Fortschr Neurol Psychiatr 2018; 86(10): 615
DOI: 10.1055/a-0721-2885
Editorial
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Was ist neu an der neuen Begutachtungsleitlinie Schädel-Hirntrauma?

What is new in the new guideline on legal evaluation after closed head injury?
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Publication Date:
25 October 2018 (online)

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Prof. Dr. med. Claus W. Wallesch

Anfang Juli wurde die zum zweiten Mal überarbeitete Leitlinie „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntrauma“ im Erwachsenenalter“ von der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) ins Netz gestellt. Inhaltlich gibt es nur punktuell Veränderungen zur ersten Überarbeitung [1]. Neu ist, dass auf die Möglichkeit hingewiesen wird, über den Zeitverlauf der Konzentration „hirnspezifischer“ Peptide (NSE, S100B) im Serum auch den „Vollbeweis“ einer Hirnverletzung führen zu können. Dabei besteht das Problem, dass diese Peptide nicht hirnspezifisch sind und diverse Begleiterkrankungen berücksichtigt werden müssen. Dass die CT- und / oder MR-Bildgebung eine Hirnverletzung nicht erfasst oder nicht durchgeführt wurde, und Peptide dann den Nachweis erlauben, dürfte eine absolute Ausnahmesituation darstellen.

Hingewiesen wird in der Leitlinie auf die „second impact injury“, das Erleiden einer schweren Hirnverletzung bei nur leichtem Trauma in einer Phase vermehrter Vulnerabilität in den ersten Tagen nach einem vorangegangenem Schädel-Hirntrauma. Hingewiesen wird auch darauf, dass das Konzept nicht unumstritten ist [2]. Es ist vorstellbar, dass ein Gutachter mit dem Schädigungsmechanismus konfrontiert wird.

Schließlich ergeben sich neue Hinweise auf die Pathogenese posttraumatischer Kopfschmerzen, aus denen sich jedoch noch keine Konsequenzen für die gutachterliche Praxis ziehen lassen.

Wie bereits in der letzten Auflage wird auch in der aktuellen Leitlinie darauf hingewiesen, dass traumatische axonale Schädigungen im chronischen Stadium im MR durch diffusion tensor imaging im Gruppenvergleich wahrscheinlich gemacht werden können. Das Verfahren ist jedoch weiterhin nicht für den „Vollbeweis“ im Einzelfall geeignet.

Die Arbeitsgruppe aus Vertretern von 7 Fachgesellschaften und Verbänden empfiehlt wie schon in den Vorgängerversionen eine qualifizierte neurologische oder neurochirurgische Untersuchung innerhalb von 3 Tagen nach Schädel-Hirntrauma und ein EEG zum frühest möglichen Zeitpunkt sowie bei potentiell entschädigungspflichtigen Verletzungen ein MRT innerhalb der ersten Tage.

Erstmals wurde die Leitlinie nach dem S2k-Standard (Expertenkonsens) entwickelt und die Empfehlungen einer Delphi-Konferenz unterzogen. Dieser Standard löst den dominierenden S1-Standard langsam ab. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung entsprechen mittlerweile alle dem S2k-Standard.

Die Autoren der Leitlinie hoffen, gutachterlich tätigen Kollegen der Neurofächer eine alltagstaugliche Entscheidungshilfe an die Hand gegeben zu haben.

 
  • Literatur

  • 1 Wallesch CW, Fries W, Marx P. et al. Die Leitlinie „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntraume“. Fortschr Neurol Psychiatr 2013; 81: 511-522
  • 2 McLendon LA, Kralik SF, Grayson PA, Golomb MR. The controversial second impact syndrome. A review oft the literature. Pediatr Neurol 2016; 61: 9-17