DOI: 10.1055/s-00000011

DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift

References


Die Sichtweise der Sozialgerichtsbarkeit wird hier aus Gründen der Vereinfachung bewusst ausgeklammert, indem vorausgesetzt wird, die stationäre Krankenhausbehandlung sei auch aus Kostenträgersicht prinzipiell indiziert. Im Einzelfall kann es aus ökonomischen Erwägungen (Vermeidung von Erlösabschlägen durch Fehlbelegungsvorwürfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen) aber durchaus Sinn ergeben, Entscheidungsalgorithmen zur Klärung der Frage „ambulant, vorstationär oder stationär“ zum Zeitpunkt der ersten Vorstellung eines Patienten im Krankenhaus in einen Standard mit einzuarbeiten. Neben den sogenannten G-AEP-Kriterien spielt hier vor allem die Dokumentation der ex-ante Sicht des Falles eine Rolle.

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