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Die Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM) stiftet für
ein hervorragendes Forschungsprojekt auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik den
Förderungspreis der ÖGUM.
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Der Förderungspreis der ÖGUM besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag (zur Zeit
von 3000 €). Der Geldbetrag wird aus den Mitteln der ÖGUM gespeist.
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Der Preis wird jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung der ÖGUM vergeben bzw.
im Rahmen des Dreiländertreffens, so dieses in diesem Jahr in Österreich stattfindet.
Der Preis wird vom Präsidenten der ÖGUM verliehen.
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Sind an dem prämierten Projekt mehrere Autoren beteiligt, so erhält jede Person eine
Urkunde, der Geldbetrag steht dem Erstautor zur Verfügung.
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Die Bewerber müssen Mitglieder der ÖGUM sein.
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Für die Bewerbung dieses Preises muss ein Projekt ausgearbeitet sein, das einen klinischen
oder experimentellen Aspekt der Ultraschalldiagnostik zum Inhalt hat. Dieses Projekt
sollte in Folge in einem Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen werden und in einer
peer-reviewed wissenschaftlichen Zeitschrift zur Publikation angenommen oder zur Publikation
eingereicht worden sein.
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Da der Preis der Förderung des Nachwuchses dienen soll, sind Projekte von Klinikvorständen,
Abteilungsleitern und Institutsvorständen (Primarärzte, Chefärzte) von der Einreichung
als Erstautor ausgenommen.
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Der Förderungspreis hat insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
zum Inhalt. Im Antrag zum Projekt ist eine Auflistung der Verwendung der Geldmittel
beizulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass physische Materialien (technische Geräte,
Schallköpfe, Computer etc.) nicht primär Inhalt der Förderung sein sollen. Der Finanzbedarf
kann insbesondere für Kosten aufgelistet werden, welche durch Dateneingabe und Datenverwaltung,
statistische Auswertung etc. an Personalkosten und Materialaufwand anfallen. Damit
soll insbesondere sichergestellt sein, dass die Förderung auch in solchen Institutionen
wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht, in denen eine wissenschaftliche Infrastruktur
nicht auf Universitätsniveau vorhanden ist.
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Ein für diesen Preis eingereichtes Projekt ist in 6facher Ausfertigung (Sprache: Deutsch
oder Englisch, Kurzversion von nicht mehr als 2 Din A4-Seiten) unter ergänzender Auflistung
der Verwendung der Geldmittel bis zum jeweiligen 30. Juni des Einreichungsjahres im
Sekretariat der ÖGUM einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ernennt der Vorstand der ÖGUM
ein Kuratorium, bestehend aus fünf Mitgliedern der ÖGUM unterschiedlicher medizinischer
Subspezialitäten, von welchen einer als Vorsitzender fungiert. Dieses Kuratorium bestimmt
aus der Reihe der eingegangenen Projekte das singuläre Förderungsprojekt. Die Entscheidung
des Kuratoriums wird mit Stimmenmehrheit gefällt, muss sich auf ein einziges Projekt
beziehen, ist endgültig und unanfechtbar. Die Projektunterlagen sind zu anonymisieren.
In einem Beibrief sind die entsprechenden Daten (Autoren, Institution, Adresse et
al.) beizulegen. Eine Einreichung auf elektronischem Wege über die E-mail des Sekretariates
(siehe Homepage der ÖGUM) wird gegenüber dem Postwege bevorzugt.
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Der Präsident der ÖGUM und das Kuratorium sind bezüglich der eingegangenen Projekte
und der Autoren sowie der Auswahl der Projekte zu strengstem Stillschweigen verpflichtet.
Der Vorstand der ÖGUM ist lediglich über die Zahl der jeweils eingegangenen Projekte,
nicht aber über deren Autoren und Titel zu informieren.
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Nach der Entscheidung macht der Präsident der ÖGUM der(m) ErstautorIn des zu prämierenden
Projektes schriftlich Mitteilung und lädt ihn (sie) zu dem im Rahmen der Jahreshauptversammlung
(oder des Dreiländertreffens, so dieses in Österreich stattfindet) stattfindenden
Festakt ein. Die Projektpreisträger sind verpflichtet, im Rahmen der Jahreshauptversammlung
bzw. des jeweiligen Ultraschall-Dreiländertreffens in Österreich 2 Jahre nach Prämierung
ihres Projektes der Jahreshauptversammlung über den Projektfortlauf zu berichten.
Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, so sind die überreichten Geldmittel umgehend
an die ÖGUM zu retournieren. Diese Berichterstattung hat im Rahmen eines fünfminütigen,
projektbezogenen Vortrages zu erfolgen.
Wird in einem Jahr kein einziges Projekt eingereicht, so wird der ÖGUM-Förderungspreis
nicht vergeben