Nuklearmedizinische Betriebe - Teil 1: Regeln für die Errichtung und Ausstattung von
Betrieben zur diagnostischen Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NAR/AA 3/GA 3 "Nuklearmedizin" erstellt.
Diese Norm gilt für die Errichtung von Räumen in Krankenhäusern und ärztlichen Praxen
zur Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der medizinischen Diagnostik und in der
damit direkt zusammenhängenden Forschung. Sofern hierbei aus Strahlenschutzgründen
ein stationärer Aufenthalt von Patienten im nuklearmedizinischen Bereich erforderlich
wird, ist zusätzlich DIN 6844-2 zu beachten. Den diagnostischen Maßnahmen werden therapeutische
Anwendungen gleichgestellt, bei denen gleichwertige Strahlenschutzmaßnahmen notwendig
und zweckmäßig sind, jedoch eine stationäre Unterbringung nicht erforderlich ist.
Die Veröffentlichung der Norm wurde durch Änderungen notwendig, die zur Anpassung
an die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 und die Röntgenverordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 erforderlich waren. Außerdem erfolgte
eine grundlegende redaktionelle Überarbeitung.
Normenausschuss Radiologie im DIN
- Geschäftsführung - Dr.-Ing. Bernd Seidel