Hebamme 2018; 31(03): 140-146
DOI: 10.1055/a-0612-4391
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Qualitätsmanagement für Hebammen

Anja Stamm
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Publication Date:
21 June 2018 (online)

Seit Inkrafttreten des neuen Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind freiberufliche Hebammen verpflichtet, ein Qualitätsmanagement-System einzuführen. Die Übergangsphase begann im Mai 2016 und dauerte zwei Jahre. Seit 1.1.2018 gilt eine Nachweispflicht. Andrea Mehlberg möchte allen Mut machen, sich mit den vermeintlich trockenen Formalien auseinanderzusetzen. In einem spontanen Vortrag auf dem Forum Hebammenarbeit 2018 im März in Leipzig zeigte sie, wie sich mit einer positiven Einstellung an das Thema herangehen lässt.