Transfusionsmedizin 2018; 8(03): 195-196
DOI: 10.1055/a-0631-5702
Gesellschaftsmitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e. V.

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Publication Date:
21 August 2018 (online)

Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung der DGTI findet am Freitag, 21. September 2018, im Rahmen der 51. Jahrestagung der DGTI in Lübeck statt (von 17:30 bis ca. 18:50 Uhr auf dem Schiff MS Hanse – auf der Fahrt vom Kongresszentrum zum Netzwerkabend im Atlantic Grand Hotel Travemünde. Anlegestelle: An der Untertrave 12/Hansemuseum, Lübeck).

Vorstandswahlen

Zu wählende Vorstandsämter

In diesem Jahr ist turnusgemäß der 2. Vorsitzende (Nachfolge Prof. Dr. Hermann Eichler, der zum 01.01.2019 satzungsgemäß das Amt des 1. Vorsitzenden übernimmt) zu wählen. Weiterhin enden die Amtszeiten des Schriftführers Herr Prof. Dr. Hubert Schrezenmeier (Wahlperiode 2015 – 2018) und der Beisitzer Frau Prof. Dr. Birgit Gathof und Herr Prof. Dr. Behrouz Mansouri Taleghani (Wahlperiode jeweils 2015 – 2018).

Da Herr Prof. Dr. Andreas Humpe, aktuell Beisitzer der DGTI, für das Amt des Schriftführers kandidiert, wird er seine aktuelle Funktion als Beisitzer zum 31.12.2018 niederlegen. Somit ist ein weiterer Beisitzer neu zu wählen.


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Wahlausschuss

Satzungsgemäß kann die Wahl der Vorstandsmitglieder als elektronische Wahl oder als Briefwahl durchgeführt werden (§ 9 Abs. 7 der Satzung). Das Wahlverfahren wird gemäß § 9 der Satzung durch einen Wahlausschuss durchgeführt. Der Gesamtvorstand hat als Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter gewählt:

  • Dr. Christian Gabriel (Altenberg)

  • Prof. Dr. Tobias Legler (Göttingen)

  • Dr. Bettina Biermann (Braunschweig)

Als Vertreter wurden gewählt:

  • PD Dr. med. Georg Geißler (Münster)

  • Prof. Dr. Michael Müller-Steinhardt (Mannheim)

  • Dr. Hannes Klump (Essen)

Der Wahlausschuss hat einstimmig Herrn Dr. Christian Gabriel (Altenberg) zum Vorsitzenden des Wahlausschusses (Wahlleiter) bestimmt.


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Wahlvorschlag des Vorstands

Der Vorstand ist verpflichtet, der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses für jedes Vorstandsamt einen Wahlvorschlag zu unterbreiten (§ 9 Abs. 3 der Satzung). Der Vorstand hat entsprechend folgenden Wahlvorschlag beschlossen und dem Wahlleiter übermittelt:

  • 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Hubert Schrezenmeier (Ulm)

  • Schriftführer: Prof. Dr. Andreas Humpe (München)

  • Beisitzer:

    • Prof. Dr. Kristina Hölig (Dresden)

    • Prof. Dr. Holger Hackstein (Nürnberg)

    • Frau Prof. Dr. Soraya Amar (Bern)

Die Kandidaten werden sich auf der Mitgliederversammlung am 21.09.2018 persönlich vorstellen.


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Weitere Wahlvorschläge

Der Vorstand weist darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung jedes ordentliche Mitglied berechtigt ist, weitere schriftliche Wahlvorschläge zu machen. Diese Wahlvorschläge müssen begründet und von mindestens 7 wahlberechtigten Mitgliedern eigenhändig unterschrieben sein. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann für jedes Vorstandsamt nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Unterzeichnet sie oder er dennoch mehrere Wahlvorschläge zum gleichen Vorstandsamt, so ist ihre oder seine Unterschrift auf allen von ihm unterzeichneten Wahlvorschlägen ungültig.

Die begründeten Wahlvorschläge sind bis spätestens 14 Tage vor der Wahl zur Vorstandswahl bei der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses per Einschreiben einzureichen. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten vorliegen muss, dass sie oder er im Falle ihrer oder seiner Wahl das Vorstandsamt annimmt.


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Ablauf der Wahl und Termine

Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl erhalten alle Mitglieder mit dem nächsten Rundschreiben.


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