Einleitung
Einleitung
Die Behandlung des dyshidrosiformen Handekzems stellt den Dermatologen im klinischen
Alltag häufig vor Probleme. Nicht nur aufgrund der ausgesprochenen Rezidivfreudigkeit
und der Neigung zur Chronizität, sondern auch aufgrund der Polyätiologie des Krankheitsbildes
gestaltet sich eine kausale Therapie oft sehr schwierig, die Ursachensuche ist vielfach
kostspielig. Therapeutisch stehen neben allgemeinen Hautschutzmaßnahmen v. a. symptomatisch
wirksame Lokalbehandlungen mit Glukokortikosteroiden im Vordergrund. Das Behandlungsspektrum
umfasst weiterhin eine Vielzahl lichttherapeutischer Verfahren, die Pinsel-PUVA- [5 ], Bade-PUVA- [2 ]
[18 ], Creme-PUVA- [2 ]
[14 ], UVB- [1 ] und die UVA-1Therapie [14 ]
[15 ]
[19 ]. Die Pinsel-PUVA-Therapie hat das Risiko unerwünschter phototoxischer Reaktionen
beim Abtropfen der Lösung. Die Vorbereitung der Bade-PUVA-Behandlung ist bedingt durch
die benötigten Ressourcen aufwendig. Die Bestrahlung mit UVB wird aufgrund einer fraglichen
Karzinogenese zurückhaltend gesehen. Daher wurden zwei praktikable, einfach zu handhabende
Bestrahlungmöglichkeiten, die Creme-PUVA- und die UVA-1-Therapie in dieser prospektiven,
randomisierten Halbseitenstudie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Nebenwirkungsspektrums
untersucht.
Patienten und Methodik
Patienten und Methodik
Patientenauswahl
Das Mindestalter der Patienten wurde auf 18 Jahre festgelegt. In die Studie einbezogen
wurden Patienten, deren dyshidrosiformes Handekzem entweder chronisch rezidivierend
auftrat, therapieresistent war oder aber länger als einen Monat bestand.
Aufgrund der klinischen Beurteilung bzw. einer mykologischen Kultur wurden Patienten
mit Psoriasis pustulosa, hyperkeratotisch rhagadiformen oder lichenifizierten Handekzemen
sowie Patienten mit Tinea manuum ausgeschlossen. Als weitere Ausschlusskriterien galten:
Schwangere oder stillende Patientinnen; einwilligungsunfähige oder unkooperative Patienten;
Patienten, die eine PUVA- oder eine andere Lichttherapie während der letzten vier
Wochen bzw. eine topische Glukokortikosteroidtherapie während der letzten Woche vor
Studienbeginn erhalten hatten; Patienten, die bereits mehr als 200 PUVA-Behandlungen
erhalten hatten; Patienten mit Medikamenten- oder Alkoholabusus; Patienten unter immunsuppressiver
Therapie; Patienten mit anamnestisch bekannten Hauttumoren, UV-sensitiven Photodermatosen,
Arsentherapie oder ionisierender Strahlentherapie in der Vorgeschichte; Patienten
mit Begleittherapien außer lokal rückfettenden Maßnahmen. Als relatives Ausschlusskriterium
galt die Einnahme lichtsensibilisierender Medikamente. Ein positives Votum der Ethikkommission
II der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim lag vor.
In die Studie eingeschlossen wurden insgesamt fünfzehn Patienten mit der Diagnose
„dyshidrosiformes Handekzem”. Die Patienten wurden in der Lichtabteilung der Klinik
für Dermatologie, Venerologie und Allergologie des Universitätsklinikums Mannheim
behandelt.
Auswahl des Bestrahlungsschemas
Vor Behandlungsbeginn wurden die Patientenhandflächen (rechts versus links) randomisiert
(Randombriefe wurden nach Würfeln von einer von der Studie unabhängigen Person erstellt).
Über einen fünfwöchigen Therapiezeitraum unterzogen sich die Patienten insgesamt fünfzehn
Behandlungen mit wöchentlichen Kontrollen. Bei der Wahl der 8-MOP-Konzentration und
der Einwirkungszeit der Creme vor Bestrahlung folgten wir den Empfehlungen von Grundmann-Kollmann
et al. [3 ]. Die mit 0,001 %iger 8-MOP-Creme (Rezeptur: 8-MOP 0,001; 1,2-Propylenglykol 9,4;
Ethanol 96 % 6,0; Dest. Wasser 37,6; Basiscreme DAC 47,0) behandelte Hand wurde nach
halbstündiger Einwirkungszeit mit wöchentlich ansteigenden UVA-Dosen bestrahlt ([Tab. 1 ]). Die kumulative UVA-Dosis betrug 17,4 J/cm². Für die Behandlung wurde das Teilbestrahlungsgerät
UV 200 AL der Firma Waldmann Lichttechnik eingesetzt (UVA-Strahler vom Typ Waldmann
F8 T5/PUVA). Bei der mit Mittel-Dosis-UVA-1 behandelten Hand wurde die Dosis von 40
J/cm² über den gesamten Therapiezeitraum beibehalten, wobei sich die Wahl der Dosishöhe
an den Veröffentlichungen von Polderman et al. und Schmidt et al. orientierte [15 ]
[19 ]. Die kumulative UVA-1-Dosis betrug 600 J/cm². Verwendet wurde die UVA-1-Lichttherapieliege
medisun 24 000 der Firma Schulze & Böhm GmbH. Eine Verblindung der Studie erfolgte
nicht. Vor Behandlungsbeginn und nach Behandlungsende wurde eine Fotodokumentation
durchgeführt. Um die therapeutischen Effekte zu vergleichen, wurde ein Schweregradscore,
der sog. DASI (D yshidrotic Eczema A rea and S everity I ndex) [24 ] verwandt, der für jede Hand getrennt ermittelt wurde. Dieser berücksichtigt die
Kriterien Bläschen/cm² (V ), Erythem (E ), Schuppung (S ) sowie das subjektive Kriterium Juckreiz (I ). Jeder dieser Unterpunkte wurde anhand einer Skala mit 0 - 3 Punkten (P ) bewertet (0 = fehlend, 1 = mild/leicht, 2 = mäßig, 3 = schwer). Unter Berücksichtigung
der Ausdehnung des Ekzems (A , max. 5 P) wurde der Schweregrad (max. 60 P) nach folgender Formel berechnet:
DASI = (P
V + P
E + P
S + P
I ) × P
A
Tab. 1 Bestrahlungsdosis in den beiden Therapiegruppen, je 3 Bestrahlungen pro Woche
Behandlung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Dosis J/cm² Creme-PUVA
0,3
0,3
0,3
0,5
0,5
0,5
1,0
1,0
1,0
1,5
1,5
1,5
2,5
2,5
2,5
Dosis J/cm² UVA-1
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
Die Schweregradbeurteilung erfolgte vor Behandlungsbeginn (DASI 0), vor jeder UVA-Dosissteigerung
(DASI 1, 2, 3 und 4) sowie nach Behandlungsende (DASI 5). Um das Kriterium der Beobachtungsgleichheit
sicherzustellen, wurde die Bewertung stets von derselben Person durchgeführt. Die
Patienten wurden bei jeder Therapiesitzung über evtl. aufgetretene unerwünschte Wirkungen
befragt.
Ergebnisse
Ergebnisse
Von fünfzehn eingeschlossenen Patienten gingen elf in die Endauswertung ein (8 Frauen,
3 Männer; mittleres Alter: 45,1 Jahre ±12,9; 28 - 66 Jahre). Ein Patient verließ auf
eigenen Wunsch die Studie. Für drei Patienten wurde die Teilnahme an der Studie vorzeitig
aus medizinischen Gründen beendet (bakterielle Sekundärinfektion nach erster Behandlung,
akute Befundverschlechterung nach achter Behandlung, nicht studienbedingte Erkrankung).
Der Erkrankungsbeginn lag im Mittel bei 39,7 Jahren (± 14,5). Die aktuelle Dauer des
Handekzems bei Behandlungsbeginn betrug 20 Monate (± 29). Sieben Patienten beklagten
ein chronisch rezidivierendes Auftreten, neun Patienten eine Therapieresistenz des
Handekzems.
Creme-PUVA-Behandlung
Die Mediane der erhobenen DASI-Scores werden in [Abb. 1 ] grafisch dargestellt. Nach fünfzehn Behandlungen führte die Creme-PUVA-Behandlung
zu einer signifikanten Reduktion des DASI-Schweregradscores (Wilcoxon-Test für verbundene
Stichproben: p = 0,0498; n = 11) um mehr als die Hälfte des Ausgangswertes.
Abb. 1 Vergleich der Mittelwerte der Creme - PUVA - gegen die UVA- 1 - Therapie. DASI 0 =
Studienstart, DASI 1 = nach der ersten Bestrahlungswoche, usw. DASI 5 = bei Studienende
in der fünften Bestrahlungswoche.
UVA-1-Therapie
Die Mediane der erhobenen DASI-Scores werden in [Abb. 1 ] grafisch dargestellt. Nach fünfzehn Behandlungen führte die UVA-1-Behandlung zu
einer signifikanten Reduktion des DASI-Schweregradscores (Wilcoxon-Test für verbundene
Stichproben: p = 0,0039; n = 11) um mehr als die Hälfte des Ausgangswertes.
Vergleich beider Therapieformen
In einem zweiten Schritt wurde die Wirksamkeit beider Therapieformen mit Hilfe des
U-Tests von Mann und Whitney anhand der medianen DASI-Werte vor Behandlungsbeginn
und nach Behandlungsende verglichen. Hier ergab sich ein p-Wert von p = 0,3070. Damit
konnte kein Unterschied zwischen den beiden Therapieformen bzgl. ihrer Wirksamkeit
nachgewiesen werden. Der Vergleich beider Therapieformen wird in [Abb. 1 ] grafisch dargestellt. Ein typischer Behandlungsverlauf ist in [Abb. 2 ] (Patientenhände vor Behandlungsbeginn; DASI re. Hand: 36 P; DASI li. Hand: 36 P)
und [Abb. 3 ] (Patientenhände nach Behandlungsende; PUVA li. Hand: DASI 24 P; UVA-1 re. Hand:
DASI 15 P) zu sehen.
Abb. 2 Beispiel für einen Behandlungsverlauf. Patientenhände vor Behandlungsbeginn, rechte
Hand DASI 36, linke Hand DASI 36, nach Randomisierung rechts UVA-1, links Creme-PUVA
Abb. 3 Diese Patientenhände am Studienende, rechte Hand DASI 15 nach UVA-1, linke Hand DASI
24 nach Creme-PUVA.
Nebenwirkungen
Bei der Creme-PUVA-Therapie klagten fünf Patienten über eine gelegentliche Juckreizverstärkung
im Anschluss an die Behandlung, drei berichteten über gelegentliches Brennen. Bei
der UVA-1-Therapie berichteten drei Patienten über eine gelegentliche Juckreizverstärkung,
ein Patient über gelegentliches Brennen. Der Unterschied zwischen den beiden Behandlungsgruppen
ist diesbezüglich nicht signifikant (Fisher’s exakter Test, p = 0,3426). Gravierende
Nebenwirkungen wie z. B. Blasenbildung traten bei keiner der beiden Therapien auf.
Besprechung
Besprechung
Die Entwicklung der lokalen PUVA-Therapie ermöglichte es, einzelne umschriebene Hautbezirke
wie Handflächen oder Fußsohlen zu therapieren, ohne die nicht betroffenen Hautareale
wie bei der systemischen PUVA [10 ]
[17 ] unnötiger UV-Strahlung auszusetzen. Die sog. Creme-PUVA-Therapie ermöglicht eine
gleichmäßige Verteilung des Photosensibilisators [20 ]. Ihre Wirksamkeit bei chronischen Hand- und Fußekzemen wurde bereits in mehreren
Studien unter Beweis gestellt [2 ]
[14 ]
[20 ].
Erste Erfolge mit dem sog. UVA-1-Licht, einem langwelligen Anteil des ultravioletten
Lichts, konnten Krutmann et al. bei der Behandlung der akut exazerbierten atopischen
Dermatitis erzielen [9 ]. In den darauffolgenden Jahren wurde diese Therapie u. a. bei der Morphea [4 ]
[6 ]
[7 ], dem systemischen Lupus erythematodes [16 ], der Urtikaria pigmentosa [12 ] und nicht zuletzt beim dyshidrosiformen Handekzem [14 ]
[15 ]
[19 ] erfolgreich eingesetzt.
In der von uns durchgeführten Halbseitenstudie führte nach insgesamt fünfzehn Behandlungen
sowohl die Creme-PUVA-Behandlung (p = 0,0498) als auch die UVA-1-Behandlung (p = 0,0039)
zu einer signifikanten Reduktion des Handekzem-Schweregrades, ein Unterschied zwischen
beiden Therapieformen bzgl. ihrer Wirksamkeit konnte jedoch nicht nachgewiesen werden
(p = 0,3070). Dies deckt sich mit den Ergebnissen in der von Petering et al. [14 ] 2004 veröffentlichten Studie. Bei gleicher Anzahl von Therapiesitzungen konnten
wir annährend dieselben Ergebnisse, d. h. Reduktion des DASI um mehr als die Hälfte,
mit einer höher dosierten 8-MOP-Creme (0,001 % in unserer Studie vs. 0,0006 %), aber
mit wesentlich niedrigeren kumulativen Bestrahlungsdosen erzielen (UVA: 17,4 J/cm²
vs. 130 J/cm²; UVA-1: 600 J/cm² vs. 1720 J/cm²).
Gravierende Nebenwirkungen traten bei keiner der beiden Therapieformen auf. Beklagt
wurden lediglich eine vorübergehende Verstärkung des Juckreizes sowie gelegentliches
Brennen. Der Unterschied zwischen beiden Behandlungsformen war diesbezüglich nicht
signifikant (p = 0,3426). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei der Creme-PUVA-Therapie
ein potenzielles Langzeitrisiko für das Auftreten bestimmter Hautkrebsarten, einschließlich
des Malignen Melanoms nicht ausgeschlossen werden kann. Dieses Risiko scheint mit
der kumulativen UVA-Dosis bzw. der Anzahl der PUVA-Behandlungen zu steigen. Obwohl
verläßliche Daten hierzu bislang nur für die orale PUVA-Therapie [11 ]
[21 ]
[22 ]
[23 ] existieren, sollte die Indikation auch für die topische PUVA-Therapie bei Risikopatienten
zurückhaltend gestellt werden [25 ]. Mögliche Langzeitnebenwirkungen der UVA-1-Therapie sind derzeit noch nicht abzuschätzen.
Mutzhas und Thomalla ermittelten in einem rechnerischen Verfahren für die UVA-1-Therapie
das geringste Langzeit-Nebenwirkungspozential bzgl. Hautalterung und Hautkrebsentwicklung
verglichen mit anderen Phototherapieverfahren [13 ]. Da die Aktionsspektren vieler unerwünschter UV-bedingter Nebenwirkungen im kurzwelligen
UV-Bereich liegen, kann spekuliert werden, dass die Nebenwirkungsrisiken einer UVA-1-Bestrahlung
(340 - 400 nm) gering sind [8 ]. Mögliche Langzeitnebenwirkungen können derzeit dennoch nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Therapie des dyshidrosiformen Handekzems sind sowohl die Creme-PUVA-Therapie
als auch die UVA-1-Therapie wirksame Behandlungsmaßnahmen. Bei Betrachtung der einzelnen
Patienten fallen jedoch individuelle Unterschiede im Ansprechen auf die eine oder
andere Therapieform auf. Daher sollte für jeden Patienten die für ihn günstigste Behandlungsform
durch Austesten der zur Verfügung stehenden Therapiealternativen und Berücksichtigung
des Risiko- und Nebenwirkungsprofiles gefunden werden. Limitierend hierfür mag sein,
dass UVA-1-Bestrahlungsgeräte, im Gegensatz zu PUVA-Teilbestrahlungsgeräten nur in
wenigen Zentren verfügbar sind. Auch erschweren fehlende Daten bezüglich der Langzeitnebenwirkungen
beider Therapieverfahren die Entscheidung. Umso wichtiger ist es, die niedrigste,
aber dennoch effektive Bestrahlungsdosis zu evaluieren. Beide Therapien haben in den
verwendeten niedrigen Dosierungen in dieser Studie ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt.