Herausgeber der Leitlinie ist die Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft
für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen e. V. (DGVS), die auch die federführende
Fachgesellschaft ist. Mitherausgeber sind die an der Leitlinienentwicklung beteiligten
Fachgesellschaften und Organisationen:
Bundesverband Niedergelassener Gastroenterologen Deuschlands e. V. (Bng)
Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und Sonographie der Deutschen Gesellschaft
für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung e. V. (DCCV)
Deutsche Gesellschaft für Endoskopie-Assistenzpersonal (DEGEA)
Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI)
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GPRG)
Unter der Leitung von: T. Wehrmann, A. Riphaus, I. Kopp
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1300
1.
Themenkomplex I: Indikationen/Ziele/bekannte Risiken/Patienten/Qualitätsziele
1305
1.1.
Empfehlung Sedierungsangebot
1305
1.2.
Empfehlung zur Indikationsstellung für eine Sedierung
1305
1.3.
Empfehlung Untersuchungsqualität
1305
1.4.
Empfehlung Risikoabschätzung und Strukturqualität
1306
1.5.
Empfehlung Anästhesie/Intubation
1307
1.6.
Empfehlung Schutzintubation
1307
1.7.
Empfehlung Lagerung
1308
2.
Themenkomplex II: Sedativa/Analgetika/vegetativ wirksame Pharmaka/Kombinationstherapie/Applikationstechniken
1308
2.1.
Akzeptanz Patient und Untersucher
1308
2.1.1.
Patientenakzeptanz/Zufriedenheit
1308
2.1.2.
Untersucherzufriedenheit
1308
2.2.
Monotherapien
1309
2.2.1.
Propofol
1309
2.2.1.1.
Allgemeines
1309
2.2.1.2.
Techniken der Propofol-Applikation
1310
2.2.1.2.1.
Intermittierende Propofol-Bolusapplikation
1310
2.2.1.2.2.
Kontinuierliche Propofol-Applikation mittels Perfusorsystemen
1310
2.2.1.2.3.
Patientenkontrollierte (Analgo)-Sedierung (PCS)
1310
2.2.1.2.4.
Target-Controlled Infusion (TCI)
1310
2.2.1.2.5.
Computer-Assisted Personalized Sedation (CAPS)
1311
2.2.2.
Benzodiazepine
1311
2.2.2.1.
Diazepam
1311
2.2.2.2.
Midazolam
1311
2.2.2.2.1.
Antagonisierung der Wirkung von Midazolam durch Flumazenil
1312
2.2.2.3.
Amnesie – Diazepam vs. Midazolam
1312
2.2.3.
Propofol versus Midazolam
1312
2.2.3.1.
Kardiorespiratorische Komplikationen
1312
2.2.4.
Sonstige Pharmaka als Monotherapeutika
1313
2.2.4.1.
Einleitung
1313
2.2.4.2.
Opiate als Monotherapeutikum
1313
2.2.4.2.1.
Fentanyl
1313
2.2.4.2.1.2.
Allgemeines
1313
2.2.4.2.2.
Remifentanil
1314
2.2.4.2.2.1.
Allgemeines
1314
2.2.4.3.
Ketamin als Monotherapeutikum
1314
2.2.4.3.1.
Allgemeines
1314
2.2.4.4.
Inhalationsanästhetika als Monotherapeutikum
1314
2.2.4.4.1.
Distickstoffmonoxid (Lachgas)
1314
2.2.4.4.1.2.
Allgemeines
1314
2.2.4.5.
Nicht steroidale Antiphlogistika
1315
2.2.4.5.1.
Keterolac trometamol
1315
2.2.4.5.1.2.
Allgemeines
1315
2.3.
Kombinationstherapien
1315
2.3.1.
Allgemeines
1315
2.3.2.
Spezifische Kombinationen
1315
2.3.2.1.
Kombination Sedativum plus Opiat
1315
2.3.2.2.
Kombination Sedativum mit Propofol
1316
2.3.2.3.
Kombination Sedativum plus Spasmolytikum
1316
2.3.3.
Nebenwirkungen bei Kombinationstherapie
1316
2.3.3.1.
Allgemeines
1316
2.3.4.
Monitoring/Strukturqualität
1316
2.4.
Einfluss der Ko-Morbidität
1317
2.4.1.
Allgemeines
1317
2.4.2.
Risikopatienten
1317
2.4.3.
Substanzart
1317
2.5.
Musik in der Endoskopie
1318
3.
Themenkomplex III: Strukturqualität persönliche/personelle/apparative Voraussetzungen
1318
3.1.
Persönliche Voraussetzungen
1318
3.2.
Ausbildungs- und Trainingskurse
1318
3.3.
Personelle Voraussetzungen
1319
3.3.1.
Ausbildungsvoraussetzungen
1319
3.3.2.
Überwachung der Sedierung
1319
3.3.3.
Durchführung der Sedierung
1319
3.3.3.1.
Voraussetzungen bei durch Pflegepersonal verabreichter Propofol-Sedierung (sog. „Nurse-administered
propofol sedation [NAPS]”)
1319
3.3.3.2.
Einschränkungen für die durch Pflegepersonal verabreichte Propofol-Sedierung („NAPS”)
1319
3.3.4.
Überwachung nach der Endoskopie
1319
3.4.
Räumliche Ausstattung
1320
3.4.1
Allgemeines
1320
3.5.
Apparative Ausstattung
1320
3.5.1.
Klinische Überwachung/Standard-Monitoring
1320
3.5.2.
Erweitertes Monitoring
1320
3.5.2.1.
Kapnografie
1320
3.5.2.2.
Monitoring mittels EEG
1320
4.
Themenkomplex IV: Prozessqualität Aufklärung, Einwilligung/Voraussetzung für Durchführung
der Sedierung/Sicherung vitaler Funktionen/klinische Überwachung/Zwischenfallmanagement
1321
4.1.
Patientenaufklärung und -einwilligung
1321
4.1.1.
Allgemeine und rechtliche Aspekte
1321
4.1.2.
Aufklärende Person
1321
4.1.3.
Durchführung der Aufklärung
1321
4.1.4.
Inhalte des Aufklärungsgesprächs
1321
4.1.5.
Sicherungsaufklärung (Verhalten nach der Sedierung)
1322
4.2.
Voraussetzung für die Durchführung der Sedierung
1322
4.3.
Sicherung vitaler Funktionen
1322
4.4.
Zwischenfallmanagement
1322
4.4.1.
Hypoxie
1322
4.4.2.
Herzrhythmusstörungen
1323
4.4.2.1.
Allgemeines
1323
4.4.2.2.
Tachykarde Herzrhythmusstörungen
1323
4.4.2.3.
Bradykarde Herzrhythmusstörungen
1323
4.4.3.
Arterielle Hypotonien
1323
4.4.4.
Myokardiale Ischämien
1323
4.4.5.
Seltene Ereignisse bei Sedierung
1323
5.
Themenkomplex V: Ergebnisqualität durch Qualitätsziele/interne Qualitätssicherung/Entlassungskriterien/„Street-Fitness”/Arbeitsfähigkeit/Dokumentation/„Benchmarking”
1323
5.1.
Interne Qualitätssicherung
1323
5.2.
Entlassungskriterien
1324
5.2.1.
Patienteninstruktionen
1324
5.2.2.
Minimalkriterien für die Entlassung
1324
5.2.3.
Verwendung von Score-Systemen für die Entlassung
1324
5.3.
„Street-Fitness”
1324
5.3.1.
Verkehrstauglichkeit
1324
5.4.
Dokumentation
1325
5.4.1.
Allgemeines
1325
5.4.2.
Arbeitsunfähigkeit
1325
5.5.
Benchmarking
1325
Einleitung
Einleitung
Hintergrund, Rationale und Ziele der Leitlinie
Der Stellenwert der Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie hat in den letzten
Jahren zunehmend an Interesse gewonnen und ist derzeit Gegenstand vieler, teils auch
kontroverser Diskussionen.
Ein Kernpunkt ist die differenzierte Indikationsstellung: Die Notwendigkeit einer
Prämedikation bei gastroenterologischer Endoskopie ist nicht bei allen Eingriffen
gegeben, sondern hängt vielmehr von der Art der Untersuchung, der Untersuchungsdauer,
der Komplexität und der Invasivität der Untersuchung sowie von Patientenmerkmalen
ab. Allerdings trägt die Prämedikation sowohl für den Patienten, als auch den Untersucher
erheblich zum Untersuchungskomfort bei und schafft insbesondere bei komplexen therapeutischen
Eingriffen oftmals erst die Voraussetzung für die erfolgreiche und risikoarme Untersuchung.
Während in den USA und Großbritannien in bis zu 88 % [1 ]
[2 ] der endoskopischen Untersuchungen eine Sedierung der Patienten erfolgt, lag die
Sedierungsfrequenz in Deutschland und der Schweiz Mitte der 90er-Jahre mit ca. 9 %
[3 ]
[4 ] deutlich niedriger. Aktuellste Umfrageergebnisse einer „bundesweiten Evaluation
zur Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie in Deutschland” zeigen jedoch auch
bei uns eine deutliche Zunahme der Sedierungsfrequenz bei endoskopischen Eingriffen
von bis zu 88 % [5 ]. Dies ist am ehesten bedingt durch eine Zunahme an interventionellen Maßnahmen und
zum anderen Folge des Patientenwunsches, z. B. im Rahmen der Kolonkarzinomvorsorge.
Neben der zunächst lange Zeit gebräuchlichsten Form der Sedierung mittels Sedativa
wie Benzodiazepinen, teils in Kombination mit Opoiden, findet zunehmend das kurzwirksame
Hypnotikum Propofol Anwendung, mit einer Plasma-Halbwertszeit von 7 – 8 min. Der Vorteil
bei der Anwendung von Propofol, im Vergleich zu Benzodiazepinen, liegt in einer signifikant
kürzeren Aufwachzeit, bei gleich guter Patiententoleranz [6 ]
[7 ] sowie einer deutlich rascheren Erholung der psychomotorischen Fähigkeiten unter
Verwendung eines Fahrsimulators [8 ]. Allerdings können mit einer einzelnen Dosis Propofol mitunter verschiedene Sedierungstiefen
durchschritten werden, sodass die Sedierung unter Umständen tiefer wird als beabsichtigt.
Auch steht für Propofol anders als bei Midazolam kein Antagonist zur Verfügung. Trotz
nicht eindeutiger Datenlage gilt derzeit in den Empfehlungen der verschiedenen Fachgesellschaften
noch die 24-h-Regel, weder aktiv noch passiv am Straßenverkehr teilzunehmen [9 ]
[10 ]
[11 ].
Sehr aktuell wird derzeit die Propofol-Sedierung durch medizinisches Assistenzpersonal
(„NAPS”, nurse administered propofol Sedation) diskutiert. Zunehmender Kostendruck
unter DRG-Bedingungen und die damit notwendige Kostenreduktion für die einzelne Untersuchung
ist Ausgangspunkt einer Diskussion, ob geschultes nicht ärztliches Assistenzpersonal
die Sedierung vornehmen kann. Derzeit wurden mehr als 200 000 Patienten von sog. NAPS
sediert, ohne dass die Notwendigkeit einer endotrachealen Intubation bestand [12 ]
[13 ]
[14 ]
[15 ]
[16 ]
[17 ]
[18 ]. Allerdings wurden hier meist gesunde Patienten im Rahmen diagnostischer Untersuchungen
und der Verwendung von eher niedrigen Propofol-Dosierungen sediert. Eine unkritische
Übernahme dieses Konzepts ist daher in keinem Fall zu empfehlen. Vielmehr bedarf es
in Deutschland noch festzulegender Voraussetzungen, die dieses Vorgehen für den Patienten
sicher machen (z. B. entsprechende Ausbildungskurse zur Thema Sedierung und Notfallmanagement).
Welche strukturellen Voraussetzungen für eine Sedierung in der gastrointestinalen
Endoskopie und die Beherrschung möglicher sedierungsassoziierter Komplikationen erforderlich
sind, soll durch die von verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften (u. a. Gastroenterologen,
Chirurgen und Anästhesisten), und Patientenselbsthilfeorganisationen, auch unter Berücksichtigung
juristischer Aspekte, jetzt vorgelegte S 3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen
Endoskopie” festgelegt werden.
Die wesentliche Rationale für die Erstellung der Leitlinie ist somit der zunehmende
Stellenwert der Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie. Neben der optimalen
Patientenvorbereitung, die zusätzlich zu einer adäquaten Aufklärung über die Sedierung
auch die Risikostratifizierung des einzelnen Patienten beinhaltet, soll ein Überblick
über die derzeit gebräuchlichsten Sedativa und Analgetika (insbesondere unter Berücksichtigung
der zunehmend Verwendung findenden kurzwirksamen Substanzen), deren Wirkungs- und
Nebenwirkungsprofil gegeben werden.
Neben der medikamentösen Therapie mit unterschiedlichen Substanzen werden diese hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit und Effektivität bei der Untersuchung sowie ihres Risikoprofils
(insbesondere bei den einzelnen Risikogruppen) verglichen. Darüber hinaus sollen Patientenpräferenz
und das Qualitätsmanagement der Sedierung unter entsprechendem Monitoring sowie das
Zwischenfall-Management dargelegt werden.
Die Ziele der S 3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie” sind
wie folgt definiert:
Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin und anerkannte
Verfahren der Sedierung und des Monitorings in der Umsetzung der Leitlinie.
Vergleich der medikamentösen Therapie unterschiedlicher Substanzen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit und Effektivität bei der Untersuchung sowie ihres Risikoprofils (insbesondere
bei den einzelnen Risikogruppen).
Darlegung von Patientenpräferenz und dem Qualitätsmanagement der Sedierung unter entsprechendem
Monitoring sowie dem Zwischenfall-Management.
Unterstützung von Ärzten und Patienten bei medizinischen Entscheidungen durch evidenzbasierte
und formal konsentierte Empfehlungen.
Unterstützung der Einbindung der Patientinnen und Patienten in Therapieentscheidungen
unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Flächendeckende Umsetzung einer multidisziplinären, qualitätsgesicherten und sektorübergreifenden
Versorgung von Patienten, die im Rahmen einer Endoskopie einer Sedierung bedürfen.
Unterstützung der Dokumentation von im Rahmen der Sedierung auftretenden Komplikationen.
Systematische Berücksichtigung der Empfehlungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
und in Qualitätsmanagementsystemen.
Schaffung einer Grundlage für inhaltlich gezielte ärztliche und pflegerische Aus-,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Systematische Berücksichtigung der Empfehlungen und daraus abgeleiteten Qualitätsindikatoren
in der externen, vergleichenden Qualitätssicherung und Vereinheitlichung der Dokumentationsanforderungen.
Flächendeckende Umsetzung einer qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten während
einer Sedierung im Rahmen der gastrointestinalen Endoskopie.
Optimierung der Patientensicherheit.
In Ergänzung zu und durch Vernetzung mit den bereits bestehenden Empfehlungen zur
Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie durch Nicht-Anästhesisten [9 ]
[10 ]
[11 ]
[19 ]
[20 ]
[21 ]
[22 ]
[23 ]
[24 ]
[25 ] sowie den weiteren, oben genannten Projekten und Maßnahmen soll mittel- und langfristig
die Patientensicherheit erhöht werden.
Organisatorischer Ablauf methodischer Grundlagen des Konsensusprozesses (Kurzform
des Leitlinienreports)
Nach Beauftragung durch die DGVS wurde der organisatorische Ablauf mit der stellvertretenden
Vorsitzenden der AWMF, Frau PD Dr. med. Ina Kopp besprochen, die auch die weitere
methodische Betreuung der Leitlinie übernahm. Am 10.1.2007 erfolgte die Anmeldung
des Leitlinienprojekts bei der AWMF (AWMF-Register-Nr. 014 / 021).
Leitliniensteuergruppe und ihre Aufgaben
Durch die Koordinatoren der federführenden Fachgesellschaft wurden die Zusammensetzung
und Aufgabenbereiche der Leitliniensteuergruppe wie folgt festgelegt:
Leitlinienkoordination: Dr. Andrea Riphaus, Hannover Prof. Dr. Till Wehrmann, Hannover
Projektmanagement: Dr. Andrea Riphaus, Hannover Prof. Dr. Till Wehrmann, Hannover Birgit Weber, Hannover
Methodische Begleitung: PD Dr. Ina Kopp, AWMF, Marburg
Zu den Aufgaben der Steuergruppe gehörten die Kontaktaufnahme und Rückkopplung zu
den beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen, Umsetzung der methodischen
Vorgaben für Leitlinien der Stufe 3 anhand eines Projektplans, Verwaltung der finanziellen
Ressourcen, Unterstützung der inhaltlichen Arbeit der Experten, Zusammenführung und
redaktionelle Bearbeitung der von den Experten in Arbeitsgruppen vorbereiteten Textentwürfe,
Erstellung des Leitlinien-Methodenreports.
Auswahlkriterien des Expertenkreises, Arbeitsgruppen und ihre Aufgaben
Die Leitliniengruppe wurde von den Koordinatoren einberufen. Dabei wurden alle die
Thematik der S 3-Leitlinie unmittelbar betreffenden Fachgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften
und Organisationen angesprochen. Diese wurden gebeten, Experten als Mandatsträger
zu ihrer Vertretung in den Abstimmungsprozessen (Konsensusverfahren) sowie für die
inhaltliche Arbeit in themenspezifischen Gruppen zu benennen (zur Besetzung [Tab. 1 ]
[2 ]). Alle Experten wurden nach dem Prinzip der Fach- und Sachkompetenz ausgewählt und
eingeladen. Ziel war die Gewährleistung einer dem Inhalt und dem Anwendungsbereich
der Leitlinie entsprechenden Multidisziplinarität und Multiprofessionalität innerhalb
der Leitliniengruppe. Eine Vertreterin der Selbsthilfeorganisationen wurde von Beginn
an aktiv in den Leitlinienerstellungsprozess integriert mit dem Ziel, die Perspektive
der Betroffenen stärker zu kontrastieren.
Tab. 1 Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen.
Fachgesellschaft/Arbeitsgemeinschaft/Organisation
stimmberechtigte Autoren
Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen
e. V. (DGVS)
Prof. Dr. Joachim Arnold
II. Medizinische Klinik, Diakoniekrankenhaus Rothenburg (Wümme)
Dr. Stefan von Delius
II. Medizinische Klinik und Poliklinik des Klinikusm rechts der Isar der Technischen
Universität München PD Dr. Dirk Domagk
Medizinische Klinik und Poliklinik B Universitätsklinikum Münster
PD. Dr. Siegbert Faiss
III. Medizinische Abteilung Asklepios Klinik Barmbek, Hamburg
Dr. Dirk Hartmann
Medizinische Klinik C Klinikum Ludwigshafen Dr. Christopher Hofmann
Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, Katholisches Klinikum Mainz
Prof. Dr. Michael Jung
Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, Katholisches Klinikum Mainz
PD Dr. Alexander Meining
II. Medizinische Klinik und Poliklinik des Klinikums rechts der Isar der Technischen
Universität München Dr. Andrea Riphaus
Medizinische Klinik I, Klinikum Region Hannover GmbH, Krankenhaus Silaoh
Prof. Dr. Thomas Rösch
Klinik für Innere Medizin m . S . Hepatologie/Gastroenterologie Universitätsmedizin Berlin Charité, Campus Virchow-Klinikum
PD Dr. Hans Seifert
Klinik für Innere Medizin I Klinikum Oldenburg GmbH
Prof. Dr. Andreas Sieg
Praxis für Gastroenterologie Heidelberg
Prof. Dr. Till Wehrmann
FB Gastroenterologie, Stiftung Deutsche Klinik für Diagnostik GmbH
Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI)
Prof. Dr. Wolfgang Heinrichs
Klinik für Anästhesiologie Universitätskliniken Mainz
PD Dr. Jörg Martin
Klinik für Anästhesiologie, Klinik am Eichert, Kliniken des Landkreises Göppingen
GmbH
Prof. Dr. Joachim Radke
Universitätsklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin, Universitätsklinikum
der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg
Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng)
Dr. Marie-Luise Hermans
Praxis für Gastroenterologie Euskirchen
Dr. Bernd Wigginghaus
Praxis für Gastroenterologie Osnabrück
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und Sonographie (CAES) der Deutschen
Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
Dr. Martin Kraus
Klinik für Chirurgie, Universitätsklinikum Lübeck
PD Dr. Georg Kähler
Sektion Chirurgische Endoskopie, Universitätsklinik Mannheim
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG)
Dr. Horst Bitter Prof. Dr. Dr. Alexander Friedrich Ehlers
Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner
Deutsche Gesellschaft für Endoskopieassistenzpersonal (DEGEA)
Ulrike Beilenhoff
DEGEA, Ulm
Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung e. V. (DCCV)
Dr. Susanne In der Smitten
Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung DCCV-Bundesgeschäftsstelle Leverkusen
Systematische Evidenzrecherche
Die Literaturrecherche wurde dezentral innerhalb der Arbeitsgruppen mit Unterstützung
durch das Leitlinienkoordinationsbüro durchgeführt. Die Suchstrategie für die Erstellung
der Leitlinie wurde wie folgt festgelegt:
4079 Publikationen wurden so identifiziert. Nach einer Vorsichtung der Abstrakts durch
die Arbeitsgruppenleiter, Ausschluss von nicht in englischer oder deutscher Sprache
erhältlichen und inhaltlich nicht relevanten Arbeiten, wurden insgesamt 210 Quellen
zur Bewertung ausgewählt. Zusätzlich erfolgte eine Handsuche und Ergänzung relevanter
Arbeiten durch die Mitglieder der Arbeitsgruppen. So wurden zusätzlich 23 Publikationen
in die die Leitlinie mit aufgenommen. Alle diese Quellen wurden vom Leitlinienkoordinationsbüro
in eine Literaturdatenbank aufgenommen. 44 Arbeiten, die für mehr als eine Fragestellung
relevant waren, wurden jeweils in Bezug auf diese Fragestellung gesondert bewertet
und sind dementsprechend zum Teil mehrfach in den Evidenztabellen aufgeführt.
Zusätzlich zur Literaturrecherche erfolgte eine gezielte Leitlinien-Recherche nach
folgender Strategie:
Hierdurch wurden 11 Publikationen identifiziert.
Die Bewertung der relevanten Literatur erfolgte durch die Mitglieder der einzelnen
Arbeitsgruppen ([Tab. 2 ]
[3 ]).
Tab. 2 Kapitelstruktur der Arbeitsgruppen der S 3-Leitlinie 2008.
Kapitel/Themenkomplex
Arbeitsgruppe, Sprecher
Arbeitsgruppe I: Indikationen/Ziele/bekannte Risiken/Patienten/Qualitätsziele
– Ziele
Jung, Seifert , Domagk, In der Smitten
– bekannte Risiken
– Patientenaspekte
– Qualitätsziele
Arbeitsgruppe II: Pharmakologie
– Sedativa
Meining, Heinrichs , von Delius, Martin, Radke
– Analgetika
– vegetativ wirksame Pharmaka
– Kombinationstherapien
– Applikationstechniken
Arbeitsgruppe III: Strukturqualität
– persönliche Voraussetzungen
Arnold, Hartmann , Kraus, Radke, Wehrmann
– personelle Voraussetzungen
– apparative Ausstattung
Arbeitsgruppe IV: Prozessqualität
– Aufklärung, Einwilligung
Sieg, Heinrichs , Beilenhoff, Ehlers, Hofmann, Kähler, In der Smitten
– Durchführung der Sedierung
– Monitoring, klinische Überwachung, Steuerung
– Zwischenfall Management, Sicherung vitaler Funktionen
Arbeitsgruppe V: Ergebnissqualität
– Entlassungskriterien
Riphaus, Hermans , Bitter, Faiss, Wigginghaus, Rösch
– Street-Fitness/Arbeitsfähigkeit
– Dokumentation, externe Qualitätssicherung, „Benchmarking”
Tab. 3 Literaturrecherche.
Themenkomplex
Referenzen initial
Für die LL als relevant bewertete Referenzen
Themenkomplex I Indikationen
68
8
Themenkomplex II Phamakologie
3 179 (ohne narrative Reviews)
72
Themenkomplex III Strukturqualität
142
28
Themenkoplex IV Prozessqualität
335
86
Themenkomplex V Ergebnissqualität
355
16
Klassifikation der Evidenzgrade, der Empfehlungsgrade und der Konsensusstärke
Die vorliegende Leitlinie nutzt als Grundlage zur Evidenzdarlegung die Evidenzkategorien
des Oxford Centre for Evidence Based Medicine (s. Anhang I). Die Graduierung der Empfehlungen
erfolgte unter Bezugnahme auf den aktuellen Methoden-Report des Programms für Nationale
Versorgungsleitlinien (s. Anhang II).
Die in der Leitlinie verwendeten Bezeichnungen und das Schema zur Überleitung von
Evidenz- zu Empfehlungsgraden sind in [Tab. 4 ] zusammenfassend und vereinfacht dargestellt.
Tab. 4 Vereinfachtes Schema zur Überleitung von Evidenz- und Empfehlungsstärken.
Evidenzgrad CEBM
vereinfachte Definition der Quellen
Empfehlungsgrad
Beschreibung
Therapie
Diagnostik
I
randomisierte kontrollierte Studien
validierende Kohortenstudien
A
starke Empfehlung
II
kontrollierte Studien ohne Randomisierung
explorative Kohortenstudien
B
Empfehlung
III – V
Beobachtungs-Studien, Expertenmeinung
0
Empfehlung offen
Für die Durchführung der formalen Konsensusverfahren wurden die Techniken des Nominalen
Gruppenprozesses (NGP), formale Konsensuskonferenzen und die Delphi-Technik eingesetzt.
Die Abstimmungsverläufe mit allen inhaltlichen Beiträgen sowie die Abstimmungsergebnisse
und die Bewertung der Stärke des Konsens wurden unter Darstellung der Gründe dokumentiert
([Tab. 5 ]).
Tab. 5 Definition der Konsensstärke.
starker Konsens
≥ 98 % der Teilnehmer
Konsens
> 75 – 98 %
mehrheitliche Zustimmung
> 50 – 75 %
kein Konsens
≤ 50 % der Teilnehmer
Konsensusverfahren
Im Rahmen eines ersten Konsensusprozesses im Januar 2007 in Hannover wurde das methodische
Konzept für die LL-Erstellung sowie die Struktur und die Schlüsselfragen für die Literaturrecherche
festgelegt. Nachfolgend wurden die Arbeitsgruppen festgelegt ([Tab. 2 ]). Weiterhin wurde die Vollständigkeit der LL-Gruppe überprüft. Eine Nachbenennung
weiterer Experten oder die Hinzuziehung weiterer Fachgruppen wurde von der LL-Gruppe
nicht als erforderlich angesehen.
Im Rahmen eines zweiten Konsensusprozesses erfolgte dann durch die Mitglieder der
Arbeitsgruppen die Auswahl von Quellen, die Formulierung der Kernaussagen und Empfehlungen,
die Darstellung der zugrunde liegenden Evidenzstärke und des sich aus der Primärliteratur
ergebenden Empfehlungsgrads. Im Rahmen des zweiten, formalisierten Konsensusverfahrens
wurden die so vorgeschlagenen Kernaussagen und Empfehlungen einschließlich der Graduierung
diskutiert und unter Vorgabe der Kriterien (Konsensusaspekte) für die Graduierung
der Empfehlungen abgestimmt. Abweichungen des Evidenzgrads vom Empfehlungsgrad wurden
entsprechend begründet. In der Leitlinie werden alle Kernaussagen und Empfehlungen
hinsichtlich der Evidenzstärke und die Empfehlungen zusätzlich dem Grad der Empfehlung
ausgewiesen. Die Konsensfindung erfolgte im Rahmen einer 2- und einer 1-tägigen strukturierten
Konsensuskonferenz der gesamten Leitliniengruppe im Juni 2007 und im September 2007
in Hannover bzw. Frankfurt am Main.
Der Ablauf der Konsensuskonferenzen erfolgte in mehreren Schritten:
Teil 1: Kurzvorträge
Einführung in die Technik des formalen Konsensusverfahrens durch die Moderatorin.
Darstellung des medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstandes für jeden Themenkomplex
durch die Arbeitsgruppensprecher.
Gelegenheit zu Rückfragen zum methodischen Vorgehen, zur Begründung der Ergebnisse
im Plenum.
Teil 2: Strukturierte Konsensfindung
Kapitelweises Vorgehen, Aufruf jeder Kernaussage bzw. jeder Empfehlung einzeln durch
die Moderatorin.
Registrierung von Stellungnahmen aus dem Plenum durch die Moderatorin.
Klarstellung und Begründung alternativer Vorschläge.
Vorabstimmung über Erstentwurf und alle Alternativen.
Feststellung von Diskussionspunkten und Dissens.
Debattieren und Diskutieren.
Endgültige Abstimmung.
Für die im Rahmen dieser Treffen nicht zur Abstimmung gekommenen Kernaussagen der
AG II Pharmakologie und der AG IV Prozessqualität wurde eine Abstimmung im modifizierten
Delphiverfahren durchgeführt.
Adressaten waren alle Mitglieder der Leitliniengruppe. Dabei wurden zu jedem Kapitel
folgende Angaben erfragt:
Im Rahmen des Delphi-Verfahrens wurden alle Mitglieder der Leitliniengruppe zusätzlich
gebeten, aus ihrer Sicht relevante Qualitätsziele zu benennen, die sich aus Empfehlungen
mit hohem Evidenzgrad (1 – 2) ableiten lassen.
Die Ergebnisse dieser ersten Befragung (erste Delphirunde) wurden zusammengefasst,
der Leitliniengruppe zurückgespiegelt und die nicht konsensfähigen Abschnitte mit
Änderungsvorschlägen im Juli 2008 erneut zur Abstimmung gebracht (zweite Delphirunde).
Die abschließende Konsentierung des Gesamtleitlinientexts erfolgte ebenfalls schriftlich,
im modifizierten Delphiverfahren im August 2008.
Abschließend wurde der Gesamtleitlinientext im September 2008 den Präsidien und Vorständen
der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen zur Zustimmung vorgelegt.
Verbreitung und Implementierung der Leitlinie
Die S 3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie” wird in folgenden
Formaten publiziert:
Kurzversion in deutscher und englischer Sprache (Zeitschriften mit Peer-review-Verfahren),
Kurzversion der Patienten-/Patientinneninformation.
Vollversion (Kurz-, Lang-, Patientinnenversion und Methodenreport) im Internet (www.awmf-leitlinien.de;
www.dgvs.de, www.dgai.de, www.dgvc.de, www.bng.de, www.dccv.de, www.degea.de).
Vollversion in englischer Sprache im Internet (Guidelines International Network, GIN:
www.g-i-n.net).
Die Publikation der S 3-Leitlinie wird in elektronischer und gedruckter Form erfolgen.
Über die Internet-Portale der AWMF (www.awmf-leitlinien.de, AWMF-Register Nummer 021
/ 014), der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen (www.dgvs.de,
Rubrik Leitlinien) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin
für (www.dgai.de) wird die Leitlinie mit folgenden Elementen frei zugänglich gemacht:
Langfassung: Volltext, Empfehlungen und Algorithmen mit ausführlichen Hintergrundinformationen
und kurzgefasstem Methodenreport zur Begründung der einzelnen Empfehlungen und umfassendem
Literaturverzeichnis.
Kurzfassung im Anhang der Langfassung: Zusammenfassung der Versorgungsempfehlungen
mit Angabe der Evidenzstärken und Empfehlungsgrade.
Leitlinien-Methodenreport: ausführliche Darlegung der Methodik des Entwicklungsprozesses.
Sonderformate sind Bestandteile der Implementierungsstrategie. Es wird explizit angeregt,
unter Bezugnahme auf die unter 1 – 4 ausgewiesenen Publikationen die Leitlinie in
die Anwendung zu überführen. Hierzu zählen z. B.:
Umsetzung von Algorithmen in Klinik und Praxis (klinische lokale Behandlungspfade,
Schulungen und entsprechende lokale Entwicklung von Hilfsmitteln: z. B. Kitteltaschenformate
und Einbindung in unterstützende Medien: elektronische Einbindungen in Klinik- und
Praxis-Informationssysteme im Rahmen von Qualitätsmanagement).
Einbindung der Leitlinie in existierende und zukünftige Schulungsprogramme (z. B.
Simulationswokshops Analgosedierung und Komplikationsmanagement).
Umsetzung der Patienteninformation in der Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Postkartenformate,
Internetdarstellungen, Broschüren.
Die Verbreitung und Implementierung der Leitlinie wird weiterhin durch die Steuergruppe
unterstützt durch:
öffentlichkeitswirksame Darstellung durch die Träger der Leitlinienerstellung,
direkte Ansprache der Adressaten der Leitlinie,
Beiträge in Fachzeitschriften, Buchbeiträge,
Kongresse, Vorträge, Seminare,
Unterstützung der Erstellung von Materialien für die Fort- und Weiterbildung (CME-Akkreditierung
entsprechend den Landesärztekammern).
Finanzierung der Leitlinie und Darlegung möglicher Interessenskonflikte
Die Erstellung der S 3-Leitlinie wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs-
und Stoffwechselkrankheiten mit 30 000 € gefördert. Diese Mittel wurden eingesetzt
für Personalkosten (Leitliniensekretariat), im Rahmen der Planungstreffen und Konsensusverfahren
angefallene Kosten (Reisekosten für alle Teilnehmer, Saalmieten, Technik und Catering),
Kosten für Büromaterial und Aufwandsentschädigungen für den Einsatz externer Experten
zur methodischen Unterstützung. Die Erstellung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller
Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Den Autoren und Teilnehmern der
Konsensusverfahren ist zu danken für ihre ausschließlich ehrenamtliche Arbeit. Alle
Mitglieder der Leitliniengruppe legten eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden
Interessenskonflikten, vor allem gegenüber der Industrie vor.
Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die Leitlinie ist bis spätestens Dezember 2012 gültig. Eine komplette Revision und
Neuauflage wird zu diesem Zeitpunkt angestrebt. Zwischenzeitliche Erkenntnisse, die
eine Aktualisierung einzelner Abschnitte oder Empfehlungen erforderlich machen können,
werden von der Leitliniengruppe beobachtet. Entsprechende Hinweise an den Koordinator
sind auch von den Adressaten der Leitlinie erwünscht. Es wird angestrebt, dadurch
kontinuierlich bedarfsgerechte Aktualisierungen vorzunehmen.
Das Datum der Veröffentlichung, das Datum der nächsten geplanten Überarbeitung sowie
die Anmeldung der geplanten und/oder zwischenzeitlichen Aktualisierungen werden im
öffentlich zugänglichen Verzeichnis der AWMF (http://www-awmf-leitlinien.de) ausgewiesen.
Gültig ist nur die jeweils neueste Version gemäß dem AWMF-Register.
Anhang I
Anhang I
Level of Evidence/LoE nach Oxford Centre for Evidence Based Medicine 2001
B. Philipps, D. Sackett, D. Badenoch, S. Strauss, B. Haynes, M. Dawes (Centre of Evidence
Based Medicine Oxford 2001, http://cebm.jr2ox.ac.uk/docs/levels.html)
Methodische Qualität der wissenschaftlichen Belege: Klassifizierung der Evidenzstärke.
Level
Studien zu Therapie/Prävention/Ätiologie
1a
systematische Übersicht über randomisierte kontrollierte Studien (RCT)
1b
eine RCT (mit engem Konfindenzintervall)
1c
Alle-oder-keiner-Prinzip
2a
systematische Übersicht gut geplanter Kohortenstudien
2b
eine gut geplante Kohortenstudie oder eine RCT minderer Qualität
2c
Outcome-Studien, ökologische Studien
3a
systematische Übersicht über Fallkontrollstudien
3b
eine Fallkontrollstudie
4
Fallserien oder Kohorten-/Fallkontrollstudien minderer Qualität
5
Expertenmeinung ohne explizite Bewertung der Evidenz oder basierend auf physiologischen
Modellen/Laborforschung
Level
Studien zu Diagnose
1a
systematische Übersicht über Level-1-diagnostische Studien oder diagnostische Entscheidungsregel,
begründet auf 1b-Studien, validiert in verschiedenen klinischen Zentren
1b
Validierungs-Kohortenstudie mit gutem Referenzstandard oder diagnostische Entscheidungsregel,
validiert in einem Zentrum
1c
Alle-oder-keiner-Prinzip
2a
systematische Übersicht über Level-2-diagnostische Studien
2b
explorative Kohortenstudie mit gutem Referenzstandard
3a
systematische Übersicht über Level-3-diagnostische Studien
3b
nicht konsekutive Studie oder ohne Konsistenz der angewendeten Referenzstandards
4
Fallkontrollstudie, schlechte oder nicht unabhängige Referenzstandards
5
Expertenmeinung ohne explizite Bewertung der Evidenz oder basierend auf physiologischen
Modellen/Laborforschung
Anhang II
Anhang II
Von der Evidenz zur Empfehlung: Klassifizierung der Empfehlungsstärke
Graduierung von Empfehlungen nach: Bundesärztekammer, AWMF, Kassenärztliche Bundesvereinigung
(Hrsg). Programm für Nationale Versorgungsleitlinien – Methodenreport. Berlin, ÄZQ,
www.methodik.n-v-l.de. Abbildung: Kopp I, Lelgemann M, Ollenschläeger G: EbM und Leitlinien.
In: Kunz R et al. (Hrsg): Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. 2.
Aufl. 2007, Deutscher Ärzteverlag, Köln ([Abb. 1 ]).
Abb. 1 * = Nach Oxford Centre of Evidence based Medicine, ** = Symbole der Empfehlungsgraduierung
im Programm für Nationale Versorgungsleitlinien. Die Empfehlungen werden nach Möglichkeit
analog formuliert: Starke Empfehlung: „soll” Empfehlung: „sollte” Empfehlung offen:
„kann” (Handlungsoption). Negativ-Empfehlungen werden sprachlich ausgedrückt („nicht”)
bei gleichen Symbolen.
1. Indikationen/Ziele/bekannte Risiken/Patienten/Qualitätsziele
1. Indikationen/Ziele/bekannte Risiken/Patienten/Qualitätsziele
1.1. Empfehlung Sedierungsangebot
Empfehlung
Jedem Patienten soll eine Sedierung vor der Endoskopie angeboten werden. Dabei soll
über Vor- und Nachteile einer Sedierung diskutiert werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, Konsens.
Anmerkungen
Jeder Patient hat das Recht auf eine möglichst schmerz- und stressfreie Endoskopie.
Daher erscheint es ethisch nicht vertretbar, grundsätzlich Patienten eine Sedierung
vorzuenthalten [26 ]. Endoskopische Untersuchungen können unangenehm sein, sodass eine Sedierung gewünscht
oder zu empfehlen ist. Insbesondere länger dauernde, endoskopisch-interventionelle
Eingriffe diffiziler Art (z. B. ERCP, schwierige Resektions- oder Drainage-Verfahren)
setzen zudem die Vermeidung unwillkürlicher Bewegungen des Patienten voraus. Darum
soll eine Sedierung prinzipiell jedem Patienten angeboten werden. Nach entsprechender
Aufklärung über die Sedierung soll den diesbezüglichen Patientenwünschen möglichst
Rechnung getragen werden.
Empfehlung
Grundsätzlich können einfache endoskopische Untersuchungen (Gastroskopie, Sigmoidoskopie,
Koloskopie etc.) bei geeigneten Patienten auch ohne Sedierung durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkungen
Eine randomisierte kontrollierte Studie [27 ] und zwei prospektive Kohorten-Studien [28 ]
[29 ] belegen diese Aussage, wobei die Zustimmung zu einer unsedierten Koloskopie nur
88 % betrug [28 ]
[29 ]. In einer weiteren Studie stimmten nur 20 % der Befragten einer Koloskopie ohne
Sedierung zu. Männliches Geschlecht, höhere Bildung und geringere Ängstlichkeit waren
positive prädikative Faktoren für den Patientenwunsch nach einer Koloskopie ohne Sedierung
[30 ].
1.2. Empfehlung zur Indikationsstellung für eine Sedierung
Empfehlung
Bei der Entscheidung für oder gegen ein Verfahren zur Sedierung und/oder Analgesie
sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Patientencharakteristika (Risikoprofil, Komorbidität, Präferenzen)
Art des endoskopischen Eingriffs (Anlass, Dauer, Invasivität)
Strukturelle Voraussetzungen
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
1.3. Empfehlung Untersuchungsqualität
Empfehlung
Eine Aussage zur Beeinflussung der Komplikationsrate (durch den endoskopischen Eingriff)
bei Verzicht auf eine Sedierung ist nicht möglich.
Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
Die Notwendigkeit einer Prämedikation bei gastroenterologischen Eingriffen ist zweifelsfrei
nicht bei allen endoskopischen Eingriffen obligat und letztlich abhängig von der Art
der Untersuchung, der Untersuchungsdauer, Komplexität und Invasivität der Untersuchung.
Die Prämedikation trägt sowohl für den Patienten als auch für den Untersucher erheblich
zum Untersuchungskomfort bei und schafft insbesondere bei komplexen therapeutischen
Eingriffen oftmals erst die Voraussetzung für die Durchführung einer erfolgreichen
und risikoarmen Untersuchung. Auch spielt die Patientenpräferenz eine nicht zu unterschätzende
Rolle. Vorerfahrung mit bereits „durchgemachten” Untersuchungen, bestehende Ängstlichkeit
und die Einsichtsfähigkeit des Patienten sollten hierbei berücksichtigt werden. Darüber
hinaus gibt es oftmals kulturell bedingte weltweit große Unterschiede im Umgang mit
der Sedierung bei der gastro-intestinalen Endoskopie. Beispielsweise erfolgt in den
USA und Großbritannien in bis zu 88 % [1 ]
[2 ] der endoskopischen Untersuchungen eine Sedierung der Patienten. Hingegen lag die
Sedierungsfrequenz in Deutschland und der Schweiz in den 90er-Jahren mit ca. 9 % [3 ]
[4 ] deutlich niedriger, nimmt aber mit der Komplexität der Untersuchung zu. Aktuellste
Umfrageergebnisse zeigen jedoch auch in Deutschland eine deutliche Zunahme der Sedierungsfrequenz
bei endoskopischen Eingriffen von bis zu 87 % [5 ]. Dies ist vermutlich zum einen bedingt durch eine vermehrte Häufung interventioneller
Untersuchungen und zum anderen als Folge des Patientenwunsches z. B. im Rahmen der
Kolonkarzinomvorsorge.
Allerdings existieren kaum Studien, die die Sicherheit der diagnostischen wie auch
therapeutischen Endoskopie mit oder ohne Sedierung gegeneinander werten (siehe auch
Evidenztabelle 1 und 2 im Methodenreport). Eine amerikanische Untersuchung verfehlte
wegen mangelnder Patientenakzeptanz (hoher Sedierungswunsch) das angestrebte Vergleichsziel
[27 ].
Das Ergebnis einer deutschen Studie zeigte, dass die Koloskopie in über 90 % der Fälle
ohne Sedierungsmaßnahme mit einer geringen Komplikationsrate vorgenommen werden kann
[28 ], wobei allgemein bei den Patienten jedoch der Wunsch nach einer Prämedikation überwiegt
[28 ]
[31 ]
[32 ]. Diese scheint das Risiko für Komplikationen durch die Endoskopie nicht nachhaltig
zu beeinflussen.
So konnte in einer prospektiven Studie von Dillon et al. [33 ] bei 136 Kindern zur Koloskopie unter Allgemeinanästhesie gezeigt werden, dass die
Perforationsrate nicht höher als bei Erwachsenen unter Sedierung war. Die Behauptung,
es käme bei gut erhaltenen Schmerzreizen zu weniger Koloskopie-Perforationen, ist
somit nicht belegt.
1.4. Empfehlung Risikoabschätzung und Strukturqualität
1.4.1. Allgemeines
Mit sedierend und analgetisch wirkenden Medikamenten können ineinander übergehende,
nicht immer sicher abgrenzbare Zustände induziert werden, die von einer minimalen
Sedierung (Anxiolyse) bis hin zur Allgemeinanästhesie reichen.
Sedierungs- und/oder Analgesieverfahren durch Nicht-Anästhesisten dürfen planbar keinen
Sedierungsgrad erreichen, bei dem lebenserhaltende Reflexe beeinträchtigt oder ausgeschaltet
werden.
Durchführung von geplanten Allgemeinanästhesien (mit Verlust des Bewusstseins/der
Schutzreflexe) sind ausschließlich dem Anästhesisten vorbehalten.
Sollte im Einzellfall ein Sedierungsgrad erreicht werden, bei dem lebenserhaltende
Reflexe beeinträchtigt oder ausgeschaltet werden (Allgemeinanästhesie) und der Eingriff
fortgesetzt werden soll, ist ein Anästhesist hinzuzuziehen.
Trotz der fließenden, nicht immer sicher steuerbaren Übergänge lassen sich verschiedene
Ausprägungsgrade der (Analgo-)Sedierung unterscheiden.
Der Grad (die Tiefe) der Sedierung kann durch eine validierte Skala bestimmt und eingeteilt
werden. Während in der Anästhesie die modifizierte Richmond Agitation-Sedation-Score-Skala
(RASS-Skala) [34 ] ([Tab. 6 ]) gebräuchlich ist, wird in der Gastroenterologie meist die Einteilung der verschiedenen
Sedierungsstadien nach der American Society of Anesthesiologists [19 ] ([Tab. 7 ]) verwandt.
Tab. 6 Modifizierter Richmond-Agitation-Sedation-Score [34 ].
Grad
Bezeichnung
Beschreibung
0
aufmerksam und ruhig
–1
schläfrig
nicht völlig alert, aber mindestens 10-sekündige Wachphasen (Augen öffnen, Augenkontakt)
bei Ansprache
– 2
leichte Sedierung
Wachphasen (Augen öffnen, Augenkontakt) von weniger als 10 Sekunden Dauer bei Ansprache
– 3
mittlere Sedierung
Bewegung oder Augen öffnen bei Ansprache (aber kein Augenkontakt)
– 4
tiefe Sedierung
keine Reaktion auf Ansprache, aber Bewegung oder Augen öffnen durch körperliche Stimulation
(Schulter schütteln oder Sternum reiben)
– 5
nicht erweckbar
keine Reaktion auf Ansprache oder körperliche Stimulation
Tab. 7 Stadien der Sedierung (modifiziert nach der American Society of Anesthesiologists
[19 ]).
minimal (Anxiolyse)
moderat
tief
Narkose
Reaktion auf Ansprache
Pat. reagiert adäquat auf verbale Kommandos
Bewusstseinstrübung, Reaktion auf lautere Kommandos ggf. mit zusätzlicher taktiler
Stimulation
Bewusstseinstrübung, schwer erweckbar, reagiert zielgerichtet auf wiederholte taktile
Stimulation und Schmerzreize
Pat. nicht erweckbar, selbst nicht auf Schmerzreize
Spontanatmung
unbeeinflusst
adäquat
respiratorische Funktion gering eingeschränkt
inadäquat, ITN oder Larynxmaske erforderlich
Empfehlung
Die Art und Intensität der Sedierung sowie die Wahl des Medikaments sollen sich nach
der Art des Eingriffs und nach der ASA-Klassifikation sowie dem Risikoprofil des Patienten
richten und setzen eine bestimmte räumliche, apparative und personelle Ausstattung
voraus.
Liegen die unter „Strukturqualität” definierten Voraussetzungen nicht vor, soll unter
Abwägung von Nutzen, Risiko und Patientenwunsch von einer Sedierung abgesehen werden
bzw. bei bestehender Indikation und/oder Patientenwunsch zu einer Sedierung eine Überweisung
an eine Einrichtung erfolgen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
Die American Society of Anesthesiologists und die American Society of Gastroenterologists
[19 ]
[35 ] empfehlen, vor Beginn der Untersuchungen eine Risikoabschätzung eventueller kardiovaskulären
und respiratorischer Probleme während der Endoskopie vorzunehmen.
Hierzu gehört eine ausführliche Anamnese mit der Frage nach
Erkrankungen des kardiovaskulären und respiratorischen Systems, Stridor, Schnarchen,
Schlaf-Apnoe-Syndrom,
vorausgegangenen Komplikationen bei der Anwendung von Sedativa/Analgetika, regionaler
und Allgemein-Anästhesie,
Medikamentenallergien, aktueller Medikation und möglichen Medikamenteninteraktionen,
Zeitpunkt und Art der letzten Nahrungsaufnahme,
Tabak, Alkohol, Drogenkonsum und der körperlichen Untersuchung, welche neben den Vitalparametern
die Auskultation von Herz und Lunge beinhaltet.
Die ASA-Klassifikation [36 ] ([Tab. 8 ]) sowie die Strukturqualität sind hier Grundlage der bestehenden Leitlinien [9 ]
[10 ]
[11 ]
[19 ]
[20 ]
[36 ]
[37 ]
[38 ]
[39 ]
[40 ]
[41 ]. Patienten ab der ASA-Klasse III ([Tab. 9 ]) haben ein deutlich erhöhtes Risikopotenzial für eine Sedierung bzw. Intervention.
Tab. 8 ASA-Klassifikation.
Grad I
kein Risiko
Grad II
leichte Erkrankung ohne Leistungseinschränkung
Grad III
schwere Erkrankung mit Leistungseinschränkung
Grad IV
lebensbedrohliche Erkrankung
Grad V
moribund, Tod binnen 1 Tag zu erwarten
Tab. 9 Charakterisierung der ASA-Klassifikation-III/IV-Stadien durch patientenspezifizierte
Risikofaktoren.
dekompensierte Herzinsuffizienz
koronare Herzerkrankung
Herzklappenerkrankung/-ersatz
Leber- und Niereninsuffizienz
Lungenerkrankungen
Gerinnungsstörungen
Das Up-grading des o. a. Statements auf Empfehlungsgrad A, bei Evidenzstärke 5 ergibt
sich aus der Evidenzstärke 2b für die aufgeführte ASA-Klassifikation und Ko-Morbidität
sowie dem Aspekt der Patientensicherheit.
1.5. Empfehlung Anästhesie/Intubation
Empfehlung
Bei Patienten mit höherem Risikoprofil soll die Hinzuziehung eines Anästhesisten erwogen
werden, dazu gehören: hohe ASA-Klassifikation (III–IV) und schwierige endoskopische
Eingriffe oder wenn durch pathologisch-anatomische Besonderheiten des Patienten ein
erhöhtes Risiko für eine Atemwegsbehinderung während des Eingriffs gegeben ist (z.
B. bei kraniofazialen Missbildungen, Tumoren des Zungengrunds, Larynx oder Hypopharynx,
massiv eingeschränkter Beweglichkeit der HWS, massiv eingeschränkter Mundöffnung <
3 cm, Mallampatti-Stadien 3 oder 4 bzw. eingeschränkter Kehlkopf-Kinnspitzen Abstand
von weniger als 6 cm).
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, Konsens.
Anmerkungen
Zum Risikoprofil gehören auch pathologisch-anatomische Besonderheiten, die zu respiratorischen
Problemen führen können und die eine eventuell notwendige mechanische Atemhilfe bzw.
Beatmung erschweren würden. Darüber hinaus geben bestehende Leitlinien weitere Hinweise
zur Einschätzung des erhöhten Risikos einer Atemwegsbehinderung [9 ]
[19 ]
[35 ]
[36 ]
[42 ], bei Patienten mit bereits vorausgehenden Problemen bei einer Anästhesie oder Sedierung.
Dies sind:
Patienten mit Stridor, Schnarchen, Schlaf-Apnoe,
Patienten mit Fehlbildungen des Gesichtsschädels, wie z. B. Pierre-Robin-Syndrom oder
Trisomie-21,
Patienten mit Missbildungen des Mundraums, wie kleine Öffnung (< 3 cm bei Erwachsenen),
Zahnlosigkeit, vorstehende Frontzähne, aus- oder abgebrochene Zähne, hoher gewölbter
Gaumen mit Makroglossie, Tonsillenhypertrophie oder nicht sichtbare Uvula,
Patienten mit Abnormalitäten des Halses, wie die den Hals und das Gesicht einbeziehende
Adipositas, kurzer Hals, eingeschränkte Beweglichkeit des Halses, verminderte Hyoid-Kopf-Distanz
(< 6 cm bei Erwachsenen), Tumoren des Halses, Erkrankungen oder Traumen der Halswirbelsäule,
Trachealveränderungen oder fortgeschrittene rheumatoide Arthritis,
Patienten mit Missbildungen des Kiefers, wie Mikrognathie, Retrognathie, Trisomie-Patienten
oder ausgeprägte Malokklusion.
Auch Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigem Drogenabusus sowie höherer
ASA-Klassifikation und/oder mangelnder Kooperationsfähigkeit lassen aufgrund ihres
Risikoprofils höhere Anforderungen an die Sedierung erwarten.
1.6. Empfehlung Schutzintubation
Empfehlung
Eine tiefe Sedierung führt zu Beeinträchtigungen der Schutzreflexe (Schluck-, Hustenreflex).
Dies kann Aspirationen Vorschub leisten. Bei besonderen Situationen in der Notfallendoskopie,
mit erhöhtem Aspirationsrisiko (z. B. schwere obere gastrointestinale Blutung) unter
Sedierung, sollte daher eine tracheale Intubation erwogen werden. Allerdings ist dabei
zu berücksichtigen, dass die prophylaktische Intubation mit einem erhöhten Risiko
für pneumonische Infiltrate einhergehen kann.
Empfehlungsgrad: B, Evidenzstärke 4, starker Konsens.
Anmerkung
Grundsätzlich führt eine tiefe Sedierung zur Beeinträchtigung der Schutzreflexe. Bei
zusätzlichen Risiken für eine Aspiration, z. B. im Rahmen von Notfallendoskopien bei
oberer gastrointestinaler Blutung, erscheint daher eine tracheale Intubation zur Prophylaxe
von Aspirationen sinnvoll. Allerdings existieren keine hochwertigen Studien, die ein
Überwiegen der Vorteile dieser Maßnahme belegen. Eine grundsätzliche Empfehlung kann
daher nicht ausgesprochen werden.
In einer retrospektiv erhobenen Fallkontrollstudie von Koch et al. [43 ] bei insgesamt 62 Patienten, von denen 42 Patienten im Rahmen einer Varizenblutung
vor Beginn der Endoskopie eine prophylaktische endotracheale Intubation erhielten,
konnte gezeigt werden, dass nachfolgend bei 17 % der Patienten pneumonische Infiltrate
nachweisbar waren, während dies bei den nicht intubierten Patienten nicht der Fall
war. Auch lag die Gesamtmortalität bei Patienten mit prophylaktischer Intubation gegenüber
nicht intubierten Patienten deutlich höher (21 vs. 5 %).
In einer weiteren retrospektiv erhobenen Fallkontrollstudie von Rudoplh et al. [44 ] an insgesamt 220 Patienten konnte zunächst kein signifikanter Unterschied hinsichtlich
des Auftretens von pneumonischen Infiltraten bei prophylaktisch intubierten und nicht
intubierten Patienten und der Gesamtmortalität gezeigt werden. Allerdings lag das
Auftreten fataler Episoden durch Aspiration mit 2 vs. 0 % höher, wenn keine prophylaktische
Intubation erfolgt war.
Aufgrund der unklaren Patientenzuweisung zu beiden Gruppen in solchen retrospektiven
Analysen und somit eines möglichen Bias (Intubation bei schwerer kranken Patienten)
sind solche Erhebungen jedoch nur von begrenztem Wert.
1.7. Empfehlung Lagerung
Empfehlung
Analog zum Vorgehen bei der Allgemeinanästhesie bei Operationen soll auch bei sedierten
Patienten auf eine korrekte Lagerung zur Vermeidung lagerungsbedingter Schäden geachtet
werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
Lagerungsschäden spielen bei gastrointestinalen Endoskopien insgesamt nur eine untergeordnete
Rolle, sind aber grundsätzlich zu vermeiden.
Vor allem bei flacher Sedierung können sich die Patienten unwillkürlich bewegen und
sollten daher angemessen gesichert werden.
Lagerungsschäden treten am ehesten bei Patienten unter der ERCP (Bauch- und Seitenlage)
auf bzw. bei Umlagerung vom Untersuchungstisch ins Bett. Direkte Evidenz zur Frage
von Lagerungsschäden in der Endoskopie liegt nicht vor, die Empfehlung stützt sich
auf die gemeinsame Empfehlung des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und des Berufsverbands
der Deutschen Chirurgen [45 ].
2. Sedativa/Analgetika/vegetativ wirksame Pharmaka/ Kombinationstherapie/Applikationstechniken
2. Sedativa/Analgetika/vegetativ wirksame Pharmaka/ Kombinationstherapie/Applikationstechniken
2.1. Akzeptanz Patient und Untersucher
2.1.1. Patientenakzeptanz/Zufriedenheit
Empfehlung
Die Sedierung erhöht den Patientenkomfort und somit die Akzeptanz des endoskopischen
Eingriffs. Ideal erscheint hierbei eine Sedierung ohne erinnerliche Missempfindungen
und dabei jedoch kurzer Wirkdauer.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkungen
Eine Endoskopie unter Sedierung wird in 40 – 60 % gewünscht [46 ]. V. a. junge, ängstliche Patientinnen profitieren von einer Sedierung [27 ]
[47 ]. Patienten haben in erster Linie den Wunsch nach kompletter Schmerzfreiheit gefolgt
von dem Wunsch, möglichst schnell wieder aufzuwachen [48 ].
In einer Studie von Abraham et al. [49 ] konnte gezeigt werden, dass Gastroskopien unter Sedierung weniger häufig Wiederholungsuntersuchungen
nach sich zogen und mit einer erhöhten Patientenakzeptanz einhergingen. Die Erhöhung
der Patientenakzeptanz durch Sedierung bei endoskopischen Eingriffen wurde auch durch
andere Studien belegt [50 ]
[51 ]
[52 ]
[53 ]
[54 ].
Allerdings kann es bei der Verwendung von Benzodiazepinen zur Sedierung im Rahmen
der Gastrsokopie bei den Patienten zu Beschwerden (insbesondere Brech- und Würgereiz)
kommen, die von dem Untersucher u. U. nicht wahrgenommen werden. In einer Studie von
Walmsley et al. [55 ] lag die Rate der vom Untersucher nicht wahrgenommenen o. g. Beschwerden der Patienten
bei 12 %.
Auch im Rahmen der Koloskopie kann eine „moderate” Sedierung mit Midazolam in wenigen
Fällen zu Schmerzen führen [27 ], welche vom Untersucher nicht zwangsläufig wahrgenommen werden.
Hingegen zeigt sich bei der Verwendung von Propofol zur Sedierung im Rahmen der ÖGD,
Koloskopie und ERCP eine – im Vergleich zu Midazolam – eine gleich gute oder höhere
Patientenzufriedenheit ([Tab. 10 ]).
Tab. 10 Patientenzufriedenheit bei Sedierung mit Propofol im Vergleich zum Einsatz von Benzodiazepinen/Opioiden.
Autor
Untersuchungsart
Sedierungs-Regime
Patientenzahl
Unterschiede
Roseveare 1998 [56 ]
patientenkontrollierte Sedierung mit Propofol bei Koloskopie
Diazepam/Pethidin
66
Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen gleich
Ulmer 2003 [57 ]
„Nurse-administered propofol sedation” bei Koloskopie
Midazolam/Fentanyl
100
Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen vergleichbar (9,3 vs. 9,4, p > 0,5, 10-cm
Visuelle-Analog-Skala)
Vargo 2002 [58 ]
„Nurse-administered propofol sedation” bei ERCP
Midazolam/Meperidine
75
Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen gleich gut
Sipe 2002 [59 ]
„Nurse-administered propofol sedation” bei Koloskopie
Midazolam
80
Patientenzufriedenheit unter Propofol signifikant höher (9,3 vs. 8,6; p < 0,05, 10-Punkte
visuelle Analogskala)
Weston 2003 [60 ]
„Nurse-administered propofol sedation” bei ÖGD bei Pat. mit Leberzirrhose
Midazolam
20
Patientenzufriedenheit unter Propofol signifikant höher (p < 0,05)
2.1.2. Untersucherzufriedenheit
Empfehlung
Eine Sedierung erhöht die technische Durchführbarkeit und die Vollständigkeit der
Untersuchung und steigert somit die Untersucherzufriedenheit (vor allem bei interventionellen
Eingriffen).
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Empfehlung
Bei interventionellen Endoskopien ist Propofol hinsichtlich der Untersucherzufriedenheit
dem Midazolam überlegen.
Empfehlungsgrad: B, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkungen
Die Sedierung mit Midazolam im Rahmen der ÖGD kann zwar zu einer hohen Patientenakzeptanz
[61 ], bei jedoch unzufriedenem Untersucher führen [62 ]. Durch Kombination mit einem Opiat kann die Untersucherzufriedenheit verbessert
werden.
So zeigten die Ergebnisse der randomisierten Studie von Laluna et al. [63 ] an 107 Patienten, die zur ÖGD entweder mittels Midazolam/Placebo oder Midazolam/Meperidin
sediert wurden, dass die Untersucherzufriedenheit bei Verwendung des Kombinationsregimes
signifikant besser war (p < 0,001). Für die Patientenakzeptanz konnte hingegen kein
wesentlicher Unterschied gezeigt werden.
Bei Verwendung von Propofol konnte hinsichtlich der Patiententoleranz bzw. Untersucherzufriedenheit
in einer Studie von Ng [64 ], in der 80 Patienten randomisiert eine PCS mit Propofol oder Midazolm zur Koloskopie
erhielten, eine signifikant höhere Untersucherzufriedenheit bei der Verwendung von
Propofol (p = 0,01) gezeigt werden.
Insbesondere bei länger dauernden und komplexeren Eingriffen ist eine tiefe Sedierung
in höherem Maße erforderlich [65 ], um die Untersuchung ohne ungewünschte und unkontrollierbare Spontanbewegungen des
Patienten sicher durchführen zu können.
In zwei Studien von Jung et al. [66 ] und Wehrmann et al. [67 ], in der die Patienten zur ERCP randomisiert eine Sedierung mittels Propofol oder
Midazolam erhielten, zeigte sich eine signifikant höhere Untersucherzufriedenheit
bei der Verwendung von Propofol.
Mit zunehmender Tiefe der Sedierung, durch höhere Dosen der verschiedenen Substanzen,
steigt aber auch die Häufigkeit von unerwarteten/unerwünschten Nebenwirkungen (siehe
auch Dosierungsempfehlungen der Fachinformationen der verschiedenen Hersteller und
[Tab. 11 ], Abschnitt 2.2.3.1.).
Tab. 11 Vergleich der Vitalparameter bei Sedierung mittels Propofol versus Midazolam/Dolantin
(bzw. Meperidin) im Rahmen der ERCP (ns = nicht signifikant).
Autor
Vitalparameter
Propofol
Midazolam/Pethidin (Meperidin)
Unterschiede
Vargo JJ [58 ]
SpO2 < 90 %
21 / 37 (57 %)
14 / 38 (37 %)
ns
RR < 75 % vom Ausgangswert
7 / 37 (18,9 %)
6 / 38 (15,8 %)
ns
HF < 75 % vom Ausgangswert
3 / 37 (8,1 %)
0 / 38 (0,0 %)
ns
Riphaus A [121 ]
SpO2 < 90 %
7 / 75 (9,0 %)
8 / 75 (11 %)
ns
mittlerer Abfall der SpO2
3 % (2 %)
6 % (3 %)
< 0,01[1 ]
RR < 90 mmHg
4 / 75 (5,3 %)
6 / 75 (8 %)
ns
HF < 50 /Min.
4 / 75 (5,3 %)
3 / 75 (4 %)
ns
Wehrmann T [115 ]
SpO2 < 90 %
8 / 98 (8,2 %)
11 / 99 (11 %)
ns
mittlerer Abfall der SpO2
3 % (2 %)
5 % (3 %)
< 0,011
RR < 90 mmHg
2 / 98 (2,0 %)
7 / 99 (7,1 %)
ns
HF < 50 /Min.
2 / 98 (2,0 %)
5 / 99 (5,1 %)
ns
Krugliak P [120 ]
n
14
15
RR < 20 % vom Ausgangswert
37,0 ± 30,1
25,2 ± 18,6
ns
HF < 20 % vom Ausgangswert
48,2 ± 38,0
14,6 ± 25,0
< 0,011
Jung M [66 ]
n
40
40
Abfall Sp02 (%)
–2
–4
ns
mittlerer RR Abfall (%)
14
17
ns
Anstieg der HF (%)
+ 3,5
+ 2
ns
1Signifikant (p < 0,01).
2.2. Monotherapien
2.2.1. Propofol
2.2.1.1. Allgemeines
Propofol ist ein Sedativum mit minimalen analgetischen Effekt. Der sedierende Effekt
von Propofol beruht auf einer Akkumulation von Gamma-Amino-Buttersäure (GABA) durch
eine verminderte Dissoziation des GABA-Rezeptors. Die genauen Wirkmechansimen von
Propofol sind im Detail bis heute jedoch nicht vollständig geklärt. Propofol ist hochgradig
lipophil und entfaltet seine Wirkung innerhalb von 30 – 45 s. Aufgrund der raschen
hepatischen Metabolisierung dauert der sedierende Effekt nur 4 – 8 min nach Applikation.
Wegen dieser Eigenschaften (rascher Wirkungseintritt bei kurzer Wirkdauer) ist es
für die gastrointestinale Endoskopie ein geeignetes Sedativum [6 ]
[7 ]
[8 ]
[59 ]
[60 ]
[68 ]
[69 ]
[70 ]. Die Wirkung von Propofol ist individuell in Abhängigkeit vom Alter [71 ]
[72 ], Körpergewicht, Begleiterkrankungen oder Begleitmedikation unterschiedlich. Mitunter
können mit einer einzigen Dosis verschiedene Sedierungstiefen ([Tab. 6 ]
[7 ]) durchschritten und eine kurzfristige Apnoe ausgelöst werden [73 ]. Im Gegensatz zu Midazolam existiert für Propofol allerdings kein Antagonist. Alle
Endoskopie-Teams, die mit Propofol sedieren, müssen deshalb in der Lage sein, einen
Atemstillstand kurzfristig zu beherrschen (s. Kap. 4. Prozessqualität).
Neben Hypoxämien können bei der Anwendung von Propofol typischerweise Hypotonien auftreten
[12 ] ([Tab. 11 ], Abschnitt 2.2.3.1.)
Raritäten sind Bakteriämien bis zur Sepsis bei unsachgemäßer Lagerung sowie in Einzelfällen
Pankreatitiden [74 ]
[75 ]. Ferner ist ein „Propofol-Infusions-Syndrom” (mit Rhabdomyolyse) beschrieben, welches
bisher jedoch nur bei langdauernder Applikation (> 48 h) in hoher Dosierung (> 4 mg/kg/h)
aufgetreten ist [76 ]. Propofol ist bei bekannter Allergie gegen Hühnereiweiß, Sojaeiweiß oder Sulfit
kontraindiziert.
Die Applikation von Propofol erfolgt als initiale Bolusgabe zur Einleitung der Sedierung
mit anschließender Aufrechterhaltung der Sedierung durch repetitive Bolusgabe oder
mittels kontinuierlicher Applikation via Perfusor.
2.2.1.2. Techniken der Propofol-Applikation
Alternative Applikationsformen zu der, derzeit in der deutschen Endoskopie gebräuchlichsten,
intermittierenden Bolusgabe stellen die Perfusor-Applikation (mit initialem Einmalbolus
zur Einleitung), die sog. „Target-controlled-Infusion” (TCI), die patientenkontrollierte
Sedierung (PCS) und die sog. „Computer-Assisted-Personalizied Sedation” (CAPS) dar.
Hierbei sind die intermittierende Bolusapplikation und die Perfusor-Applikation als
Standardverfahren anzusehen, während die übrigen Verfahren zumindest hinsichtlich
ihres Einsatzes in der Endoskopie noch experimentellen Charakter haben.
2.2.1.2.1. Intermittierende Propofol-Bolusapplikation
Hierbei wird zur Einleitung ein Gewichts- und ggf. auch Alters- oder Komorbiditäts-adaptierter
Bolus (z. B. 40 mg bei < 70 kg KG bzw. 60 mg bei ≥ 70 kg KG) intravenös appliziert
und nachfolgend bedarfsadaptiert repetitive Boli von z. B. 10–20 mg zur Aufrechterhaltung
der gewünschten Sedierungstiefe verabreicht. Gegebenfalls kann zur Einleitung zusätzlich
ein Benzodiazepin und/oder Opiat hinzugefügt werden (s. Kapitel 2.3. Kombinationstherapie).
Die intermittierende Bolusapplikation wurde nahezu in allen publizierten Studien zur
Frage der Sedierungseffizienz von Propofol bei endoskopischen Untersuchungen/Behandlungen
im Vergleich mit anderen Pharmaka (z. B. Midazolam) eingesetzt und ist daher zurzeit
in der Endoskopie die bestdokumentierte und derzeit auch gebräuchlichste Applikationsweise.
2.2.1.2.2. Kontinuierliche Propofol-Applikation mittels Perfusorsystemen
Hierbei wird gleichfalls ein Gewichts- und ggf. auch Alters- oder Komorbiditäts-adaptierter
Bolus von Propofol (ggf. auch kombiniert mit anderen Pharmaka) zur Einleitung der
Sedierung gegeben. Danach wird die Sedierung durch eine (in der Regel) gewichtsadaptierte
Propofol-Dauerinfusion aufrechterhalten. Die Dosierung richtet sich auch nach der
gewünschten Sedierungstiefe und dem individuellen Risikoprofil des Patienten. Die
meisten Systeme erlauben die zusätzliche bedarfsadaptierte Gabe von Propofol-Boli.
Spezielle Perfusorsysteme für die Anästhesie errechnen nach Eingabe verschiedener
Patientenparameter (z. B. Gewicht, Größe, Alter) die Erhaltungsdosis von Propofol
1 %- oder 2 %-Lösung (nach Vorgabe der gewünschten Sedierungstiefe) selbstständig.
Die Perfusor-Applikation von Propofol ist derzeit die gebräuchlichste Methode zur
Aufrechterhaltung der total-intravenösen Anästhesie (TIVA) in Deutschland. Für den
Einsatz in der Endoskopie liegen dagegen bisher nur wenige Studien vor [77 ], ein randomisierter Vergleich zwischen Perfusor-Applikation und intermittierender
Bolusgabe im Bereich der Endoskopie existiert unseres Wissens nicht.
Empfehlung
Die intermittierende Bolusapplikation von Propofol kann derzeit als Standardverfahren
zur Anwendung von Propofol in der Endoskopie angesehen werden. Die Propofol-Gabe mittels
Perfusor ist in der Anästhesie sehr umfassend dokumentiert und gilt als Standard für
die total-intravenöse Anästhesie, hinsichtlich des Einsatzes in der Endoskopie liegen
bisher jedoch nur wenige publizierte Daten vor.
Empfehlungsgrad A, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
2.2.1.2.3. Patientenkontrollierte (Analgo-)Sedierung (PCS)
Die patientenkontrollierte Abgabe von Medikamenten stammt ursprünglich aus der Schmerztherapie
und gehört heute in der postoperativen Analgesie zum Standard (z. B. im Konzept der
sog. „Fast-track surgery”). Der Patient kann sich selbst durch Druck auf eine Taste
eine bestimmte Dosis eines Medikaments mithilfe einer programmierbaren Infusionspumpe
intravenös verabreichen. Die wiederholte Gabe kann optional nur zeitlich verzögert
gestattet werden (sog. „Lockout”-Mechanismus), um eine Überdosierung zu vermeiden.
Die PCS mag insbesondere bei solchen endoskopischen Untersuchungen sinnvoll sein,
wo relativ kurzdauernde Schmerzepisoden vom Patienten zu tolerieren sind, wie es z.
B. bei der Koloskopie öfters der Fall ist (z. B. Sigmapassage, Flexurenpassage). Hierfür
ist die Gabe besonders kurz wirksamer Pharmaka über diese Systeme (z. B. Graseby-3000-Pumpe)
ideal, häufig wird hier eine Kombination von Propofol mit kurz wirksamen Opiaten (z.
B. Alfentanyl) verwendet.
So führte der Einsatz eines PCS-Systems (Propofol plus Alfentanyl) in einer randomisierten
Studie gegenüber Midazolam und Meperidin [78 ] und zwei randomisierten Vergleichsstudien gegenüber Diazepam und Meperidin (in Deutschland
als Pethidin bezeichnet) zu einer vergleichbaren Patientenzufriedenheit [56 ]
[79 ], in zwei weiteren Studien gegenüber Midazolam gar zu einer höheren Patientenzufriedenheit
[64 ]
[77 ]. In einer anderen randomisierten Studie wurde jedoch unter Verwendung von PCS ein
erhöhter Schmerz-Score als unter Midazolam dokumentiert [78 ]. Unter PCS mit Propofol traten jedoch weniger unerwünschte Ereignisse (Sauerstoffuntersättigung
oder Blutdruckabfall) als unter Diazepam auf [56 ]
[79 ]. In 2 dieser Studien waren 97 bzw. 78 % der mittels PCS-Technik bei der Koloskopie
sedierten Patienten bereit, sich, falls nötig, mit der gleichen Methode wieder sedieren
zu lassen [80 ]
[81 ]. Jüngeres Alter, weibliches Geschlecht und niedrigere Patientenzufriedenheit waren
unabhängige Faktoren für die Ablehnung des PCS-Verfahrens.
In einer Schweizer Studie zum Thema PCS verweigerten 35 % aller angesprochenen Probanden
die Studienteilnahme, da sie entweder einen vollständigen Bewusstseinsverlust wünschten
oder selbst nicht die Verantwortung für die Medikamentengabe übernehmen wollten [13 ]. In dieser Studie konnte aber bei den teilnehmenden Probanden eine signifikant niedrigere
Propofol-Dosis unter Einsatz der PCS, wie unter einer intermittierenden Bolusgabe
(durch eine Schwester, s. NAPS), bei der Koloskopie beobachtet werden [13 ].
Empfehlung
Bei Verwendung von Propofol mit oder ohne Opiat zur Koloskopie kann eine patientenkontrollierte
Sedierung als Alternative zur Bolusgabe durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
2.2.1.2.4. Target-Controlled Infusion (TCI)
Das Prinzip ermöglicht die intravenöse Gabe von Propofol (oder auch anderen Pharmaka)
mittels Infusionspumpe, wobei Dosierung und Infusionsgeschwindigkeit computergestützt
gesteuert wird [82 ]. Das Computersystem kalkuliert hierbei die individuelle, von der Infusionspumpe
abzugebende Infusionsrate, die nötig ist, um eine voreingestellte, gewünschte Medikamentenkonzentration
im Blut aufrechtzuerhalten, anhand vorgegebener Algorithmen, die verschiedene patientenseitige
Parameter berücksichtigen (z. B. Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, Sedierungstiefe
etc.). Nachdem die initiale Dosierung zum Erreichen der gewünschten Blutkonzentration
errechnet wurde, erfolgt dann im Verlauf eine entsprechende Anpassung der Infusionsrate
(hierbei wird die gewünschte Blutkonzentration vom Arzt vorgegeben, sog. „offenes
System”).
Zusätzlich kann bei speziellen Systemen die Infusionsgeschwindigkeit darüber hinaus
auch anhand von Muskeltonus, auditorisch evozierten Potenzialen und/oder anderen physiologischen
Parametern, welche die Sedierungstiefe reflektieren, variiert werden, um die Sedierung
zu steuern (sog. „geschlossene Systeme”).
Der potenzielle Vorteil der TCI-Methode gegenüber einer reinen Dauerinfusion (mit
fixierter Dosis und Infusionsgeschwindigkeit) besteht in der Möglichkeit, eine Akkumulation
des applizierten Pharmakons zu vermeiden (da die Infusionsgeschwindigkeit fortlaufend
variiert wird).
In einer Evaluation von Fanti et al. [83 ] an 205 Patienten, welche in tiefer Sedierung (ohne mechanische Ventilation) einer
ERCP unterzogen wurden, erfolgte unter Verwendung eines offenen TCI-Systems die Propofol-Applikation
initial mit einer Zielkonzentration von 4 ug/ml, welche dann im Verlauf zwischen 2
– 5 ug/ml durch den Anästhesisten gehalten wurde. Zusätzlich war die Bolusapplikation
von Fentanyl (50 – 100 ug i. v.) möglich. Seitens des Endoskopikers wurde die Sedierung
in 201 / 205 Fällen als exzellent eingestuft, es wurden nur 4 Fälle mit Hypoxämie
(pO2 < 85 %) und in einem Fall die Notwendigkeit einer Maskenbeatmung gesehen.
Bei Verwendung eines geschlossenen TCI-Systems, wobei die Infusionsrate EEG-gestützt
(mittels Bestimmung des bispektralen Index, BIS) kontrolliert wurde, wurde bei 16
Patienten eine Koloskopie durchgeführt [84 ]. Im Median wurde in dieser Studie von Leslie et al. [84 ] eine Propofol-Konzentration von 2,3 ug/ml angesteuert, wobei überwiegend ein BIS-Level
von 80 beobachtet wurde (entspricht einer leichten bis moderaten Sedierungstiefe).
Weitere Studien eruierten den kombinierten Einsatz von TCI und PCS, wobei die Applikationsrate
der TCI-Pumpe durch die Betätigung einer Handtaste durch den Patienten modifiziert
werden konnte. Hierbei wurden, bei allerdings kleinen Fallzahlen (n = 20 – 40), günstige
Sedierungseffekte während Koloskopie oder ERCP dokumentiert [84 ]
[85 ]
[86 ]
[87 ]. In der Studie von Stonell et al. [87 ] erfolgte ein randomisierter Vergleich des TCI/PACS-Systems mit der repetitiven Bolusgabe
von Propofol bei der Koloskopie (n = 40) durch einen Anästhesisten, wobei sich keine
signifikanten Unterschiede hinsichtlich Sedierungseffizienz und Komplikationsrate
fanden, auch wenn die Gesamt-Propofol-Dosis in der TCI-Gruppe tendenziell niedriger
war wie in der Bolusgruppe (233 vs. 288 mg, p = 0,05).
2.2.1.2.5. Computer-Assisted Personalized Sedation (CAPS)
Dieses Verfahren erweitert die TCI-Gabe von Propofol um eine zusätzliche Implementierung
sowohl von physiologischen Monitoring-Parametern (Pulsfrequenz, Blutdruck, O 2 -Sättigung und kapnografische Bestimmung der CO 2 -Exhalation) wie von Patienten-Reaktionen auf gezielte verbale (über Kopfhörer) und
taktile (via Vibrationsmaus) Stimuli. Somit wird die Sedierung vollständig computergestützt
gesteuert durchgeführt und überwacht. Das System ermöglicht derzeit nur die Steuerung
einer moderaten Sedierungstiefe, tiefe Sedierungen oder Narkosen sind derzeit nicht
vorgesehen. Eine Zulassung für dieses System zum klinischen Einsatz liegt derzeit
in Europa nicht vor.
In einer ersten bi-zentrischen Evaluation in USA und Belgien konnte bei insgesamt
96 Patienten, bei denen eine Gastroskopie oder Koloskopie durchgeführt wurde, ein
ausreichender Sedierungseffekt ohne Komplikationen beobachtet werden. Nach initialer
Bolusgabe von Fentanyl (25 – 100 ug) wurden zwischen 20 – 350 mg (Median 70 mg) Propofol
über das System verabreicht [88 ].
Empfehlung
TCI und CAPS wurden in einigen Studien geprüft; aufgrund der existierenden Datenlage
kann zum Stellenwert dieser Verfahren zurzeit keine Aussage gemacht werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
2.2.2. Benzodiazepine
Benzodiazepine induzieren eine Anxiolyse, Amnesie und Sedierung und wirken parallel
antikonvulsiv und muskelrelaxierend. Die Wirkung erklärt sich über eine Bindung dieser
Substanzen an den GABAA -Rezeptor. Unterschiedliche Benzodiazepine können jedoch unterschiedliche pharmakologische
Eigenschaften aufweisen (z. B. stärker sedierender Effekt oder stärker anxiolytischer
Effekt) [89 ].
2.2.2.1. Diazepam
Diazepam war zu Beginn der Endoskopie das einzig verfügbare Sedativum, ist aber inzwischen
bei endoskopischen Untersuchungen in westlichen Ländern nur noch selten in Gebrauch.
Dies beruht auf der vergleichsweise langen Halbwertszeit im Gegensatz zu nachfolgenden
kurz wirksamen Benzodiazepinen wie Midazolam [90 ]
[91 ]
[92 ]. An Nebenwirkungen kann es vorwiegend bei Diazepam zu Atemdepression [93 ], Husten und Dyspnoe kommen. Weiterhin kann eine Phlebitis an der Injektionsstelle
auftreten, insbesondere bei Verwendung wasserlöslicher Darreichungsformen [94 ]. Die übliche Dosis ist die Einmalgabe von 5 – 10 mg (siehe auch Dosierungsempfehlungen
der Fachinformationen der verschiedenen Hersteller).
2.2.2.2. Midazolam
Midazolam ist als kurz wirkendes Benzodiazepin, das bis heute wohl am häufigsten verwandte
Sedativum in der Endoskopie [95 ]. Die sedierende Potenz ist um den Faktor 1,5- bis 3,5-mal größer als bei Diazepam
[96 ]. Die Substanz wirkt nach 1 – 3 min, das Wirkmaximum ist nach 3 – 4 min erreicht,
obgleich die Wirkungsdauer 15 – 80 min anhält [97 ] und von Kofaktoren wie Übergewicht, fortgeschrittenes Alter und Erkrankungen der
Leber und Niere abhängig ist. Das Nebenwirkungsprofil entspricht dem des Diazepams,
jedoch treten Phlebitiden seltener auf [98 ]. Wie gelegentlich auch bei anderen Benzodiazepinen kann nach Midazolam-Gabe selten
eine paradoxe Reaktion, gekennzeichnet durch Aggressivität, Feindlichkeit und Unruhe,
auftreten. Diese wird bei kurz dauernder oraler Anwendung mit ca. 5 % beschrieben
[99 ]. In einer Studie von Christe et al. [100 ] zur Sedierung mit Midazolam bei älteren Patienten (mittleres Alter 84 ± 7 J) während
der ÖGD zeigten sich bei 14 % der Patienten noch am Folgetag Verwirrtheitszustände.
Bei der Gastroskopie wird Midazolam gewöhnlich als Bolus von 30 –80 µg/kg KG verabreicht
[6 ]
[7 ]
[100 ]
[101 ]. Bei der Koloskopie wird meist ein Anfangsbolus zwischen 30 und 50 µg/kg mit nachfolgenden
Boli geringerer Dosis bis zur nötigen Sedationstiefe [64 ]
[102 ]
[103 ] gegeben, wobei ab einem Alter von über 60 Jahren geringere Dosierungen empfohlen
werden [79 ]
[100 ]
[103 ]
[104 ]
[105 ].
Prinzipiell ist bei Sedierungswunsch die Verabreichung von Midazolam vor Untersuchungsbeginn
günstiger als die Gabe nach Bedarf während der Untersuchung [106 ]
[107 ].
2.2.2.2.1. Antagonisierung der Wirkung von Midazolam durch Flumazenil
Die Wirkung von Midazolam kann durch den Benzodiazepin-spezifischen Antagonisten Flumazenil
aufgehoben werden [108 ]
[109 ]. In einer Studie von Mora et al. [110 ] konnte gezeigt werden, dass Flumazenil stärker in der Antagonisierung von Benzodiazepin
induzierter Sedierung und Amnesie als in der respiratorischen Hypoventilation ist.
Die Aufhebung der Midazolam-induzierten Atemdepression erfolgt 120 s nach intravenöser
Flumazenilgabe [111 ].
Die Halbwertszeit von Flumazenil beträgt 0,7 – 1,3 h, mit einer durchschnittlichen
Dauer des antogonisiernenden Effekts von 1 h. Da der Effekt von Midazolam 80 min oder
länger andauern kann, besteht die Gefahr der Re-Sedierung, sodass erneute Flumazenil-Gaben
notwendig werden können.
In einer Studie von Andrews et al. [112 ], erhielten 50 Patienten nach Gastroskopie mittels Midazolam-Sedierung, unmittelbar
nach der Untersuchung und 30 min später, entweder Flumazenil oder Placebo. Patienten,
die Flumazenil erhielten, zeigten bereits 5 min später eine deutliche Verbesserung
des Erinnerungsvermögens, der Psychomotorik und der Koordination (p < 0,001). Eine
erneute Re-Evaluation der gleichen Parameter nach 3,5 h konnte jedoch keinen Unterschied
in den beiden Gruppen zeigen. Hingegen zeigten die Ergebnisse der Studie von Bartelsman
et al. [113 ] an 69 Patienten, die nach Midazolamgabe zur ÖGD Flumazenil oder Placebo erhielten,
keinen Hinweis für eine Re-Sedierung innerhalb von 6 h.
Die routinemäßige Gabe von Flumazenil nach Beendigung einer Untersuchung reduziert
zwar die Aufwachzeit [114 ], eindeutige Vorteile für den Patient und den Untersucher konnten bisher jedoch nicht
dokumentiert werden.
Auch ist Vorsicht bei Patienten mit bestehender Carbamazepin-, hoch dosierter Medikation
mit trizyklischen Antidepressiva oder chronischem Benzodiazepinabusus geboten, da
es hier zu Krampfanfällen oder Entzugserscheinungen kommen kann.
Die routinemäßige Verwendung von Flumazenil kann daher nicht empfohlen werden.
Bei Patienten, bei denen die Anwendung von Flumazenil dennoch nötig werden sollte,
ist hier auf einen entsprechend längeren Überwachungszeitraum zu achten.
2.2.2.3. Amnesie – Diazepam versus Midazolam
Empfehlung
Mit Ausnahme von gelegentlichen, venösen Komplikationen weist Diazepam keine Nachteile
gegenüber Midazolam auf. Wenn wegen der gewünschten stärkeren Amnesie mit Benzodiazepinen
sediert werden soll, ist Midazolam dem Diazepam wegen der kürzeren Halbwertszeit vorzuziehen.
Empfehlungsgrad B: Evidenzstärke IIa, Konsens.
Anmerkungen
Die Amnesie nach Midazolam ist eindeutig untersucht [123 ] und in allen Studien signifikant nachgewiesen. Wird eine Amnesie nicht gewünscht,
muss auf Midazolam verzichtet werden. Eine Alternative als Benzodiazepin ist das Diazepam
[91 ]
[92 ]. Die längeren Halbwertszeiten von Diazepam haben sich in Studien nicht als nachteilig
gegenüber Midazolam dargestellt [92 ]
[96 ]
[124 ]. Allerdings war der Patientenkomfort in einigen Studien nach Diazepam geringer als
nach Midazolam. Unter dem Gesichtspunkt Amnesie als Nebenwirkung weist Midazolam die
höchste Potenz dieser NW aller untersuchten Sedierungskonzepte auf.
2.2.3. Propofol versus Midazolam
Empfehlungen
Die Daten zu Wirkungsprofil und Komplikationen legen den Schluss nahe, Propofol bevorzugt
vor Midazolam bei Sedierungsbedarf in der gastrointestinalen Endoskopie zu verwenden.
Individuelle Abstimmungen auf die Patientensituation und den Untersuchungstyp sowie
die Erfüllung der in dieser Leitlinie genannten persönlichen, personellen, apparativen
und strukturellen Voraussetzungen sind jedoch erforderlich.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkungen
Bezüglich der Patientenakzeptanz bzw. -zufriedenheit ergibt sich aus der Zusammenfassung
der vorliegenden randomisierten Studien ([Tab. 10 ]), dass diese bei der Sedierung mit Propofol im Vergleich zu Benzodiazepin von den
Untersuchern als besser [59 ]
[60 ] oder gleich gut [56 ]
[57 ]
[58 ] beurteilt wird.
Randomisierte Studien legen den bevorzugten Gebrauch von Propofol für ÖGD, Koloskopie
und ERCP nahe [6 ]
[7 ]
[8 ]
[58 ]
[59 ]
[60 ]
[66 ]
[67 ]
[68 ]
[69 ]
[70 ]
[115 ]. Vorteile bei der Sedierung mittels Propofol im Vergleich zu Benzodiazepinen, sowohl
für den Patienten als auch den Untersucher liegen in der kürzeren Zeit bis zum Wirkungseintritt
[59 ], der – insbesondere bei interventionellen Endoskopien (wie der ERCP) – signifikant
besseren Patientenkooperation [66 ]
[67 ]
[115 ] sowie der schnelleren Erholungszeit für die Patienten [6 ]
[7 ]
[8 ]
[58 ]
[59 ]
[60 ]
[66 ]
[67 ]
[68 ]
[69 ]
[70 ], auch hinsichtlich der psychomotorischen Funktionen [8 ].
Die Überlegenheit von Propofol hinsichtlich der Erholung der neuropsychologischen/kognitiven
Funktionen im Vergleich zur Gabe von Midazolam/Fentanyl konnte zunächst in zwei Studien
im Rahmen der ambulanten Koloskopie gezeigt werden [57 ]
[58 ]. Auch in einer randomisierten Studie von Riphaus et al. [8 ] zur Erholung der psychomotorischen Funktionen (ermittelt anhand eines Fahrsimulators)
nach Sedierung mittels Propofol im Vergleich zu Midazolam/Dolantin zur ÖGD/Koloskopie,
zeigte sich bei der Verwendung von Propofol neben einer signifikant schneller Aufwachzeit
auch eine deutliche raschere Erholung der psychomotorischen Funktionen.
Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung von Propofol im Vergleich zu Midazolam liegt
in der möglicherweise besseren Qualität der Untersuchungen.
Hierzu konnte in einer Studie von Meining et al. [116 ], in der die Untersuchungsqualität bei der ÖGD unter Sedierung mittels Propofol vs.
Midazolam verglichen wurde, gezeigt werden, dass bei Verwendung von Propofol die Darstellungsqualität
des oberen Gastrointestinaltrakts (auf Videoaufnahmen) verbessert wurde. Allerdings
war die endoskopische Untersuchungszeit in der Propofol-Gruppe länger wie in der Midazolam-Gruppe
[116 ].
Bei der Koloskopie erleichtert die Sedierung mit Propofol die Untersuchung [117 ], wobei eine moderate Sedierung („conscious sedation”) bei Koloskopien in der Regel
ausreicht [118 ].
2.2.3.1. Kardiorespiratorische Komplikationen
Die vergleichenden Daten zu den Komplikationen wurden in einer Metaanalyse von Quadeer
et al. [119 ] aus 12 randomisierten Studien zusammengestellt: Hier wurde das relative Risiko einer
Sedierung mit Propofol gegenüber Benzodiazepinen beschrieben. Hierbei war der Einsatz
von Propofol bei der Koloskopie mit signifikant weniger Nebenwirkungen assoziiert.
Bei anderen endoskopischen Eingriffen (ÖGD, ERCP) war kein signifikanter Unterschied
feststellbar.
Bei Verwendung von Propofol im Rahmen der ERCP zeigt sich jedoch ein im Vergleich
zur Sedierung mittels Midazolam/Dolantin bzw. Meperidin teils signifikant erhöhtes
Risiko für das Auftreten einer arteriellen Hypotonie [58 ]
[66 ]
[115 ]
[120 ]
[121 ] und auch ein Abfall der Sauerstoffsättigung unter 90 % wird bei Sedierung mittels
Propofol tendenziell, wenn auch nicht signifikant, häufiger beobachtet ([Tab. 11 ]).
In einer kürzlich veröffentlichten Risikofaktoren-Analyse von Wehrmann und Riphaus
[122 ] bei 9547 Patienten, die über einen 6-Jahres-Zeitraum eine Propofolsedierung im Rahmen
der interventionellen oberen Endoskopie (ÖGD, n = 5374, ERCP, n = 3937, EUS, n = 236)
erhielten, hatten 3151 Patienten eine Propofolmonosedierung und 6396 Patienten eine
Kombinationstherapie mit Propofol/Midazolam. Insgesamt wurden 135 schwerwiegende Komplikationen,
die zu einem vorzeitigen Abbruch der Untersuchung führten, dokumentiert (1,4 %). Eine
kurzfristige Maskenbeatmung war bei 40 Patienten (0,4 %) und eine endotracheale Intubation
bei 9 Patienten (0,09 %) notwendig. Acht Patienten bedurften einer weiteren Überwachung
auf Intensivstation (0,3 %), 4 Patienten verstarben, in 3 Fällen im Rahmen potenziell
auch sedierungsassoziierter Nebenwirkungen (Mortalitätsrate 0,03 %). Nach multivarianter
Analyse der Daten waren Notfalluntersuchungen und eine höhere Propofol-Dosis als unabhängige
Risikofaktoren für das Auftreten von kardiorespiratorischen Komplikationen zu werten
[122 ].
2.2.4. Sonstige Pharmaka als Monotherapeutika
2.2.4.1. Einleitung
Unter sonstige Pharmaka sind weitere – nicht den gängigen Substanzklassen zuzuordnende
–, entweder sedierend/hypnotisch oder analgetisch wirksame Substanzen zu nennen. Hierunter
fallen Opiate und Ketamin (als Monotherapeutika), Inhalationsanästhetika, nicht steroidale
Antiphlogistika sowie die Neuroleptanalgesie. Aus der Vergangenheit gibt es zu diesen
Substanzen nur wenige Studien, die mit mäßigem Evidenzgrad die prinzipielle Eignung
dieser Pharmaka zur Sedierung aufgezeigt haben. Unter Bewertung der vorhandenen u.
a. Literatur fällt auf, dass
die Häufigkeit unerwünschter Nebenwirkungen erheblich höher ist als bei den gebräuchlichen
Konzepten.
einige dieser Konzepte (wie z. B. Neurolept-Analgesie) auch in der modernen Anästhesie
keinen Stellenwert mehr haben.
zu Ketamin die wissenschaftliche Evidenz fehlt; spezifische Nebenwirkungen lassen
die Anwendung von Ketamin als Monosubstanz als nicht sinnvoll erscheinen. Bezüglich
der Anwendung von Ketamin im Rahmen von Kombinationstherapien (z. B. in Kombination
mit Midazolam oder Propofol) liegen nur wenige Studien mit geringer Fallzahl vor,
die einen positiven Effekt vermuten lassen. Hier bedarf es jedoch der weiteren Evaluation
in randomisierten Studien mit entsprechend hoher Fallzahl.
bezüglich Inhalationsanästhetika zu beachten ist, dass diese besondere Geräte, besondere
Überwachungsverfahren und Anforderungen an die Sicherheit der Arbeitsplätze erfordern.
Da bei der Endoskopie stets von offenen Inhalationssystemen ausgegangen werden kann,
ist die Einhaltung von MAC-Werten der verwendeten Substanzen nicht möglich, insbesondere
da eine routinemäßige Sicherung des Atemwegs (Intubation, dichte Larynxmaske) bei
der Endoskopie ungebräuchlich ist.
für einen routinemäßigen Einsatz von NSAR im Rahmen endoskopischer Untersuchungen
aufgrund der aktuellen Datenlage keine hinreichende Evidenz gegeben ist.
Empfehlung
Opiate, Ketamin, Inhalationsanästhetika oder die Neuroleptanalgesie sollten nicht
als Monotherapeutika zur Sedierung in der Endoskopie eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B: Evidenzstärke 5, Konsens.
2.2.4.2. Opiate als Monotherapeutikum
2.2.4.2.1. Fentanyl
2.2.4.2.1.2. Allgemeines
Fentanyl ist ein lipophiles, chemisch dem Pethidin verwandtes, synthetisches Morphinderivat,
das ca. 600-mal potenter als Pethidin und 100-mal potenter als Morphium ist. Nach
intravenöser Applikation setzt die Wirkung durch Bindung an spezifischen Opioidrezeptoren
im Gehirn und Rückenmark bereits nach ca. 20 s ein. Das Wirkungsmaximum ist nach 6
min zu erwarten, wobei die Dauer der Analgesie 20 – 30 min beträgt. Die initiale Dosis
beträgt üblicherweise 50 – 100 µg. Bei älteren Patienten ist eine entsprechende Dosisreduktion
vorzunehmen. Die häufigste unerwünschte Nebenwirkung ist die Atemdepression, mit der
aufgrund der starken Potenz des Präparats bereits ab einer Dosierung von 0,1 mg (beim
Erwachsenen) zu rechnen ist. Darüber hinaus kann es zu einer Thoraxrigidität kommen,
welche eine etwaig notwendige Beatmung des Patienten erschweren kann. Der Effekt auf
Blutdruck und Herzfrequenz sind eher gering und meist durch einen Abfall dieser Parameter
aufgrund einer vagalen Stimulation bedingt. Darüber hinaus können Krämpfe der glatten
Muskulatur an den Gallenwegen und Pankreas wie auch eine spastische Obstipation auftreten.
Das Auftreten von Übelkeit und Erbrechen unter Fentanyl ist vergleichbar mit anderen
Opiaten. Auch wenn Fentanyl üblicherweise als Anästhetikum im Rahmen der Allgemeinanästhesie
(häufig in Kombination mit anderen Präparaten) oder bei chronischen Schmerzen i. A.
transdermal verwendet wird, gibt es wenige Studien mit geringer Fallzahl, die die
Anwendung als Analgetikum im Rahmen der Endoskopie untersucht haben.
Anmerkungen
In einer prospektiven Studie von Basu et al. [125 ] an 109 konsekutiven Patienten zur flexiblen Sigmoidoskopie, erhielten die Patienten
auf Wunsch eine Analgesie mit einem Einzelbolus Fentanyl (50 µg) oder aber keine Analgesie.
Von den 46 Patienten, die sich für eine Analgesie entschieden hatten, klagten signifikant
weniger über moderate/starke Schmerzen als von den 63 Patienten ohne Analgesie (9
vs. 26, p < 0,05). Die Patientenzufriedenheit, insbesondere unter dem Aspekt für eine
Wiederholungsuntersuchung mit dem jeweiligen Verfahren, war unter Analgesie signifikant
höher als ohne Analgesie (p < 0,01). Ein vermehrtes Auftreten von kardiorespiratorischen
Komplikationen unter Fentanylgabe wurde nicht beschrieben.
In einer weiteren randomisierten Studie von Ishido et al. [126 ], in der 84 Patienten zur ÖGD entweder eine Sedierung mit Fentanyl oder keine Sedierung
erhalten hatten, konnte gezeigt werden, dass durch Analgesie neben einer gesteigerten
Patiententoleranz auch der – durch die Endoskopie hervorgerufene – Anstieg der Herzfrequenz
vermindert werden konnte. Neben einem minimalen Abfall des arteriellen Sauerstoffgehalts
zeigte sich für die O 2 -Sättigung kein signifikanter Unterschied in beiden Gruppen.
2.2.4.2.2. Remifentanil
2.2.4.2.2.1. Allgemeines
Für die routinemäßige Verwendung von Remifentanil, einem hoch potenten synthetisch
hergestellten Opioid mit extrem kurzer Halbwertszeit (2 – 3 min), gibt es derzeit
nur spärliche Daten. Beachtenswert ist ein gehäuftes Auftreten von Atemdepressionen
und dass die Substanz für die Analgesie bei spontan atmenden Patienten nur als kontinuierliche
Infusion appliziert werden soll. Der Einsatz wird auf eine Umgebung, die vollständig
zur Überwachung und Unterstützung der Atmungs- und Herz-Kreislauf-Funktionen ausgestattet
ist, beschränkt (laut Fachinformation).
Anmerkungen
In einer randomisierten Studie von Akcaboy et al. [127 ] erhielten 100 Patienten im Rahmen der Koloskopie eine kontinuierliche Infusion von
Remifentanil (Bolus: 0,5 µg/kg, dann 0,05 µg/kg/min kontinuierlich) oder Propofol
(Bolus: 0,5 mg/kg gefolgt von 50 µg/kg/min). Bei Verwendung von Remifentanil war die
Untersuchungsdauer länger und die Sauerstoffsättigung nach Bolusgabe niedriger als
nach Propofol. Wenngleich die Aufwachzeit nach Remifentanilgabe kürzer war, zeigte
sich kein Vorteil in der Entlassungszeit. Übelkeit und Erbrechen wurden in der Remifentanilgruppe
darüber hinaus wesentlich häufiger beobachtet.
2.2.4.3. Ketamin als Monotherapeutikum
2.2.4.3.1. Allgemeines
Ketamin ist ein intravenös und intramuskulär injizierbares Allgemeinanästhetikum mit
starker analgetischer Wirkung, welches als Monoanästhetikum vorwiegend bei kurz dauernden
diagnostischen und therapeutischen Eingriffen im Kindesalter und für spezielle Situationen
im Erwachsenenalter zur Anwendung kommt. Ketamin hat nach i. v. Bolusgabe einen raschen
Wirkungseintritt (< 1 min), mit einer Wirkdauer von ca. 10 – 15 min [128 ]. Es bewirkt eine sogenannte dissoziative Anästhesie, die mutmaßlich durch eine funktionelle
Entkopplung des thalamoneokortikalen vom limbischen System hervorgerufen ist. Die
analgetische Wirkung tritt bereits bei subdissoziativen Dosen auf und überdauert die
Anästhesie. Die sedativen und hypnotischen Eigenschaften von Ketamin sind dagegen
weit weniger ausgeprägt. Der Muskeltonus ist unter Ketamin-Anästhesie erhalten oder
gesteigert, sodass die Schutzreflexe im Allgemeinen nicht beeinträchtigt werden. Die
Krampfschwelle wird nicht gesenkt. Unter Spontanatmung tritt eine Erhöhung des intrakraniellen
Druckes ein. Aufgrund einer sympathikotonen Wirkung führt Ketamin zu einem Anstieg
von Blutdruck und Herzfrequenz, wodurch auch der myokardiale Sauerstoffverbrauch bei
gleichzeitig gesteigerter Koronardurchblutung zunimmt. Am Herzen selbst zeigt Ketamin
eine negativ inotrope und antiarrhythmische Wirkung. Der periphere Widerstand ändert
sich aufgrund gegensätzlicher Einflüsse kaum. Nach Ketamingabe wird eine mäßige Hyperventilation
beobachtet. An der Bronchialmuskulatur übt Ketamin einen relaxierenden Effekt aus.
Kontraindikationen für die Anwendung sind u. a. eine schlecht eingestellte oder nicht
behandelte arterielle Hypertonie (systolischer/diastolischer Blutdruck über 180 /
100 mmHg in Ruhe); Patienten, bei denen eine Blutdrucksteigerung eine erhebliche Gefährdung
bedeutet (z. B. vorangegangener zerebrovaskulärer Insult).
Relative Kontraindikationen bestehen u. a. bei instabiler Angina pectoris oder Myokardinfarkt
in den letzten 6 Monaten. Da die pharyngealen Reflexe im Allgemeinen erhalten sind,
sollte ohne zusätzliche Verwendung von Muskelrelaxanzien eine mechanische Reizung
des Pharynx vermieden werden, wenn Ketamin als Monoanästhetikum verwendet wird. Bei
Eingriffen an Pharynx, Larynx und Bronchialbaum kann daher insbesondere eine Muskelrelaxation
mit entsprechender Beatmung erforderlich sein. Eine unerwünschte Nebenwirkung ist
das gehäufte Auftreten von Halluzinationen, Alpträumen und deliranten Zuständen, welche
in 10 – 30 % der Fälle beobachtet wird. Durch die zusätzliche Gabe von Midazolam können
diese Reaktionen vermindert werden [129 ].
Anmerkungen
Von einer Monotherapie mit Ketamin zum routinemäßigen Gebrauch im Rahmen endoskopischer
Untersuchungen sollte aufgrund der o. g. Aspekte abgesehen werden.
Die meisten Studien zur Anwendung von Ketamin liegen im Rahmen einer Kombinationstherapie
vorzugsweise – mit Midazolam – für endoskopische Eingriffe bei Kindern vor [130 ]
[131 ]. Hier konnte eine adäquaten Sedierung ohne wesentliche kardiorespiratorische Komplikationen
erzielt werden.
Wenngleich die Daten zur Anwendung von Ketamin bei Erwachsenen gering sind, so gibt
es doch auch hier Hinweise, dass die zusätzliche Gabe von Ketamin, allerdings wiederum
in Kombination mit Midazolam bei einem entsprechenden Patientengut (unter Berücksichtigung
der Kontraindikationen) einen Vorteil bieten kann. In einer doppelblinden, placebokontrollierten
Studie von Rosing et al. [132 ] zum Vergleich von Midazolam/Placebo vs. Midazolam/Ketamin bei 129 Patienten zur
Koloskopie zeigte sich unter Verwendung der Kombinationstherapie neben einer geringeren
Notwendigkeit für eine Nachinjektion (40 vs. 27 %), eine bessere Sedierung und Analgesie
sowie eine höhere Patientenakzeptanz für eine Re-Endoskopie.
In einer randomisierten Studie von Ong et al. [133 ], die im Rahmen der ERCP eine Ketamin-Kombinationssedierung (Ketamin plus Midazolam,
Pentazocin, Propofol) mit einer alleinigen Propofolsedierung verglichen hatte, zeigte
sich gerade bei jüngeren Patienten der Vorteil des Kombinationsregimes in einer besseren
Patiententoleranz. Allerdings war die Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen nicht
unterschiedlich. Darüber hinaus traten unter Verwendung der Kombinationstherapie vermehrt
Hypoxien auf.
2.2.4.4. Inhalationsanästhetika als Monotherapeutikum
2.2.4.4.1. Distickstoffmonoxid (Lachgas)
2.2.4.4.1.2. Allgemeines
Medizinisches Lachgas N 2 O ist ein stabiles, reaktionsträges, farb- und geruchloses Gas, das stark analgetisch
und schwach narkotisch wirkt. Die Willkürmotorik bleibt unbeeinflusst. Der Vorteil
liegt in einem raschen Wirkungseintritt und einer schnellen Erholungszeit. Im Gemisch
mit Sauerstoff wird es üblicherweise zur Anästhesie-Einleitung, im Rahmen einer Kombinationsnarkose
oder zur Analgesie unter stationären Bedingungen in der klinischen Geburtshilfe eingesetzt.
Medizinisches Lachgas N 2 O ist zur inhalativen Anwendung bestimmt. Es darf grundsätzlich erst nach Verdampfung
(Überführung in den Gaszustand) und mithilfe von geeigneten Inhalationsgeräten bzw.
Narkoseapparaten verabreicht werden. Obwohl nur eine geringe Wirkung auf den Kreislauf
zu erwarten ist, kann es zur Senkung des Blutdrucks, zur Abnahme des Schlagvolumens
und zur Steigerung des pulmonalvaskulären Widerstands kommen. Ebenso kann es zu einer
Dilatation der Hirngefäße mit nachfolgender Steigerung des intrakraniellen Druckes
führen. An unerwünschten Nebenwirkungen können Übelkeit und Erbrechen auftreten. Das
Auftreten von Euphorien, Träumen und Fantasien wird beschrieben. Bei Überdosierung
können Hypoxie, Kreislaufdepression, Agitation oder Somnolenz bis Bewusstlosigkeit
auftreten.
Anmerkungen
In einer randomisierten Studie von Saunders et al. [134 ] zum Vergleich der patientenkontrollierten Lachgasinhalation versus intravenöser
Midazolam/Pethidin Gabe im Rahmen der Koloskopie zeigte sich neben einer signifikant
schnelleren Aufwachzeit nach Lachgasinhalation (32 vs. 60 min, p = 0,01), ein geringerer
Abfall des Blutdrucks und der Sauerstoffsättigung. Allerdings traten unter Lachgasinhalation
gehäuft Kopfschmerzen auf.
In einer weiteren Studie von Forbes et al. [135 ] erhielten Patienten zur Koloskopie randomisiert entweder Lachgas oder Midazolam/Meperidin
(mittlere Dosierung: 4,7 mg und 55 mg). Lachgas war weniger effektiv, die Patienten
erinnerten sich häufiger an Schmerzen während der Untersuchung (p < 0,001) und waren
signifikant unzufriedener mit der Untersuchung (p < 0,01), hingegen war die Aufwachzeit
signifikant schneller als unter Midazolam/Meperidin (30 vs. 60 min, p = 0,0001).
In der kürzlich als Abstrakt veröffentlichten Studie von Maleskar et al. [136 ], in der 100 Patienten randomisiert entweder Lachgas oder Midazolam/Fentanyl im Rahmen
der Koloskopie erhielten, war im Gegensatz zu der Studie von Forbes die Patientenzufriedenheit
unter Lachgas besser, die Patienten gaben weniger Schmerzen an und die Zeit bis zur
Entlassung war signifikant kürzer (26 vs. 44 min, p = 0,004).
2.2.4.5. Nicht steroidale Antiphlogistika
2.2.4.5.1. Keterolac trometamol
2.2.4.5.1.2. Allgemeines
Ketorolac trometamol ist ein nicht steroidaler Entzündungshemmer mit analgetischer
Wirkung und raschem Wirkungseintritt von wenigen Minuten nach i. v. Injektion, dessen
Wirkungsmechanismus im Wesentlichen in der Hemmung der Prostaglandin-Biosynthese beruht.
Üblicherweise wird es zur Behandlung von akuten Schmerzzuständen verwendet. In Deutschland
ist die Substanz nur zur Applikation in Augentropfen erhältlich.
Ebenso wie andere nicht steroidale Entzündungshemmer kann Keterolac trometamol gastrointestinale
Reizungen, Geschwüre, Blutungen oder Perforationen mit oder ohne vorausgehenden Symptomen
verursachen; es sollte daher insbesondere bei Patienten mit bekannter Neigung zu Krankheiten
des Gastrointestinaltrakts nicht verabreicht werden. Weitere unerwünschte Nebenwirkungen
sind Flüssigkeitsretention und Ödeme, weshalb Vorsicht bei Patienten mit Herzdekompensation
und Hypertension geboten ist. Auch treten gehäuft Kopfschmerzen, Benommenheit, Schläfrigkeit,
Schwitzen und Schwindel auf.
Anmerkungen
In einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Studie von Mui et al.
[137 ] wurde der Effekt von intravenös verabreichtem Ketorolac trometamol (60 mg) als Prämedikation
30 min vor Beginn einer patientenkontrollierten Sedierung (mittels Propofol/Alfentanil)
zur Koloskopie an insgesamt 140 Patienten untersucht.
Sowohl die von den Patienten als auch von den Endoskopikern bewerteten Schmerz-Scores
waren unter Prämedikation mit Ketorolac signifikant niedriger als in der Kontrollgruppe
(3,99 vs. 5,28, p = 0,006 und 80,0 vs. 57,1 %, p = 0,004). Hinsichtlich der benötigten
Medikamenten-Dosis, Patientenzufriedenheit und hämodynamischen Veränderungen ergab
sich in beiden Gruppen kein signifikanter Unterschied.
Weitere Daten, welche die tatsächliche Überlegenheit von NSRA gegenüber den derzeit
gebräuchlichen Sedierungsregimen belegen, fehlen, sodass hier keine generelle Empfehlung
für den routinemäßigen Gebrauch von NSAR gegeben werden kann.
2.3. Kombinationstherapien
2.3.1. Allgemeines
Kombinationstherapien beinhalten in der Regel die Kombination eines Sedativums mit
einem Analgetikum oder die Kombination verschiedener Sedativa. Während die alleinige
Sedierung mit Benzodiazepinen, wie Diazepam oder Midazolam [138 ]
[139 ]
[140 ]
[141 ], die Komplikationsrate bezogen auf stressinduzierte kardiovaskuläre Komplikationen
(z. B. Myokardischämien, Erhöhung des Rate-Pressure-Products) senkt, führt darüber
hinaus die Kombination mit einem Opiat [142 ]
[143 ]
[144 ] oder Hypnotikum wie Propofol [70 ]
[145 ] zu einer höheren Patientenakzeptanz.
Auch kann durch Kombination verschiedener Substanzen neben einem Einspareffekt in
der benötigten Dosis [146 ] eine schnellere Aufwachzeit erzielt werden [59 ]
[57 ]
[143 ]
[146 ]. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass es unter einer Kombinationstherapie
im Vergleich zu einer Monotherapie gehäuft zu einem Abfall von Blutdruck und Sauerstoffsättigung
kommen kann [147 ]
[148 ]
[149 ] (siehe auch Abschnitt 2.3.3.).
2.3.2. Spezifische Kombinationen
2.3.2.1. Kombination Sedativum plus Opiat
Empfehlungen
Die Kombination eines Sedativums mit einem Analgetikum führt zu einer höheren Patientenakzeptanz
bei geringerem Sedativabedarf. Bei entsprechenden strukturellen und personellen Voraussetzungen
sowie schmerzhaften Eingriffen kann eine Kombinationstherapie mit einem Opiat sinnvoll
sein (zu den entsprechenden Voraussetzungen Verweis auf AG Strukturqualität).
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 1b, Konsens.
Anmerkungen
In einer Studie von Milligan et al. [143 ] zeigte die Kombination von Alfentanil/Midazolam im Vergleich zur alleinigen Gabe
von Midazolam bei oberer Intestinoskopie, neben einer Verbesserung der Untersuchungsbedingungen
für den Endoskopiker, eine höhere Patientenakzeptanz und eine schnellere Aufwachzeit.
In einer weiteren randomisierten, doppelt geblindeten Studie von Radaelli et al. [144 ] zum Vergleich von Midazolm versus Midazolam/Meperidin im Rahmen der Koloskopie bei
253 Patienten, wurden von den Patienten unter Kombinationstherapie signifikant weniger
Schmerzen und einer höhere Bereitschaft für eine Wiederholungsuntersuchung angegeben.
Die Aufwachzeit und ein Abfall der Sauerstoffsättigung waren in beiden Untersuchungsgruppen
nicht unterschiedlich.
In einer randomisierten, kontrollierten Studie von VanNatta et al. [150 ] erhielten 200 Patienten zur Koloskopie entweder nur Propofol zur tiefen Sedierung
oder eine Kombinationstherapie mit Propofol/Fentanyl, Propofol/Midazolam oder Propofol/Midazolam/Fentanyl,
um eine moderate Sedierung zu erzielen. Verglichen wurden Aufwachzeit, Patientenzufriedenheit
und Vitalparameter. Patienten unter alleiniger Propofolsedierung benötigten signifikant
höhere Dosierungen und zeigten signifikant tiefere Sedierungsstadien im Vergleich
mit den anderen Kombinationstherapien (p < 0,001). Die Entlassungszeit nach Kombinationstherapie
war schneller als unter alleiniger Propofolgabe (Median 13,0 – 14,7 versus 18,1 min,
p < 0,01). Hinsichtlich der Vitalparameter zeigte sich kein Unterschied zwischen den
einzelnen Untersuchungsgruppen, auch die Patientenzufriedenheit war nicht signifikant
unterschiedlich.
2.3.2.2. Kombination Sedativum plus Propofol
Empfehlung
Die Kombination unterschiedlicher Sedativa (z. B. Midazolam plus Propofol) führt zu
gleicher Akzeptanz/Toleranz bei vermutlich geringerer Propofol-Dosis. Bei entsprechender
struktureller und persönlicher Voraussetzung kann eine Kombinationstherapie Midazolam/Propofol
sinnvoll sein.
Empfehlungsgrad: B, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkung
In einer Studie von Cordruwisch et al. [151 ] an 64 Patienten, die im Rahmen zweier aufeinanderfolgender, länger dauernder (>
30 min) endoskopischen Untersuchungen zunächst mit Propofol und nachfolgend mit der
Kombination Midazolam/Propofol sediert wurde, lag der Vorteil der Kombinationssedierung
in einem deutlichen Einspareffekt von Propofol (der mit 59 % angegeben wurde). Die
postinterventionelle Aufwachzeit war unter dem Kombinationsregime allerdings doppelt
so lang (4 vs. 8 min).
Eine Studie von Seifert et al. [146 ] an 239 konsekutiven Patienten zur therapeutischen Endoskopie (ÖGD und EUS) ergab
ebenfalls, dass die Kombination von Propofol mit Midazolam zu einer Dosiseinsparung
von Propofol im Vergleich zur alleinigen Propofolgabe (0,20 ± 0,09 mg/min/kg vs. 0,25
± 0,13 mg/min/kg, p < 0,01), bei ansonsten gleicher Effektivität führt. Das Kombinationsregime
war allerdings auch hier mit einer verlängerten postinterventionellen Erholungszeit
verbunden (25 ± 8 min vs. 19 ± 7, p < 0,05). Ähnliche Ergebnisse hinsichtlich des
Einspareffekts bei Kombination von Propofol und Midazolam lieferte die bereits oben
zitierte Studie von VanNatta et al. [150 ]. Hier waren jedoch die postinterventionelle Erholungszeiten in den Armen mit Kombinationstherapie
kürzer als bei alleiniger Propofolgabe (13,0 – 14,7 versus 18,1 min, p < 0,01).
2.3.2.3. Kombination Sedativum plus Spasmolytikum
Empfehlung
Die Kombination von Spasmolytika und Sedativa erhöht die Rate von kardiovaskulären
Nebenwirkungen und reduziert sowohl die Patientenzufriedenheit als auch die Untersucherbeurteilung,
daher sollte der Einsatz von Spamolytika bei der Endoskopie in Sedierung sorgfältig
erwogen werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkung
In einer prospektiven, doppelt verblindeten, placebokontrollierten Studie von Mui
et al. [152 ] wurde die Verwendung des Spasmolytikums Hyoscin N-Butylpromide (Buscopan) zur Prämedikation
bei patientenkontrollierter Sedierung mittels Propofol/Alfentanil im Rahmen der Koloskopie
untersucht. Hier zeigte sich neben einer verlängerten Caecum-Intubations-Zeit und
signifikant geringeren Untersucherzufriedenheit auch ein signifikant erhöhter Bedarf
an Sedativum/Analgetikum sowie eine signifikante hämodynamische Instabilität.
2.3.3. Nebenwirkungen bei Kombinationstherapie
2.3.3.1. Allgemeines
Trotz Einhaltung der empfohlen Dosisreduktion im Rahmen einer Kombinationstherapie
kommt es häufiger zu einer Kompromittierung der respiratorischen Funktionen als unter
Monotherapie [147 ]
[148 ]
[149 ]. Auf Basis der Studienlage kann nicht gezeigt werden, ob lebensbedrohliche Situationen
unter Kombinationstherapie häufiger auftreten.
Anmerkungen
In einer Studie von Rembacken et al. [149 ] zum Stellenwert von Pethidin bei der Koloskopie erhielten 71 Patienten in einer
randomisierten, doppelt verblindeten, placebokontrollierten Studie eine Sedierung
mit nur Diazepam oder Diazepam in Kombination mit Pethidin. Während die Patientenzufriedenheit
in beiden Gruppen vergleichbar war, zogen die Untersucher die Kombinationstherapie
aufgrund einer besseren Patiententoleranz vor. Allerdings kam es unter Kombinationstherapie
doppelt so häufig zu einem Abfall der Sauerstoffsättigung als unter alleiniger Gabe
von Diazepam (p = 0,008).
In einer weiteren Studie von DiPalma et al. [147 ] zum Stellenwert von Alfentanil im Rahmen der Koloskopie erhielten 35 Patienten randomisiert
entweder eine Kombinationstherapie mit Alfentanil/Midazolam oder Midazolam alleine.
Auch hier zeigte sich bei Kombinationstherapie ein gehäufter Abfall der Sauerstoffsättigung
mit der Notwendigkeit der Sauerstoffgabe. Patiententoleranz, Patientenzufriedenheit,
Aufwachzeit und Blutdruck waren in beiden Gruppen nicht unterschiedlich.
In einer randomisierten, doppelt geblindeten Studie von Moerman et al. [148 ] wurde die additive Gabe Remifentanil zur Sedierung mittels Propofol bei 50 relativ
gesunden Patienten (ASA I und II) zur Koloskopie untersucht. In der Remifentanil/Propofol-Gruppe
kam es signifikant häufiger zu einem Abfall von Blutdruck und Sauerstoffsättigung.
Und obwohl die Gabe von Remifentanil zu einer Dosisreduktion von Propofol führte,
war die Aufwachzeit unter alleiniger Propofolsedierung signifikant kürzer (p < 0,01)
und die Patientenzufriedenheit signifikant höher (p < 0,01).
2.3.4. Monitoring/Strukturqualität
Empfehlung
Aufgrund arzneimittelbedingter Interaktionen soll bei Kombinationstherapien das jeweilig
benutzte Medikament bzgl. der Dosis angepasst werden. Zudem muss bei dem schwer zu
kalkulierenden Risiko besonders auf die Verfügbarkeit eines adäquaten Monitorings
und die unverzügliche Interventionsmöglichkeit durch einen weiteren, in der kardiopulmonalen
Reanimation und Beatmung (einschließlich Intubation und manuelle Beatmung) erfahrenen
Arztes geachtet werden (s. a. Strukturqualität).
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, Konsens.
2.4. Einfluss der Ko-Morbidität
2.4.1. Allgemeines
Komorbidität beinhaltet im Wesentlichen eine höhere ASA-Klassifikation sowie Begleiterkrankungen
(auch bei ASA II und III), welche mit einer höheren Nebenwirkungsrate verbunden sind
[71 ]
[153 ]
[154 ].
Gerade ältere Patienten und insbesondere Patienten mit bereits zugrunde liegenden
kardialen oder pulmonalen Erkrankungen haben ein höheres Risiko für das Auftreten
von Komplikationen im Rahmen einer Endoskopie mit Sedierung [71 ]
[138 ]
[155 ].
Aber auch hepatobiliäre Erkrankungen mit verminderter Elimination von Pharmaka oder
ein altersbedingt verlangsamter Metabolismus können zu einer Potenzierung der erwähnten
Nebenwirkungen führen [156 ]
[157 ].
Eine Vielfalt an physiologischen Prozessen trägt hier zu einer erhöhten Sensitivität
gegenüber den verschiedenen Substanzen mit einem entsprechend erhöhtem Sedierungsrisiko
bei [158 ]. So verschlechtert sich mit zunehmendem Alter die arterielle Sauerstoffsättigung,
mit oder ohne zusätzliche Sauerstoffgabe. Auch die kardiorespiratorische Reaktion
auf Hypoxie oder Hyperkapnie ist vermindert und verzögert. Narkotika und andere zentral
wirksame Substanzen führen zu einer verstärkten Atemdepression und gehäuftem Auftreten
einer transienten Apnoe. Altersbedingte Erkrankungen und schnelle oder übermäßige
Dosierungen tragen hier mehr für das Auftreten von kardiorespiratorischen Komplikationen
bei als das Alter per se [158 ].
2.4.2. Risikopatienten
Empfehlung
Patienten mit höherer ASA-Klasse und/oder ältere Patienten weisen ein höheres Risiko
sedierungsbedingter Nebenwirkungen auf (kardiorespiratorische Depression). Die Dosis
des benutzten Sedativums sollte dementsprechend angepasst bzw. verringert werden.
Empfehlungsgrad: B, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
2.4.3. Substanzart
Empfehlung
Eine Sedierung mit Propofol kann auch bei älteren Patienten, Patienten mit kardiorespiratorischen
Erkrankungen sowie bei Lebererkrankungen als Ersatz für die Verwendung von Benzodiazepien
erwogen werden. Theoretisch ist z . B . eine Verschlechterung der hepatischen Enzephalopathie, welche für die Benzodiazepine
belegt ist, durch Propofol nicht zu erwarten.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 2b, Konsens.
Anmerkungen
Entsprechend der Modifikation der Empfehlungen der American Society of Gastroenterology
für ältere Patienten im Rahmen der gastrointestinalen Endoskopie [159 ] sollten bei diesen Patienten weniger Substanzen langsamer appliziert und Substanzen
mit geringer Kumulationsdosis [159 ]
[160 ] verabreicht werden.
Wie bei jungen Patienten werden zur Sedierung von älteren Patienten meist Midazolam
und/oder andere Opioide/Narkotika verwendet. Da bei der Verwendung von Benzodiazepinen
ein erhöhtes Hypoxämie-Risiko bei älteren Patienten, Patienten mit Übergewicht und
anämischen Patienten besteht, erscheint eine Dosisminderung auch hier ratsam [161 ]. Für diese Substanzgruppe besteht zudem auch postinterventionell ein erhöhtes Hypoxämierisiko,
insbesondere bei älteren Patienten [121 ]
[162 ]. Weiterhin führen Benzodiazepine bei Patienten mit Leberzirrhose zur Verstärkung
einer hepatischen Enzephalopathie [156 ]
[157 ]
[163 ]
[164 ], die bei der alleinigen Verwendung von Propofol nicht beobachtet werden kann [164 ].
In einer randomisierten Studie von Riphaus et al. [164 ] bei insgesamt 60 Patienten mit bekannter Leberzirrhose und portaler Hypertension
erhielten diese zur Sedierung bei der Gastroskopie in interventioneller Intention
(Varizenligatur), randomisiert im Verhältnis 2:1, entweder Propofol oder Midazolam.
Alle Patienten absolvierten vor und 2 h nach Beendigung der Untersuchung einen Zahlenverbindungstest
(ZVT-A) sowie einen portosystemischen Enzephalopathie-Syndrom-Test (PSE), bestehend
aus 4 zusätzlichen Einzeltest-Komponenten. Die Auswertung erfolgte anhand eines sich
hieraus ergebenden Gesamtscores. Als Kontrollgruppe dienten 20 Patienten ohne Leberzirrhose,
die keiner Gastroskopie unterzogen wurden. Darüber hinaus wurden die Aufwachzeit und
der Aufwachscore bestimmt. Bei den mit Propofol sedierten Patienten zeigt sich eine
im Vergleich zu Midazolam deutliche Verkürzung der Aufwachzeit (7,8 ± 2,9 min. vs.
18,4 ± 6,7 min.). Darüber hinaus zeigte sich nach Sedierung mit Propofol auch ein
geringerer Effekt auf den PSE-Gesamtscore im Vergleich zu Midazolam, dessen Verwendung
zu einer deutlichen Aggravation einer bestehenden subklinischen, hepatischen Enzephalopathie
führte. Eine Sedierung mit Propofol führt daher tendenziell nicht zur Exazerbation
einer subklinischen, hepatischen Enzephalopathie bei Patienten mit Leberzirrhose und
stellt somit ein alternatives Sedativum für diese Patienten dar.
Da Propofol einen engen therapeutischen Bereich hat, kann es bei älteren Hochrisikopatienten
im Vergleich zu jüngeren gehäuft zu kardiorespiratorischen Komplikationen kommen [71 ]
[165 ].
Niedrige Initialdosen von Propofol, im Allgemeinen die Hälfte der empfohlenen Dosis
für Erwachsene, sowie eine langsame, allmähliche Titrierung und ein sorgfältiges Monitoring
erscheinen daher bei Sedierung älterer Patienten sinnvoll [166 ]
[167 ].
Unter Beachtung der besonderen Sorgfalt bei der Sedierung ältere Patienten konnte
gezeigt werden, dass Propofol dann auch bei dieser Patientengruppe sicher angewandt
werden kann [121 ]
[165 ].
In einer Kohortenstudie von Vargo et al. [153 ] zur Frage nach Risikofaktoren für kardiopulmonale Ereignisse im Rahmen einer Propofol-Sedierung
bei oberer und unterer Intestinoskopie wurde das Gesamtrisiko für das Auftreten eines
kardiopulmonalen Ereignisses während 528 Gastroskopien und 1683 Koloskopien mit 11,7
/ 1000 Fälle angegeben. Ein erhöhtes Risiko zeigte sich hier bei Patienten mit ansteigender
ASA-Klassifikation im Rahmen der Koloskopie.
In einer Studie von Heuss et al [165 ] zur Sicherheit der Propofolsedierung bei endoskopischen Untersuchungen (Gastroskopie
und Koloskopie) von Hochrisikopatienten (ASA III und IV) im Vergleich zu Patienten
mit ASA-Klassifikation I und II zeigte sich ebenfalls bei den Hochriskopatienten ein
erhöhtes Risiko für einen kurzfristigen, jedoch relevanten Abfall der Sauerstoffsättigung
unter 90 % (3,6 versus 1,7 % für ASA I and II [p = 0,036]). In vier im Vergleich zu
einem Fall (ASA I und II) war eine kurzfristige Maskenbeatmung notwendig. Die benötigte
Dosis für eine adäquate Sedierung lag bei den Hochrisikopatienten 10 – 20 % unter
der benötigten Dosis der Patienten mit ASA-Klassifikation I und II. Ein entsprechend
sorgfältiges Monitoring bei älteren Hochrisikopatienten wird von den Autoren daher
gefordert.
In einer randomisierten, kontrollierten Studien von Riphaus et al. [121 ] wurden 150 Patienten über 80 Jahre im Rahmen der ERCP entweder mittels Propofol
oder Midazolam/Pethidin sediert. Klinisch relevante kardiorespiratorische Veränderungen
wurden unter Propofol nicht häufiger als unter Midazolam/Pethidin beobachten. Die
Aufwachzeit war unter Propofol signifikant kürzer (22 ± 7 min vs. 31 ± 8 min für Midazolam/Pethidin
[p < 0,01]) und es kam im Rahmen der postinterventionellen Überwachung signifikant
seltener zu einem Abfall der Sauerstoffsättigung unter 90 % (12 vs. 26 % für Midazolam/Pethidin,
p < 0,01).
Es gilt zu berücksichtigen, dass bei multimorbiden Patienten und solchen mit erhöhtem
Risikoprofil bestimmte personelle Voraussetzungen (s. Kap. 3.3.) zu beachten sind.
2.5. Musik in der Endoskopie
Empfehlung
Die Verwendung von beruhigender Musik hat einen positiven Einfluss auf die Patientenakzeptanz
bei Koloskopien und führt zu einer Verminderung der durchschnittlichen Dosis von Propofol
oder Midazolam.
Empfehlungsgrad B, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkung
In einer prospektiv randomisierten Studie von Harikumar et al. [166 ] bei koloskopierten Patienten wurde der Einfluss beruhigender Musik auf die Dosis
einer patientenkontrollierten Sedierung mit Propofol untersucht [166 ]. Musik verminderte hier signifikant die Dosis von Propofol und von Midazolam und
führte zu einer besseren Patientenakzeptanz.
In einer aktuellen Metaanalyse von Rudin et al. [167 ] wurden 6 randomisierte, kontrollierte Studien mit insgesamt 641 Patienten bewertet.
In 3 Studien erfolgte die Endokopie unter alleiniger Musiktherapie, wodurch die Angst
der Patienten im Vergleich zur Kontrollgruppe um 8,6 % reduziert werden konnten (p
= 0,004). In den 3 verbliebenen Studien erhielten die Patienten zusätzlich zur medikamentösen
Therapie (Midazolam, Pethidin oder Propofol/Alfentanil) eine Musiktherapie. Dadurch
kam es zu einer signifikanten Reduktion der benötigten Analgetika um 29,7 % (p = 0,001)
und Sedativa um 15 % (p = 0,055).
3. Strukturqualität: Persönliche/personelle/apparative Voraussetzungen
3. Strukturqualität: Persönliche/personelle/apparative Voraussetzungen
Da zu dem Themenkomplex der Strukturqualität derzeit keine prospektiven Studien existieren,
wurden für die Empfehlungen fast ausnahmslos die bereits vorhanden Leitlinien und
Empfehlungen [168 ]
[169 ]
[170 ]
[171 ]
[172 ]
[173 ]
[174 ]
[175 ]
[176 ]
[177 ]
[178 ]
[179 ]
[180 ]
[181 ]
[182 ]
[183 ]
[184 ]
[185 ]
[186 ] herangezogen.
Einleitung
Sowohl der diagnostische oder therapeutische Eingriff als auch die Sedierung sind
eigenständige medizinische Verfahren. Führt ein Arzt den diagnostischen oder therapeutischen
Eingriff und gleichzeitig das Sedierungsverfahren durch, übernimmt er nicht nur für
den Eingriff, sondern auch für die Sedierung und/oder die Analgesie einschließlich
der Überwachung und gegebenenfalls Wiederherstellung vitaler Funktionen die volle
Verantwortung.
Spezielle Kenntnisse in Theorie und Praxis der Sedierung und/oder Analgesie sind nicht
nur für den Arzt, sondern auch für das ihn unterstützende nicht ärztliche Personal
notwendig. Ein Arzt kann nicht in Personalunion zur gleichen Zeit den invasiven Eingriff
durchführen und die Sedierung und/oder das Analgesieverfahren überwachen.
Nicht der den Eingriff durchführende Arzt, sondern eine speziell geschulte, in der
Regel ärztliche Person sollte verantwortlich sein für das Sedierungsverfahren und
die Überwachung der Vitalfunktionen.
Die die Sedierung überwachende Person darf in dieser Zeit keine anderen Aufgaben wahrnehmen.
Ob diese ärztliche Person im individuellen Fall – ausgenommen sind tiefe, durch Propofol
oder Kombinationssedierung erzeugte Sedierungsgrade/Allgemeinanästhesien – durch qualifiziertes,
speziell geschultes nicht ärztliches Personal ersetzt werden kann, ist im jeweiligen
Einzelfall von dem die diagnostische oder therapeutische Intervention durchführenden
Arzt unter Berücksichtigung der Struktur der Arbeitsstätte, des Zustands des Patienten
und der Komplexität der Intervention vor Ort zu beurteilen und zu verantworten.
Der den Eingriff durchführende Arzt muss sich vergewissern, dass diese Person ausreichend
qualifiziert und in der Lage ist, ihre Aufgaben adäquat zu erfüllen.
Die Problematik des Organisations-/Übernahmeverschuldens ergibt sich aus den allgemeinen
Rechtsgrundsätzen, welche sich aus dem Zivil-, Straf- und Berufsrecht herleiten. Den
detaillierten Hinweisen der Hersteller der jeweils verwendeten Pharmaka, insbesondere
zur Strukturqualität (z. B. apparative und personelle Ausstattung), ist zu folgen.
3.1. Persönliche Voraussetzungen
Empfehlung
Der die Sedierung durchführende und für die Sedierung verantwortliche Arzt soll in
der Intensivmedizin erfahren sein. Er soll in der Anwendung von Sedativa und damit
in Kenntnis, Erkennung und Behandlung der zu erwartenden Nebenwirkungen, einschließlich
der kardiopulmonalen Reanimation, dem Freimachen/Freihalten eines durchgängigen Luftwegs,
der Intubation und manuelle Beatmung speziell geschult sein und sie beherrschen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 4, starker Konsens.
Anmerkung
Analog zu den Leitlinien anderer Fachgesellschaften [10 ]
[11 ]
[21 ]
[22 ]
[35 ]
[37 ]
[41 ]
[166 ]
[187 ] zählen zu den persönlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Analgosedierung
die Beherrschung der Notfallsituation mit Korrektur Kreislauf-zirkulatorischer Probleme
und die Fähigkeit zur endotrachealen Intubation.
3.2. Ausbildungs- und Trainingskurse
Empfehlung
Im Rahmen der Qualitässicherung soll ein speziell auf die Sedierung ausgerichtetes
Training für Ärzte und nicht ärztliches Assistenzpersonal durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 4, starker Konsens.
Anmerkungen
Spezielle, auf die Prämedikation und das Notfallmanagement ausgerichtete Trainingsvorschriften
existieren bisher nur vereinzelt. Sie zeigen, dass ein spezifisches Training, auch
in Form von Simulationskursen, zur verbesserten Handlungssicherheit von Ärzten führt
[188 ].
Ein weitaus umfangreicheres Trainingsprogramm für nicht ärztliches Assistenzpersonal
war Gegenstand spezieller Studien mit Propofol [14 ]
[73 ].
3.3. Personelle Voraussetzungen
3.3.1. Ausbildungsvoraussetzungen
Empfehlung
Die Qualifikation des ärztlichen sowie des nicht ärztlichen Personals, welches an
der Durchführung der Sedierung, Überwachung und Nachsorge beteiligt ist, soll durch
periodische Teilnahme an strukturierten Fortbildungscurricula sichergestellt werden.
Neben theoretischen Kenntnissen werden auch praktische Fähigkeiten inkl. Komplikationsmanagement
(z. B. im Simulatormodell) in diesen Curricula vermittelt. Hierbei sollte insgesamt
ein gemeinsames Training des gesamten Untersucherteams (ärztliches und nicht ärztliches
Personal) bevorzugt werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
3.3.2. Überwachung der Sedierung
Empfehlung
Der endoskopierende Arzt ist während der Durchführung der Endoskopie in aller Regel
nicht in der Lage, den Vitalfunktionen des Patienten die notwendige Aufmerksamkeit
zu schenken. Es ist daher für jede Endoskopie unter Sedierung erforderlich, dass neben
dem endoskopierenden Arzt und seiner Endoskopieassistenz eine weitere Person, die
nicht in die Endoskopie involviert ist, diese Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Diese
qualifizierte Person soll in der Überwachung von Patienten, die Sedativa, Hypnotika
und/oder Analgetika erhalten, speziell und nachweislich geschult und erfahren sein.
Wann immer der Patient ein erhöhtes Risiko aufweist oder ein langwieriger und aufwendiger
Eingriff zu erwarten ist, soll ein zweiter, entsprechend qualifizierter Arzt zugegen
sein, der ausschließlich die Durchführung und Überwachung der Sedierung sicherstellt.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkung
In den Leitlinien der DGAI [10 ] heißt es: „Da der Untersucher während der Durchführung der Endoskopie in aller Regel
nicht in der Lage ist, den Vitalfunktionen des Patienten die notwendige Aufmerksamkeit
zu schenken, ist es erforderlich, dass eine zweite, in der Patientenüberwachung speziell
geschulte, qualifizierte Person diese Aufgabe zuverlässig wahrnimmt”.
Empfehlung
Die Überwachungsmaßnahmen sollen sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten, der
Invasivität des durchzuführenden endoskopischen Eingriffs und der Art der Sedierung
richten.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
3.3.3. Durchführung der Sedierung
3.3.3.1. Voraussetzungen bei durch Pflegepersonal verabreichter Propofol-Sedierung
(sog. „Nurse-administered propofol sedation [NAPS]”)
Empfehlung
Bei einfachen endoskopischen Untersuchungen und risikoarmen Patienten soll die Sedierung
durch den entsprechend qualifizierten Arzt eingeleitet werden und kann anschließend
von einer entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Person überwacht werden. Die die
Sedierung überwachende Person darf in dieser Zeit keine anderen Aufgaben wahrnehmen.
Propofol kann von einer entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Person, die ausschließlich
mit dieser Aufgabe betraut ist, auf ärztliche Anordnung während der Untersuchung verabreicht
werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkungen
Unter entsprechenden Voraussetzungen ist NAPS sicher und effizient [14 ]
[15 ]
[16 ]
[17 ]
[73 ] bei Patienten mit ASA-Klassifikation I–III ([Tab. 12 ]). Bei ASA-IV/V-Patienten soll keine NAPS erfolgen [14 ]
[15 ]
[16 ]
[17 ]
[73 ]. NAPS sollte von einer entsprechend ausgebildeten Person, die ausschließlich mit
dieser Aufgabe betreut ist, durchgeführt werden.
Tab. 12 Beobachtete kardiorespiratorische Komplikationsraten bei „NAPS”-Prozeduren (n. u.
= nicht untersucht).
Autor
n
Prozeduren
assistierte Ventilation
Hypotension (RR syst. < 90 mmHg)
Rex DK et al. [16 ]
2.000
ÖGD und Koloskopie
0,2 %
0 %
Heuss LT et al. [14 ]
2.547
ÖGD und Koloskopie
0,002 %
0,08 %
Sieg A et al. [189 ]
3.641
ÖGD und Koloskopie
0,14 %
0,3 %
Rex DK et al. [15 ]
36.743
ÖGD und Koloskopie
0,2 %
n. u.
Tohda G et al. [18 ]
27.500
ÖGD und Koloskopie
0 %
2,0 %
3.3.3.2. Einschränkungen für die durch Pflegepersonal verabreichte Propofol-Sedierung
(„NAPS”)
Empfehlung
Bei Patienten mit erhöhtem Risikoprofil (siehe Risikoabschätzung 1.4.) oder komplexen,
lang dauernden therapeutischen Eingriffen, die einer tieferen Sedierung bedürfen und
dadurch mit einem erhöhten Sedierungsrisiko assoziiert sein können, soll ein zweiter,
intensivmedizinisch erfahrener, Arzt die Sedierung durchführen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
3.3.4. Überwachung nach der Endoskopie
Empfehlung
Nach Beendigung der Untersuchung sollen die Patienten bezüglich der Sedierung überwacht
werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkung
Eine postinterventionelle Überwachung ist notwendig, um mögliche Folgen der Sedierung
zu erkennen. Die Dauer der postinterventionellen Überwachungsphase ist von dem zu
erwartenden Risiko abhängig [20 ]. Die Wirkdauer und Halbwertszeit der verwendetet Substanz ist hierbei zu berücksichtigen.
Die lückenlose Überwachung der Patienten durch qualifiziertes Personal unabhängig
von der verwendeten Substanz, ggf. unter Verwendung eines Pulsoxymeters, ist fortzusetzen,
bis sich der Patient vollständig erholt hat. Patienten können aus dem Überwachungsbereich
entlassen werden, wenn die Vitalzeichen stabil sind und sie orientiert sind [10 ].
Empfehlung
Die Überwachung des Patienten in der Aufwachphase soll durch entsprechend geschultes
und qualifiziertes Personal vorgenommen werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkung
Die entsprechende Person muss ständig im Aufwachbereich sein bzw. die Überwachungseinheit
im Blickkontakt haben. Sie darf jedoch z. B. telefonieren oder Befunde abheften. Aus
Gründen der Patientensicherheit sollen auch bereits wache Patienten bis zur Entlassung
im Überwachungsbereich verweilen. Somit kann verhindert werden, dass der evtl. noch
beeinträchtigte Patient eigenständig den Untersuchungsbereich verlässt (s. BGH-Urteil,
Aktenzeichen: VI ZR 265 / 02).
3.4. Räumliche Ausstattung
Empfehlung
Die Sedierung soll nur in einer Umgebung durchgeführt werden, die hinreichend zur
Überwachung und Unterstützung der Atmungs- und Herz-Kreislauf-Überwachung ausgestattet
ist. Ein zusätzlicher und separater Aufwachbereich soll vorgehalten werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkung
Entsprechend den Leitlinien der DGAI [10 ] „müssen sich die räumlichen Gegebenheiten und die Ausstattung der Behandlungs- und
Überwachungsräume an den Erfordernisse von Patienten mit relevanten Begleiterkrankungen
(ASA III und höher) orientieren. Der Behandlungsraum sollte mit Monitoring (Pulsoximetrie,
RR, EKG), Medikamenten, Sauerstoffanschluss, Absaugung und den Hilfsmitteln und Gerätschaften
für die Durchführung einer Reanimation ausgestattet sein. Im Fall einer schwerwiegenden
Komplikation muss eine geeignete Transportmöglichkeit in eine qualifizierte Behandlungseinrichtung
(Intensivstation) sichergestellt sein (z. B. Aufzug mit Möglichkeit des Liegendtransportes)”.
Derzeit liegt zu den gültigen Empfehlungen und Standards keine evidenzbasierte Datenlage
vor.
Das BGH-Urteil Aktenzeichen: VI ZR 265 / 02 hat das Sitzen von Patienten auf dem Flur,
nach erfolgter Endoskopie unter Sedierung bemängelt. Der Aufwachbereich muss als solcher
definiert sein und der Patient unter ständiger Aufsicht stehen.
3.5. Apparative Ausstattung
3.5.1. Klinische Überwachung/Standard-Monitoring
Empfehlung
Zu den notwendigen Maßnahmen des Monitorings gehören die Pulsoxymetrie und die Blutdruckmessung
(insbesondere bei Sedierung mit Propofol). Bei Patienten mit schwerer Herzerkrankung
sollte darüber hinaus eine EKG-Registrierung erfolgen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkung
Die für die Überwachung zuständige Person kontrolliert klinisch die Atemtätigkeit
des Patienten durch Beobachtung, durch Palpation der Thorax- und Bauchdeckenbewegungen
und evtl. durch Palpation des Luftstroms der Ausatmung. Voraussetzung für das Endoskopie-Personal
ist eine entsprechende Notfallausbildung und die Beherrschung der kardiopulmonalen
Reanimation.
Entsprechend den Empfehlungen von verschiedenen nationalen und internationalen Fachgesellschaften
[9 ]
[10 ]
[11 ]
[19 ]
[22 ]
[37 ] wird eine pulsoximetrische Überwachung bei allen Untersuchungen gefordert. Bei sedierten
Patienten und Risikopatienten werden ergänzend noch eine kontinuierliche Blutdruckkontrolle
und eine EKG-Ableitung gefordert.
Neben der klinischen Überwachung ist die Pulsoxymetrie heute (insbesondere nach Einführung
der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gem. § 135) Voraussetzung für eine
Sedierung. Hierbei werden Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz ständig gemessen. In
der Schweiz wurden laut einer Umfrage 2003 über 95 % aller Endoskopien durch die Pulsoxymetrie
überwacht [190 ]. In einer internationalen Studie in europäischen Zentren wurden 2006 die Koloskopien
zu 77 % durch Pulsoxymetrie überwacht [191 ]. In einer aktuellen Umfrage in Deutschland wird die Pulsoxymetrie bei 97 % der Untersuchungen
angewandt [5 ]. Bei der Sedierung mit Propofol ist auch eine Überwachung des Blutdrucks erforderlich.
Optimal sind Überwachungsgeräte, bei denen Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und automatische
Blutdruckmessung auf einem Monitor angezeigt werden, der direkt neben dem Endoskopie-Monitor
angebracht ist und somit vom Untersucher mitüberwacht werden kann. Auch eine Dokumentation
der Messparameter ist wünschenswert.
3.5.2. Erweitertes Monitoring
3.5.2.1. Kapnografie
Empfehlung
Die Kapnografie ist nicht obligat für die gastrointestinale Endoskopie; sie kann zur
frühzeitigen Detektion einer Apnoe verwendet werden.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkung
Bei der Kapnografie wird über eine Nasenbrille die CO 2 -Konzentration in der Atemluft registriert. Dabei kann die Atmung grafisch dargestellt
werden. Eine Apnoe kann dabei viel früher als mit der Pulsoximetrie diagnostiziert
werden, was v. a. bei pädiatrischen Eingriffen von Bedeutung ist [192 ]
[193 ]
[194 ].
In einer prospektiven Studie von Vargo et al. [195 ] bei 49 Erwachsenen zur Gastroskopie in therapeutischer Intention wurden durch die
Kapnografie doppelt so viele Apnoe-Episoden diagnostiziert als durch Pulsoxymetrie
und klinische Beobachtung. In einer weiteren prospektiven Studie von Anderson et al.
[195 ] bei 163 Kindern wurde keine der bei 24 % der Endoskopien beobachteten Apnoe-Episoden
durch alleinige Pulsoxymetrie und klinische Beobachtung diagnostiziert.
In einer retrospektiven Studie von Koniaris et al. [196 ] wurden 4846 Patienten ohne und 600 Patienten mittels Kapnografie im Rahmen der Endoskopie
überwacht. In der Patientengruppe ohne Überwachung mittels Kapnografie kam es insbesondere
bei älteren Patienten und lang dauernden Untersuchungen tendenziell, wenn gleich nicht
signifikant häufiger zu einer Übersedierung als bei Verwendung der Kapnografie. Hier
wurde kein Fall von Überdosierung beschrieben.
Darüber, ob durch Nichtanwendung der Kapnografie in der gastrointestinalen Endoskopie
Schäden durch Hypoventilation entstehen, existieren keine Daten.
Anhand der derzeitig existenten Datenlage kann der routinemäßige Einsatz der Kapnografie
nicht empfohlen werden.
3.5.2.2. Monitoring mittels EEG
Empfehlung
Der Nutzen des EEG-Monitorings hinsichtlich relevanter Zielgrößen in der gastrointestinalen
Endoskopie ist nicht nachgewiesen.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkung
Das bispektrale Monitoring wird in der Intensivmedizin und bei chirurgischen Patienten
verwandt, um die Sedationstiefe zu evaluieren. In einer Pilotstudie wurde das bispektrale
Monitoring als Teil eines geschlossenen Überwachungskreislaufs für die Dauerinfusion
mit Propofol bei 16 für die Koloskopie sedierten Patienten beschrieben [84 ]. In einer weiteren randomisiert, kontrollierten Studie von Wehrmann et al. [115 ] konnte bei der Verwendung eines andersartigen EEG-Monitorings im Rahmen der ERCP
eine signifikante Verminderung der benötigten Propofol-Dosis gezeigt werden. Für die
gastrointestinale Endoskopie kann das bispektrale Monitoring, insbesondere bei kurz
dauernden Untersuchungen wie z. B. der Koloskopie, nicht als Überwachungsmethode empfohlen
werden, da hier anhand der vorliegenden Studiendaten [197 ]
[198 ] keine Einsparung der Propofol-Dosis und entsprechend schnellere Erholungszeit erzielt
wurde.
4. Aufklärung, Einwilligung/Voraussetzung für Durchführung der Sedierung/Sicherung
vitaler Funktionen/klinische Überwachung/Zwischenfallmanagement
4. Aufklärung, Einwilligung/Voraussetzung für Durchführung der Sedierung/Sicherung
vitaler Funktionen/klinische Überwachung/Zwischenfallmanagement
4.1. Patientenaufklärung und -einwilligung
Empfehlung
Die Patienten sollen im Rahmen der Aufklärung über die Endoskopie auch über sedierungsassoziierte
Wirkungen, insbesondere retrograde Amnesie und die Möglichkeit eingeschränkter psychomotorischer
Leistungen nach der Sedierung aufgeklärt sein.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
4.1.1. Allgemeine und rechtliche Aspekte
Die Rechtsprechung zum ärztlichen Eingriff, der ärztlichen Aufklärung und der Patientenaufklärung
ist äußert komplex.
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs stellt jeder ärztliche Eingriff
den Tatbestand der Körperverletzung im Sinn des §§ 223 ff. StGB; 823 I BGB dar. Ein
ärztlicher Eingriff umfasst nicht nur die Durchführung diagnostischer Verfahren, sondern
auch therapeutische Maßnahme wie eine Operation oder die Verabreichung von Medikamenten
[199 ].
Die für diese Maßnahmen notwendige Einverständniserklärung ist nur wirksam, wenn der
Patient hinreichend aufgeklärt wurde und von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch
machen kann („informend consent”).
Sollte der Patient einwilligungsunfähig sein (z. B. Kinder, schwer geistig behinderte
Personen), muss der Arzt dessen Vertreter (Erziehungsberechtigte, Bevollmächtigte
für Gesundheitsangelegenheiten oder Betreuer) aufklären [200 ]
[201 ].
Der Patient ist nur dann einwilligungsfähig, wenn er auch die Tragweite des Eingriffs
verstehen kann. Abseits des rechtlichen Hintergrunds erhöht eine gute Aufklärung auch
die Patientenzufriedenheit [37 ].
Eine Aufklärung sollte auch erfolgen, wenn der Patient bereits früher endoskopische
Eingriffe derselben Art erfahren hat oder angibt, gut informiert zu sein. Denn viele
Patienten können ihr eigenes Informations- und Wissensniveau schlecht einschätzen.
Ferner geraten frühere Aufklärungen in Vergessenheit oder Details der Aufklärung sind
unverstanden geblieben.
4.1.2. Aufklärende Person
Empfehlung
Die Aufklärung soll durch einen fach- und sachkundigen Arzt in für den Patienten verständlicher
Form erfolgen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
Der Arzt muss über die notwendige Fach- und Sachkenntnis zur Sedierung verfügen. Die
Aufklärung muss in einer für den Patienten – als medizinischen Laien – behutsamen
und verständlichen Weise erfolgen. Wichtig ist, dass der Patient die Bedeutung und
Tragweite des Eingriffs einschätzen kann. Davon hat sich der Arzt im Gespräch zu überzeugen.
Eine Delegation, z. B. an ärztliches Hilfspersonal, ist nicht statthaft.
4.1.3. Durchführung der Aufklärung
Empfehlung
Grundlage der Aufklärung soll das Gespräch zwischen Arzt und Patient sein. Inhalt
und Umfang der Aufklärung sollen dokumentiert werden. Die Aufklärung soll rechtzeitig
erfolgen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
Das Gespräch muss patientenzentriert geführt werden, d. h. abhängig von der Auffassungsgabe
und dem Umfang des Informationsbedürfnisses des Patienten. Standardisierte Aufklärungsbogen
können zusätzlich verwandt werden, sie dienen aber nur der Unterstützung in der Informationsweitergabe
und der Dokumentation und sind kein Ersatz für das persönliche Aufklärungsgespräch.
Zivilrechtlich hat der Arzt die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Durchführung
der Aufklärung, eine schriftliche Dokumentation ist deshalb essenziell [199 ].
Der Umfang der Aufklärung ist umgekehrt proportional zur Dringlichkeit des Eingriffs.
Ein Aufklärungsverzicht sollte dem Patienten darum nicht angeboten und erst recht
nicht nahe gelegt werden. Wenn der Patient jedoch aus eigenem Antrieb eine Aufklärung
ablehnt, ist der Aufklärungsverzicht zu dokumentieren und vom Patienten zu unterschreiben
[201 ].
Die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten verlangt zu dem Rechtzeitigkeit
[202 ] der Einwilligungserklärung und damit auch eine Aufklärung, die eine Entscheidungsfreiheit
ohne Zeitdruck gewährleistet.
Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Ansprechbare
Patienten sollten auch in Notfällen vor ihrer Einwilligung soweit aufgeklärt werden,
wie es die Zeit zulässt [201 ].
Insgesamt sollte die Aufklärung so früh wie möglich erfolgen, es ist anzustreben,
dass sie begonnen wird, wenn der Termin für den endoskopischen Eingriff vereinbart
wird [201 ].
4.1.4. Inhalte des Aufklärungsgesprächs
Empfehlung
Das Gespräch soll Informationen über die Vorbereitung der Sedierung, verschiedene
Sedierungsmethoden und deren mögliche Komplikationen umfassen. Inhalt des Gesprächs
soll es auch sein, den Patienten auf die Möglichkeit hinzuweisen, auf die Sedierung
zu verzichten.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
Anmerkungen
In fast allen Untersuchungen sind unerwünschte Wirkungen der Sedierung für mindestens
50 % der Komplikationen verantwortlich [203 ]. Somit sind die Sedierungskomplikationen (Aspiration, arterielle Hypotension, Bradykardie,
Apnoe usw.) typische Komplikationen und müssen mit dem Patienten ausführlich besprochen
werden. Über typische Risiken der Sedierung ist unabhängig von der Komplikationsrate
aufzuklären. Auch gravierende atypische Risiken müssen aufgeklärt werden. Gleichzeitig
muss die Aufklärung schonend erfolgen, der Patient darf nicht durch eine übertriebene
Risikoaufklärung verängstigt werden.
Der Arzt sollte hinsichtlich des „Ob und Wie” der Sedierung zum Berater des Patienten
werden. Bezüglich der Dosis der Sedierung erscheint es sinnvoll, neben Geschlecht
und Alter auch den Beunruhigungs-/Angstlevel der Patienten zu erheben, da sich diese
3 Faktoren als geeignet für die Vorhersage der Kooperation des Patienten während der
Untersuchung und seiner Zufriedenheit danach erwiesen haben [105 ]
[204 ]
[205 ]. Jüngeren und ängstlicheren Patienten sowie Frauen sollte eher zu einer Sedierung
geraten werden [20 ]
[27 ]
[30 ]
[48 ]
[105 ].
Da aber gerade bei länger dauernden Untersuchungen und diffizilen interventionellen
Eingriffen (z. B. ERCP, schwierige Polypektomie) die Vermeidung von ungewollten Spontanbewegungen
der Patienten durch eine Sedierung in der Regel erforderlich [11 ]
[23 ]
[91 ]
[206 ] erscheint, sollte dies auch den Patienten gegenüber begründet werden.
Kommt der Patient zu Schaden, indem er die Zustimmung aufgrund einer zu „harten” Aufklärung
zu einer notwendigen Untersuchung verweigert, trägt der Arzt die Verantwortung [207 ].
Wenn entweder der Patient in eine hohe ASA-Risikoklasse fällt [37 ] oder wenn die Einrichtung und das Personal nicht ausreichen, um die Sedierung fachgerecht
durchzuführen, kann eine Sedierung auch abgelehnt werden. In diesen Fällen muss der
Arzt dem Patienten erklären, warum keine Sedierung erfolgen kann.
Ob über die Möglichkeit des Todes durch den Eingriff aufgeklärt werden muss, ist umstritten,
in 2 Urteilen der Oberlandesgerichte Stuttgart [207 ]
[208 ] und einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken [209 ] wurde gefordert, dass der Patient vor der Koloskopie schonend darüber informiert
werden müsste, dass er an den Folgen einer Perforation versterben könnte. Im anderen
Fall wurde eingefordert, dass die Patientin darüber informiert wurde, dass sie durch
eine ERCP versterben kann.
4.1.5. Sicherungsaufklärung (Verhalten nach der Sedierung)
Empfehlung
Der Patient soll über das korrekte Verhalten nach der Sedierung und der Entlassung
aus der ambulanten Therapie aufgeklärt werden. Er soll ein Informationsblatt ausgehändigt
bekommen.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5,starker Konsens.
Anmerkungen
Verhalten nach der Untersuchung (Sicherungsaufklärung): Ambulant untersuchte Patienten
sollten darauf hingewiesen werden, dass sie einer Begleitperson bedürfen, die sie
zumindest sicher nach Hause bringt und sie möglichst auch für einige Stunden beobachtet.
Alle Patienten, die eine Sedierung erhalten haben, sind darüber hinaus darauf hinzuweisen,
dass sie am Untersuchungstag nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, insbesondere
nicht ein Fahrzeug führen, keine schwierigen Maschinen bedienen, keinen Alkohol trinken
und keine wichtigen oder rechtlich bindenden Entscheidungen treffen dürfen. Grundsätzlich
ist allen Patienten eine telefonische Kontaktmöglichkeit zum Arzt oder Klinikum zu
benennen für den Fall, dass nach der Endoskopie Befindlichkeitsstörungen oder Blutungen
auftreten [11 ]
[23 ]
[201 ]
[210 ]. Die Aufklärungen über die Verhaltensmaßnahme für die Zeit nach der Untersuchung
sollten dem Patienten schriftlich an die Hand gegeben werden [11 ]
[201 ]
[210 ]. Bei kritischen Prozeduren oder Patienten war hier ein Telefonanruf am nächsten
Tag wirksamer als eine schriftliche Erinnerung [211 ].
4.2. Voraussetzung für die Durchführung der Sedierung
Empfehlung
Voraussetzung für eine Sedierung ist ein permanenter intravenöser Zugang.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkung
Die Verabreichung von Sedativa erfordert prinzipiell einen peripher-venösen Zugang.
In einer vergleichenden Studie von Smith et al. [212 ] zur Funktionstüchtigkeit von Butterfly und Venenverweilkanüle 1 h nach erfolgter
Endoskopie, also einem Zeitraum, in dem die Halbwertszeit der meisten Benzodiazepine
und Opiate nicht einmal erreicht ist, waren nur noch 44 % der Butterflys funktionstüchtig,
während 98 % der Venenverweilkanülen noch funktionstüchtig waren.
4.3. Sicherung vitaler Funktionen
Empfehlung
Sedierte Patienten sollen prophylaktisch Sauerstoff über eine Nasensonde erhalten.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkung
Zwischenfälle, die auf eine Sedierung zurückzuführen sind, sind in erster Linie kardiopulmonale
Ereignisse [203 ]. Diese machen etwa die Hälfte aller Komplikationen in der Endoskopie aus und können
je nach Risiko des Patienten bei Gastroskopien auch ohne Sedierung auftreten [213 ]. Die Häufigkeit kardiopulmonaler Ereignisse wird in der älteren Literatur und unter
Verwendung von Benzodiazepinen um 5 % beziffert [124 ]. In neueren Studien mit Propofol zwischen 0,0 und 0,65 % und in einer großen Beobachtungsstudie
über die Vorsorge-Koloskopie aus Deutschland mit 0,1 %, wobei 80 % der Untersuchungen
mit Sedierung durchgeführt wurden, eine Spezifikation der Medikamente aber nicht angegeben
war [214 ]. Besonders ältere Patienten sind für eine Hypoxie unter Sedierung gefährdet [13 ]
[103 ].
Eine prophylaktische Sauerstoffgabe über eine Nasensonde kann die Häufigkeit hypoxämischer
Ereignisse signifikant vermindern [215 ]
[216 ]
[217 ]. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass die prophylaktische Sauerstoffgabe die frühzeitige
Detektion von hypoxämischen Ereignissen mittels Pulsoxymetrie verzögern kann [20 ].
4.4. Zwischenfallmanagement
4.4.1. Hypoxie
Eine Hypoxie liegt vor bei einem Abfall der Sauerstoffsättigung unter 90 %, gemessen
mit dem Pulsoximeter. Bei den meisten Pulsoxymetern wird die Höhe der Sauerstoffsättigung
durch die Tonhöhe des Impulses angezeigt. Sinkt also die Tonfrequenz oder die digital
sichtbare Sauerstoffsättigung kontinuierlich ab, müssen Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Diese bestehen zunächst darin, dass man den Patienten laut auffordert und durch taktile
Reize anregt, tiefer zu atmen. In Rückenlage kann durch Esmarch-Handgriff das Kinn
nach oben gezogen werden, sodass der Patient wieder frei durch den Mund atmen kann,
evtl. hilft hier das Einlegen eines Güdel- oder Wendel-Tubus. Außerdem sollte der
Sauerstofffluss erhöht werden (z. B. von 2 auf 4 – 5 l/min).
Sollte der Patient unter diesen Maßnahmen keine Spontanatmung entwickeln, muss die
Atemhilfe weiter fortgesetzt werden. Der Atemweg ist dann instrumentell zu sichern
(z. B. Intubation).
Im Falle einer Sedierung mit Benzodiazepinen ist zusätzlich sofort der Antagonist
Flumazenil intravenös zu verabreichen, wodurch eine Beatmung häufig vermieden werden
kann. Ansonsten soll bei einer Hypoxie unter Benzodiazepinen gleich verfahren werden
wie unter Propofol.
4.4.2. Herzrhythmusstörungen
4.4.2.1. Allgemeines
Allein die endoskopische Intubation des Kolons erzeugt beim unsedierten Patienten
ein Übergewicht des sympathischen autoregulativen Nervensystems [218 ] und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit für kardiovaskuläre Ereignisse. Der Einfluss
auf die Herzfrequenz-Variabilität wird aber durch eine Sedierung noch verstärkt [219 ]. Kardiopulmonale Ereignisse können aber auch bei unsedierten Patienten während der
Gastroskopie beobachtet werden [140 ].
4.4.2.2. Tachykarde Herzrhythmusstörungen
Über interventionspflichtige Tachykardien wird in der Literatur nicht berichtet, lediglich
über gehäufte supraventrikuläre und ventrikuläre Extrasystolen [220 ]. Im Notfall sollten Antiarrhythmika der Klasse Ia–IV und ein Defibrillator nach
den Leitlinien der kardiologischen Fachgesellschaften [221 ] bereitgehalten werden.
4.4.2.3. Bradykarde Herzrhythmusstörungen
Insbesondere bei der Koloskopie mit oder ohne Sedierung treten mitunter Bradykardien
auf. Die Häufigkeit wird mit 0,5 % angegeben [189 ], wobei aber nur bei einem Drittel der Patienten eine medikamentöse Intervention
erforderlich war. Die Intervention besteht aus der Gabe von 0,5 mg Atropin i. v.,
evtl. wiederholt bis 3 mg und/oder Adrenalin 0,02 – 0,1 mg i. v., in bedrohlichen
Fällen Reanimation mit Herzmassage [221 ].
4.4.3. Arterielle Hypotonien
Die Häufigkeit einer arteriellen Hypotension bei Koloskopie schwankt je nach Definition
zwischen 0,3 % [189 ] und 3 –19 % [218 ]. Im Falle einer arteriellen Hypotension besteht die Intervention in der Infusion
von physiologischer Kochsalzlösung. Die prophylaktische Infusion bei allen Koloskopien
wird nicht empfohlen [222 ], ist aber bei älteren exsikkierten Patienten durchaus sinnvoll. Auch bei länger
dauernden Eingriffen unter Propofol-Sedierung kann, wegen der ausgeprägten blutdrucksenkenden
Eigenschaften von Propofol, die prophylaktische intravenöse Gabe von Flüssigkeit als
sinnvoll erachtet werden.
4.4.4. Myokardiale Ischämien
Myokardiale Ischämien können während der Endoskopie bei sedierten und unsedierten
Patienten auftreten. In einer prospektiven Studie wurde eine ST-Segmentdepression
in 7 % der koloskopierten Patienten beschrieben, wobei 3 / 4 der Ereignisse vor der
eigentlichen Endoskopie auftraten [223 ]. ST-Senkungen können durch Sauerstoff-Supplementation während der Endoskopie signifikant
verringert werden [217 ]. In der Literatur wird ein Fall eines Herzinfarkts während der Koloskopie beschrieben
[155 ].
4.4.5. Seltene Ereignisse bei Sedierung
Selten werden bei Endoskopien von sedierten Patienten Allergien oder lokale Schmerzreaktionen
(meist bei Injektion in kleine Venen) beobachtet. Bei 80 000 Koloskopien wurde eine
allergische Reaktion gegen Midazolam beobachtet [205 ].
5. Qualitätsziele: Interne Qualitätssicherung/Entlassungskriterien/ „Street-Fitness”/Arbeitsfähigkeit/Dokumentation/„Benchmarking”
5. Qualitätsziele: Interne Qualitätssicherung/Entlassungskriterien/ „Street-Fitness”/Arbeitsfähigkeit/Dokumentation/„Benchmarking”
Um eine hohe Ergebnissqualität in einem Prozess erreichen zu können, bedarf es zunächst
der Festlegung und Einhaltung von Qualitätszielen.
Die Moderation des Entwicklungsprozesses von Qualitätsmessverfahren folgt einem fest
strukturierten Ablauf und beginnt mit der Definition der Qualitätsziele. Qualitätsziele
können sich auf den Versorgungsprozess oder auf das Behandlungsergebnis beziehen.
In der internationalen Literatur wird anstelle des Qualitätsziels oft ein „Indicator
statement” festgelegt.
Am Anfang steht die Ergänzung des Halbsatzes „Gute Qualität ist, wenn”
Patienten sich durch optimale Aufklärung selbstständig für oder gegen eine Sedierungsform
entscheiden können,
Patienten eine adäquate, individuell an die Bedürfnisse und den Gesundheitszustand
angepasste Sedierung im Rahmen der gastrointestinalen Endoskopie erhalten,
eine hohe Patientenakzeptanz für endoskopische Untersuchungen insbesondere im Rahmen
der Vorsorge erzielt werden kann,
Endoskopiker optimale Untersuchungsbedingungen durch die Sedierung haben,
Patienten durch ein adäquates Monitoring während der Sedierung keine Komplikationen
erleiden bzw. eine hohe Patientensicherheit durch Minimierung der sedierungsbezogenen
Komplikationsrate erzielt werden kann,
Patienten im Falle von unvorhersehbaren Komplikationen nach den Regeln der Wissenschaft
schnell und sorgfältig behandelt werden,
Patienten bis zur Entlassung ausreichend betreut werden,
Patienten erst entlassen werden, wenn durch die u. U. noch nicht vollständig abgeklungene
Wirkung der Medikamente keine schwerwiegende Beeinträchtigung mehr nachweisbar ist.
Die oben benannten Punkte sollen zur Optimierung und Einhaltung der definierten Qualitätsziele
beitragen.
Da dies die erste Version einer S 3-Leitlinie zur Sedierung in der gastrointestinalen
Endoskopie ist und für dieses Thema nur eine sehr begrenzte Datenlage zur Verfügung
steht, wurden über die Qualitätsziele hinaus noch keine expliziten Indikatoren mit
Referenzbereichen definiert.
Die Leitliniengruppe befand, dass hierfür zunächst umfassende Daten aus der Versorgungspraxis
erhoben werden sollten, um zu prüfen, inwieweit die hier vorgeschlagenen Qualitätsziele
bereits abgebildet werden. Anhand dieser Ergebnisse ist eine weitere Konkretisierung
der Qualitätsindiaktoren entsprechend den BQS-Verfahren (siehe www.bqs-online.de,
Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung) im Rahmen der Aktualisierung angestrebt.
5.1. Interne Qualitätssicherung
Empfehlung
Es soll eine schriftliche und klar verständliche Ablaufplanung für die Durchführung
von Sedierungen, die Überwachung der Patienten nach der Sedierung, die Entlassungskriterien
in den ambulanten bzw. allgemein-stationären Bereich sowie hinsichtlich eines möglichen
Komplikationsmanagements vorliegen. Die jeweiligen Zuständigkeiten sollen hierbei
klar definiert sein.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
5.2. Entlassungskriterien
5.2.1. Patienteninstruktionen
Empfehlung
Die Entlassung der Patienten sollte in Begleitung erfolgen. Weiterhin soll der Patient
schriftliche Instruktionen einschließlich einer 24-h-erreichbaren Notfalltelefonnummer
für den Fall von Komplikationen erhalten.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
5.2.2. Minimalkriterien für die Entlassung
Empfehlung
Die Minimalkriterien für die Entlassung (gemäß des „Report of the Working Party on
Guidelines for Sedation by Non-Anaesthetists” [225 ]
) sollen erfüllt und dokumentiert sein.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens ([Tab. 13 ]).
Tab. 13 Minimalkriterien für die Entlassung nach sedierter Endoskopie (nach [225 ]).
Gehen ohne Hilfe
komplette (oder weitgehende) Schmerzfreiheit
orale Flüssigkeitsaufnahme ohne Schwierigkeiten
fehlende oder minimale Übelkeit
ausreichende Nachsorge zu Hause gegeben
ggf. nochmaliger Hinweis auf typische Anzeichen von Komplikationen durch den Arzt,
Notfalltelefonnummer mitgeben
Entlassung in Begleitung
5.2.3. Verwendung von Score-Systemen für die Entlassung
Empfehlung
Score-Systeme (z. B. Aldrete-Score) sollten nicht alleine zur Beurteilung der Entlassungsfähigkeit
verwendet werden, da sie die psychomotorische Funktion der Patienten nicht valide
beurteilen können.
Empfehlungsgrad: B, Evidenzstärke 2b, starker Konsens.
Anmerkung
Die Verwendung eines modifizierten Aldrete-Scores [226 ] ermöglicht nur Aussagen zu den Vitalfunktionen des Patienten, aber nicht zur psychomotorischen
Leistungsfähigkeit. Diese ist bei Erreichen eines maximalen Score-Wertes noch erheblich
eingeschränkt [227 ].
Auch wenn Patienten nach einer Sedierung stabile Vitalzeichen zeigen und ausreichend
wach erscheinen, ist bekannt, dass bei Verwendung mittellang wirkender Substanzen
(z. B. Dormicum, Pethidin) eine verlängerte Phase von Amnesie und eine Beeinträchtigung
des Urteilsvermögens sowie der Reflexe vorhanden sind.
Bei Patienten, die im Rahmen einer Koloskopie mit dem häufig verwendeten Sedierungsregime
Midazolam plus Opiat sediert werden, sind Reaktionszeit, Feinmotorik und die Wahrnehmung
zumindest für 30 min nach der Untersuchung eingeschränkt. Die Studiendaten zeigen,
dass die verbleibenden Nachwirkungen von Midazolam unterschiedliche Aspekte der psychomotorischen
Funktion für mindestens eine Stunde nach der Applikation beeinträchtigen [227 ]
[228 ]. Midazolam scheint hier der Hauptgrund für die anhaltende psychomotorische Funktionseinschränkung
nach Sedierung zu sein [229 ]. Ein ähnliches Ergebnis erbrachte auch die Studie von Thapar et al. [229 ], in der die Wirkung von Midazolam mit Fentanyl und Propofol verglichen wurde.
5.3. „Street-Fitness”
5.3.1. Verkehrstauglichkeit
Empfehlung
Die aktive und passive Teilnahme am Straßenverkehr soll in Abhängigkeit von der Halbwertszeit
der verwendeten Substanzen und vom Risikoprofil des Patienten zum Entlassungszeitpunkt
individuell entschieden werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 1b, starker Konsens.
Anmerkung
Die Normalisierung der psychomotorischen Funktion am Untersuchungstag hängt entscheidend
von der Halbwertszeit der verwendeten Substanz ab, wobei kurz wirksame Substanzen
einen Vorteil bieten.
In einer Studie von Riphaus et al. [8 ] an 98 Patienten, die im Rahmen der Gastroskopie und Koloskopie entweder mittels
Propofol oder Midazolam/Pethidin sediert wurden, zeigte sich 2 h nach der Sedierung
mit Propofol im Vergleich zu Midazolam/Pethidin keine Einschränkung der psychomotorischen
Fähigkeiten (unter Verwendung eines Fahrsimulators).
Nach Verwendung von kurz wirksamen Hypnotika (z. B.Propofol) scheint unter Berücksichtigung
der Halbwertszeit die Verkehrstauglichkeit wiederhergestellt zu sein. Gleichwohl wird
aufgrund der in der vorliegenden Studie geringen Fallzahlen derzeit allenfalls die
Benutzung von Bus und Bahn (auch ohne Begleitperson) für möglich gehalten. Für das
Führen eines Kraftfahrzeugs/Fahrrads bedarf es jedoch weiterer großer Feldstudien.
Die derzeit geltenden Empfehlungen der einzelnen Fachgesellschaften [9 ]
[10 ]
[11 ], für 24 h weder aktiv noch passiv am Straßenverkehr teilzunehmen, erscheint bei
fehlender Evidenz für die Festlegung dieses Zeitraums, insbesondere bei der Verwendung
von ultrakurz wirksamen Substanzen, wie Propofol und Remifentanil, als zu weit gefasst.
Bereits in einer ganzen Reihe von Studien von Kortilla et al. [230 ]
[231 ]
[232 ] aus den 70er-Jahren, in denen die psychomotorischen Fähigkeiten nach Sedierung mit
verschiedenen Substanzen untersucht wurde, konnte gezeigt werden, dass selbst bei
der Verwendung von Benzodiazepinen in einer höheren Dosierung (Diazepam 0,45 mg/kg/KG)
die psychomotorischen Funktionen bereits nach 10 h nicht mehr eingeschränkt waren
[231 ]. Lediglich bei der heute im Rahmen der Endoskopie nicht mehr üblichen Verwendung
von 75 mg Dolantin i. m. zeigten sich die psychomotorischen Fähigkeiten für bis zu
12 h eingeschränkt, sodass hier die Empfehlung eines „Fahrverbots” für 24 h gerechtfertigt
erscheint [230 ].
5.4. Dokumentation
Empfehlung
Die Akte oder das Dokumentationsblatt soll eine zeitabhängige Dokumentation der Vitalparameter
(Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und Blutdruck), der verwendeten Medikamente mit
Namen und Dosierung sowie der Gabe intravenöser Flüssigkeit enthalten und Angaben
darüber machen, ob und in welcher Flussrate der Patient Sauerstoff erhalten hat. Idealerweise
sollen periodisch auch der Sedierungsgrad und Schmerzangaben des Patienten dokumentiert
werden.
Empfehlungsgrad: A, Evidenzstärke 5, starker Konsens.
5.4.1. Allgemeines
Die Dokumentation ist ein essenzieller Bestandteil der Patientenfürsorge und soll
während aller Phasen der Untersuchung durchgeführt werden.
Hierzu zählen
die präinterventionelle Einschätzung des Patienten,
die Aufklärung des Patienten,
das Monitoring während der Untersuchung,
die Patientenerholung,
die Patientenentlassung.
Idealerweise sollte hier ein standardisierter Dokumentationsbogen verwandt werden,
da hierdurch die Einhaltung der Dokumentation verbessert werden kann [233 ].
5.4.2. Arbeitsunfähigkeit
Empfehlung
Die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit soll individuell, arbeitsplatzkonkret und unter
Berücksichtigung der Dauer und Tiefe der Sedierung sowie der verwendeten Substanz
beurteilt werden.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 5, Konsens.
Anmerkung
Eine generelle Empfehlung über die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit kann nach der Verwendung
von Sedativa und Analgetika im Rahmen gastrointestinaler Endoskopien nicht abgegeben
werden. Die üblichen Empfehlungen einer generellen Arbeitsunfähigkeit von 24 Stunden
nach einer Sedierung können bei Verwendung kurzwirksamer Pharmaka als zu weit gefasst
angesehen werden.
5.5. Benchmarking
Empfehlung
Alle Komplikationen (Abfall der Sauerstoffsättigung, Hypotonien, Maskenbeatmungen,
Inkubationen und Todesfälle), die bei der Endoskopie mit und ohne Sedierung auftreten,
sollten dokumentiert werden.
Empfehlungsgrad: 0, Evidenzstärke 5, Konsens.
Anmerkungen
„Benchmark” bedeutet übertragen die Orientierungsgröße (Kennzahl) bzw. die Gesamtheit
der Vergleichsgrößen für eine relative Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung
oder einer Organisationseinheit im wettbewerblichen Vergleich.
Die wesentliche Orientierungsgröße bei der Sedierung im Rahmen der gastrointestinalen
Endoskopie sollte eine möglichst geringe Komplikationsrate sein.
Eine bundesweite Erhebung sämtlicher endoskopischer Untersuchungen und assoziierter
Komplikationen mit und ohne Sedierung ist erstrebenswert.
Die o. a. Komplikationen sollten zentral registriert und entsprechend ausgewertet
werden, um nachfolgend Prozessabläufe optimieren zu können.