Z Gastroenterol 2018; 56(08): 1010-1011
DOI: 10.1055/a-0655-7828
Der bng informiert
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Erfolgsgeschichte – Sieben Jahre Facharztvertrag Gastroenterologie

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Publication Date:
13 August 2018 (online)

Im Januar 2011 startete in Baden-Württemberg der Facharztvertrag Gastroenterologie. Inzwischen hat er sich als bessere Alternative zur KV-Regelversorgung fest etabliert. Derzeit nehmen 175 Gastroenterologen des bng und des BNFI an dem Vertrag teil. Der Anteil der teilnehmenden bng-Mitglieder beträgt 80 Prozent.

Der Vertrag dockt an den 2008 gestarteten Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg mit mehr als 1,5 Millionen Versicherten an. Mittlerweile nehmen bereits knapp 40 Prozent aller AOK-Versicherten teil. Der HZV-Start bedeutete zugleich den Aufbruch in eine Selektivvertragswelt – ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung und mit Bereinigung der Vergütung. Entsprechend massiv war anfangs die Gegenwehr der Altstrukturen. In Baden-Württemberg gibt es unter der KV-Führung von Norbert Metke längst ein konstruktives Miteinander von Selektiv- und Kollektivvertrag, was allen Ärzten hilft.

Die Verträge bieten den teilnehmenden Ärzten insbesondere mehr Freiräume und Anreize für die Versorgung chronisch Kranker und multimorbider Patienten. Der Chronikeranteil in der HZV ist daher mit 60 Prozent doppelt so hoch wie in der Regelversorgung. Derzeit gibt es insgesamt sechs Facharztverträge, die zusammen das AOK-FacharztProgramm bilden und rund 600 000 Versicherte versorgen. Voraussetzung für eine Teilnahme am FacharztProgramm ist die Einschreibung ins HausarztProgramm, die sowohl vom Hausarzt als auch vom Facharzt vorgenommen werden kann. Der Anteil der FacharztProgramm-Teilnehmer stieg durch die Zunahme der Verträge in den letzten Jahren konstant, mit jährlichen Wachstumsraten im zweistelligen Bereich – von 18 Prozent in 2013 auf 39 Prozent im Jahr 2017.

Vertraglich festgelegt sind strukturierte Schnittstellen zwischen dem Haus- und den Facharztverträgen – zum Beispiel für das Überweisungsmanagement. Dafür gilt, dass die Weiterüberweisung/Weiterleitung an andere Fachärzte immer unter Einbeziehung (Information) des Hausarztes erfolgen soll. Auch die Terminvergabe ist vertraglich geregelt – etwa für reguläre Termine innerhalb von zwei Wochen.

Wir begrüßen diese bessere Versorgungssteuerung durch den Hausarzt. Der Wegfall der Praxisgebühr (Q1/2013) führte zum Beispiel bei den Nicht-HZV-Versicherten zu einer deutlichen Zunahme unkoordinierter Facharztkontakte. Für die HZV-Versicherten blieben diese Kontakte auf einem unverändert niedrigen Niveau.

Auch wenn der Vertrag insbesondere zu Beginn Mehrarbeit erfordert hat, sind die meisten Kollegen, wie auch ich, mit der Entwicklung mehr als zufrieden: Der Fallwert liegt durchschnittlich rund 20 Prozent höher, es gibt kein Budget und keine Abstaffelung.

Zudem haben wir die Möglichkeit, regional aktiv mitzugestalten – nicht zuletzt auch dank des langjährigen Engagements unseres Partners MEDI Baden-Württemberg. Bestes Beispiel dafür ist die Bereitschaft und Flexibilität, die Darmkrebsfrüherkennung fundiert weiterzuentwickeln. Schon seit Beginn gibt es ein persönliches Einladungsverfahren zur Koloskopie für 55- bis 59-Jährige auf freiwilliger Basis. 2014 haben wir das auf die Altersklasse der 50- bis 54-Jährigen ausgeweitet und die Sinnhaftigkeit gemeinsam mit dem DKFZ in einer großen Studie an 85 000 Versicherten belegt. Gerade angelaufen ist eine weitere Studie mit dem DKFZ, die überprüft, welchen Nutzen eine Zusendung des neuen immunologischen Stuhlbluttests in der gleichen Altersklasse hat. Ergebnisse erwarten wir 2019.

Auch für die Patienten hat sich einiges verbessert, unter anderem die schnelleren Termine, in der Regel binnen zwei Wochen. Und sie sparen sich die Zuzahlung bei vielen rabattierten Medikamenten. Wichtig sind neue kostenfreie Leistungen, allen voran die Vorsorgekoloskopie ab 50.