Magnetresonanzeinrichtungen für die Anwendung am Menschen - Teil 1: Kennzeichnungsvorschriften
für Gegenstände im Kontrollbereich
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-08 AA "Magnetresonanzverfahren" erstellt.
In der Umgebung von MR-Geräten kann es zu Wechselwirkungen zwischen Gegenständen und
Feldern kommen, die Verletzungen für Patienten, das medizi-nische Personal und weitere
Personen im Kontrollbereich eines MR-Gerätes verursachen.
In dieser Norm wird eine einheitliche Kennzeichnung festgelegt, welche auf mögliche
Gefahren in der Umgebung von MR-Geräten hinweist (Kennzeichnungsnorm).
Die Norm stellt einfache eindeutige graphische Symbole mit minimalen Begriffen zur
Verfügung, die dazu dienen sollen, Verletzungen und andere Unfälle zu vermeiden.
Fehlfunktionen des Magnetresonanzgerätes, die von Gegenständen im Kontrollbereich
verursacht werden und die sich ausschließlich auf die Bildgebung auswirken, z. B.
durch verminderte Bildqualität oder Artefakte, werden in dieser Norm nicht berücksichtigt.
Die Gültigkeit dieser Norm beschränkt sich auf die Umgebung von MR-Geräten, deren
Betriebsparameter (statisches Magnetfeld, Gradientenfelder und HF-Felder) die Grenzen
der kontrollierten Betriebsart erster Stufe nicht überschreiten. Für die Umgebung
von MR-Geräten mit einem oder mehreren Betriebsparametern, die in die kontrollierte
Betriebsart zweiter Stufe fallen, verliert die Kennzeichnung ihre Gültigkeit.
Normenausschuss Radiologie im DIN
Geschäftsführung
Dr.-Ing. Bernd Seidel