Dr. Markus Rickert
Ein Zwischenbericht der Arbeitsgemeinschaft PHS/BK 2101 der Deutschen Vereinigung
für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE)
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der 9. Jahrestagung der DVSE 2002 in Neuss wurde
eine Kommission eingesetzt, die eine Stellungnahme erarbeiten sollte, ob und unter
welchen Voraussetzungen die "PHS" als eine Berufskrankheit (BK) angesehen werden kann,
und falls ja, ob diese durch die BK 2101 erfasst wird.
Die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
Impingementsyndrom Stadium I und II:
M. Pfahler, München
Rotatorenmanschettendefekt
F. Gohlke, O. Rolf, Würzburg
Omarthrose
S. Lichtenberg, Heidelberg
Tendinosis calcarea
M. Loew, Heidelberg
Schultereckgelenkarthrose
A. Hedtmann, Hamburg
Redaktion
M. Rickert, Heidelberg
1. Impingementsyndrom Stadium I und II nach Neer:
1. Impingementsyndrom Stadium I und II nach Neer:
M. Pfahler, München
Eine wesentliche Voraussetzung für die exakte Implantatpositionierung ist die Fähigkeit
des Operateurs, sich im Situs räumlich zu orientieren. Zum einen sind die Neigung,
Drehung und Kippung des Beckens auf dem Operationstisch während der Implantation nur
schwer abschätzbar, zum anderen kann sich die Position des Beckens während der H-TEP-Operation
signifikant verändern. Zur weiteren Optimierung der intraoperativen Implantationsgenauigkeit
wurden Computersysteme für das menschliche Becken entwickelt. Dabei werden dem Operateur
alle wichtigen klinischen Parameter zur Positionierung der Implantate im Verhältnis
zum Patientenbecken zur Verfügung gestellt. Hierbei kann exakt die Position des Beckens
über ein Koordinatensystem festgelegt werden, welches durch die beiden Spinae iliacae
anteriores und Tubercula pubica definiert wird.
Die Impingementläsionen werden von Neer in 3 fortschreitende Stadien unterteilt:
Stadium 1:
Ödem und Einblutung in der Rotatorenmanschette
Stadium 2:
Fibrose und Tendinitis
Stadium 3: Rotatorenmanschettenriss, Ruptur der langen Bizepssehne und knöcherne Veränderungen
am vorderen Akromioneck und am Tuberculum majus.
Neer hielt ätiologisch Schwerarbeit als prädisponierenden Faktor für möglich. Er berichtet
jedoch über 40% betroffener Frauen ohne körperliche Arbeitsbelastung. Außerdem würden
viele Schwerarbeiter niemals einen Rotatorenmanschettenriss erleiden.
Die Bedeutung der Arbeitsbelastung für das Auftreten eines Impingementsyndroms ist
weiterhin unklar. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass multiple ätiologische Faktoren
zur Entstehung eines Impingementsyndroms (Stadium I und II) beitragen.
Zur Beurteilung, ob eine beruflich bedingte Erkrankung vorliegt, können diese Faktoren
in patientenbezogene und arbeitsbezogene Faktoren unterteilt werden.
Auf der Patientenseite sind das Alter, die Anatomie des Supraspinatus Outlet und eine
präexistente Rotatorenmanschettenpathologie zu bewerten.
Auf der beruflichen Ebene müssen Armposition, die Anforderung zum Heben von Gewichten
und die Anzahl der Wiederholungen bekannt sein und deren Bedeutung evaluiert werden.
Für das Stadium III (Rotatoren-manschettenruptur) lässt sich die Altersabhängigkeit am besten belegen.
Entsprechend einer Untersuchung von Milgrom fanden sich bei Patienten unter 50 Jahren
nur 5% Totalrupturen. Bei den über 80-Jährigen stieg diese Häufigkeit bis auf 80%
an. In einer eigenen autoptischen Untersuchungsserie fand sich über dem 70. Lebensjahr
eine Rate von 30% Totalrupturen.
Die Korrelation des Impingements (Stadium I und II) mit der Berufsbelastung wird bisher unterschiedlich bewertet. Es scheint zwar eine
klare Beziehung zur Schulterbelastung zu bestehen. So konnte beispielsweise Frost
eine eindeutige Abhängigkeit des Impingements von körperlichen Tätigkeiten feststellen.
Dies wurde in weiteren Studien bestätigt.
Interessanterweise findet man jedoch auch Hinweise dafür, dass Überkopfarbeit und
Arbeitsunfähigkeit nicht mit Schulterschmerzen korrelieren. Ein laufendes Rentenverfahren
nimmt signifikanten Einfluss auf die Persistenz von Schulterschmerzen, bedingt durch
berufliche Belastung.
Ein beruflich bedingtes Impingementsyndrom (Stadium I und II nach Neer) wird der Berufskrankheit Nr. 2101 (Berufskrankheitenverordnung BKV vom 31.10.1997)
zugeordnet: Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der
Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit
ursächlich waren oder sein können.
Um es als Berufskrankheit anzuerkennen, muss folgende allgemeingültige Voraussetzung
zutreffen. Das objektiv belegbare Erkrankungsbild ist mit einer wahrscheinlichen beruflichen
Verursachung im Sinne der rechtlich wesentlichen Bedingung prinzipiell vereinbar.
Es ist sicherlich schwierig, die berufliche Belastung zu qualifizieren und zu quantifizieren,
um den eindeutigen Beweis für das Vorliegen eines beruflich bedingten Impingements
zu führen. Zumal auch berufsunabhängige Patientenfaktoren eine wesentliche Rolle beim
Entstehen dieser Erkrankung spielen können. Je älter der betroffene Arbeitnehmer ist,
desto eher liegt eine präexistente Rotatorenmanschettenpathologie vor. Außerdem müssen
auch die freizeitsportlichen Aktivitäten, wie auch der Raucherstatus, berücksichtigt
werden.
Dies gilt es gegenüber den beruflichen Bedingungen abzugrenzen:
Dauer der beruflichen Exposition, Gesamtgewichtsbelastung, Anzahl der Wiederholungen
und Vibrationsbelastung.
Klinisch sind positive Impingementzeichen zu fordern. Untermauert wird die Diagnose
durch einen positiven Infiltrationstest sowie ein positives MRT. Prognostisch weist
das Impingementsyndrom (Stadium I und II nach Neer) einen günstigen Verlauf auf. Bei adäquater Therapie und beruflicher Bedingtheit
sollte die Erkrankung beschwerdefrei ausheilen, insbesondere bei reduzierter oder
angepasster beruflicher Exposition.
2. Rotatorenmanschettendefekt F. Gohlke, O. Rolf, Würzburg
2. Rotatorenmanschettendefekt F. Gohlke, O. Rolf, Würzburg
Problemstellung und bisherige Daten in der Literatur
Die Anerkennung einer Periarthritis humeroscapularis als BK 2101 oder, der verbesserten
Nomenklatur der DVSE folgend, eines subakromialen Schmerzsyndroms wird derzeit in
Deutschland sehr restriktiv gehandhabt. Dies hat historische Gründe, die einerseits
in veralteten Vorstellungen zur Pathogenese wurzeln und andererseits aufgrund der
Koinzidenz von Rotatorenmanschetten(=RM)-Defekten mit degenerativen HWS-Veränderungen
im Röntgenbild eine neurogene Ursache (Reischauer 1949, Bürkle de la Camp 1964) postulierten.
Neue Veröffentlichungen zeigen, dass die Inzidenz und Prävalenz dieser Symptomenkomplexe
zwischenzeitlich in diversen arbeitsmedizinischen Studien, insbesondere in Skandinavien,
England und den USA erhoben wurde. Die Daten dieser Studien weisen darauf hin, dass
die bisher geübte, äußerst restriktive Haltung bei der Anerkennung von chronischen
subakromialen Schmerzsyndromen (SAS) nicht mehr gerechtfertigt ist.
Einschränkend muss man jedoch gleichzeitig feststellen, dass für SAS mit strukturellen
Defekten (v.a. Rotatorenmanschetten-Defekte) ohne traumatische Genese nahezu keine
gesicherten Daten vorliegen, die einen beweisbaren Zusammenhang hergeben. Nahezu alle
genannten Feldstudien wurden leider ohne die Verwendung bildgebender Verfahren durchgeführt,
so dass nur indirekt auf das Vorliegen struktureller Läsionen geschlossen werden kann.
Grundsätzlich sollte in diesem Zusammenhang die Häufigkeit von Schulterschmerzen in
der Bevölkerung berücksichtigt werden. Mehrere Feldstudien haben dabei der Schulter
einen der vorderen Ränge nach Wirbelsäulenproblemen zugewiesen. Die jährliche Inzidenz
von erstmals auftretenden Schulterschmerzen wurde z.B. in Skandinavien (Schweden)
mit10-25% (meist Männer zwischen dem 42.-46. Lebensjahr) und in Holland mit 11,2%
beziffert. Von Raspe wurden Zahlen der Bevölkerung in Deutschland publiziert, die
diese Daten auch für unsere Region bestätigen.
Aus einer Vielzahl von Studien mit zum Teil widersprüchlichen Daten ergibt sich in
der Metaanalyse klar ein Trend zur Annahme eines Zusammenhangs von SAS mit beruflicher
Exposition. Die Angaben darüber, welche beruflichen Tätigkeiten dazu geeignet sind,
Beschwerden hervorzurufen, sind je nach Studiendesign und Kontrollgruppe unterschiedlich.
Ein Nachweis konnte jedoch insbesondere für folgende Expositionen geführt werden:
Abb. 1 : Häufigkeitsverteilung der ausgeübten Berufe (Männer) im Patientengut (hellblaue
Säulen) gegenüber dem Vergleichskollektiv der Bevölkerung in Unterfranken (blaue Säulen).
Zwangshaltung mit erhobenen Armen, repetitive Arbeiten (in Flexion/Abduktion mit Werkzeugen),
Anheben mittlerer oder schwerer Lasten über Schulterniveau/Überkopfarbeit, Ziehen
oder Schieben von Gewichten mit den Armen.
Viele der zitierten Studien weisen methodische Mängel auf, die insbesondere schulterchirugische
Aspekte betreffen. So wird selten eine klinische, an fachorthopädischen Standards
orientierte Untersuchung durchgeführt und mit einer Arbeitsplatz-Analyse und den subjektiv
geschilderten Beschwerden korreliert.
Die vermutete Pathogenese basiert auf den bisher bekannten Vorstellungen zur Entwicklung
von "degenerativ" bedingten RM-Defekten, die meist eine multifaktorielle Annahme des
Geschehens favorisieren und ein Zusammenwirken einzelner extrinsischer und intrinsischer
Ursachen postulieren.
Eigene Ergebnisse
Wegen der weit gehend fehlenden Daten zum Zusammenhang mit manifesten RM-Defekten
wurde in Würzburg eine retrospektive statistische Analyse an 561 RM-Rekonstruktionen
der Jahre 1994-1999 erhoben, die der Frage nachging, ob OP-pflichtige RM-Defekte häufiger
mit bestimmten Berufen assoziiert sind.
Bei 319 operierten Männern war 214-mal die rechte und 105-mal die linke Schulter betroffen.
Es fanden sich 248 Komplett- und 65 Partialrupturen. Isolierte Supraspinatussehnenrupturen
fanden sich in 275 Fällen, bei 16 Pat. war der Subskapularis (SSC) und SSP, bei 10
nur SSC-, bei 8 SSP und Infraspinatus (ISP), zweimal der ISP- und bei vier Patienten
alle Sehnen betroffen.
4% waren älter als 65 Jahre, 71% zwischen 50 und 65, 19% zwischen 40 und 49 und 4%
jünger als 40 Jahre. In 253 Fällen ließ sich schwere körperliche Tätigkeit, in 22
leichte und in 44 Fällen keine körperliche Tätigkeit eruieren.
66 Patienten gaben überwiegend Überkopftätigkeit an, 116 mehr Überkopf- als Unterkopfarbeit,
78 wenig Überkopf- und 59 keine Überkopftätigkeit.
Entsprechend den Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden die Tätigkeiten der
Patienten gruppiert in Land- und Forstwirtschaft, Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe),
Baugewerbe, Handel und Verkehr und sonstige Dienstleistungen. Zum Vergleich wurden
die Beschäftigungszahlen aus Unterfranken (1998) herangezogen. Das Ergebnis zeigt
Grafik 1:
Die Häufigkeit der ausgeübten Berufe (Männer) im Bezirk Unterfranken zeigt einen signifikanten
Unterschied zu der Häufigkeitsverteilung der Berufe von Patienten mit intraoperativ
nachgewiesener Rotatorenmanschettenruptur (p<0,001 x2-Test für Kontingenztafeln, df=4).
Die Berufsgruppen Land- und Forstwirtschaft und das Baugewerbe sind bei den Patienten
deutlich überrepräsentiert.
Schlussfolgerung
Die retrospektive Analyse von Patienten mit Rotatorenmanschettenrupturen zeigt, dass
Patienten aus dem Baugewerbe und der Land- und Forstwirtschaft im Patientengut signifikant
überrepräsentiert sind. Die Daten aus der Literatur belegen, dass das Symptom "Schulterschmerz"
eine erhöhte Prävalenz bei bestimmten Tätigkeiten (Starke Kraftanstrengung, repetitive
Arbeit, Vibration, Überkopfarbeit, ungünstige Haltung) hat. Obwohl exakte Arbeitsplatzanalysen
mit Erfassung der individuellen, berufsbedingten Exposition zu fordern sind, implizieren
die erhobenen Daten, dass durch berufsbedingte Exposition Rotatorenmanschettenrupturen
verursacht werden können.
3. Omarthrose S. Lichtenberg, Heidelberg
3. Omarthrose S. Lichtenberg, Heidelberg
Es werden ausführlich die verschiedenen Formen der Omarthrose (posttraumatische Omarthrose,
Rotatorenmanschetten-Defekt-Arthropathie, Instabilitätsassoziierte Omarthrose, Arthrose
bei chronisch entzündlichen Erkrankungen, Arthrose bei Stoffwechselerkrankungen, Humeruskopfnekrose)
hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Entstehungsweisen dargestellt.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die primäre Omarthrose aufgrund der aktuellen
medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht als BK nach der BK Nr. 2101 anerkannt
werden kann. Ausnahmen wie die Humeruskopfnekrose bei Arbeiten in Druckluft oder die
Arbeitsunfall-bedingten sekundären Arthrosen werden aufgeführt. Die mögliche Entstehung
einer berufsbedingten Defekt-Arthropathie kann im weitesten Sinne dem Kapitel Rotatorenmanschettendefekt
(s.o.) zugeordnet werden. Da die Autoren dieses Kapitels zu dem Schluss kommen, dass
es Arbeiten gibt, die zu chronischen Schäden der RM-Sehnen führen, wäre auch die daraus
resultierende Defekt-Arthropathie als BK anzuerkennen.
4. Tendinosis calcarea M. Loew, Heidelberg
4. Tendinosis calcarea M. Loew, Heidelberg
Nach ausführlicher Darstellung der Ätiologie und Pathogenese der Tendinosis calcarea
kommt der Autor zu dem Schluss, dass bei der Analyse dieses Krankheitsbildes kein
Spielraum für einen ursächlichen Zusammenhang zu einer beruflichen Belastung bleibt.
5. Schultereckgelenkarthrose (ACG-Arthrose) A. Hedtmann, Hamburg
5. Schultereckgelenkarthrose (ACG-Arthrose) A. Hedtmann, Hamburg
Wie für die bereits dargestellten Unterpunkte der "PHS", so findet sich auch für die
Schultereckgelenkarthrose reichlich Literatur über deren zunehmende Inzidenz und Prävalenz
mit steigendem Lebensalter, jedoch keine verlässlichen Angaben über einen Zusammenhang
zwischen ACG-Arthrose und beruflicher Belastung.
Eine Ausnahme bilden Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen
oder Maschinen, welche unter der BK 2103 aufgeführt werden. Hier ist die ACG-Arthrose
zusammen mit Ellenbogengelenkarthrosen in die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen
zur möglichen Anerkennung einer BK 2103 aufgenommen worden.
Epidemiologische Studien zur Entstehung einer ACG-Arthrose und der Art und Dauer der
beruflichen Tätigkeit, wie z.B. regelmäßige Überkopftätigkeiten (Maurer, Gipser/Stukkateur
etc.), erscheinen aus klinischer Sicht denkbar, stehen jedoch noch aus.
Zusammenfassung/Ausblick:
Zusammenfassung/Ausblick:
Als Resümee der bisherigen Beiträge kann festgehalten werden, dass nach den Daten
aus Würzburg (Gohlke, Rolf) ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit (s.
Land-/Forstwirtschaft, Baugewerbe) und der Entstehung eines Rotatorenmanschettendefektes
nahe liegt. Die BK 2101 (Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes
sowie der Sehnen- und Muskelansätze) erscheint nach derzeitigem Kenntnissstand eher
ungeeignet, diesen Sachverhalt angemessen widerzuspiegeln, da weniger direkt der Sehnenansatz,
wie z.B. bei der Epikondylopathie des Ellenbogens, betroffen ist, als vielmehr das
Sehnengewebe selbst, ca. 1-2 cm proximal der Insertion am Tuberculum majus.
Bei dieser Betrachtungsweise bleibt zu berücksichtigen, dass auch bei zukünftigen
Studien das Problem darin bestehen wird, dass bei der insgesamt multifaktoriellen
Entstehungsweise eines Rotatorenmanschettendefektes, physiologische wie berufsbedingte
Einflüsse in dem gemeinsamen Korrelat der Sehnendegeneration enden. Aufgabe derartiger
Untersuchungen wird es sein, klinisch und bildgebend in Form von Längsschnittuntersuchungen
diese Faktoren in ihrer Wertigkeit zu beurteilen.
Vor diesem Hintergrund befinden wir uns am Anfang einer mehrstufigen Vorgehensweise:
-
Aufgliedrung der "PHS" und pathoanatomische Grundlagen (erfolgt)
-
Definition geeigneter beruflicher Belastungen (tw. erfolgt)
-
Ermittlung der Dosis-Wirkung-Beziehung (steht aus)
-
Entwicklung eines gutachterlichen Algorithmus (steht aus)
Für das Impingementsyndrom in seinen Frühstadien (I+II) kann eine berufliche Belastung
ursächlich sein, i.d.R. handelt es sich jedoch um reversible Veränderungen, die folgenlos
unter konservativer Therapie und Vermeiden der auslösenden Tätigkeiten abklingen.
Denkbar ist, dass die Entstehung der Schultereckgelenkarthrose beruflich bedingt wird.
Epidemiologische Studien hierzu stehen jedoch aus (s. auch BK 2103).
Für die idiopathische Omarthrose und die Tendinosis calcarea konnten keine Zusammenhänge
zur beruflichen Belastung nachgewiesen werden.
Dr. Markus Rickert
Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg