Botulinumtoxin A kann heute sicher und effizient bei den unterschiedlichsten Indikationen,
die mit muskulärer Übererregbarkeit einhergehen, eingesetzt werden. Was aber, wenn
die lokale intramuskuläre Injektion mit Botulinumtoxin A auf einmal nicht mehr wirkt?
Nach Prof. Dr. Gerhard Reichel, Chefarzt des Kompetenzzentrums für Bewegungsstörungen
an der Paracelsus Klinik Zwickau, kommen dafür drei Hauptursachen in Frage: 1. Probleme
beim Patienten, 2. Progression der Erkrankung und 3. Fehler beim Arzt. So können soziale
Probleme und Ängste das Therapieergebnis bei Krankheiten wie Dystonien beeinflussen,
auch wenn diese nur in geringem Maß psychischen Einflüssen unterliegen. Dystonien
können sich zudem im Lauf der Zeit verändern, z.B. bei einer zervikalen Dystonie,
weitere Hals- oder Rückenmuskeln betreffen oder sich von einer auf die andere Seite
verlagern. Dem behandelnden Arzt können Fehler unterlaufen wie unzureichende Aufklärung
über mögliche Therapieeffekte, oder Nebenwirkungen, falsche Krankheits-, Syndromdiagnose
oder Muskelanalyse (falscher Muskel, zu hoch, zu tief, falsche Dosis, falscher Zeitpunkt).
Richtig eingesetzt, können mit Botulinumtoxin für alle Beteiligte sehr befriedigende
Ergebnisse erreicht werden. "Bei Therapieversagern sollten spezielle Techniken wie
Bildgebung oder Elektromyografie eingesetzt werden, um zu verhindern, dass dystone
Anteile/Muskeln nicht behandelt werden bzw. dass Botulinumtoxin in nichtdystone Anteile
injiziert wird", empfahl Reichel. Eine Bildung neutralisierender Antikörper ist nach
den bisherigen Erfahrungen unter komplexproteinfreiem Botulinum Neurotoxin Typ A (Xeomin®)
unwahrscheinlich.
Wann sollte wie lange therapiert werden?
Eine Indikation zur Therapie mit Botulinum Neurotoxin A besteht bei Spastizität mit
lokalem Behinderungsschwerpunkt bei der im für die Therapie vorgesehenen Bewegungssegment
(eine oder mehrere Körperregionen) trotz ausreichendem Einsatz von physikalischen
Maßnahmen weiterhin eine relevante Spastik besteht, die zu Funktionsbeeinträchtigung
oder Spasmen führt. Dabei sollte ein Einverständnis zur Behandlung durch den Betroffenen
oder gesetzlichen Betreuer, sowie ein mit Patient/Betreuer oder Pflegenden vereinbartes
realistisches Behandlungsziel definiert sein und ein Zeitraum bis zur Re-Evaluation
zwecks Abklärung der Zielerreichung vereinbart werden, erklärte Prof. Jörg Wissel
von der Neurologische Rehabilitationsklinik Beelitz.
Bei richtiger Anwendung sind bei Dystonien z.B. Botulinum Neurotoxin A (Xeomin®) Injektionen
als alleinige Therapie bei vielen Patienten zur adäquaten Symptomkontrolle ausreichend.
Auch bei Spastizität können mit Botulinum-Neurotoxin-A-Injektionen als alleinige Therapie
der Muskeltonus gesenkt und die passive Motilität von Gelenken verbessert werden,
was allerdings bei Patienten im Stadium einer chronischen Spastik häufig nicht ausreicht,
sodass hier dann eine Kombination mit redressierenden Maßnahmen und aktivem Training
besonders der Antagonisten empfohlen wird. Dabei ist bei Spastizität eine Therapie
mit Botulinum Neurotoxin A so lange gerechtfertigt, wie ein realistisches Behandlungsziel
zwar noch nicht erreicht ist, aber dieses nach Einschätzung des Behandlers durch weitere
Behandlungen (ohne oder in Kombination mit adjuvanten physikalischen oder anderen
Verfahren) realistisch erreichbar erscheint.
Quelle: Satellitensymposium "Botulinum Neurotoxin Typ A" im Rahmen des 80. Kongresses
der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) am 13. September in Berlin, unterstützt
von Merz Pharmaceuticals GmbH