Auf dem letzten Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie
und Nervenheilkunde (DGPPN) wurde die neue Leitlinie zur Behandlung der Schizophrnie
im Auftrag der DGPPN nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer
Fachgesellschaften (AWMF) vorgestellt (www.dgppn.de). Grundlage für die neuen Leitlinien waren die evidenz-basierte Aufarbeitung der
Literatur, wobei auch Betroffene und Angehörige in den Konsensusprozess eingebunden
waren.
Die neue Leitlinie weist beispielsweise explizit darauf hin, dass das Behandlungsziel
der von Krankheitssymptomen weitgehend freie, zu selbstbestimmter Lebensführung fähige,
therapeutische Maßnahmen in Kenntnis von Nutzen und Risiken abwägende Patient sei
und fordert die Erstellung eines Gesamtbehandlungsplanes unter Partizipation der Betroffenen
und aller am Behandlungsprozess Beteiligten.
Die Leitlinie empfiehl u.a. bei schizophrenen Ersterkrankungen aufgrund der gegenüber
den typischen Antipsychotika zumindest vergleichbaren Wirkung auf die Positivsymptomatik
und Hinweisen auf eine überlegene Wirksamkeit bezüglich der Negativsymptomatik und
geringerer dosisabhängiger extrapyramidal-motorischer Nebenwirkungen atypische Neuroleptika.
Dies gilt auch für die Behandlung der akuten schizophrenen Episode, falls nicht der
Patient selbst konventionelle Antipsychotika präferiert oder er darauf bereits ohne
relevante Nebenwirkungen remittierte.