Aufgabe des Institutes ist es, themenbezogene Berichte zu erstellen sowie die Koordination
und Publikation von wissenschaftlichen Untersuchungen in Bereichen, die einer Vervollständigung
des versorgungsrelevanten medizinischen Wissens bedürfen, zu initiieren. Die ersten
vom G-BA erhaltenen Aufträge sind im Einzelnen (Stand April 2005) in [Tabelle 1] dargestellt.
Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen
Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen
Mit den derzeit 35 Aufträgen ist das Institut in seiner jetzigen Aufbauphase mit knapp
über 40 Mitarbeitern sicherlich für die nächste Zeit gut ausgelastet. Zur Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben hat das Institut jedoch wissenschaftliche Forschungsaufträge
verstärkt auch an externe Sachverständige zu vergeben. Dies kann Fragestellungen zur
Literaturrecherche wie auch die Einbindung von Sachverständigen beim anschließenden
Peer-Review betreffen. Aber auch schon bei der Detaillierung des Auftrags durch die
Definition der Zielkriterien kann externe Expertise erforderlich sein, um etwa im
Einzelfall zu klären, was nun ein „patientenrelevanter Endpunkt” im Zusammenhang mit
einer wissenschaftlichen Fragestellung ist.
Für die Mitarbeit als externer Sachverständiger ist zum einen der Nachweis der fachlich-medizinischen
als auch methodischen Expertise bezüglich der jeweiligen wissenschaftlichen Fragestellung
erforderlich. Die Darstellung der fachlichen und methodischen Expertise kann formlos
durch die Darlegung praktischer Tätigkeiten, Lehre und Forschung und die Angabe wesentlicher
Publikationen erfolgen. Diese Ausführungen werden ausschließlich den an den jeweiligen
Projekten arbeitenden Personen offen gelegt.
Zum anderen müssen externe Sachverständige, die im Auftrag des Instituts tätig werden
wollen, neben ihrer fachlichen und methodischen Expertise ihre fachlichen Abhängigkeiten
gegenüber dem Institut darlegen. Sie haben dazu ihre jeweiligen Beziehungen zu Interessenverbänden,
Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie,
einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offen zu legen. Als Interessenskonflikte
werden dabei in Anlehnung an entsprechende Regelungen wissenschaftlicher medizinischer
Zeitschriften insbesondere folgende Kriterien angesehen: Alle finanziellen Abmachungen,
Beschäftigungen, Beratungen, Honorare, bezahlte Experten-Aussagen, Reise-Unterstützungen,
Patent-Anträge sowie der Aktienbesitz innerhalb der letzten drei Jahre, die bzw. der
die beauftragte Arbeit inhaltlich hätten beeinflussen können, sowie alle aktuellen
persönlichen Beziehungen mit anderen Personen oder Organisationen, die die beauftragte
Arbeit inhaltlich beeinflussen könnten [3]. Die Kriterien-Liste ist auch auf den Internetseiten des Instituts zu finden.
Das Institut hat zur Darlegung der fachlichen Abhängigkeiten kürzlich einen Fragebogen
veröffentlicht (www.iqwig.de/de/auftraege/sachverstaendige/externe_Sach verstaendige.html). Die darin vorgesehene Aufführung potenzieller Interessenskonflikte dient vor allem
der Transparenz und der damit verbundenen Versachlichung des wissenschaftlichen Prozesses
bei der Erstellung der Berichte des Institutes und der Fachdiskussion darüber. Das
Institut legt nur den am Berichtserstellungsprozess beteiligten Personen einschließlich
der Auftraggeber die potenziellen Interessenskonflikte anderer beteiligter Personen
offen. Prinzipiell gibt es dabei keine Art der fachlichen Abhängigkeit, die ein absolutes
Ausschlusskriterium für Sachverständige bedeutet. Das Institut bearbeitet allerdings
nur Äußerungen von Sachverständigen inhaltlich, die eine vollständige Darlegung potenzieller
Interessenskonflikte beinhalten. Alle Sachverständigen - wie selbstverständlich die
Mitarbeiter des Instituts auch -, die mittelbar oder unmittelbar im Auftrag des Institutes
tätig werden und in den Erstellungsprozess der Berichte eingreifen, müssen daher potenzielle
Interessenskonflikte vollständig und wahrheitsgemäß offen legen.
Transparenz der Auftragsbearbeitung
Transparenz der Auftragsbearbeitung
Die Arbeit externer Sachverständiger muss auf der Grundlage der veröffentlichten Methoden
erfolgen. Daraus geht z.B. hervor, dass bestimmte Arbeitsschritte, wie z.B. die Auswahl
relevanter Publikationen im Rahmen der Informationsbeschaffung, mindestens durch zwei
Personen durchgeführt werden müssen. Diese Aufgaben können daher nur von Arbeitsgruppen
erledigt werden.
Im Rahmen der vom Institut veröffentlichten Methoden ist der Prozess der Auftragsbearbeitung
stark formalisiert und transparent für Auftragnehmer und -geber dargestellt. Nur so
kann künftig eine stringente und zügige Arbeit auf hohem qualitativem Niveau bei gleichzeitig
begrenzten Ressourcen gewährleistet werden. Das Institut hat die Absicht, die durchschnittliche
Dauer einer Auftragsbearbeitung auf deutlich unter ein Jahr zu straffen, was auch
im internationalen Vergleich der HTA-Szene ein guter Wert wäre. Die einzelnen Schritte
sind dabei in [Abbildung 1] dargestellt.
Nach der Auftragsvergabe durch den G-BA oder das BMGS erfolgt die Bildung einer Projektgruppe
unter Leitung des beauftragten Ressorts. Eine Person wird als verantwortliche Projektleiterin
oder Projektleiter bestimmt. Die Zusammensetzung der Projektgruppe ist an dieser Stelle
nicht fix, da sich durch die folgenden Arbeitsschritte Änderungsbedarf ergeben kann.
Sofern notwendig, erfolgt anschließend eine Konkretisierung des Auftrags in Abstimmung
mit den zuständigen Gremien des Auftraggebers. Dies beinhaltet auch die erste (grobe)
Definition der Zielkriterien, insbesondere der patientenrelevanten Endpunkte. Diese
Definition wird im Weiteren durch die Projektgruppe verfeinert und es werden wissenschaftliche
Fragestellungen formuliert. Hier ist im Einzelfall die Einbeziehung externer Expertise
erforderlich, z.B. bei der Definition patientenrelevanter Endpunkte [2].
Berichtsplan
Berichtsplan
Anschließend erstellt die Projektgruppe den Berichtsplan. Der Berichtsplan beinhaltet,
vergleichbar mit dem Studienprotokoll einer geplanten klinischen Studie, die genaue
wissenschaftliche Fragestellung einschließlich der Zielkriterien (z.B. patienten-relevante
Endpunkte) sowie die Darlegung der Methodik der Beschaffung und Bewertung der Informationen
(einschließlich der Ein- und Ausschlusskriterien der zu beschaffenden und zu bewertenden
Informationen). Darüber hinaus werden Angaben über die sich anschließenden Schritte
bei der Erstellung des Abschlussberichts, wie z.B. die Durchführung des Peer Review,
Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlussberichts etc. dargestellt, sofern diese
zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtsplans bereits definiert wurden bzw. definiert
werden können.
Die Erstellung des Berichtsplans ist gewöhnlich Aufgabe des Instituts, wobei dies
unter Einbeziehung der externen Sachverständigen durchgeführt werden kann. Es ist
in jedem Fall Aufgabe der externen Sachverständigen, den Berichtsplan sowohl aus ihrer
fachlich-medizinischen als auch ihrer methodischen Sicht heraus zu prüfen und gegebenenfalls
dem Institut Änderungs- oder Präzisierungsvorschläge zu unterbreiten. Erst nach diesem
Arbeitsschritt ist eine Veröffentlichung des Berichtsplans über die Internetseiten
des Instituts vorgesehen. Der gesamte Erstellungsprozess ist dabei einer internen
Qualitätssicherung auf mehreren Ebenen unterworfen.
Begründete Änderungen am Berichtsplan erfolgen, wie auch bei einer klinischen Studie,
möglichst in Form einer Nachbesserung (Amendment), die ebenfalls über die Internetseiten
des Instituts veröffentlicht wird. Die im Berichtsplan getroffenen Angaben, insbesondere
zu den Ein- und Ausschlusskriterien relevanter Informationen (z.B. wissenschaftlicher
Literatur), sind von zentraler Bedeutung für die Kriterien, denen spätere Stellungnahmen
genügen müssen. Grundsätzlich werden Stellungnahmen möglich sein, die sich beziehen
auf
Der Berichtsplan ist Grundlage für die darauf folgende Informationsbeschaffung und
wissenschaftliche Bewertung [2].
Wissenschaftliche Bewertung
Wissenschaftliche Bewertung
Die Informationen, die einschließlich ihrer wissenschaftlicher Bewertung die Grundlage
der Institutsberichte darstellen, können vielfältiger Art sein, z.B. wissenschaftliche
Studien, Datensammlungen etc.
Die Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung kann, zumindest in Teilen,
durch einen oder mehrere externe Sachverständige ausgeführt werden. Die Aufgaben externer
Sachverständiger bei der Durchführung einer Literaturrecherche können beim Institut
angefordert werden, die die Verfahrensweise im Einzelnen darlegen. Der Berichtsplan
enthält eindeutige Ein- und Ausschlusskriterien, die aus den wissenschaftlichen Fragestellungen
abgeleitetet werden. Sie beschreiben, welche Studien - bzw. allgemeiner, welche Informationen
- zur Beantwortung der einzelnen Fragestellung jeweils potenziell relevant und daher
von den externen Sachverständigen zur Bewertung heranzuziehen wären. Auf Grundlage
dieser Ein- und Ausschlusskriterien ist von den externen Sachverständigen die Suchstrategie
zu definieren und die Suche durchzuführen [1].
Die Bewertung der Studien ist nach den international üblichen wissenschaftlichen Methoden
der Bewertung medizinischer Literatur durchzuführen (critical appraisal). Dabei ist
für jede Publikation, die als relevant angesehen und daher einer Prüfung unterzogen
wird, der vom Institut vorgegebene Extraktionsbogen in elektronischem Format auszufüllen.
Dies beinhaltet eine präzise, kritische Würdigung jeder dieser Studien. Am Ende dieses
Arbeitsschrittes steht der Ergebnisbericht, der neben einer Darlegung des medizinisch-fachlichen
Hintergrunds die kritische Würdigung der einzelnen Studien an Hand der Extraktionsbögen
sowie die vollständige Dokumentation der Literaturrecherche beinhaltet. Darüber hinaus
sollten die externen Sachverständigen, neben dem Ergebnisbericht, dem Institut eine
kurze, auf die im Berichtsplan genannten Zielkriterien fokussierte Einschätzung der
Studienlage geben. Der Ergebnisbericht wird vom Institut mittels internen Peer Review
auf Kongruenz mit dem Berichtsplan und den allgemeinen Methoden des Instituts geprüft
[1].
Aus der Informationsbeschaffung und der sich daran anschließenden wissenschaftlichen
Bewertung gehen je nach Zahl der externen Sachverständigen ein oder mehrere Ergebnisberichte
hervor, die nach internem Review durch die Projektgruppe zum Vorbericht zusammengefasst
werden. Dieser Vorbericht wird dann in der Regel zeitgleich
-
einem oder mehreren externen Peer Reviewern mit ausgewiesener methodischer und/oder
fachlicher Kompetenz zugeleitet
-
dem Auftraggeber und Kuratorium, auch zur Frage der Vollständigkeit in Bezug auf den
ursprünglich erteilten Auftrag, zugeleitet
-
auf den Internetseiten des Instituts veröffentlicht, um Stellungnahmen, die den dort
genannten Kriterien genügen müssen, einzuholen.
Je nach Art und Umfang der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Ergebnisse
des Peer Reviews sowie der Stellungnahmen des Auftraggebers und des Kuratoriums kann
anschließend optional eine Diskussion unter Teilnahme der externen Sachverständigen
durchgeführt werden, sofern dies der Verbesserung der wissenschaftlichen Qualität
des späteren Abschlussberichts dienlich erscheint. Daran anschließend erstellt die
Projektgruppe einen Zwischenbericht, der dem Steuergremium - bestehend aus der Institutsleitung
und den Ressortleitern des Instituts - zum internen Review vorgelegt wird. Der sich
daran anschließende Abschlussbericht wird dann dem Auftraggeber zugeleitet und nach
dessen Zustimmung, spätestens aber nach einer im Berichtsplan vorab festgelegten Latenzzeit,
durch das Institut veröffentlicht [2].
Das Institut hat in seinen Methoden festgelegt, alle Ergebnisse, die innerhalb des
Instituts oder im Auftrag des Instituts erarbeitet wurden, transparent zu machen und
zu veröffentlichen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Institutes muss ausgeschlossen
werden, dass die Auftraggeber oder andere interessierte Dritte Einfluss auf die Inhalte
der Berichte nehmen können. Dies könnte zu einer Vermengung der wissenschaftlichen
Ergebnisse einerseits und politischen oder interessengesteuerten Aspekten andererseits
führen. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass das Institut seinerseits bestimmte
Ergebnisse zurückhält. Um dies auszuschließen, werden alle Ergebnisse, die das Institut
im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben erarbeitet, einschließlich des Berichtsplans
und einer Zusammenfassung der zugrunde liegenden Materialien, die zur Ergebnisfindung
beigetragen haben, zeitnah veröffentlicht.
Die Rechte an der Publikation liegen, falls nicht anders vereinbart, beim Institut
[2].
Das IQWiG hat im Januar diesen Jahres mit der Bearbeitung der ersten Aufträge des
G-BA begonnen. Auf den Internetseiten des IQWiG kann man erfahren, welche Aufträge
momentan bearbeitet werden und in welchem Bearbeitungsstatus sich der jeweilige Auftrag
befindet. Dazu wurde ein Ampelsystem entwickelt, welches jedem Bearbeitungsschritt
einen bestimmten Status zuordnet. Der gesamte Prozess wird dabei in sieben wesentliche
Phasen unterteilt.
Interessierte Personen oder Institutionen können ihr Angebot zur Mitarbeit an einzelnen
Projekten an die Institutsleitung richten. Die erforderlichen Unterlagen dazu sind
auf den Internetseiten des Instituts zu finden (www.iqwig.de/de/auftraege/sachverstaendige/externe_Sachverstaendige.html).
Das Steuergremium des Instituts wählt dann anhand der eingegangenen Unterlagen geeignete
Kooperationspartner gemäß den beschriebenen Kriterien aus. Die Vergütung externer
Sachverständiger erfolgt dabei nach vom Vorstand festgelegten Tagessätzen in einem
zuvor vereinbarten Mengengerüst.
Das IQWiG hat einen Mustervertrag für die Mitarbeit externer Sachverständiger erarbeitet,
der bei Interesse beim Institut angefordert werden kann bzw. in Kürze ebenfalls auf
den Internetseiten des Instituts abgerufen werden kann. In diesem Vertragsentwurf
ist alles Weitere zu den Inhalten der Leistungserbringung, der Vergütung und zu Publikationsrechten
geregelt. Der Berichtsplan ist dabei immer ein wesentlicher und fester Vertragsbestandteil.
Abb. 1
Tab. 2
Tab. 1 Aufträge des G-BA an das IQWiG, Stand April 2005
Nr.
|
Titel
|
A04/01 |
Nutzenbewertung von Clopidogrel bei Patienten mit kardialen und/oder vaskulären Erkrankungen |
A04/02 |
Nutzenbewertung von L-Methionin bei Patienten mit neurogenen Blasenstörungen |
A05/01 |
Nutzenbewertung lang wirksamer Insulinanaloga bei Patienten mit Typ1 Diabetes mellitus |
A05/02 |
Nutzenbewertung kurz wirksamer Insulinanaloga bei Patienten mit Typ1 Diabetes mellitus |
A05/03 |
Nutzenbewertung lang wirksamer Insulinanaloga bei Patienten mit Typ2 Diabetes mellitus |
A05/04 |
Nutzenbewertung kurz wirksamer Insulinanaloga bei Patienten mit Typ2 Diabetes mellitus |
A05/05 |
Nutzenbewertung oraler Antidiabetika der Wirkstoffgruppen Alpha-Glukosidase-Hemmer,
Biguanide, Glinide, Glitazone und SuIfonylharnstoffe, einschließlich einer kombinierten
Behandlung mit zwei oder mehr Medikamenten aus den genannten Wirkstoffgruppen sowie
einer vergleichenden Bewertung untereinander |
A05/06 |
Nutzenbewertung verschiedener nicht-medikamentöser Behandlungsstrategien bei Patienten
mit Typ 2 Diabetes mellitus |
A05/07 |
Nutzenbewertung einer langfristigen, normnahen Blutzuckersenkung bei Patienten mit
Typ 2 Diabetes mellitus |
A05/08 |
Nutzenbewertung der Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit Typ 2 Diabetes
mellitus |
A05/09 |
Vergleichende Nutzenbewertung von Diuretika, Beta-1-Rezeptor-selektiven Betablockern,
ACE-Hemmern, Calcium-Antagonisten und AT1-Antagonisten als Therapie der 1. Wahl bei
Patienten mit Bluthochdruck |
A05/10 |
Nutzenbewertung einer langfristigen Blutdrucksenkung in den unteren normotonen Bereich
bei Patienten mit Typ 1 Diabetes mellitus und Patienten mit Typ 2 Diabetes mellitus |
A05/11 |
Vergleichende Nutzenbewertung inhalativer Kortikosteroide zur Dauertherapie bei Patienten
mit Asthma bronchiale |
A05/12 |
Nutzenbewertung lang wirksamer Beta-2-Rezeptor-Agonisten bei Patienten mit Asthma
bronchiale, auch im Vergleich mit anderen medikamentösen Therapieoptionen |
A05/13 |
Nutzenbewertung fixer Kombinationen aus Kortikosteroid und Beta-2-Rezeptor-Agonist
zur inhalativen Anwendung bei Patienten mit Asthma bronchiale |
A05/14 |
Nutzenbewertung von Leukotrien-Antagonisten bei Patienten mit Asthma bronchiale, auch
im Vergleich mit anderen Therapieoptionen |
A05/15 |
Nutzenbewertung inhalativer Kortikosteroide zur Dauertherapie bei Patienten mit chronisch
obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) |
A05/16 |
Nutzenbewertung lang wirksamer Beta-2-Rezeptor-Agonisten bei Patienten mit chronisch
obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), auch im Vergleich mit anderen medikamentösen
Therapieoptionen |
A05/17 |
Nutzenbewertung fixer Kombinationen aus Kortikosteroid und Beta-2-Rezeptor-Agonist
zur inhalativen Anwendung bei Patienten mit COPD |
A05/18 |
Vergleichende Nutzenbewertung inhalativer Anticholinergika unterschiedlicher Wirkdauer
bei Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) |
A05/19 |
Nutzenbewertung von Cholinesterase-Hemmern, ginkgohaltigen Präparaten und Memantin
bei Patienten mit Demenz, auch im Vergleich untereinander |
A05/20 |
Nutzenbewertung von trizyklischen Antidepressiva, Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern
und Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmern bei Patienten mit Depressionen,
auch im Vergleich untereinander |
A05/21 |
Nutzenbewertung verschiedener nicht-medikamentöser Behandlungsstrategien bei Patienten
mit Bluthochdruck |
B05/01 |
Entwicklung eines Rechenmodells, wie unter Berücksichtigung deutscher Daten - zunächst
für die Bereiche Kniegelenksendoprothetik und Koronarchirurgie im folgenden dann auch
generell - Schwellenwerte für Mindestmengen festgelegt werden können |
G05/01 |
Entwicklung eines Prognosemodells, Ermittlung der Auswirkung auf die Versorgung nach
Schwellenwertermittlungen bei Mindestmengen |
N04/01 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zu den verschiedenen
nichtmedikamentösen, lokalen Behandlungsmethoden der benignen Prostata-Hyperplasie |
N04/02 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur interstitiellen
Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom |
N04/03 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur Vakuum-Versiegelungstherapie
von Wunden |
N04/04 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur Balneo-Photo-Therapie |
N05/01 |
Bei welchen Versorgungsformen führen Suprakonstruktionen im Vergleich zu nicht implantattragenden
Versorgungsformen zu einer Verbesserung der Kau-Funktion? |
N05/02 |
Wissenschaftliche Bewertung der Relevanz der Beschaffenheit der Gegenbezahnung bei
der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz |
N05/03 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur Stammzelltransplantation |
Q05/01 |
Erstellung von Evidenzberichten zum Verhältnis von Menge der erbrachten Leistungen
und der Qualität bei PTCA und Bauchaortenaneurysma |
S05/01 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur Früherkennungsuntersuchung
von Sehstörungen von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
S05/02 |
Wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zur Früherkennungsuntersuchung
von Hörstörungen bei Neugeborenen |