B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2019; 35(05): 276-278
DOI: 10.1055/a-0985-3437
Praxis
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Viel Bewegung in der Reha-Nachsorge

Daniela Sewöster
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Publication Date:
09 October 2019 (online)

Die Deutsche Rentenversicherung hat in den vergangenen Jahren die Reha-Nachsorge konzeptionell überarbeitet. Das neue Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge gilt seit 1.1.2019 bundesweit für alle Rentenversicherungsträger. Leistungen zur Nachsorge werden von der Deutschen Rentenversicherung erbracht, um den Erfolg der vorangegangenen medizinischen Rehabilitation zu sichern und die berufliche Wiedereingliederung nachhaltig zu fördern. Im Jahre 2016 wurden im Anschluss an die medizinische Rehabilitation insgesamt knapp 150.000 Leistungen zur Reha-Nachsorge von Versicherten durchgeführt. Damit schloss sich an etwa jede 7. medizinische Rehabilitation eine Reha-Nachsorge an (14,5 %).

Die medizinische Rehabilitation ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Ziel der Rehabilitation ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, trotz Beeinträchtigungen durch chronische Erkrankungen und deren Folgen ihre Aufgaben im Beruf sowie ihre Rollen in Familie und Gesellschaft weiterhin zu erfüllen. Die Rentenversicherung leistet damit einen Beitrag dazu, chronisch kranke Menschen im Umgang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung zu unterstützen, damit Versicherte länger am Arbeitsleben teilnehmen können und Frühberentungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vermieden werden.

Ein stationärer Reha-Aufenthalt bietet den Rehabilitanden in wenigen Wochen viel Input und Möglichkeiten, eigene Erfahrungen zu machen. Sie können sportliche Klassiker (etwa Nordic Walking) oder Trendsportarten (Bogenschießen) trainieren, Methoden zur Entspannung oder Achtsamkeit lernen, sich in Patientenschulungen informieren, zur Ernährung beraten lassen und in Gruppengesprächen den eigenen Lebensstil reflektieren. Vielen von ihnen fällt es danach jedoch schwer, die Nachsorge eigenständig zu organisieren, passende Angebote auszuwählen und den eigenen Alltag entsprechend zu gestalten. Häufig nehmen sich die ehemaligen Rehabilitanden kaum Zeit dafür und gehen wenig aus eigenem Antrieb an. Oft stehen auch berufliche Verpflichtungen, zu wenige entsprechende Angebote oder die schlechte Erreichbarkeit der Einrichtung dagegen.

Ärzte und Therapeuten müssen den Rehabilitanden zum Reha-Ende den Weg in die Nachsorge erleichtern. Ein Nachsorge-Bedarf besteht immer dann, wenn die Rehabilitanden in der Klinik zwar leistungsfähiger geworden sind, aber das Erlernte in ihrem Alltag noch festigen müssen. Seit Anfang 2019 empfehlen die Ärzte nicht mehr nur pauschal eine Nachsorge, sondern sollen das passende Programm gemeinsam mit ihren Patienten auswählen. Bundesweit einheitlich stehen 4 Programme sowie weitere nachgehende Leistungen zur Verfügung. Ist der Bedarf festgestellt, sollte in der Reha-Klinik im nächsten Schritt der passende Anbieter vor Ort gefunden und möglichst auch der erste Termin vereinbart werden. Um die Suche und die Auswahl zu erleichtern, baut die DRV derzeit das Portal www.nachderreha.de aus, auf dem die zugelassenen Nachsorge-Einrichtungen (Reha-Zentrum, Krankenhaus, physio- / psychotherapeutische Praxis) aufgelistet sind. Die ärztliche Nachsorgeempfehlung der Reha-Klinik gilt als Kostenzusage der DRV.

Das Kernangebot zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung ist bedarfsorientiert ausdifferenziert und umfasst sowohl multimodale (IRENA) als auch unimodale Nachsorgeangebote (RENA). Multimodale Nachsorgeleistungen nach dem IRENA-Konzept umfassen Behandlungselemente aus verschiedenen Therapierichtungen, sind interdisziplinär angelegt und beteiligen mehrere Berufsgruppen. Unimodale Nachsorgeleistungen zielen auf ein primäres Behandlungselement; es ist demnach nur eine therapeutische Berufsgruppe beteiligt, und es wird auf einen Problembereich fokussiert. Bei den unimodalen Nachsorgeleistungen stehen T-RENA als Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge für Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat, Psy-RENA als Reha-Nachsorge bei psychischen Erkrankungen und die Sucht-Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen zur Verfügung. Darüber hinaus gehören der Rehabilitationssport und das Funktionstraining als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zu den bewährten Angeboten nachgehender Leistungen der Deutschen Rentenversicherung [Abb. 1].

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Abb. 1 Spektrum von Nachsorgeangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Kernangebote der Reha-Nachsorge können – in Abhängigkeit vom dem Nachsorgebedarf im Einzelfall – von Versicherten aller Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden. Sie sollen frühestmöglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ende der vorausgegangenen Rehabilitationsleistung beginnen und innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation abgeschlossen sein. Die Entscheidung über die Art der Nachsorge trifft die Reha-Einrichtung gemeinsam mit dem Rehabilitanden.