Aktuelle Kardiologie 2018; 7(05): 388-389
DOI: 10.1055/a-0638-6901
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Praxisrecht – Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen steht ausschließlich Radiologen zu!

Thorsten Ebermann
Further Information

Publication History

Publication Date:
22 October 2018 (online)

Die alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Fachärzte für Radiologie in der GKV ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Verfassungsbeschwerde eines Kardiologen mit Zusatzweiterbildung „MRT – fachgebunden“, mit der dieser sich gegen die Versagung einer entsprechenden Genehmigung zur Leistungserbringung wandte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.