
20′
20′
20′
V* = Vorbereitung U* = Untersuchung N* = Nachsorge **Durchschnittswerte aus verschiedenen Krankenhäusern in Minuten
Ärztliche Aufgaben
Der endoskopierende Arzt hat für die gesamte Organisation mit Voruntersuchungen, Aufklärung,
Nachbeobachtung, Nachbetreuung und Folgebehandlungen Sorge zu tragen. Folgende Voraussetzungen
müssen erfüllt sein:
Nach der Bronchoskopie ist der endoskopierende Arzt für den Patienten unmittelbar
erreichbar. Die Betreuung kann gegebenenfalls von einem namentlich benannten, fachkompetenten
Arzt übernommen werden. Die Vertretung ist zu dokumentieren.
Der endoskopierende Arzt beteiligt sich an externen und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
der Ärztekammern und/oder der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Aufklärung des Patienten über den geplanten Eingriff, über Risiken, Alternativen
und über die Nachbehandlung wird schriftlich dokumentiert. Dies gilt auch für die
Einverständniserklärung des Patienten zum Eingriff, zur Medikation und gegebenenfalls
zur Allgemeinanästhesie.
Der Befund wird zeitgerecht erstellt und übermittelt.
Die Kooperation zwischen vorbehandelndem, endoskopierendem und nachbehandelndem Arzt
ist gewährleistet.
Der für die Endoskopie verantwortliche Arzt trägt gegebenenfalls für eine stationäre
Behandlung Sorge, die z. B. als Folge von Komplikationen erforderlich ist.
Anforderungen an die Prozessqualität
Anforderungen an die Prozessqualität
Indikation
Der endoskopierende Arzt entscheidet über Art, Umfang und Dringlichkeit der Endoskopie.
Dies geschieht in Abstimmung mit dem Patienten, unter Einbeziehung der Vorinformation
des überweisenden Arztes, unter Abwägung seines häuslichen Umfeldes und - erfolgt
der Eingriff unter Vollnarkose - in Abstimmung mit dem Anästhesisten. Die allgemeinen
Indikationen und die Indikationen für spezielle Untersuchungsmethoden sind in der
Anlage aufgeführt (Anlage 1).
Kontraindikationen
Relative Kontraindikationen liegen nur bei Patienten vor, bei denen sich aus allgemeinen
klinischen und/oder funktionellen Gründen aus der angestrebten bronchoskopischen Diagnosesicherung
keine anderen als die bisherigen therapeutischen Konsequenzen ergeben. Bei elektiven
Eingriffen werden relative Kontraindikationen von Art und Umfang des Eingriffs bestimmt.
Sie sind in Anlage 2 aufgelistet. Im Rahmen der Notfallmedizin gibt es keine absoluten
Kontraindikationen. Das Risiko Herzinfarkt wird im Folgenden gesondert erläutert.
Die Bronchoskopie kann zu kardialen Ischämien führen, insbesondere bei Patienten über
60 Jahre [42 ]. Retrospektive Studien zeigten aber, dass bronchoskopische Untersuchungen nach Herzinfarkt
sicherer waren als bisher angenommen [43 ]
[44 ]. Voraussetzung ist aber hierfür, dass eine kontinuierliche Sauerstoffgabe, ein EKG-Monitoring,
und eine adäquate Sedierung erfolgen und die Untersuchung nicht während akuter Ischämie
durchgeführt wird [45 ]. Es wird daher empfohlen, die Durchführung von Bronchoskopien innerhalb von 4 Wochen
nach einem Herzinfarkt möglichst zu vermeiden (C) [46 ].
Formale Voraussetzungen
Der Umfang der für eine elektive Bronchoskopie erforderlichen Voruntersuchungen richtet
sich nach der Grunderkrankung und den Begleiterkrankungen sowie dem Gesundheitszustand
des Patienten. Zur Vermeidung von Aspirationen muss die empfohlene Nahrungskarenz
zwischen fester und flüssiger Nahrung unterscheiden. Die Nahrungskarenz vor der Untersuchung
mit flexiblen Bronchoskopen muss für feste Bestandteile mindestens 4 Stunden, nach
Stubbs 6 Stunden [47 ] und nach Reed mindestens 8 Stunden betragen [48 ]. Die Aufnahme von Flüssigkeiten ist bis 2 Stunden vor dem Eingriff gestattet. Evidenzbasierte
Daten liegen hierzu allerdings nicht vor.
Vor Bronchoskopien in Vollnarkose dürfen die Patienten mindestens 8 Stunden keine
Nahrung zu sich genommen haben. Flüssigkeiten in kleinen Mengen sind bis 2 Stunden
vor dem Eingriff erlaubt (B) [49 ]
[50 ].
Das Risiko signifikanter Blutungen bei transbronchialer Lungenbiopsie liegt zwischen
1 und 5 % und steigt bis auf 15 % bei pulmonaler Hypertonie, bis 20 % unter Beatmung,
bis 25 % bei immunsupprimierten Patienten und auf bis zu 45 % bei urämischen Patienten
[51 ]
[52 ]
[53 ]. Die Einnahme von ASS zeigte in einer retrospektiven Studie keine Korrelation mit
erhöhten Blutungskomplikationen [54 ]. Dies wurde kürzlich durch eine prospektive Studie bestätigt. Patienten, die bis
24 Stunden vor der Bronchoskopie inklusive TBLB Aspirin eingenommen hatten, wiesen
keine signifikant höhere Blutungsrate auf als Patienten ohne ASS (1,4 % versus 1,1
%) [55 ].
Zur Bronchoskopie sind folgende Voruntersuchungen obligat (bzw. verzichtbar).
EKG, nicht älter als 14 Tage (z. B. Ausschluss eines akuten Herzinfarktes)
Aktuelle Röntgenübersichtsaufnahmen in 2 Ebenen, nicht älter als 14 Tage
Computertomographie bei Verdacht auf einen malignen Prozess bzw. vor geplanter transbronchialer/trachealer
Biopsieentnahme
Arterielle Blutgasanalyse und Spirometrie, nicht älter als 14 Tage
Eine routinemäßige Bestimmung der Thrombozytenzahl, der Prothrombinzeit und der partiellen
Thromboplastinzeit ist nur bei Patienten erforderlich, die ein erhöhtes Blutungsrisiko
aufweisen oder bei Patienten, bei denen eine transbronchiale Lungenbiopsie geplant
ist (C) [56 ].
Wenn die Entnahme von Biopsien geplant ist, sollte Marcumar mindestens 3 Tage, Heparin
einen Tag vor der Bronchoskopie abgesetzt werden. Gegebenenfalls muss eine Vitamin-K-Substitution
durchgeführt werden [57 ]. ASS darf bis zu einer Dosis von 100 mg täglich einen Tag vor Bronchoskopie eingenommen
werden (A) [55 ].
Zur Handhabung neuerer Antikoagulantien wie Ticlopidin oder Clopidogrel gibt es keine
ausreichenden Daten, es ist aber zu empfehlen, diese Medikamente 7 bis 11 Tage vor
einem Risikoeingriff (z. B. TBLB) abzusetzen (C) [58 ].
Serumelektrolyte und Cholinesterase bei Untersuchungen in Vollnarkose.
Die prophylaktische Gabe von Antibiotika wird empfohlen bei Patienten mit Z. n. Milzexstirpation
oder zur Endokarditisprophylaxe (B) [59 ]
[60 ].
Aufklärung
Die Aufklärung umfasst zunächst die Klärung der Voraussetzungen. Umfang und Zeitpunkt
der Aufklärung hängen von der Art und Schwere des Eingriffs ab. Die Aufklärung muss
schriftlich (oder vor Zeugen) durch den untersuchenden Arzt oder einen fachkompetenten
Vertreter, bei Eingriffen in Vollnarkose zusätzlich durch den Anästhesisten erfolgen.
Der Aufklärungstext kann durch einen handschriftlichen Zusatz ergänzt werden, z. B.
sollte vor der Durchführung transbronchialer Biopsien auf die Möglichkeit eines Spätpneumothorax
hingewiesen werden. Durch organisatorische Maßnahmen ist eine räumlich und zeitlich
vom endoskopischen Eingriff abgesetzte Aufklärung zu erreichen. Bei stationären Patienten
sollte zwischen Aufklärung und Untersuchung mindestens eine Nacht liegen. Das aufklärende
Gespräch darf nicht im Untersuchungsraum und nicht nach der Prämedikation erfolgen.
Ist im Notfall keine Aufklärung möglich, ist eine genaue Dokumentation umso zwingender.
Bei ambulanten Untersuchungen empfiehlt es sich, den Patienten vor der Bronchoskopie,
etwa im Rahmen einer Sprechstunde einzubestellen und zeitlich vorgezogen (≥ 12 Stunden)
aufzuklären. Der Patient ist zu instruieren, dass er nach Sedierung oder Vollnarkose
bis 24 Stunden nach dem Eingriff nicht oder nur eingeschränkt verkehrstauglich oder
geschäftsfähig ist. Falls eine Sedierung verabreicht wurde, ist für den Nachhauseweg
eine Begleitperson erforderlich.
Prämedikation
Es gibt große Unterschiede in der praktischen Handhabung und Durchführung der Prämedikation,
zumal bislang auch international keine Richtlinien und allgemein gültigen Empfehlungen
zur Prämedikation existieren [9 ]
[10 ]
[11 ]
[12 ]. Die Prämedikation sollte sich nach Art und Schwere des Eingriffs, Vorerkrankungen,
aktuellem Gesundheitszustand, Arzneimittelunverträglichkeit und nach dem Wunsch des
Patienten richten. Eine intravenöse Prämedikation ist nicht obligat [61 ]. Für Lokalanästhetika gilt eine Dosisobergrenze.
Die Lokalanästhesie der Nasen-Rachen- und Bronchialschleimhaut kann auf verschiedene
Art erfolgen [62 ]
[63 ]. Die Nasenschleimhäute werden am besten mit Lidocain-Gel, der Rachen, die Stimmbänder
und die oberen Trachealabschnitte mit 2 %igem Lidocain über einen Rachenzerstäuber
anästhesiert. Alternativ kann Lidocain auch in vernebelter Form über einen Inhalator
gegeben werden [64 ]. Nach Passage der Stimmritze erfolgt die Anästhesie der Bronchialschleimhäute mittels
fraktionierter Bolusgabe von 1 bis 2 %igem Lidocain durch den Arbeitskanal, während
das Bronchoskop sukzessive vorgeschoben wird. In prospektiven Studien wurden bei Dosen
von 600 mg Lidocain keine Zeichen von Toxizität (zerebraler Krampfanfall, Herzinsuffizienz)
beobachtet [65 ]
[66 ]. Eine neuere Studie empfahl eine Maximaldosis von 8,2 mg/kg. Dies entspricht einer
Dosis von 574 mg bzw. 29,3 ml eines 2 %igen Lidocains für einen 70 Kilo schweren Patienten
[65 ]. Aufgrund vereinzelter Todesfälle nach nicht genauer eruierbaren Dosen, empfehlen
die Hersteller die Maximaldosis von 4,5 mg/kg nicht zu überschreiten [67 ]. Dies entspricht für einen 70 kg schweren Patienten einer obersten Gesamtdosis von
300 mg bzw. 15 ml eines 2 %igen Lidocains. Für Kinder, Patienten über 80 Jahre und
Patienten mit Herz- und Leberinsuffizienz liegt die Höchstdosis bei 80 mg (C) [67 ]
[68 ].
Der Stellenwert einer intravenösen Sedierung, beispielsweise mit Lorazepam, Midazolam
und Phenoperidin wird in älteren Publikationen kontrovers beschrieben [69 ]
[70 ]
[71 ]. Die Ergebnisse jüngerer Studien sprechen klar für eine sedierende Prämedikation
[60 ]
[72 ]
[73 ]. Zweck der Sedierung ist, die Beeinträchtigung des Patienten zu reduzieren und damit
den Eingriff für beide Seiten - Patient und Untersucher - zu erleichtern [74 ]
[75 ]. Midazolam war in einer prospektiven randomisierten Studie der Kombination von Alfentanil-Propofol
überlegen [76 ]. Die Akzeptanz war hoch, wenn die Sedierung so titriert wurde, dass leichter Schlaf
eintrat [71 ]. Midazolam, ein wasserlösliches Benzodiazepin, hat eine Halbwertszeit von ca. 2
Stunden und verursacht eine retrograde Amnesie. Ein großer Teil der Patienten ist
daher bereit, ggf. einer zweiten Bronchoskopie zuzustimmen [71 ]. Eine adäquate Sedierung und Amnesie kann mit initial 2 mg erreicht werden, die
gegebenenfalls nach 2 Minuten durch je 1 mg/min bis zu einer Gesamtdosis von 5 mg
ergänzt werden (A) [75 ]
[76 ]
[77 ]. Auf eine eventuelle Atemdepression ist vor allem in der Nachbeobachtung zu achten.
Gegebenenfalls kann mit Flumazenil antagonisiert werden, wobei zu berücksichtigen
ist, dass die antagonisierende Wirkung kürzer wirksam ist als die Wirkung von Midazolam.
Atropin wurde bisher weitgehend routinemäßig zur Prämedikation eingesetzt [18 ]
[78 ]. Nach neueren Studien führt Atropin nicht zu einer signifikanten Verminderung der
Sekretproduktion. Es kann jedoch Tachykardien und Rhythmusstörungen verursachen, die
Entwicklung eines Glaukoms fördern und Mundtrockenheit hervorrufen [79 ]
[80 ]
[81 ]
[82 ]. Die intravenöse/intramuskuläre Gabe von Atropin ist daher vor Bronchoskopien nicht
routinemäßig erforderlich (A) [78 ]
[79 ]
[82 ]
[83 ].
Monitoring
Bei flexiblen Bronchoskopien sind als Mindestmaßnahme bzw. Mindestmonitoring erforderlich:
Legen eines intravenösen Zugangs (auch wenn keine intravenöse Sedierung erfolgt)
Kontinuierliche Sauerstoffinsufflation über eine Nasensonde. Die Flussrate soll mindestens
2 l/min. betragen. Dabei sind die Kontraindikationen bei CO2 -Retention zu beachten, gegebenenfalls ist eine CO2 -Messung erforderlich. Durch die Sauerstoffinsufflation soll eine Sauerstoffsättigung
von mindestens 90 % erreicht werden, um das Risiko signifikanter Arrhythmien zu senken
(B) [84 ]
[85 ]
[86 ].
Pulsoximetrie (B) [87 ].
Die routinemäßige Ableitung eines Einkanal-EKG's ist nach der Datenlage in der Literatur
nur obligat bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung und bei Patienten, die trotz
O2 -Substitution eine Hypoxämie aufweisen (C) [85 ]
[88 ]
[89 ]
[90 ]. Sie wird aber von den Autoren als grundsätzlich obligat empfohlen.
Starre Bronchoskopien werden ausschließlich unter anästhesiologischer Begleitung in
intravenöser Allgemeinanästhesie (TIVA) und Muskelrelaxation durchgeführt. Das essenzielle
technische Monitoring umfasst Einkanal-EKG, Pulsoximetrie und nichtinvasive Blutdruckmessung.
Verfügbar sein muss eine Überwachung der Muskelrelaxation (z. B. durch einen peripheren
Nervenstimulator). Bei Risikopatienten sollte das Monitoring problemorientiert erweitert
werden (z. B. durch invasive Blutdruckmessung). Respiratorisch grenzwertige Patienten
(z. B. bei Globalinsuffizienz oder bei länger dauernden interventionellen Eingriffen)
benötigen eine Überwachung der Ventilation, d. h. arterielle oder transkutane Blutgase
bzw. Kapnographie. Der Anästhesist sollte die Besonderheiten der Evaluierung, der
Narkoseführung und Nachsorge von Patienten mit zentraler Atemwegsobstruktion und die
methodischen Komplikationsmöglichkeiten bei Interventionen kennen. Er muss mindestens
ein Ventilationsverfahren (z. B. intermittierende Überdruckbeatmung, nieder- oder
hochfrequente Jetventilation) und die apnoeische Oxigenierung beherrschen.
Untersuchungsablauf
Der Untersuchungsablauf beinhaltet die Inspektion von Kehlkopf, Trachea und einsehbaren
Bronchien unter besonderer Beurteilung der Funktion (Stimmbandbeweglichkeit, Wandmotilität),
der anatomischen Verhältnisse (anatomische Varianten, Kompression, Obturation, lokale
Besonderheiten wie Tumor etc.), der Schleimhaut (Rötung, Atrophie, Drüsenausführungsgänge,
Blutung etc.) und der Sekretion (Menge, Farbe, Konsistenz). Nach der Inspektion erfolgt
die gezielte Materialgewinnung zur mikrobiologischen, zytologischen und histologischen
Diagnostik. Gewebeentnahmen zur Diagnostik lokalisierter Prozesse außerhalb des Sichtbereichs
des Endoskops erfordern eine Durchleuchtungseinrichtung zum gezielten Aufsuchen des
Herdes und zur Erfassung von Komplikationen.
Die Durchleuchtungskontrolle bei transbronchialer Lungenbiopsie (TBLB) wird nicht
einheitlich durchgeführt. Bei Patienten mit diffusen Lungenerkrankungen fand sich
eine Pneumothoraxinzidenz von 3 % [91 ]
[92 ]. Fragebogenerhebungen ergaben, dass die Zahl der Pneumothoraxes signifikant reduziert
wurde, wenn die TBLB unter Durchleuchtungskontrolle durchgeführt wurde [8 ]. Dies wurde auch in einer neueren Untersuchung von Smyth bestätigt, bezog sich aber
nur auf drainagepflichtige Pneumothoraces [10 ]. In drei retrospektiven Studien fanden sich jedoch zwischen den Gruppen mit und
ohne Durchleuchtung während TBLB keine signifikanten Unterschiede im Auftreten von
Pneumothoraces [93 ]
[94 ]
[95 ]. Eine Durchleuchtungskontrolle bei TBLB ist daher bei diffusen Prozessen nicht obligat
(B) [93 ]
[94 ]
[95 ]. Sie ist jedoch bei lokalisierten Prozessen aus Gründen der Zielgenauigkeit unbedingt
erforderlich [96 ]
[97 ].
Es ist ungewöhnlich, dass sich nach mehr als einer Stunde nach TBLB ein Pneumothorax
entwickelt [98 ]
[99 ]. Die radiologische Kontrolle ergab in zwei prospektiven Einzelstudien in einer bzw.
vier Stunden nach TBLB eine drainagenpflichtige Pneumothoraxrate von 0,9 bzw. 0,68
%. Sieben Stunden nach TBLB wurde kein Pneumothorax mehr beobachtet [98 ]
[100 ]. Die TBLB kann somit auch unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden (B).
Es wird empfohlen, eine Stunde nach TBLB einen Röntgenthorax zum Ausschluss eines
Pneumothorax anzufertigen (B) [98 ]
[99 ]
[100 ].
Voraussetzungen für die Durchführung transbronchialer/-trachealer Nadelbiopsien (TBNA)
sind:
das Vorliegen eines aktuellen CT's und
die Verfügbarkeit spezieller Nadeln (z. B. Wang 19 - 22 Gauge, Nadel nach Schießle).
Bei endoskopisch aufgetriebener Carina oder bei tumorverdächtiger trachealer Vorwölbung
kann die TBNA im Einzelfall auch ohne Kenntnis des CT-Befundes erfolgen.
Die Durchleuchtungskontrolle bei TBNA ist nicht obligat [9 ]. Der endobronchiale Ultraschall befindet sich in Entwicklung und ist keine Routinemethode
zur gezielten Punktion paratrachealer oder -bronchialer Gewebsstrukturen [101 ]
[102 ].
Für therapeutische Eingriffe müssen die Grenzen der flexiblen Bronchoskopie in Lokalanästhesie
beachtet werden. Insbesondere bei hochgradigen Stenosen der Trachea mit Stridor oder
eingeschränkten Reserven (Zustand nach Pneumonektomie) ist die starre Bronchoskopie
in Vollnarkose vorzuziehen [2 ]
[3 ]
[4 ]. Bei Durchführung einer transbronchialen Nadelaspiration ist eine unmittelbare Untersuchung
des Aspirates im Bronchoskopieraum (On-site-Pathologie) wünschenswert.
Nachbeobachtung
Über Zeit und Umfang der Patientennachbeobachtung nach Routine- oder interventionellem
Eingriff gibt es in der Literatur keine einheitlichen Empfehlungen oder Richtlinien
[103 ]. Sie sollte nach flexiblen mindestens eine, nach starren Bronchoskopien mindestens
zwei Stunden betragen. Sie muss sich im Einzelnen nach dem Maß der Sedierung, der
durchgeführten Maßnahme und dem Risikoprofil des Patienten richten. Die Sauerstoffinsufflation
hängt unter anderem ab von Art und Schwere der vorausgegangenen Sedierung und sollte
je nach aktueller Situation 1 Stunde über den Eingriff hinaus fortgesetzt werden [104 ]. Monitoring durch Pulsoximetrie und EKG sind nur bei entsprechender Risikokonstellation
und nach starrer Bronchoskopie erforderlich. Der Patient sollte 2 Stunden nach Beendigung
des Eingriffs keine Nahrung zu sich nehmen. Eine Röntgenthoraxaufnahme in Exspiration
ist obligat nach transbronchialer Lungen- und Lymphknotenbiopsie und nach therapeutisch-interventionellen
Eingriffen.
Sie erfolgt frühestens eine Stunde nach dem Eingriff, bei Symptomen früher. Eine zweite
Röntgenaufnahme ist nur indiziert, wenn Symptome auftreten und beispielsweise der
Verdacht auf einen Spätpneumothorax vorliegt (B) [98 ]
[99 ]
[100 ].
Materialverarbeitung
Entnommene Materialien müssen sofort und adäquat in Abstimmung mit den weiteruntersuchenden
Institutionen verarbeitet werden. Der Untersuchungsauftrag muss exakt definiert, untersuchungsbestimmende
Informationen müssen präzisiert und aktuell übermittelt werden. Die Verarbeitung bronchoskopisch
gewonnener Untersuchungsmaterialien und ihr Versand erfolgt nach den Empfehlungen
in Anlage 3.
Ergebnisqualität, Komplikationen
Ergebnisqualität, Komplikationen
Ziel der Ergebnisanalyse ist die Möglichkeit der vergleichenden Überprüfung. Diese
bezieht sich sowohl auf klinische Inhalte (wie z. B. Indikation und Komplikationen)
als auch äußere Voraussetzungen (z. B. ambulante oder stationäre Durchführung). Die
Ergebnisqualität bezieht sich auch auf die Erfassung von Parametern wie Materialgüte
und -ausbeute, auf Diagnose/Diagnoseraten (ICD-Schlüssel), die Erfassung von Komplikationen
und die Erfassung der Zufriedenheit von Patient und Einweiser. Bei der therapeutischen
Endoskopie mangelt es allgemein an anerkannten objektiven Parametern wie der Erfassung
von Messgrößen für die Lumenerweiterung, der Quantifizierung von Blutungen und Sekretmengen
sowie der Graduierung von Symptomen. Auch eine allgemein gültige Graduierung des Schweregrades
von Komplikationen liegt in der Literatur nicht vor und muss deshalb subjektiv erfolgen.
Die wichtigsten bronchoskopiebezogenen Komplikationen zeigt Tab. [3 ]. Ihre Erfassung und Quantifizierung (zumindest in leicht, mittel, schwer) sowie
ihre zeitliche Zuordnung sind zu dokumentieren.
Tab. 3 Komplikationen
- pulmonale Komplikationen: Pneumothorax, Blutung*, Pneumonie, Hypoxie, Lungenversagen/Beatmungsnotwendigkeit, obstruktive Ventilationsstörung
- extrapulmonale Komplikationen: Arrhythmie
- Komplikationen während oder nach Interventionen
- Narkosezwischenfälle, Ventilationsprobleme, Cholinesterasemangel (längere Beatmungszeiten)
- Folgeeingriffe
- Spätkomplikationen (z. B. Heiserkeit, Halsschmerzen, Hustenreiz, Fieber)
*Blutungsscore: 0 = keine Blutung, I = keine Maßnahmen, II = Absaugen, III = Instillation
von kalter NaCl-Lösung, Tamponade durch Tupfer, IV = Chirurgie, V = Todesfall
Die diagnostischen und therapeutischen Ergebnisse der Bronchoskopie müssen regelmäßig
(jährlich) in internen Prüfungen erfasst werden. Für die Zukunft sind anonyme und
überregional vergleichende Auswertungen in jährlichen Abständen zu empfehlen.
Dokumentation
Dokumentation
Zielsetzung der Dokumentation ist die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Befundung.
Zu dokumentieren sind die in Tab. [4 ] angeführten Daten. Zur Dokumentation sollte ein einheitlicher Befundbogen mit Skizze
verwendet werden, in der die makroskopischen Veränderungen grafisch festgehalten und
die Stellen der Biopsien markiert werden (Abb. [1 ]). Eine Foto- oder Videodokumentation pathologischer Befunde ist dringend zu empfehlen.
Tab. 4 Dokumentation
Stammdaten/Untersuchung
- Patientenidentifikation (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Versicherung, Adresse,
Hausarzt)
- Untersuchungsdatum
- Indikation, Fragestellung
- Dringlichkeit der Untersuchung (elektiv, dringlich, Notfall)
- untersuchungsrelevante Befunde (Laborparameter, Lungenfunktion, Blutgasanalyse,
Röntgenbefunde, andere Voruntersuchungen)
- Aufklärungsgespräch
Befund
- Untersucher
- Assistenzpersonal
- Anästhesist
- Art der Untersuchung (diagnostisch, therapeutisch, interventionell)
- Art und Typ der verwendeten Instrumente
- Art der Intervention (Nd-YAG-Laser, Argon-Beamer, Kryosonde, etc.)
- Beginn und Ende der Untersuchung, Beginn und Ende der Überwachung
- Untersuchungsverlauf (Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz)
- Pflegedokumentation (Übergabegespräch)
- Medikation (prä-, intra-, postoperativ)
- Biopsiestellen, -art, Folgeuntersuchung
- Materialgewinnung, -versand, -diagnostik
- Bilddokumentation, Videodokumentation
- zusätzliche Daten (Durchleuchtungszeit, Laserdaten, Stentdaten)
- Befundskizze
- Befundtext
- Komplikationen
- Dokumentation der Hygienemaßnahmen
Leistungserfassung/Abrechnung
- Erfassung endoskopischer Einzelleistungen (GOÄ, EBM, DRGs)
- Diagnoseverschlüsselung (ICD 10/DRG)
Bestellwesen/Administration
- Geräteverbrauch
- Materialverbrauch
- Terminplanung
- Personaleinsatz
Abb. 1 Befundskizze Bronchialbaum.
Wünschenswert ist auch, dass die Daten computergestützt erfasst und verarbeitet werden.
Die Vorteile dieses Vorgehens sind für die Gastroenterologie belegt (A) [105 ]
[106 ]
[107 ]. In einem klinikumfassenden Dokumentationssystem können die Ergebnisse der Materialaufarbeitung
mit den weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und dem Verlauf verknüpft
werden. Sie müssen daher strukturiert archiviert werden, um bei Bedarf rasch zur Verfügung
zu stehen. Auch die Dokumentation aller pflegerischen und ärztlichen Leistungen muss
in einem strukturierten Befundtext erfolgen. Der Zugriff auf die Daten muss sowohl
patienten- wie auch untersuchungsbezogen möglich sein.
Unmittelbar nach der Untersuchung erfolgt die Übermittlung des aktuellen Befundes
an den weiterbehandelnden Arzt in der Klinik. Bei ambulanter Untersuchung wird dem
Patienten ein Sofortbefund ausgehändigt. Nach Erhalt der Labor- und Pathologieergebnisse
wird unverzüglich ein strukturierter Befundbericht an den Überweiser gesandt, der
auch ein Duplikat des Pathologie- und Laborberichtes enthält.
Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildung
Ziel der Fort- und Weiterbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung
und zum strukturierten Ablauf der Bronchoskopie. Allgemein verbindliche Richtlinien,
wie ein solches Kurssystem, ein systematisches Lernprogramm bzw. eine strukturierte
Weiterbildung gestaltet sein sollten, gibt es bisher nicht [108 ]. Das Programm muss in Abschnitte gegliedert sein, so dass der Lernende die Möglichkeit
hat, stufenweise seine Erkenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Bronchologie
zu erweitern [109 ]. Die folgenden Empfehlungen stützen sich auf etablierte Kursinhalte großer pneumologischer
Ausbildungszentren, die sich in der Praxis bewährt haben und deren Lernziele auf der
Basis von zertifizierten Abschlussprüfungen entwickelt wurden.
Neben der Vermittlung des bronchoskopischen Grundwissens, das nicht ohne Bezüge zur
Fachpneumologie möglich ist, sollte jedes Kurssystem seine Lernziele an den speziellen
Bedürfnissen der Kursteilnehmer ausrichten. Es lassen sich 3 Gruppen von Ärzten unterscheiden,
auf die die Kursinhalte speziell zugeschnitten sein sollten:
Intensivmediziner und Anästhesisten
Internisten
Pneumologen, Thoraxchirurgen, HNO-Ärzte und Pädiater.
Während die Gruppen 1 und 2 vorwiegend an der diagnostischen Fiberbronchoskopie interessiert
sind, sollten die Kursinhalte der Gruppe 3 auch Kenntnisse in starrer Bronchoskopie
und interventionellen Verfahren vermitteln.
Die „Basisbronchoskopiekurse” sollten die in Tab. [5 ] aufgeführten Lerninhalte umfassen. Es empfiehlt sich dabei ein stufenweises Vorgehen:
Erlernen der Anatomie des Tracheobronchialsystems und der topographischen Beziehungen
zu den großen Gefäßen des Thoraxraums. Wissensvermittlung durch Vorträge, Bild/Textmaterial
und Lernen am Modell.
Erlernen von Aufbau und Funktion des Fiberbronchokops. Besonderes Gewicht sollte hierbei
auf den richtigen Umgang mit dem Instrument sowie dessen Reinigung, Pflege, Desinfektion
und Aufbewahrung gelegt werden. Handhabung und Steuerung des Fiberbronchoskops lassen
sich gut an Phantomen einüben.
Vermittlung der Kenntnis normaler und typischer pathologischer Befunde, unterstützt
durch umfangreiches Bild- und Videomaterial zur Veranschaulichung auch dynamischer
Prozesse.
Tab. 5 Lerninhalte des „Basisbronchoskopiekurses”
1. Vergleich der Indikationen und Möglichkeiten von flexibler vs. starrer Bronchoskopie
2. formale und juristische Voraussetzungen für die Bronchoskopie
3. Aufbau, Struktur und Ausstattung einer Bronchoskopieeinheit
4. Vorbereitung des Patienten
5. Anatomie des Atemwegstraktes
6. repräsentative Auswahl anatomischer Varianten des Atemwegssystems
7. Handhabung des Bronchoskops
8. Spektrum und Handhabung bronchoskopischer Hilfsmittel (z. B. Zangen, Nadeln, Bürsten,
usw.)
9. Techniken zur Gewinnung, Verarbeitung und zum Versand zytologischer, histologischer
und mikrobiologischer Proben
10. Anforderungen und Möglichkeiten der Mikrobiologie/Virologie bei bronchoskopisch
gewonnenem Untersuchungsmaterial
11. Technik der bronchoalveolären Lavage (BAL)
12. Hygieneanforderungen und Durchführung der Hygienemaßnahmen
13. Demonstration wichtiger pathologischer Befunde
14. Möglichkeiten und Indikationen der interventionellen Bronchoskopie
15. Möglichkeiten und Indikationen des endoskopischen Ultraschalls
16. bronchoskopische Notfälle
17. Notfallmanagement - Logistik, Ausstattung
18. Möglichkeiten der Sedierung und Anästhesie
19. Einsatzbereich der Bronchoskopie in der Intensivmedizin und Anästhesie
20. bronchoskopisch geführte Punktionstracheotomie (Therapie bzw. Übung am Modell)
21. Befunddokumentation
22. Struktur der Qualitätskontrolle
23. praktische Übungen am Phantom (mindestens 5 Stunden à 45 Minuten)
Auf diesem Feld dürfte künftig die computergestützte Bronchoskopiesimulation ein virtuelles
Bronchoskopieren ermöglichen, mit dessen Hilfe die einzelnen bioptischen Verfahren
interaktiv erlernt und eingeübt werden können.
Begleitend zu den präklinischen Stufen ist es erforderlich, dem Anfänger durch Seminarvorträge
ein fundiertes Wissen über Indikationen, Kontraindikationen und Komplikationen der
Bronchoskopie zu vermitteln sowie die Wirkungsweise der zur Prämedikation und Lokalanästhesie
verwendeten Medikamente zu erläutern. Erst nach Vermittlung dieser theoretischen Kursinhalte
sollte die klinische Ausbildung am Patienten beginnen und schrittweise nach den unter
Punkt 2.1 angegebenen Stufen praktische Sicherheit erworben werden.
Therapeutisch-interventionelle Verfahren lassen sich nur bedingt durch Weiterbildungskurse
vermitteln. Tiermodelle können zwar von Vorteil sein, finden jedoch aus ethischen
Gründen in der Bundesrepublik kaum Einsatz. Als Möglichkeit bietet sich ein biologisches
Lungenpräparat in Form des „Erlanger Endotrainers” an, der an den bronchoskopischen
Einsatz adaptiert wurde [110 ]. Da eine praxisbezogene Weiterbildung unverzichtbar ist, bleibt die mehrmonatige
Hospitation in einem entsprechenden Zentrum für die Ausübung der interventionellen
Bronchologie eine Grundvoraussetzung.
Obwohl das Ausbildungsangebot für die Bronchoskopie in der Bundesrepublik umfassend
ist, muss ein von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie definierter Katalog von
Lernzielen erstellt werden, der eine bundesweite und vergleichbare Abschlusszertifizierung
erlaubt.
Anlage 1
Anlage 1
Allgemeine Indikationen
Klinisch
Aspiration, Asphyxie
Hämoptysen
Therapieresistenter Husten
Rezidivierende Bronchitis, chronische Bronchitis (Beurteilung der aktuellen Therapiebedürftigkeit)
Pneumonien, insbesondere bei Immunsuppression
Tumorzellen oder tumorverdächtige Zellen im Sputum
Stenoseatmung, Z. n. Tracheotomie, Beatmungsfolgen
Dyspnoe unklarer Ätiologie
Z. n. Thoraxtrauma mit bleibenden Verschattungen oder klinischen Beschwerden
Thorakale Strumen
Maligne Lymphome, Thymome, andere Mediastinaltumoren
Verdacht auf Tuberkulose ohne Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum
Bronchiektasen, „angeborene” Fehlbildungen des Tracheobronchialbaumes
Radiologisch
Atelektasen
Rundherde, Herde > 3 cm Durchmesser
Hilusveränderungen
Segmentale, lobäre oder ganzseitige Infiltrationen und Verschattungen
Disseminierte Lungenveränderungen
Lokalisierte oder einseitige Emphyseme („helle Lunge”)
Zwerchfellhochstand
Mediastinalverdrängung und -verziehung
Pleuraerguss
Therapeutisch
Bronchialtoilette
Therapeutische Lavage
Tumorabtragungen - konventionell, Nd-YAG-Laser, Argon-Beamer
Photodynamische Therapie
Lokale Strahlentherapie (Afterloading)
Stentimplantation
Fremdkörperextraktion (bei organischem Material mit therapeutischer Lavage)
Lebensbedrohliche Blutungen im Tracheobronchialtrakt
Instillation von Medikamenten
Therapierefraktäres Asthma bronchiale
Indikationen für spezielle Untersuchungsmethoden
Bürstenbiopsie, Katheterabsaugung
Gewinnung von Material zu zytologischen, bakteriologischen und mykologischen Untersuchungen
bei intrapulmonal gelegenen Lungenprozessen - Tumor, Abszess, Pneumonie, Tuberkulose
Biopsie im einsehbaren Bereich
Transtracheale und transbronchiale Punktionen
Gewinnung zytologischen und histologischen Materials aus den paratrachealen, bifurkalen,
hilären und lobären Lymphknoten
Tumorpunktionen bei sichtbarer Einengung von Trachea, Haupt- und Lappenbronchien
Punktion von Mediastinalzysten
Transbronchiale Herdpunktion
Transbronchiale Lungenbiopsie
Gewinnung von Lungengewebe zur histologischen Aufarbeitung bei disseminierten Lungenerkrankungen,
Pneumonie, Tuberkulose, Tumor, etc.
Bronchoalveoläre Lavage (diagnostisch)
Diffuse Lungenparenchymerkrankungen, Alveolarproteinose
Infektionen (lokalisiert, z. B. Tuberkulose; generalisiert, z. B. Pneumocystis carinii)
Asthma bronchiale
Bronchoalveoläres Karzinom
Karzinose
Bronchographie
Bronchiektasen (Klärung der Operabilität)
Fehlbildungen
Pleuraempyem vor Operationen
vor rekanalisierenden Maßnahmen bei Bronchusverschlüssen
Anlage 2
Anlage 2
Relative Kontraindikationen
Bronchoskopie in Lokalanästhesie
Nachgewiesene Allergie gegenüber Lokalanästhetikum
Kardiale Dekompensation
Instabile chronisch-ischämische Herzkrankheit
Herzrhythmusstörungen (≥ Lown IVb)
Hirndrucksymptomatik
Nicht kooperativer Patient
Bronchoskopie in Allgemeinnarkose
Kontraindikationen zu speziellen Untersuchungsmethoden
Bürstenbiopsie, Katheterabsaugung
Transbronchiale Lungenbiopsie
Lavage
Anlage 3
Anlage 3
Verarbeitung bronchoskopischer Untersuchungsmaterialien vor Ort und Versand
Information für den Weiterbearbeiter
Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Station/Einsender
Diagnose/Verdachtsdiagnose
Befund bildgebender Verfahren
Angaben über Vorbefunde
Erfolgte Therapie (Operation, Zytostatika, Bestrahlung, Laser)
Materialbeschreibung, Kennzeichnung
Materialverarbeitung
Biopsiematerialien
Feinnadelpunktionen (Durchmesser 0,4 - 0,6 mm)
Imprint
Blut abtupfen
Objektträger über Schnittfläche ziehen
evtl. mit Objektträger Schnittfläche „abkratzen”
Abstriche anfertigen bevor das entnommene Gewebe in Formalin eingelegt wird
Erguss, Zystenflüssigkeit
1 : 9 mit Citrat versetzen
Immer zwei Präparate lufttrocknen, ein Präparat fixieren (z. B. Mercofix-Spray)
Lagerung
Ausstrich für Routinefärbungen bei Raumtemperatur einige Monate
Ausstriche für Immunzytochemie bei Raumtemperatur einige Tage
Ausstriche für Immunzytochemie bei - 20° einige Monate
Flüssigkeiten bei + 4° (evtl. Raumtemperatur) maximal 24 (48) Stunden
Versand von Flüssigkeiten
evtl. Konservierungsmedien verwenden (Cyto Chex)
Versand über das Wochenende vermeiden
Plastikröhrchen verwenden
Bruchsichere Verpackung (auch für Objektträger)