Aktuelle Kardiologie 2019; 8(06): 476
DOI: 10.1055/a-1016-9492
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Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
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BNK intern – Berufspolitisch keine Besinnlichkeit in Sicht. Trotzdem für Sie alle: frohe Feiertage

Norbert Smetak
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Publication Date:
19 December 2019 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

obwohl die Vorweihnachtszeit die Zeit der Besinnlichkeit sein sollte, gönnt uns Minister Spahn leider noch keine Ruhe. So hat er im sogenannten Fairen Kassen-Wettbewerbsgesetz jetzt einen Passus eingefügt, der die Verknüpfung einer Vergütung mit Diagnosen untersagt. Dies konterkariert alle Möglichkeiten, sinnvolle Selektivverträge abzuschließen, da prinzipiell alle diese Vertragsstrukturen eine Diagnoseverschlüsselung benötigen. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Mag das Verbot einer Verknüpfung einer Honorierung mit einer einzelnen Diagnose ohne weitere Leistungsbeschreibung noch nachvollziehbar sein, so wenig ist dies bei strukturierten Verträgen, wie es Cor Bene, der Barmervertrag und der Kardiologievertrag nach 73c in Baden-Württemberg darstellen, nachzuvollziehen. Insbesondere da alle diese Verträge evaluiert sind und ihre Qualität bewiesen haben. Hier wird auf allen Ebenen versucht, noch eine Änderung zu erzielen.