Z Gastroenterol 2019; 57(03): 437-438
DOI: 10.1055/a-0857-0515
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Neue Methoden per Rechtsverordnung?

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Publication Date:
12 March 2019 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bundesminister Jens Spahn hat in einem ergänzenden Antrag zum TSVG eine Änderung vorgeschlagen mit Neuaufnahme eines § 94a SGB V. Er sieht die Ermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums vor, „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in die GKV-Versorgung aufzunehmen“. Dies solle für Methoden gelten, die „zur Gewährleistung ausreichender und angemessener Versorgung nach Abwägung insbesondere der Behandlungschancen und Risiken für Versicherte unter Berücksichtigung zumutbarer Behandlungsalternativen als erforderlich angesehen werden (z. B. Liposuktion zur Behandlung des Lipödems)“. Außerdem könne von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgewichen werden.