Der Begriff "Hybrid" ist den Orthopäden und Unfallchirurgen geläufig als Hybrid-Endoprothese,
teils zementiert, teils zementfrei.
Hybrid (lat. hibrida) bedeutet von zweierlei Herkunft, Mischling, Bastard, z.B. als
Mischling von einer zahmen Sau und einem wilden Eber. (Georges, K.E.: 1869. Lat./Deutsch
Handwörterbuch. Hahn'sche Verlagsbuchhandlung Leipzig)
Die Bezeichnung "Hybrid-Facharzt" entstand in unserer Frühbesprechung als der erste
Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie nach der neuen Weiterbildungsordnung in
unserer Abteilung gefeiert wurde. Bisher kam man zu diesem kombinierten Facharzt erst
nach aneinander gereihter vollständiger chirurgischer, unfallchirurgischer und orthopädischer
Fachausbildung. Nach der neuen Weiterbildungsordnung gelingt dies jetzt eher, vor
allem, wenn - wie an unserer Klinik - in einer kombinierten orthopädisch-unfallchirurgischen
Abteilung alles gleichzeitig weitergebildet wird: von der Sonographie der Säuglingshüfte
bis zum Gammanagel.
Voraussetzung ist die volle Weiterbildungsermächtigung des leitenden Orthopäden für
das Fach Orthopädie und eine integrierte vollständige Unfallchirurgie mit D-Ambulanz
und einer mindestens zweijährigen Weiterbildungsermächtigung des Abteilungsleiters
für Unfallchirurgie. Assistenten und Oberärzte arbeiten gleichzeitig in beiden Bereichen.
Der klinische Alltag sieht dann so aus, dass gestandene Unfallchirurgen und Orthopäden
im jeweils eigenen und anderen Bereich als Ausbilder und Auszubildende gleichzeitig
tätig sind.
Das klappt bei uns eigentlich ganz gut, denn alle haben nur ein Ziel: der neue Facharzt
mit den erweiterten beruflichen Möglichkeiten - und das nicht erst im Methusalemalter.
Bei diesem komprimierten Weiterbildungsprogramm mit versenkter Orthopädie bzw. Unfallchirurgie
im jeweils anderen Fachgebiet ist es völlig illusorisch, nach dem geplanten Arbeitszeitgesetz
die Anwesenheit der Ärzte im Tagesgeschäft der Klinik zu reduzieren. Die geforderten
Weiterbildungsinhalte in beiden Fachbereichen könnten dann in der gegebenen Zeit nicht
vermittelt werden. Das neue Arbeitszeitgesetz liegt auch sicher nicht im Sinne der
weiterzubildenden Assistenten, die ihren Facharzt zeitgerecht erreichen wollen, um
dann die erweiterten beruflichen Möglichkeiten zu nutzen.
Bleibt noch zu diskutieren, welcher Fachbereich bei der Genese des unfallchirurgisch
orthopädischen Hybrids die zahme Sau oder den wilden Eber darstellt. Auf jeden Fall
ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ein Bastard.
Prof. Dr. Jürgen Krämer
Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Bochum