DOI:
10.1055/s-00000021
Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement
LinksSchließen
Referenz
GKV Spitzenverband.
Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgungvom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017.
Für die Inhalte der Internetseiten anderer Anbieter übernehmen wir keine Verantwortung.